Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen hat in der Sitzung am 24.04.2018 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen beschlossen.

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom Montag, 30.04.2018 bis Dienstag, 08.05.2018 zur Einsicht während der Dienstzeiten im Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, 89561 Dischingen, Zimmer 4 auf.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeisteramt Dischingen, Marktplatz 9, 89561 Dischingen mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

 

Dischingen, 26.04.2018

Alfons Jakl, Bürgermeister

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