Befreiung vom Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2020/2021

-Drittkinderregelung

Eltern mit mehr als 2 eigenanteilspflichtigen Kindern können einen Antrag auf Befreiung ab dem 3. eigenanteilspflichtigen Kind stellen. Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten sind gleichzeitig nur für höchstens 2 Kinder einer Familie zu tragen und zwar für die beiden Kinder mit dem höchsten Eigenanteil.

Die Befreiung erfolgt ab dem Monat, in dem gegenüber dem Schulträger eine schriftliche Erklärung mit Nachweis über die Eigenanteilszahlung für die nicht befreiten Kinder erfolgt.

Der Antrag ist auch für Grundschulkinder zu stellen, da die Gemeinde Dischingen Eigenanteile für Drittkinder nicht übernimmt.

 

-Härtefallregelung

Unabhängig von der Drittkinderregelung besteht die Möglichkeit, den Eigenanteil auf Antrag zu erlassen, wenn aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern und des Schülers eine unbillige Härte gegeben ist.

Wenn z.B. Eltern oder Schüler Sozialhilfe nach dem SGB XII bzw. entsprechende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II erhalten, kann der Eigenanteil auf Antrag nach den Vorgaben des Bildungs- und Teilhabepakets erstattet werden.

 

Der Antrag ist zu stellen

 

      bei Bezug von Leistungen nach SGB II:
      Jobcenter Heidenheim
      Theodor-Heuss-Straße 1
      89518 Heidenheim
      Tel. 07321/345-280

 

    bei Bezug von Leistungen nach SGB XII, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag gemäß § 6b BKGG:

      Landratsamt Heidenheim
      Fachbereich Soziale Sicherung und Integration
      Felsenstraße 36
      89518 Heidenheim
      Tel. 07321/321-2363

 

      bei Bezug von Leistungen nach dem

Asylbewerberleistungsgesetz:

      Landratsamt Heidenheim
      Fachbereich Soziale Sicherung und Integration
      Felsenstraße 36
      89518 Heidenheim
      Tel. 07321/321-2314

 

 

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