Bebauungsplan „Sondergebiet Härtsfeldsee“

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Härtsfeldsee“

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen hat am 21.07.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Sondergebiet Härtsfeldsee“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Grundlage ist der vom Ingenieurbüro Helmut Kolb aus Steinheim am Albuch gefertigte Lageplan mit Datum vom 21.07.2020.

 

Dieser Beschluss des Gemeindesrates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der Bestand (Kiosk, Spielplätze, Parkplatz, Zufahrt) innerhalb des Geltungsbereichs baurechtlich erfasst und gesichert werden und im Weiteren sollen planungsrechtliche Voraussetzungen für die geordnete Weiterentwicklung durch Wohnmobilstellplätze im südöstlich Bereich des Geltungsbereichs geschaffen werden.

 

Der Bebauungsplan umfasst folgende Grundstücke:

Flurstück Nr. 1969, Teilbereiche der Flurstück Nr. 1971, 1865, 1859, 1858 und 1867. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

 

 

Dischingen, 21.08.2020

Bürgermeister Alfons Jakl

 

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