Bericht Gemeinderatssitzung vom 06.11.2023

Gemeinderatssitzung am 06.11.2023

 

1.

Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner erkundigte sich nach dem Zeitplan für den Breitbandausbau im Weiße Flecken Programm. Hauptamtsleiterin Evi Saur informierte, dass die Ausschreibung für die Tiefbauarbeiten derzeit vorbereitet und voraussichtlich Ende November bzw. Anfang Dezember 2023 veröffentlicht wird. Die Vergabe soll im Januar 2024 erfolgen. Das Planungsbüro wird voraussichtlich noch im Dezember 2023 telefonisch Kontakt mit den Grundstückseigentümern aufnehmen und Termine für die Ortsbesichtigung vereinbaren. Allerdings ist im Moment noch offen, wo die Arbeiten beginnen.

Ein weiterer Einwohner fragte zum „Bebauungsplan Kanzeltal“ nach, warum die Trafoanlage auf einem Gemeindegrundstück geplant ist. Er ist der Auffassung, dass diese auf dem Grundstück des Betreibers errichtet werden soll. Bürgermeister Dirk Schabel bat ihn, seine Bedenken und Anregungen schriftlich im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens darzulegen, damit diese dann mit anderen Belangen abgewogen werden können. Der anwesende Betreiber der geplanten PV-Anlage wies darauf hin, dass die Trafostation nicht auf dem eigenen Grundstück möglich ist, da diese maximal 25 m vom Einspeisepunkt entfernt liegen darf.

 Außerdem verwies der Anwohner auf mögliche Verletzungsgefahren und weitere Schäden im Rahmen des Winterdienstes durch Löcher in den Straßen. Bürgermeister Dirk Schabel berichtete, dass der Gemeinderat 260.000 € für die Sanierung von Gemeindestraßen vorgesehen hat und bat um Verständnis dafür, dass es nicht möglich ist, alle Straßen zeitgleich zu richten.

 

2.

Kriterienkatalog für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen

Bürgermeister Dirk Schabel erinnerte daran, dass die Gemeinde Dischingen in den vergangenen Monaten verschiedene Anfragen zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen (FPV-Anlagen) erreicht haben. Solche können nur umgesetzt werden, wenn die Gemeinde hierfür über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen schafft. Darüber hinaus sind weitere Aspekte für die Entscheidungsfindung relevant. Der Gemeinderat hat die Verwaltung deshalb beauftragt, einen Kriterienkatalog zu erarbeiten.

Dieser soll einem potenziellen Investor Orientierung geben, unter welchen Voraussetzungen die Errichtung einer FPV-Anlage möglich ist. Folgende Kriterien, die nachfolgend auszugsweise genannt werden, sind insbesondere relevant:

1)      Standortwahl: FPV-Anlagen müssen möglichst in Reichweite von Einspeisungspunkten realisiert werden. Flächen, die in der Regel eine große Bedeutung für Natur, Landschaft und Landwirtschaft haben, werden tendenziell ausgeschlossen.

2)     Sichtbarkeit/Landschaftsbild (Ausschlusskriterien): Die Errichtung einer FPV-Anlage in unmittelbarer Nähe von Siedlungen ist zu vermeiden und        störende Blendwirkungen sind auszuschließen.

3)     Landwirtschaftliche Qualität der Böden: Der Bau von FPV-Anlagen soll nicht zu einer Verknappung qualitativ besonders hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen führen.

4)      Natur- und Artenschutz-Verträglichkeit: Orientierung am gemeinsamen Papier der baden-württembergischen Umweltverbände: z. B. eine extensive Pflege der Flächen mit Schafbeweidung bzw. Einsaat mit Wildpflanzen-Saatgut aus regionaler Produktion.

5)      Nachhaltige wirtschaftliche Wertschöpfung für die Gemeinde: Es ist sicher zu stellen, dass die Gewerbesteuereinnahmen vollumfänglich der Gemeinde Dischingen zukommen und die Gemeinde mit mindestens 0,2 Cent pro Kilowattstunde an der tatsächlich eingespeisten Strommenge beteiligt wird.

6)      Netzanbindung und Einspeisung: Für entsprechende Projekte ist ein Lageplan mit dem Verlauf des Netzanbindungskabels auf dem Gemeindegebiet vorzulegen und eine verbindliche Erklärung über die Einspeisungsmöglichkeiten gegenüber der Gemeinde abzugeben.

Bürgermeister Dirk Schabel betonte, dass die Kriterien nicht als Ausschluss-, sondern als Abwägungskriterien zu verstehen sind. Ein Anspruch auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes lässt sich auch bei Erfüllung aller Kriterien nicht ableiten.

Der Gemeinderat stimmte dem Kriterienkatalog für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen einstimmig bei zwei Enthaltungen zu.

 

3.

Festlegung eines Straßennamens für das Baugebiet "Brühl" in Eglingen

Die Vermessung im Baugebiet „Brühl“ in Eglingen wurde beauftragt und die Grenzpunkte vor Ort bereits aufgenommen. Für die Erschließungsstraße wurde bislang noch kein Straßenname vergeben. Der Ortschaftsrat hat sich dazu Gedanken gemacht und einstimmig beschlossen, als Straßenname für die Erschließungsstraße „Alte Molke“ festzulegen. Dieser Entscheidung schloss sich der Gemeinderat einstimmig an.

 

4.

Einvernehmen zu Bauanträgen

Martina Oberschmid, Sachgebietsleiterin im Ortsbauamt, stellte die Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat jeweils einstimmig folgenden Bauanträgen zugestimmt bzw. zur Kenntnis genommen und das baurechtliche Einvernehmen erteilt:

- Neubau Lagerhalle mit Erweiterung Vordach auf dem Flurstück Nr. 975/3, Baumgartenstraße 11, Dischingen

- Bauvoranfrage - Errichtung einer Lagerhalle für Pferdefutter, eines Pferdestalls inkl. Außenanlagen und 2 Wohnbungalows auf dem Flurstück Nr. 2601, Dischingen

 

5.

Bekanntgaben

Hauptamtsleiterin Evi Saur berichtete, dass aus der Mitte des Gemeinderats in der Sitzung am 11.09.2023 nachgefragt wurde, ob die Anlage eines Zebrastreifens von der Egauschule zu den Bushaltestellen an der Egauhalle möglich ist. Sie erläuterte die für die Anlage eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) geltenden Voraussetzungen und warum deshalb lt. Auskunft der Straßenverkehrsbehörde rund um die Egauschule kein Zebrastreifen angeordnet werden darf.

Martina Oberschmid bezog sich auf die Gemeinderatssitzung am 09.10.2023, in der berichtet wurde, dass die Straße „Am Baumwolf“ in Dischingen weder für den Ausbau einer Spielstraße noch für einen verkehrsberuhigten Bereich geeignet ist. Daraufhin wurde die Verwaltung beauftragt, sich über den Bau einer Bodenwelle oder einer Aufpflasterung zu informieren. Martina Oberschmid stellte die entsprechenden Vorgaben für die baulichen Anlagen vor. Nach Rücksprache mit der unteren Straßenbehörde ist eine Bodenschwelle aus sicherheitstechnischen Gründen deshalb möglich. Eine Aufpflasterung ist möglich, sollte jedoch aus Verkehrssicherungsgründen immer im konkreten Fall mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei abgestimmt werden. Die Verwaltung wird diesen Punkt bei der nächsten Verkehrsschau mit aufnehmen. Alternativ soll die Ausweisung einer Einbahnregelung für die Gemeindestraße „Am Baumwolf“ bei der nächsten Verkehrsschau ebenfalls betrachtet werden. Der Verwaltung liegt dazu ein Antrag von einigen Anwohnern vor.

In der Gemeinderatssitzung am 09.10.2023 wurde vom Gemeinderat angefragt, ob ein Kindergarten temporär mehr Kinder aufnehmen darf als in der Betriebserlaubnis geregelt ist. Und falls ja, wie lange und wie viele Kinder? Hauptamtsleiterin Evi Saur informierte, dass längstens bis zum 31.08.2025 von der Höchstgruppenstärke abgewichen werden darf, sofern die Bedürfnisse von in den Gruppen betreuten Kindern mit einem besonderen Unterstützungsbedarf dennoch berücksichtigt bleiben. Es dürfen nicht mehr als zwei Kinder pro Gruppe zusätzlich aufgenommen werden. Die Höchstgruppenstärke von 28 Kindern bei Halbtags- und Regelgruppen darf nicht überschritten werden.

Martina Oberschmid teilte mit, dass der Kauf und die Aufstellung von Mülleimern an den beiden Bushaltestellen „Alter Friedhof“ sowie „Aschenfeld“ erfolgt sind.

Termine:

04.12.2023:  Gemeinderatssitzung

18.12.2023: Gemeinderatssitzung

22.01.2024:  Gemeinderatssitzung

19.02.2024:  Gemeinderatssitzung

18.03.2024:  Gemeinderatssitzung

22.04.2024:  Gemeinderatssitzung

13.05.2024:  Gemeinderatssitzung

 

6.

Anfragen

 

Ein Gemeinderat erkundigte sich nach seiner Anregung, eine Gemeindeverbindungsstraße für den Verkehr zu sperren, um Schleichwege aufgrund der Baumaßnahme Kreisstraße Katzenstein-Frickingen zu unterbinden. Hauptamtsleiterin Evi Saur berichtete, dass eine Straßensperrung nur bei nachgewiesenem Bedarf durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden kann. Er wies weiter darauf hin, dass die Straße und insbesondere deren Bankett nun durch Fahrzeuge, welche sich nicht an die ordnungsgemäß ausgeschilderte Umleitung hielten, stark beschädigt wurde.

 

7.

Einwohnerfragen zur Sitzung

Es wurden keine Fragen zur Sitzung gestellt.

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