Benutzung des Areals westlich des Härtsfeldsees (Allgemeinverfügung)
Benutzung des Areals westlich des Härtsfeldsees
Allgemeinverfügung
Hiermit wird angeordnet, dass
vom 22.06.2017 ab 12.00 Uhr bis zum 25.06.2017 um 12.00 Uhr
der im Lageplan rot umrandete Bereich westlich des Härtsfeldsees in Dischingen für die Öffentlichkeit gesperrt ist.
Ein Aufenthalt in diesem Bereich ist nur den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Festivals „Rock am Härtsfeldsee“ gestattet.
In begründeten Fällen kann die Gemeinde auf Antrag Ausnahmen zulassen.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Nummer I kann sofort unmittelbarer Zwang
angewendet werden.
Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gemäß § 80 Absatz 1 Ziffer 4
der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
Für den Erlass der Allgemeinverfügung besteht ein nachgewiesenes
öffentliches Interesse. Der Abwehr der drohenden Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kommt wegen der Bedeutung der bedrohten Rechtsgüter körperliche Unversehrtheit und Schutz des Eigentums ein besonderes Gewicht zu. Es ist deshalb im besonderen öffentlichen Interesse geboten, die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung gemäß § 80 Absatz 1 Ziffer 4 VwGO anzuordnen. Der Ausgang eines etwaigen Rechtsmittelverfahrens vor Vollziehung dieser Allgemeinverfügung kann nicht abgewartet werden. Die mögliche Beeinträchtigung privater Belange des Einzelnen muss insoweit den Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nachgeordnet werden.
Die Allgemeinverfügung gilt an dem Tag als bekannt gegeben, der auf die
öffentliche Bekanntmachung folgt.
Die Allgemeinverfügung einschließlich Lageplan kann im Rathaus,
Ordnungsamt, Zi. 5, Marktplatz 9, 89561 Dischingen eingesehen werden.
Dischingen, 24.05.2017
Gez.
Alfons Jakl,
Bürgermeister