Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss "In den Wannen II"
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „In den Wannen II“ in Dischingen
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in öffentlicher Sitzung am 17.02.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „In den Wannen II“ aufzustellen. Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren. Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 6,5 ha und befindet sich am westlichen Ortsrand der Gemeinde Dischingen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 988/4, 1000, 1000/1, 1001, 1002, 1003, 1004, 1004/1, 1005 und 1006 ganzheitlich sowie die Flurstücke 993 und 987/2 anteilig. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Gewerbegebietes gem. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) 2020, ‚Fortschreibung 2030 der Gemeinde Dischingen sieht für den Planbereich bereits geplante Gewerbebauflächen vor. Ein Bebauungsplan, der für den Planbereich Gewerbeflächen festsetzt, entspricht somit dem wirksamen FNP; eine Änderung des FNPs ist nicht notwendig.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich:
Dischingen, den 21.02.2025
Dirk Schabel
Bürgermeister