Aktuelles
Bericht Gemeinderatssitzung vom 06.07.2026
von Maiershofer
1. Einwohnerfragestunde
Eine Bürgerin erkundigte sich, ob die Zuständigkeit für die Ausweisung von Tempo-30-Zonen zwischenzeitlich aufgrund einer Gesetzesänderung auf die Gemeinden übertragen worden sei. Bürgermeister Dirk Schabel erläuterte hierzu, dass bislang keine entsprechende Gesetzesänderung in Kraft getreten sei. Derzeit sei zudem nicht absehbar, wann eine solche Änderung erfolgen werde. Daher bestehe aktuell keine Zuständigkeit der Gemeinden bei der Anordnung von Tempo-30-Zonen.
2. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Schrai-Erweiterung, 1. Änderung", Beschluss zur Wiederaufnahme des Verfahrens, Billigung des Entwurfs und Beschluss über die erneute Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hatte bereits 2012 die Erweiterung des Gewerbegebiets „Schrai“ angestoßen, um der Firma Grinbold Jodag GmbH Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten und den Standort Eglingen langfristig zu sichern. In diesem Zusammenhang wurde 2015 eine Änderung des Bebauungsplans eingeleitet. Die Planungen wurden später angepasst und sahen in Teilbereichen höhere Anlagenhöhen vor. Aufgrund von Verzögerungen im Verfahren erfolgte inzwischen eine erneute Abstimmung mit dem Unternehmen.
Der Gemeinderat fasste folgende einstimmige Beschlüsse:
1. Beschluss zur Wiederaufnahme des Verfahrens
Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen beschloss die Wiederaufnahme des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet Schrai – Erweiterung, 1. Änderung“ für den Bereich des Flst. 595/1 sowie der Teilflächen der Flst. 618/1 und Nr. 618/2 der Gemarkung Eglingen.
2. Billigung des ergänzenden Entwurfs und erneuter Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen billigte den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Schrai - Erweiterung, 1. Änderung“ mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung vom Ingenieurbüro G+H Ingenieurteam GmbH mit Stand vom 06.07.2026 sowie dem Umweltbericht vom Büro Johanna Keil Landschaftsarchitektin, Dillingen a.d. Donau mit Stand vom 18.06.2026
3. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen beschloss, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schrai - Erweiterung, 1. Änderung“ durchzuführen.
3. Bebauungsplan In den Wannen II, Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hatte bereits in seiner Sitzung am 16.03.2026 den Entwurf des Bebauungsplans sowie die örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte vom 13.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026. Dem Gemeinderat wurden die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge der Verwaltung und des Planungsbüros vorgestellt.
Der Gemeinderat fasste folgende einstimmige Beschlüsse:
1. Beschluss der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen beschloss nach ausführlicher Beratung das Ergebnis der Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan „In den Wannen II“. Die Verfasser der Stellungnahmen werden vom jeweiligen Ergebnis der Abwägung benachrichtigt.
2. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen beschloss gemäß § 10 BauGB den Bebauungsplan „In den Wannen II“ mit zeichnerischem Teil und planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung in der Fassung vom 06.07.2026, erstellt vom Ingenieurbüro G+H Ingenieurteam GmbH, sowie den Umweltbericht und die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung des Büros PLAN WERK STADT mit Stand vom 16.03.2026 bzw. 15.06.2026 als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „In den Wannen II“ öffentlich bekannt zu machen.
4. Mittel- bis langfristige Weiterentwicklung der Kinderbetreuung - Beratung und Beschlussfassung
Die Kinderbetreuung in der Gemeinde Dischingen steht vor wichtigen strukturellen und finanziellen Herausforderungen. Hintergrund sind insbesondere die Veränderungen innerhalb der katholischen Kirche, die aufgrund sinkender Mitgliederzahlen, begrenzter finanzieller Mittel und notwendiger Anpassungen ihres Gebäudebestands künftig auch Auswirkungen auf die Trägerschaft von Kindergarteneinrichtungen haben könnten.
Gleichzeitig bestehen auf kommunaler Ebene verschiedene Herausforderungen, darunter teilweise unausgelastete Betreuungsangebote sowie fehlende Planungssicherheit beim Übergang von der Krippe in den Kindergarten. Hinzu kommen ein steigender Bedarf an Ganztags- und erweiterten Betreuungszeiten sowie die strukturellen Nachteile kleiner, eingruppiger Einrichtungen.
Um die Kinderbetreuung langfristig sicherzustellen und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, verfolgt die Gemeinde das Ziel, ein zukunftsfähiges, gemeindeweites Betreuungskonzept zu erarbeiten. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe aus kommunalen und kirchlichen Vertretern eingesetzt, die den Gemeinderat bei diesem Prozess begleitet und Empfehlungen für die zukünftige Ausgestaltung der Betreuungslandschaft erarbeitet hat.
Nach mehreren Sitzungen liegt nun eine umfassende Handlungsempfehlung vor. Diese beleuchtet die aktuellen Rahmenbedingungen, analysiert die bestehende Kindergartenstruktur und zeigt mögliche Entwicklungswege für eine nachhaltige und zukunftssichere Kinderbetreuung in der Gemeinde auf. Die Ergebnisse wurden bereits gemeinsam mit den Ortschaftsräten und Kirchengemeinderäten vorberaten und dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig den Empfehlungen der Arbeitsgruppe zu und beauftragte die Verwaltung, auf dieser Grundlage die weiteren Schritte zur Abwägung und Umsetzung vorzubereiten. Dabei ist die Möglichkeit des Erhalts der aktuellen Standorte ebenfalls zu prüfen.
5. Einvernehmen zu Bauanträgen
Gemeindemitarbeiterin Oberschmid stellte 2 Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat nahm ein Vorhaben zur Kenntnis und stimmte einstimmig einem Vorhaben zu:
- Errichtung eines Carports mit Geräteraum, Flst. Nr. 928/5, Mühlbergstraße 8, Dischingen
- Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Flst. Nr. 1010760, Römerweg 2, Dischingen
6. Bekanntgaben
Bekanntgabe Fördermittel für Neubau Fallleitunge Hofen-Eglingen durch ZV Egaugruppe
Bürgermeister Schabel informierte den Gemeinderat über den aktuellen Stand der Maßnahmen des Zweckverbands Wasserversorgung Egaugruppe: Nachdem für die Neukonzeption der Wasserversorgung um den Hochbehälter Frickingen für das Programmjahr 2025 eine Förderung in Höhe von 1,78 Mio. Euro bewilligt wurde, war auch die Antragstellung für den zweiten Bauabschnitt im Programmjahr 2026 erfolgreich: Für den Erneuerung der Fallleitung von Hofen nach Eglingen wurde eine weitere Zuwendung von 1,24 Mio. Euro bewilligt.
Termine der nächsten Sitzungen:
27.07., 14.09., 12.10., 16.11., 17.12.2026
7. Anfragen
- Ein Gemeinderat erkundigte sich nach dem Zeitpunkt des Austauschs der defekten Straßenlaterne im Bereich „Hinter den Gärten“. Ortsbaumeister Markus Speier erläuterte, dass nicht nur die Leuchte, sondern der gesamte Mast erneuert werden müsse. Der Austausch soll noch vor Beginn der kalten Jahreszeit erfolgen.
- Ein weiterer Gemeinderat fragte nach, wann und in welchem Umfang Gebäude im Eigentum der Kirche an die Gemeinde veräußert werden könnten. Bürgermeister Dirk Schabel erklärte, dass hierzu derzeit keine konkreten Aussagen getroffen werden können ohne vorherige Rücksprache mit den zuständigen Vertretern der Kirche.
- Aus den Reihen des Gemeinderats wurde zudem angeregt, die Schlaglöcher in der Dossenbergerstraße vorübergehend provisorisch zu schließen. Ortsbaumeister Markus Speier führte aus, dass die notwendigen Ausbesserungsarbeiten im Zuge des Breitbandausbaus erfolgen werden. Eine vorherige Instandsetzung sei daher nicht sinnvoll.
- Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass die Sitzbank oberhalb des Härtsfeldsees am Albschäferweg in Richtung Katzenstein derzeit fehlt. Die Verwaltung hat die Anregung aufgenommen und wird prüfen, aus welchen Gründen die Bank bislang nicht wieder aufgestellt wurde.
8. Einwohnerfragen zur Sitzung
Es wurden keine Fragen gestellt.