Bekanntgabe Aktueller Stand Wahlanfechtungen
Ergebnisse Wahlprüfung Ortschaftsratswahlen
Das Landratsamt Heidenheim als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gültigkeit der Ortschaftsratswahlen der Ortschaften Ballmertshofen, Demmingen, Dunstelkingen, Eglingen und Frickingen vom 09.06.2024 geprüft.
Bei der Wahlprüfung ergaben sich keine Beanstandungen. Die Gültigkeit der Wahlen wurde mit Erlass vom 16.07.2024 festgestellt.
Bekanntgabe Aktueller Stand Wahlanfechtungen
Anfechtung der Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Trugenhofen
An dem vom Wahlvorstand in der Ortschaft Trugenhofen und dem Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Dischingen ermittelten und festgestellten Ergebnis ergeben sich nach Mitteilung des Landratsamtes Heidenheim keine Zweifel – das Ergebnis der Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Trugenhofen wurde ordnungsgemäß ermittelt und festgestellt. Der Einspruch gegen die Ortschaftsratswahl in Trugenhofen wurde zurückgewiesen.
Anfechtung der Wahl des Gemeinderats der Gemeinde Dischingen
Das Landratsamt Heidenheim kommt auch bei der Anfechtung der Gemeinderatswahl zu dem Ergebnis, dass der Einspruch gegen die Gemeinderatswahl der Gemeinde Dischingen keinen Erfolg hat. Gründe für eine Ungültigkeit der Wahl liegen nicht vor. Der Einspruch wurde ebenfalls zurückgewiesen.
Beide Wahlen wurden für gültig aber nicht rechtskräftig erklärt, da das Verfahren weiterhin am Laufen ist.