Bericht Gemeinderatssitzung vom 02.12.2024

Gemeinderatssitzung am 02.12.2024

 

1.

Einwohnerfragestunde

 

Es wurden keine Einwohnerfragen gestellt.

 

2.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.11.2024 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für den Neubau des Feuerwehrmagazin in Dischingen beschlossen.

 

 

3.

Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühr (Wasserzins) für den Bemessungszeitraum 2025 – 2026 – Neufassung der Wasserversorgungssatzung

 

Der Gemeinderat hat letztmalig den Wasserzins am 03.07.2023 für den Bemessungszeitraum 2023 – 2024 beschlossen. Erneut wurde die Fa. Schmidt und Häuser GmbH beauftragt, die Gebührenkalkulation für den Bemessungszeitraum 2025 – 2026 durchzuführen. Herr Häuser stellte die Kalkulation vor und ging auf die Auswirkungen der Parameter ein.

 

Der Gemeinderat beschloss die Wasserverbrauchsgebühr für die Jahre 2025 - 2026 von bisher 2,40 €/m3 auf 2,65 €/m3 zu erhöhen.

Dem Beschlussantrag der Fa. Schmidt und Häuser wurde in den übrigen Punkten ebenso wie der Neufassung der Wasserversorgungssatzung zugestimmt.

 

 

4.

Kalkulation der zentralen Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 2025 – 2026 – Neufassung der Abwassersatzung

 

Die Fa. Schmidt und Häuser wurde ebenfalls beauftragt, die Gebührenkalkulation für den Bemessungszeitraum 2025 – 2026 durchzuführen. Herr Häuser stellte die Prognosekalkulation vor und ging auf die grundlegenden Daten ein.

 

Der Gemeinderat entschied einstimmig, die Schmutzwassergebühr für die Jahre 2025 – 2026 von bisher 3,84 €/m3 auf 3,89 €/m3 zu erhöhen. Die Niederschlagswassergebühr für die Jahre 2025 – 2026 wird von bisher 0,68 €/m² auf 0,64 €/m² reduziert.

 

Dem Beschlussantrag der Fa. Schmidt und Häuser wurde in den übrigen Punkten ebenso zugestimmt wie der Neufassung der Abwassersatzung. Bei den Abwasserbeiträgen und Zählergebühren wurden keine Änderungen vorgenommen. Diese bleiben unverändert.

 

5.

Weiteres Vorgehen Rathausneubau - Beratung und Beschlussfassung

 

Nachdem der Gemeinderat im Mai 2022 den Rathausneubau zurückgestellt hat, hat die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Das Ziel dieser Machbarkeitsstudie war es, beim Neubau die Kubatur zu reduzieren und die Räumlichkeiten des historischen Rathauses in dieses Konzept einzubinden. Nachdem das historische Rathaus digital vermessen, von einem Büro für Bauforschung untersucht war und eine Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt erfolgt ist, hat eine fördergeldgebende Stelle die Vereinbarkeit des neuen Konzepts mit den bewilligten Fördergeldern in Frage gestellt. Deshalb hat die Verwaltung dem Gemeinderat vorgeschlagen, das ursprüngliche Konzept des Neubaus wieder aufzugreifen. Bei Gesamtkosten von rund 7,5 Mio. €, einer Finanzhilfe aus der Städtebauförderung von ca. 1,7 Mio. €, einer Förderung durch den Ausgleichstock mit 845.000 € und einer Förderung durch die KfW, verbleibt nach der aktuellen Kostenschätzung ein Eigenanteil von rund 4,6 Mio. € bei der Gemeinde.

 

Die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre haben zu der Frage geführt, ob das Projekt fortgeführt oder nochmals neu geplant werden soll mit dem Ziel eines vermeintlich deutlich günstigeren Baukörpers. Bisher wurden von den rund 7,5 Mio. € bereits 536.000 € für Planungskosten ausgegeben. Diese würden im Falle einer Neuplanung aufgrund vergaberechtlicher Vorgaben (EU-weite Ausschreibung) vermutlich in ähnlicher Höhe anfallen. Weiterhin war zu berücksichtigen, dass Fördergelder in Höhe von rund 1,1 Mio. € verfallen und erneut beantragt werden müssten mit ungewissem Ausgang.

 

Nach einer langen und intensiven Diskussion hat sich eine deutliche Mehrheit des Gemeinderates mit 13 Ja-, 7 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen für eine Fortführung des Projektes entschieden und die Verwaltung beauftragt, die weiteren Schritte in die Wege zu leiten.

 

 

6.

Vergabe Finanzsoftware

 

Gemeindekämmerer Stefan Kübler erklärte, dass die Gemeinde Dischingen seit 1997 die Finanzsoftware „CIP“ von der Fa. mps public solutions GmbH aus Koblenz im Einsatz hat. Die Grundstruktur des Produkts basiert auf einem kameralen Buchungssystem und ist vor allem in Bayern im Einsatz (rund 580 Kunden).

 

Mit der Umstellung auf das Neue Haushaltsrecht wurde das Finanzsystem lediglich angepasst und nicht von Grund auf neu programmiert. Hintergrund dafür war, dass in Bayern und in anderen Bundesländern ein Wahlrecht bei der Umstellung auf das NKHR bestand und der Großteil dieser Kommunen die Kameralistik beibehielten. In Baden-Württemberg war eine Umstellung Pflicht. Für diese ca. 25 „CIP“ Kunden wurde eine kostenintensive Neuentwicklung des Programms nicht vorgenommen.

 

Die Gemeinde wurde vor einigen Wochen darüber informiert, dass in absehbarer Zeit die Softwarepflege für das Produkt eingestellt wird. Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf bei der Umstellung auf ein neues Finanzsystem.

 

Der Gemeinderat beschloss die Beschaffung der Finanzsoftware „MACH finanzplus“ von der Fa. MACH Finanzplus GmbH aus Stuttgart zum Einmalpreis von brutto 105.672,00 € und den jährlichen Kosten in Höhe von brutto 28.759,92 €.

 

 

7.

Vergabe Digitalfunk für die Feuerwehr Dischingen

 

Zunehmend nutzen die Feuerwehren in Baden-Württemberg das gemeinsame, einheitliche und bundesweite Digitalfunknetz für Behören und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS). Um die Kommunikation bei Einsätzen aufrecht zu erhalten, muss auch die Feuerwehr Dischingen mit allen Abteilungen auf das digitale Funknetz umrüsten.

 

Der Gemeinderat beschloss, die Beschaffung aller digitalen Funkgeräten und die Montage in den Feuerwehr-Einsatzzentralen von der Fa. KTF Selectric GmbH aus Ehningen zu einem Gesamtpreis von brutto 84.543,66 €.

Ebenso beschloss der Gemeinderat, die Montage der Funkgeräte in den Feuerwehrfahrzeugen an die Fa. Südruf GmbH aus Dornstadt zum Preis von brutto 18.465,23 Euro zu vergeben.

 

 

8.

Einbringung und Beratung des Haushaltsplans 2025

 

In der Sitzung vom 11.11.2024 hat der Gemeinderat die Rückführung der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in den Kernhaushalt zum 01.01.2025 beschlossen. Somit sind ab dem Haushaltsjahr 2025 keine drei separate, sondern nur noch ein zentraler Haushaltsplan aufzustellen.

 

Gemeindekämmerer Stefan Kübler stellte anschließend die Eckdaten des Entwurfs wie folgt vor:

 

Im Ergebnishaushalt weist der Haushaltsplan 2025 ein positives ordentliches Ergebnis von 386.100 € aus.

 

Der Gemeinderat hat die Hebesätze nach der Grundsteuerreform aufkommensneutral beschlossen. Diese werden für 2025 festgesetzt: Grundsteuer A 600 Punkte und Grundsteuer B 480 Punkte.

 

Trotz großer Herausforderungen im Haushaltsjahr und in der mittelfristigen Finanzplanung plant die Gemeinde, auf eine Anhebung der Gewerbesteuer zu verzichten und setzt die Gewerbesteuer wie in den Vorjahren bei 370 Punkten fest.

 

Da die wirtschaftliche Lage weiterhin sehr angespannt ist, geht die Verwaltung davon aus, dass sich der Gewerbesteuerertrag weiterhin auf einem niedrigen Niveau bewegen wird. Es wurde daher wiederum ein Planansatz in Höhe von 2.000.000 € eingestellt.

 

Bei den Personalkosten kalkuliert die Gemeinde aus kaufmännischer Vorsicht mit einer Tarifsteigerung von 10% bei den Beamten bzw. 8 % bei den tariflich Beschäftigten. Es wurden Personalkosten in Höhe von 3.236.300 € eingeplant. Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplans.

 

Der Kreistag wird im Haushaltsjahr 2025 den Hebesatz von 33% auf voraussichtlich 37,5% erhöhen. Gründe hierfür ist der erhebliche Mehraufwand für Sozialausgaben. Hierfür muss die Gemeinde knapp 2 Mio. € (VJ: 1,7 Mio. €) für die Kreisumlage aufbringen. Die Finanzausgleichsumlage schlägt mit 1,15 Mio. € (VJ: 1,16 Mio. €) zu Buche.

 

Im Finanzhaushalt stehen den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 5.587.000 € Ausgaben aus Investitionstätigkeit von 10.427.000 € gegenüber. Der Fehlbetrag für die Investitionen liegt somit bei -4.840.000 €. Das Investitionsprogramm ist Bestandteil des Haushaltsplans.

 

Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit handelt es sich insbesondere um Mittel aus dem Städtebauförderprogramm, ELR, Ausgleichsstock sowie Erschließungsbeiträge.

 

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit spiegeln im Besonderen die Schwerpunkte der kommunalen Entwicklung wider. Hierin enthalten sind der Erwerb von Grundstücken, von beweglichem und immateriellem Vermögen, Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen an Dritte und vor allem die Baumaßnahmen.

 

Trotz der hohen Investitionen wird die Gemeinde im Haushaltsjahr 2025 auf eine Kreditaufnahme verzichten. Dadurch werden sich die Kreditverbindlichkeiten auf 4.533.900 € verringern. Bei einer Einwohnerzahl von 4.452 Personen (Stand: 30.06.2024) ergibt sich eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1.018 € zum Ende des Haushaltsjahres. Die liquiden Eigenmittel weisen zum 31.12.2024 einen voraussichtlichen Stand von 4.700.000 € auf. Zum 31.12.2025 wird die Liquidität voraussichtlich 791.300 € betragen.

 

9.

Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung - Beratung und Beschlussfassung

 

Der Gemeinderat beschloss die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) vom 02.12.2024.

 

 

10.

Wahlhelferentschädigung bei der Bundestagswahl 2025

 

Nach § 10 Bundeswahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35,00 Euro für den Vorsitzenden und je 25,00 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern bei der Bundestagswahl 2025 eine Entschädigung nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit gewährt wird.

 

 

11.

Festlegung einer Karenzzeit vor der Bundestagswahl 2025 im Nachrichtenblatt

 

Die Veröffentlichungen der Parteien, Wählervereinigungen oder Gruppierungen im Nachrichtenblatt unterliegen vor Wahlen einer Karenzzeit, die die Gemeinde im Rahmen der Rechtsprechung selbst festlegen kann. Das Nachrichtenblatt ist das offizielle Mitteilungsorgan der Gemeinde und die Gemeinde als Staatsorgen darf sich nicht am Wahlkampf beteiligen.

 

Das Innenministerium hat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der erforderlichen Vorlaufzeiten vor Wahlen die Auffassung vertreten, dass grundsätzlich ein Zeitraum von drei Monaten noch vertretbar erscheint. Dennoch liegt es in der Entscheidung der Gemeinde, ob und in welchem Umfang sie den örtlichen Parteien, Vereinen, Kirchen und anderen Organisationen die Möglichkeit einräumt, im gemeindlichen Amtsblatt Beiträge zu veröffentlichen und inwieweit diese Möglichkeit eingeschränkt wird.

 

In Bezug auf Inserate im Nachrichtenblatt ist ebenfalls auf strengste Neutralität zu achten. Informationen im redaktionellen Teil des Amtsblattes und der Mitteilungsblätter sind nicht zulässig.

 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Karenzzeit bei der Gemeinde Dischingen am 06.12.2024 beginnt.

 

 

12.

Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Der Gemeinderat hat einstimmig folgendem Bauantrag zugestimmt und das baurechtliche Einvernehmen erteilt:

 

- Einbau von Dachgauben, Ausbau Dachraum, Sanierung Dachstuhl, Flurstück Nr. 99, Bergweg 2, Dischingen-Ballmertshofen,

 

 

13.

Bekanntgaben

 

Überbelegung Kindergartenplätze

Von der Höchstgruppenstärke im U3 und Ü3 Bereich kann in Ausnahmefällen längstens jedoch bis zum 31. August 2025 abgewichen werden, sofern die Mindestpersonalanzahl zur Verfügung steht. Es dürfen nicht mehr als 2 Kinder pro Gruppe zusätzlich aufgenommen werden. Die Höchstgruppenstärke von 28 Kindern bei Halbtags- und Regelgruppen darf nicht überschritten werden.

 

 

Aktueller Sachstand zum Gesetzgebungsverfahren § 2b UStG

Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz 2024 am 22.11.2024 zugestimmt. Das Gesetz sieht insbesondere eine Verlängerung der Übergangsregelung zur Anwendung von § 2b UStG um weitere zwei Jahre bis einschließlich 31. Dezember 2026 vor.

 

Termine

Termine Gemeinderatssitzungen: 16.12.2024, 27.01.2025, 17.02.2025, 27.01.2025, 17.02.2025, 17.03.2025, 07.04.2025, 12.05.2025, 02.06.2025, 07.07.2025, 28.07.2025, 15.09.2025, 13.10.2025, 10.11.2025, 01.12.2025, 15.12.2025 / 22.12.2025

 

 

14.

Anfragen

 

Ein Gemeinderat erkundigte sich über den Heckschnitt und wilde Müllablagerungen im Bereich der Friedhofstraße. Die Verwaltung wird dieser Angelegenheit nachgehen und in der nächsten Sitzung darüber berichten.

 

15.

Einwohnerfragen zur Sitzung

 

Es wurden keine Fragen gestellt.

 

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