Befreiung vom Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2020/2021
-Drittkinderregelung
Eltern mit mehr als 2 eigenanteilspflichtigen Kindern können einen Antrag auf Befreiung ab dem 3. eigenanteilspflichtigen Kind stellen. Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten sind gleichzeitig nur für höchstens 2 Kinder einer Familie zu tragen und zwar für die beiden Kinder mit dem höchsten Eigenanteil.
Die Befreiung erfolgt ab dem Monat, in dem gegenüber dem Schulträger eine schriftliche Erklärung mit Nachweis über die Eigenanteilszahlung für die nicht befreiten Kinder erfolgt.
Der Antrag ist auch für Grundschulkinder zu stellen, da die Gemeinde Dischingen Eigenanteile für Drittkinder nicht übernimmt.
-Härtefallregelung
Unabhängig von der Drittkinderregelung besteht die Möglichkeit, den Eigenanteil auf Antrag zu erlassen, wenn aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern und des Schülers eine unbillige Härte gegeben ist.
Wenn z.B. Eltern oder Schüler Sozialhilfe nach dem SGB XII bzw. entsprechende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II erhalten, kann der Eigenanteil auf Antrag nach den Vorgaben des Bildungs- und Teilhabepakets erstattet werden.
Der Antrag ist zu stellen
bei Bezug von Leistungen nach SGB II:
Jobcenter Heidenheim
Theodor-Heuss-Straße 1
89518 Heidenheim
Tel. 07321/345-280
bei Bezug von Leistungen nach SGB XII, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag gemäß § 6b BKGG:
Landratsamt Heidenheim
Fachbereich Soziale Sicherung und Integration
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim
Tel. 07321/321-2363
bei Bezug von Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz:
Landratsamt Heidenheim
Fachbereich Soziale Sicherung und Integration
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim
Tel. 07321/321-2314