Bebauungsplanverfahren „Hinter dem Schlossgarten – westlicher Teil“ in Dischingen-Dunstelkingen

Wiederholung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen hat am 15.11.2001 den Bebauungsplan-Entwurf und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Hinter dem Schlossgarten – westlicher Teil“ gebilligt und am 28.06.2010 beschlossen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit zu beteiligen sowie die frühzeitige Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange an der Planung durchzuführen.

 

Nach festgestellten Mängeln im Verfahren hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 31.07.2017 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu wiederholen.

 

Die Planung dient der Ausweisung eines Wohngebiets am westlichen Ortsrand des Ortsteils Dunstelkingen. Der Geltungsbereich liegt südlich der Kreisstraße 3003 von Katzenstein nach Dunstelkingen und westlich der Kreisstraße 3004 von Schrezheim nach Dunstelkingen und bildet den Ringschluss der bereits teilweise vorhandenen „Schloßgartenstraße“.

 

Der Plan-Entwurf beinhaltet auch die bauordnungsrechtlichen Vorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO). Maßgebend ist der Bebauungsplan-Entwurf  einschließlich schriftlichem Teil und Begründung des Ingenieurbüros Junginger und Partner vom 28.06.2010/16.03.2011/31.07.2017. Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Planausschnitt:

 

- Plan -

 

Der Bebauungsplan-Entwurf mit schriftlichem Teil und Begründung einschl. Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Prüfung liegt vom

 

11.02.2019 - 12.03.2019 (je einschließlich)

 

im Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, 89561 Dischingen im Flur des Erdgeschosses zu folgenden Dienststunden öffentlich aus:

 

Montag-Donnerstag von 08.00-12.00 Uhr

Freitag von 08.00-13.00 Uhr

Donnerstag von 14.00-18.00 Uhr

 

Während der Auslegungsfrist können beim Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, Zimmer Nr. 2 schriftlich oder zur Niederschrift Anregungen vorgebracht werden. Jedermann kann in die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften Einsicht nehmen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Die Planung ist unter folgender Adresse ebenfalls im Internet einsehbar:

          

www.dischingen.de

 

Neben dem Planentwurf mit schriftlichem Teil und der Begründung sind folgende Dokumente über umweltbezogene Informationen verfügbar:

 

Umweltbericht zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Hinter dem Schloßgarten – westlicher Teil“, Verfasser Ingenieurbüro Junginger + Partner GmbH vom 28.06.2010/16.03.2011/31.07.2017 einschließlich artenschutzrechtlicher Beurteilung – streng geschützte Arten mit der Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild und Erholung

 
Grünordnungsplanung mit Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Hinter dem Schloßgarten – westlicher Teil“, Verfasser Ingenieurbüro Junginger + Partner GmbH vom 28.06.2010/16.03.2011/31.07.2017 mit Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen

 

Im Rahmen der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB:
Stellungnahme des Landratsamts Heidenheim mit Hinweisen zum Umgang mit Erdaushub und zur Niederschlagswasserbeseitigung sowie zur Ausgleichsbilanzierung, zur Art der Bepflanzung und zur Abfallentsorgung
Stellungnahme der Gewässerdirektion Ellwangen mit Hinweisen zur Regenwasserrückhaltung
Stellungnahme des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau mit Hinweisen zur Lage im Wasserschutzgebiet

 

Im Rahmen der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB:
Stellungnahme des Landratsamts Heidenheim mit Hinweisen zur Ausgleichsbilanzierung, zur Art der Bepflanzung, zu Belangen des  Artenschutzes, zur Abwasserbeseitigung bzw. zur Versickerung von Oberflächenwasser
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart zum möglichen Vorkommen von europäischen Vogelarten, Fledermäusen und Insektenarten
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg mit Hinweisen zum Baugrund und zur Versickerung von Niederschlagswasser
Stellungnahme des Zweckverbands Landeswasserversorgung mit Hinweisen zur Lage in der weiteren Schutzzone für den Tiefbrunnen Demmingen und zur Ableitung von Oberflächenwasser
Stellungnahme des Abwasserzweckverbands Härtsfeld zum Entwässerungskonzept
 

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Dischingen, 01.02.2019

Alfons Jakl, Bürgermeister

 

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