Bericht Gemeinderatssitzung vom 03.07.2023
Gemeinderatssitzung am 03.07.2023
1. |
Einwohnerfragestunde |
Es wurde keine Frage gestellt.
2. |
Kalkulation der zentralen Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 2023 – 2024 – Änderung der Abwassersatzung |
Der Gemeinderat hat letztmalig die gesplittete Abwassergebühr am 20.11.2019 für den Bemessungszeitraum 2020 – 2022 beschlossen. Die Kalkulation wurde von der Fa. Schmidt und Häuser GmbH aus Nordheim durchgeführt.
Sie wurde erneut beauftragt, die Gebührenkalkulation für den Bemessungszeitraum 2023 – 2024 durchzuführen. Herr Häuser stellte die Prognosekalkulation vor und ging auf die grundlegenden Daten ein. Der Gemeinderat setzte die Gebührensätze der zentralen Abwasserbeseitigung rückwirkend für den Zeitraum 01/2023 – 12/2024 fest.
Der Gemeinderat entschied einstimmig mit zwei Enthaltungen, die Schmutzwassergebühr für die Jahre 2023 – 2024 von bisher 3,77 €/m³ auf 3,84 €/m³ zu erhöhen. Die Niederschlagswassergebühr für die Jahre 2023 – 2024 wird von bisher 0,51 €/m² auf 0,68 €/m² erhöht.
Dem Beschlussantrag der Fa. Schmidt und Häuser wurde in den übrigen Punkten ebenso zugestimmt wie der Neufassung der Abwassersatzung. Bei den Abwasserbeiträgen und Zählergebühren wurden keine Änderungen vorgenommen. Diese bleiben unverändert.
3. |
Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühr (Wasserzins) für den Bemessungszeitraum 2023 – 2024 – Änderung der Wasserversorgungssatzung |
Der Gemeinderat hat letztmalig den Wasserzins am 20.11.2019 für den Bemessungszeitraum 2020 – 2022 beschlossen. Erneut wurde die Fa. Schmidt und Häuser GmbH beauftragt, die Gebührenkalkulation für den Bemessungszeitraum 2023 – 2024 durchzuführen. Herr Häuser stellte die Kalkulation vor und ging auf die Auswirkungen der Parameter ein.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Wasserverbrauchsgebühr von bisher 2,20 €/m³ auf 2,40 €/m³ rückwirkend für den Zeitraum 01/2023 – 12/2024 zu erhöhen.
Dem Beschlussantrag der Fa. Schmidt und Häuser wurde in den übrigen Punkten ebenso wie der Neufassung der Wasserversorgungssatzung zugestimmt.
4. |
Elektrotechnik Egauhalle: aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen |
Die Egauhalle soll zukünftig die Anforderungen für den Katastrophenschutz erfüllen. Hierfür ist unter anderem wichtig, dass das Gebäude bei Stromausfall mit einem externen Notstromaggregat versorgt werden kann. Dies ist von zentraler Bedeutung, weil die Hackschnitzelheizung und das Nahwärmenetz mit dieser Stromversorgung verbunden sind.
Die vorhandene Elektroinstallation mit den dazugehörigen Komponenten stammt in weiten Teilen aus der Bauzeit von Anfang 1970 und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und dem Stand der Technik. Herrn Grund vom Ingenieurbüro Kummich & Weißkopf aus Bopfingen stellte den Zustand der Elektrotechnik in der Egauhalle und die geplanten Maßnahmen vor.
Der Gemeinderat entschied einstimmig, die Gesamtmaßnahme in vier Bauabschnitten umzusetzen. Das Ingenieurbüro Kummich & Weißkopf aus Bopfingen wird mit der Durchführung der Ausschreibung für den 1. Bauabschnitt mit der Erneuerung der Hauptverteilung und anschließender Begleitung zur Durchführung der Maßnahme beauftragt.
5. |
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen in Frickingen und Katzenstein |
Der Landkreis Heidenheim wird in diesem Jahr die geplante Erneuerung der Fahrbahndecke der K 3034 zwischen Katzenstein und Frickingen realisieren. Entlang von diesem Streckenabschnitt verläuft ein Gehweg, der durch eine Leitplanke von der Fahrbahn abgetrennt ist. Dieser Gehweg gehört zur K 3034 und steht damit in der Straßenbaulast des Landkreises. Dieser soll ebenfalls erneuert und als Geh- und Radweg genutzt werden.
Unmittelbar am Beginn und Ende des Straßenabschnitts befindet sich in Katzenstein und Frickingen eine Bushaltestelle. Die Gemeinde Dischingen plant, diese im Zusammenhang mit der Maßnahme des Landkreises barrierefrei zu gestalten und dementsprechend umzubauen. Voraussetzung dafür ist eine Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (VwV-LGVFG).
Zur Erstellung der notwendigen Unterlagen mit Planvarianten für die Neugestaltung der beiden Bushaltestellen wurde das Ingenieurbüro Gansloser aus Hermaringen beauftragt, welches auch mit der kompletten Planung für den Landkreis Heidenheim tätig ist. Der Geschäftsführer Ralf Goy stellte die geplante Maßnahme für die Bushaltestelle in Katzenstein und zwei Varianten für die Bushaltestelle in Frickingen vor.
Der zeitnahen Einreichung des Förderantrages zur Durchführung der Maßnahme zum “Barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in Frickingen und Katzenstein“ und Erstellung der notwendigen Unterlagen durch das Ingenieurbüro Gansloser stimmte der Gemeinderat einstimmig bei zwei Enthaltungen zu und entschied sich für die vom Ortschaftsrat bevorzugte Variante 2.
6. |
Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024 für den Kindergarten Frickingen, die Kinderkrippe Ballmertshofen und Zustimmung zur Erhöhung für die Kindergärten der Kath. Kirchengemeinden |
In Zeiten der Pandemie sind die tatsächlichen Kostensteigerungen bewusst nicht im erforderlichen Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen. Dies wird nun nach und nach über eine höhere Anpassung der Beitragssätze nachgeholt. Für das Kindergartenjahr 2023/2024 empfehlen die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 Prozent. Der Gemeinderat schloss sich dieser Empfehlung einstimmig an, da der Anteil der Elternbeiträge an den Gesamtkosten nur 10,5 % beträgt und somit bei weitem nicht den angestrebten Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung erreicht.
Das bedeutet für den Kindergarten Frickingen bei 11 Monatsraten:
2023/2024 |
11 Monate 30 Std/Wo. |
10% red. 27 Std/Wo. |
U 3 = x 1,5 27 Std. |
U 3 = x 1,5 13,5 Std. |
Euro |
Euro |
Euro |
Euro |
|
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind |
151,00 |
136,00 |
204,00 |
102,00 |
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren |
117,00 |
105,00 |
157,50 |
79,00 |
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren |
79,00 |
71,00 |
106,50 |
53,00 |
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren |
26,00 |
23,00 |
34,50 |
17,00 |
Folgende Elternbeiträge wurden für die Krippen Dischingen und Ballmertshofen am 01.09.2023 beschlossen:
Krippenbeitrag
30 Std./Wo. Öffnungszeit |
2023/2024 |
Euro |
|
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind |
445,00 |
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren |
331,00 |
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren |
224,00 |
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren |
89,00 |
Bei der Ganztagesbetreuung wird wie in den vergangenen Jahren eine wöchentliche Öffnungszeit von 47,5 Stunden zugrunde gelegt. Das bedeutet umgerechnet auf die Ganztageskrippe im Kinderhaus St. Johannes:
Krippenbeitrag
Ganztagesbetreuung |
2023/2024 |
Euro |
|
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind |
705,00 |
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren |
524,00 |
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren |
355,00 |
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren |
141,00 |
Weiter stimmte der Gemeinderat der Erhöhung der Elternbeiträge entsprechend den Empfehlungen der Spitzenverbände in den kirchlichen Kindergärten im Einvernehmen mit den Katholischen Kirchengemeinden für das Kindergartenjahr 2023/24 zu.
7. |
Vergabe Feuerwehrbedarfsplan |
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Leistung zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans an das Büro Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH aus Viersen zum Angebotspreis von 19.446,39 € (brutto) zu vergeben. Weiter stimmte der Gemeinderat einstimmig der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 19.446,39 € (brutto) zu.
Der Auftragswert bewegt sich unterhalb der Schwellenwerte. Damit war eine öffentliche Ausschreibung der Leistung nicht erforderlich und der Auftrag kann somit freihändig vergeben werden.
8. |
Einvernehmen zu Bauanträgen |
Ortsbaumeister Harald Wörner stellte die Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat jeweils einstimmig folgenden Bauanträgen zugestimmt bzw. zur Kenntnis genommen und das baurechtliche Einvernehmen erteilt:
- Errichtung einer Stützmauer und eines Wind- und Sichtschutzes auf dem Flurstück 1296/27, Helfensteinstr. 13, Dischingen
- Kenntnisgabeverfahren- Abbruch Scheuer auf dem Flurstück 14, Obere Str. 9, Frickingen
- Anbau an bestehenden Rinderstall auf dem Flurstück 315, Q-Hof 1, Katzenstein
- Umbau des Hauseinganges, Anbau einer Doppelgarage und eines Schwimmbades auf dem Flurstück 1667/17, Am Aschenfeld 17, Dischingen
- Tektur- An- und Umbau des landwirtschaftlichen Wohnteils zu Büroräumen auf dem Flurstück 174 und 175, Fleinheimer Str. 3, Dischingen
9. |
Bekanntgaben |
Bekanntgabe Prüfung Satzungen
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat folgende Satzungen geprüft und dabei folgendes festgestellt:
Hauptsatzung vom 07.12.2020: Im Bekanntmachungshinweis fehlte die Angabe „…oder elektronisch‘“. Nachdem geplant ist, geringfügige Änderungen an der Hauptsatzung vorzunehmen, soll in diesem Zuge die Bekanntmachung einer Neufassung mit korrektem Hinweis erfolgen.
Verwaltungsgebührensatzung vom 06.12.2021: Es war aus dem Beschluss nicht ersichtlich, dass den Mitgliedern des Gemeinderats alle Informationen vorlagen. Der Rechtsaufsichtsbehörde wurde mitgeteilt, dass dem Gemeinderat das Gebührenverzeichnis, die Gebührenkalkulation und der Wortlaut der Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung über das Ratsinformationssystem als Anlage zur Beschlussvorlage zur Verfügung gestellt wurden.
Hundesteuersatzung vom 05.12.2022: Auch hier wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass dem Gemeinderat die Gegenüberstellung der alten und neuen Satzung und der Wortlaut der Neufassung der Hundesteuersatzung über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt wurden.
Bei der öffentlichen Bekanntmachung wurde im Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO lediglich auf die schriftliche, nicht aber auf die ebenfalls mögliche elektronische Geltendmachung eventueller Verstöße hingewiesen. Damit die Heilungsmöglichkeit eintreten kann, erfolgt die erneute deklaratorische Bekanntmachung mit korrektem Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO.
Bekanntgabe aktueller Sachstand Heimatmuseum
Im ersten Obergeschoss des Heimatmuseums (Bauernstube) hat sich zur Raummitte hin die Decke gesenkt. Grund für die Senkung des Fußbodens ist vermutlich das Gewicht des 1966 nachträglich aufgrund einer Schenkung eingebauten schweren Gußofens. Da eine Gefahrenlage nicht auszuschließen ist, soll der Gußofen zunächst fachmännisch abgebaut werden, um die Decke zwischen EG und 1. OG zu entlasten. Außerdem soll ein Statiker die Decke untersuchen und mögliche Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. das Abstützen durch Baustützen, Sprieße…) vorschlagen. Aus Sicherheitsgründen sind die Räumlichkeiten des Heimatmuseums deshalb vorübergehend nicht mehr zugänglich.
Geänderte Öffnungszeiten Bürgeramt vom 31.07. bis 18.08.2023
Bislang galten für das Bürgeramt aufgrund eines Personalengpasses reduzierte Öffnungszeiten. So war das Bürgeramt ohne Terminvereinbarung nur donnerstags von 08:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Für die anderen Wochentage war es erforderlich, Termine zu vereinbaren. Seit Juni ist das Bürgeramt krankheitsbedingt erneut geschwächt, so dass derzeit der Betrieb nicht mehr vollumfänglich zu den Dienstzeiten aufrechterhalten werden kann und auch für donnerstags Terminvereinbarungen notwendig sind.
Urlaubsbedingt ist das Bürger- und Standesamt vom 31.07. bis 18.08.2023 mit einer Vertretung nur stundenweise besetzt und auch nur mit vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Eine Entspannung der Personalsituation erwartet die Verwaltung erst nach der Genesung der erkrankten Mitarbeiterin und mit dem Arbeitsbeginn einer neu eingestellten Mitarbeiterin nach dem 01.09.2023. Die Verwaltung hofft auf Verständnis und bittet alle Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig vor den Sommerferien um Überprüfung ihrer Ausweisdokumente auf Aktualität und ggf. frühzeitige Beantragung eines neues Personalausweises oder Reisepasses.
Fotowettbewerb Gemeinde Dischingen
Mit Einführung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sollen zunehmend digitale Dienstleistungen von der Gemeindeverwaltung angeboten werden. Dies stellt höhere technischen Anforderungen an eine Homepage und erfordert somit einen grundlegenden Neuaufbau einer solchen. Auf neueren Webseiten wird die sogenannte Kacheloptik verwendet, für die wesentlich mehr Bilder erforderlich sind, als bei der bisherigen Homepage. Anlässlich dieser Erfordernisse veranstaltet die Gemeindeverwaltung einen Fotowettbewerb zum Thema „Heimatliebe – Ein Jahr zieht durch Dischingen“. Gesucht werden Motive aus Dischingen und den Ortsteilen. Es kann sich dabei um interessante Dorfansichten oder beeindruckende Naturimpressionen handeln. Die genauen Teilnahmebedingungen können ab der Kalenderwoche 28 auf der Homepage nachgelesen werden bzw. auf dem eingelegten Beiblatt im Nachrichtenblatt.
Rathausneubau und Einbeziehung denkmalgeschütztes Rathausgebäude; Sachstand
Das Landesdenkmalamt benötigt für die Beurteilung des weiteren Vorgehens eine bauhistorische Untersuchung des historischen Rathauses durch einen Bauforscher. Dieser soll eine Bauphasen- bzw. Alterskartierung vornehmen. Dazu zählen u.a. die Untersuchung des Zustandes des Dachstuhls und der Wände (verschalt), Decken (abgehängt) und der Deckenaufhängungen im denkmalgeschützten Rathausgebäude, um Aufschluss über mögliche Nutzungen in Bezug auf Tragkraft und Kopfhöhe zu erhalten.
Das Büro Kayser wird sich um die Einholung von Angeboten kümmern. Sobald Ergebnisse aus der Untersuchung vorliegen, können weitere Planungen erfolgen.
Breitband Graue Flecken
Beim Markterkundungsverfahren 2022 im Landkreis Heidenheim steht die letzte Frist zur Abfrage bei den Telekommunikationsunternehmen über die Umsetzung der zugesagten Ausbau-Fortschritte an. Die Bauausschreibung wurde von der NetCom für die ersten sechs Kommunen (einschl. Dischingen) veröffentlicht. Der Rücklauf ist bis Ende Juli zu erwarten, dann kann die Vergabe erfolgen. Somit verläuft das Verfahren erwartungsgemäß, auf eine Abfrage kann aus Verwaltungsvereinfachungsgründen verzichtet werden.
Bekanntgabe Termine
24.07.2023: Gemeinderatssitzung
10. |
Anfragen |
Es wurden zwei Anfragen gestellt zu denen der Bürgermeister aus Gründen der Vertraulichkeit auf die nicht-öffentliche Sitzung verwiesen hat.
11. |
Einwohnerfragen zur Sitzung |
Es wurde keine Frage gestellt.