Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Hülenfeld, Erste Änderung“ im beschleunigten Verfahren - Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Hülenfeld, Erste Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)

 

Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen hat am 18.05.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan „Hülenfeld, Erste Änderung“ in Demmingen gebilligt und beschlossen, den Bebauungsplan im Rahmen einer öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

 

22.06.2020 bis 24.07.2020 (je einschließlich)

 

bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, 89561 Dischingen, im Flur des Erdgeschosses zu den üblichen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme auszulegen.

 

Dienststunden sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

 

Hier kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Jedermann kann in den Entwurf des Bebauungsplans und die Satzung über örtliche Bauvorschriften Einsicht nehmen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern und es können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, Zimmer Nr. 2 vorgebracht werden.

 

 

Der Geltungsbereich ergibt sich aus den Plananlagen vom Ingenieurbüro Helmut Kolb aus Steinheim am Albuch vom 18.05.2020. Die erste Änderung des genannten Bebauungsplans beinhaltet die Erweiterung um eine allgemeine Wohnbaufläche in nordwestlicher Randlage von Demmingen, einem Teilbereich des Flurstücks 592/4. Das Plangebiet liegt an den Straßen „Im Hülenfeld“ und „Eglinger Straße“.

 

Der Bebauungsplanentwurf besteht aus zeichnerischem Teil, schriftlichem Teil und Begründung vom 18.05.2020, gefertigt vom Ingenieurbüro Helmut Kolb aus Steinheim am Albuch. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB aufgestellt. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

 

Darüber hinaus kann der Bebauungsplanentwurf ab 22.06.2020 online auf der Homepage der Gemeinde Dischingen (www.dischingen.de) während der Auslegungszeit eingesehen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt  für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Außerdem werden nach § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet.

 

 

Dischingen, 12.06.2020

Bürgermeister Alfons Jakl

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