Bericht Gemeinderatssitzung vom 09.10.2023
Gemeinderatssitzung am 09.10.2023
1. |
Einwohnerfragestunde |
Es wurde keine Frage gestellt.
2. |
Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse |
Bürgermeister Dirk Schabel gab bekannt, dass Stefanie Lindacher aus Ballmertshofen vom Gemeinderat zur neuen Leiterin der Kinderkrippe in Ballmertshofen gewählt wurde. In Ergänzung zu den fehlenden Stellenanteilen wurde Frau Julia Schiele aus Eglingen eingestellt.
3. |
Elektrotechnik Egauhalle - Vergabe der Elektroarbeiten für den 1. BA zur Erneuerung und Sanierung der vorhandenen Elektroinstallation |
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.07.2023 dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, die Elektrotechnik in der Egauhalle zu sanieren mit einer Umsetzung der Maßnahme in 4 einzelnen Bauabschnitten. Das Ingenieurbüro Kummich & Weißkopf aus Bopfingen wurde mit der Durchführung der Ausschreibung für den 1. Bauabschnitt und anschließender Begleitung zur Durchführung der Maßnahme beauftragt.
Nach vorausgegangener Ausschreibung wurden durch den Gemeinderat die Elektroarbeiten für den 1. BA zur Erneuerung und Sanierung der bestehenden Elektroinstallation in der Egauhalle in Dischingen an die Firma Wirth Elektrotechnik GmbH aus Dischingen, mit der Angebotssumme von brutto 121.295,51 €, vergeben.
4. |
Aktueller Sachstand Flüchtlinge/Einsatz Integrationsmanager |
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Dirk Schabel Frau Emmerling (Amtsleitung) und Frau Szimeth von der Stadt Giengen begrüßen, die ihren Tätigkeitsbericht Integration mit Stand vom 31.08.2023 vorstellten. Aktuell leben in der Gemeinde 67 Personen (30 Erwachsene, 37 Kinder), die größtenteils aus Syrien und der Ukraine stammen. Vom 01.04.2018 bis zum 31.08.2023 wurden insgesamt 740 Beratungen durchgeführt mit durchschnittlich 10-15 Beratungsgesprächen pro Monat. Der Gemeinderat hat den Bericht der Integrationsmanager zustimmend zur Kenntnis genommen.
5. |
Vierte Änderung des Flächennutzungsplans 2020, Fortschreibung 2030 zum Bebauungsplan "Kanzeltal" in Dischingen |
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Dirk Schabel Herrn Zorn von stadtlandingenieure GmbH aus Ellwangen begrüßen. Nachdem bereits der Gemeinderat am 12.06.2023 die ersten Schritte zur Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen hat, informierte Herr Zorn über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung eingegangenen Hinweise und erläuterte diese. Das Plangebiet ist im Moment noch als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und soll nun zur Sonderbaufläche für Photovoltaik geändert werden. Das Plangebiet umfasst ca. 2,05 ha und befindet sich auf dem Gewann Kanzeltal.
Der Gemeinderat hat die vorgetragenen Stellungnahmen mit den unterschiedlichen Belangen sorgfältig untereinander und gegeneinander abgewogen und den vorliegenden Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zeichnerischem Teil, erstellt von stadtlandingenieure GmbH in der Fassung vom 09.10.2023 gebilligt.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung einstimmig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt. Die Planunterlagen werden jetzt in der vom Gemeinderat gebilligten Fassung mit Begründung und zeichnerischem Teil sowie der eingegangenen Stellungnahmen für die Dauer von einem Monat erneut zur Einsichtnahme ausgelegt. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit der Stellungnahme für jedermann.
6. |
Bebauungsplan Kanzeltal in Dischingen; Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange; Billigung und Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes |
Herr Zorn von stadtlandingenieure GmbH aus Ellwangen erläuterte, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplans Kanzeltal und der örtlichen Bauvorschriften vom 03.07.2023 bis 02.08.2023 (je einschließlich) stattfand. Die eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Anregungen wurden von Herrn Zorn zusammengefasst, dem Gemeinderat zur Abwägung vorgeschlagen und in der vorliegenden Fassung der Entwurfsunterlagen eingearbeitet.
Der Gemeinderat hat die vorgetragenen Stellungnahmen mit den unterschiedlichen Belangen sorgfältig untereinander und gegeneinander abgewogen und den vorliegenden Entwurf mit Begründung, zeichnerischem Teil, Umweltbericht und Eingriffsermittlung, erstellt von stadtlandingenieure GmbH in der Fassung vom 09.10.2023 gebilligt.
Die Verwaltung wurde einstimmig vom Gemeinderat beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Planunterlagen werden in der vom Gemeinderat gebilligten Fassung mit allen Anlagen und den eingegangenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats erneut zur Einsichtnahme ausgelegt. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme für jedermann.
7. |
Wunsch des Härtsfeld-Museumsbahnvereins zum Ausbau der Strecke bis zum Bahnhof Dischingen: aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen |
Nachdem der Härtsfeld-Museumsbahnverein e.V. (HMB) den Streckenabschnitt von der Sägmühle bis zum Bahnhof Katzenstein fertiggestellt hat, stehen vom Verein Überlegungen zum Ausbau des Streckenabschnitts vom Bahnhof Katzenstein bis zum Bahnhof Dischingen an. Der Bahnhof Dischingen befindet sich im Eigentum des Vereins uns wurde in den letzten Jahren saniert. Der Verein plant den Ausbau nach eigener Aussage mit finanzieller Unterstützung durch das Land und die Einbringung von Eigenleistungen. Von der Gemeinde müssten nach demnach nur die für den Ausbau erforderlichen Grundstücke eingebracht werden.
Die Gemeinde Dischingen ist Eigentümerin von einigen, zum Teil großflächigen Grundstücken im Gebiet „Spitziger Berg“ und für das Areal wäre eine potenzielle Erschließung denkbar und möglich. Im Hinblick auf einen möglichen Ausbau der Bahntrasse bis zum Bahnhof Dischingen gilt es diesbezüglich verschiedene Aspekte gegeneinander abzuwägen:
1) Erschließungskonzept mit Einbindung der Bahntrassse
Soweit ein Erschließungskonzept mit Einbindung der Bahntrassse auf den Weg gebracht wird, wäre nach Einschätzung der Verwaltung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein immissionsschutzrechtliches Gutachten erforderlich. In Dischingen würde es sich um einen kompletten Neubau der Schienen (1972 Verkehr eingestellt und Schienen zurückgebaut, somit kein Bestandsschutz) auf der Strecke Katzenstein-Dischingen handeln, so dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden müssen. D.h. in den Planungen müssten ggf. noch eventuelle Lärmschutzwände berücksichtigt werden. In diesem Falle wäre vor dem Planungsprozess zwingend zu klären, wer die Kosten für das Gutachten und ggf. notwendige Lärmschutzmaßnahmen angesichts aktuell hoher Erschließungskosten trägt.
2) Erschließungskonzept ohne Einbindung der Bahntrassse
Diese Konstellation wäre für die Gemeinde vorteilhafter. Die Gemeinde würde ein Erschließungskonzept erstellen mit dem Ziel, einen Bebauungsplan für das Areal „Spitziger Berg“ verabschieden und zeitlich nachgelagert über einen möglichen Ausbau der Härtsfeld-Museumsbahn beraten. Damit wäre der HMB gefordert, die Auflagen des Bebauungsplans zu erfüllen und insbesondere Grenzwerte einzuhalten.
3) mögliche Bauplatzverkäufe an der Bahnlinie
Soweit die Bahntrasse in ein Erschließungskonzept eingebunden wird, wäre damit die Frage verbunden, ob es der Gemeinde gelingen wird, Bauplätze in Gleisnähe zu verkaufen und falls ja, zu welchem Preis. Die Finanzlage der Gemeinde erlaubt derzeit keine Experimente in dieser Hinsicht.
4) einzubringende gemeindeeigene Grundstücksflächen
Der Ausbau der Härtsfeld-Museumsbahn bis zum Bahnhof Dischingen unterscheidet sich vom Ausbau der bisherigen Streckenabschnitte in einem wesentlichen Punkt: beim Grund und Boden, der für die Gleisanlagen im innerörtlichen Bereich zur Verfügung gestellt werden muss, handelt es sich nicht um „Unlandflächen“ außerhalb des Ortes. Vielmehr wären die Flächen beim Bahnhof Dischingen Teil einer Erschließungsmaßnahme und damit wären die einzubringenden Flächen mit den aktuellen Bodenrichtwerten von 110,00 – 145,00 €/m² zu bewerten. Je nachdem wie die Planungen der Gleisanlage unter Berücksichtigung eines Rangiergleises umgesetzt werden, müsste die Gemeinde eine Grundstücksfläche von 1.600 m² bzw. 2.200 m² einbringen, was einem Grundstückswert zwischen 176.000 € und 319.000 € entspricht.
Bewertung:
Der Wunsch des HMB, die Strecke vom Bahnhof Katzenstein bis zum Bahnhof Dischingen auszubauen, erscheint auf Grund der Tatsache, dass er Eigentümer des Bahnhofs in Dischingen ist, absolut nachvollziehbar und berechtigt. Die Frage, ob und in wie weit durch den Ausbau bis Dischingen ein touristischer Mehrwert geschaffen wird, kann aktuell nur schwer beantwortet werden. Die Verwaltung hat dem Gemeinderat vorgeschlagen, zunächst die Entwicklungsmöglichkeiten des Gebiets „Spitziger Berg“ in Form eines Erschließungskonzeptes zu ermitteln, bevor eine Entscheidung über den möglichen Ausbau der Härtsfeld-Museumsbahn getroffen wird.
Der Gemeinderat hat diesem Vorschlag zugestimmt und mit einer Gegenstimme beschlossen, den Ausbauwunsch des Härtsfeld-Museumsbahnverein e.V. (HMB) zurück zu stellen, bis für das Areal „Spitziger Berg“ ein Erschließungskonzept vorliegt.
8. |
Kindergartenbedarfsberechnung 2023/2024 - 2025/2026 |
Bürgermeister Dirk Schabel hat dem Gemeinderat die Kindergartenbedarfsberechnung bis zum Kindergartenjahr 2025/2026 auf Grundlage der aktuell vorliegenden Geburten bis August 2023 vorgestellt.
Für die Kindergartenjahre 2023/2024 und 2024/2025 sollten auf Grundlage der aktuellen Geburtenzahlen jeweils bis März ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Von April bis August kann es ggf. zu einem Nachfrageüberhang kommen. Ursächlich hierfür sind die beiden geburtenstarken Jahrgänge 2020 mit 50 und 2021 mit 49 Geburten. In der Vergangenheit wurden jährlich zwischen 38 und 45 Kinder in der Gemeinde geboren. Ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 sollte sich die Situation wieder entspannen, aufgrund des geburtenschwächeren Jahrgangs 2022.
Die Verwaltung hat im Sommer das Angebot des Vereins für Kindertagespflege unterstützend beworben. Bisher gab es in der Gemeinde nur eine „aktive“ Tagesmutter. Das Ziel ist es, das Konzept der Tagespflege als ergänzendes Angebot zu etablieren. Damit könnte der Bedarf auf Grundlage der derzeitigen Berechnungen in den nächsten Jahren weitestgehend bedient und insbesondere Spitzen abgedeckt werden. Der Gemeinderat hat die Kindergartenbedarfsberechnung zustimmend zur Kenntnis genommen.
9. |
Punktesystem zu den Vergabekriterien für einen Kinderbetreuungsplatz |
Julia Maiershofer, stv. Kämmerin berichtet, dass für die Einführung des zentralen Anmeldesystems aller Kindertagesstätten der Gemeinde, ein Punktesystem für die Vergabe von Betreuungsplätzen beschlossen werden soll. Liegen mehr Aufnahmeanträge vor, als Plätze in den Einrichtungen zur Verfügung stehen, ist ein sachgerecht ausgestaltetes Verfahren zur Vergabe der Betreuungsplätze durchzuführen.
Vorrangig und damit außerhalb des Punktesystems, sind Kinder in den Kindertageseinrichtung aufzunehmen, deren Kindeswohl gefährdet ist oder Kinder mit einem festgestellten Förderbedarf. Beim Vergabesystem werden Punkte für die Beschäftigung des/der Erziehungsberechtigten vergeben. Beschäftigten werden Personen gleichgesetzt, die in einer Bildungsmaßnahme/Hoch-/Schulausbildung sind oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten, bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sind oder die Pflege von Angehörigen zu Hause ab Pflegegrad 3 übernehmen.
Darüber hinaus gibt es je nach familiärer Situation Punkte, beispielsweise bei einem Wechsel von einer Krippen- in eine Kindergartengruppe derselben Einrichtung, ein Kind im Vorschulalter oder der Besuch eines Geschwisterkindes der gewünschten Einrichtung.
Für Krippenkinder, die bis einschließlich Kindergartenjahr 2023/2024 aufgenommen wurden, gilt eine Bestandgarantie, dass diese beim Wechsel von U3 nach Ü3 in derselben Einrichtung einen Kindergartenplatz bekommen. Der Gemeinderat hat einstimmig das Punktesystem zu den Vergabekriterien für einen Kinderbetreuungsplatz beschlossen.
10. |
Spendenannahmen |
Spenden, die bis zum 26.09.2023 in Höhe von insgesamt 8.826,55 € eingegangen sind, wurden vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Die Gemeinde dankt allen Spenderinnen und Spendern herzlich für ihr Engagement.
Spender/in |
Beschreibung |
Betrag in Euro |
Kurt Wöller Gartenbau, Ballmertshofen |
Sachspende: Pflege der Beete vor dem Schloss und in der Oberdorfstraße in Ballmertshofen |
186,83 |
Fa. Aufheimer GmbH u. Co. KG, Dischingen |
Sachspende: Kupfer-Schutzdach neu angefertigt und montiert für das Holzkreuz am alten Ortsfriedhof |
999,72 |
Heidenheimer Volksbank eG, Heidenheim |
Spende aus Reinertragsmitteln des VR-GewinnSparens für Ausrüstung an die Feuerwehrabteilung Demmingen |
500,00 |
Jagdgenossenschaft Frickingen |
Spende für die Ortschaftsverwaltung Frickingen |
200,00 |
Jagdgenossenschaft Frickingen |
Spende für den Kindergarten Frickingen |
200,00 |
Stiftung Erich und Hildegard Genath c/o RHK Russ Heible Kubina GmbH Co. KG, Heidenheim |
Spende für die Außenanlagen des Kindergartens Frickingen |
5.000,00 |
Kreissparkasse Heidenheim, Heidenheim |
Spende für Bastelmaterial Kinderferienprogramm |
100,00 |
Randler Janzen GbR, Hofen |
Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen |
500,00 |
Härtsfelder Familienbrauerei Hald e.K., Dunstelkingen |
Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen |
200,00 |
Karl Pappe Bauunternehmung GmbH, Dunstelkingen |
Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen |
500,00 |
Mehrere Einzelpersonen |
Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen |
440,00 |
11. |
Einvernehmen zu Bauanträgen |
11.1 |
Baugesuch Abbruch eines landwirtschaftlich genutzten Gebäudes, Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und einer Maschinenhalle, Kasperlesgäßle 6, Demmingen |
Harald Wörner, Ortsbaumeister, stellte das Bauvorhaben “Abbruch eines landwirtschaftlich genutzten Gebäudes, Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und einer Maschinenhalle“ vor. Der Gemeinderat hat einstimmig diesem Bauantrag zugestimmt und das baurechtliche Einvernehmen erteilt:
12. |
Bekanntgaben |
12.1 |
Bekanntgabe zur Anfrage Spielstraße/verkehrsberuhigter Bereich "Am Baumwolf" |
In der Sitzung am 11.09.2023 wurde dem Gemeinderat die Stellungnahme des Landratsamtes Heidenheim mitgeteilt, dass die Straße „Am Baumwolf“ nicht für den Ausbau einer Spielstraße geeignet ist.
Eine Spielstraße ist eine Straße, in der Kinder und Fußgänger immer Vorrang haben und in der Regel für Fahrzeuge aller Art gesperrt ist. Sie dient rein dem Aufenthalt von Personen und dem Zugang zu Wohnhäusern. Die Richtgeschwindigkeit ist zwischen 4 und 7 Km/h. (Schrittgeschwindigkeit).
Im verkehrsberuhigten Bereich dürfen Fußgänger zwar die Straße in voller Breite benutzen, Autos, Fahrräder und andere Fahrzeuge dürfen auf der Straße aber auch fahren. Diese Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle hat.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 27.06.2022 wurde angeregt, dass beim Ausbau der Straße „Am Baumwolf“ die Beschilderung als verkehrsberuhigter Bereich erfolgen soll und die Fußgänger Vorrang haben. Daraufhin antwortete das ausführende Planungsbüro, dass eventuell im Bereich zur Schloßstraße hin ein verkehrsberuhigter Bereich möglich wäre aber nicht im Bereich der Parkplätze, da diese befahrbar sein müssen und Parken in einem verkehrsberuhigten Bereich nur in ausdrücklich dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. Die Planung und Umgestaltung hat nach wie vor die Parkplätze für das Lehrpersonal wie bisher vorgesehen.
Nur den vorderen Abschnitt als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, ändert nichts daran, dass die Straße dadurch weniger frequentiert und weiterhin als Durchfahrtsstraße zur Schule und Kindergarten genutzt wird. Deshalb ist die Ausweisung nur für diesen Bereich nicht geeignet, befindet sich jedoch in der Tempo 30 Zone.
Die Verwaltung wurde beauftragt, Maßnahmen für die Geschwindigkeitsreduzierung durch Barrieren oder Bodenwellen zu prüfen.
12.2 |
Bekanntgabe Rathausneubau und Einbeziehung denkmalgeschütztes Rathausgebäude; Sachstand |
Bürgermeister Dirk Schabel berichtet, dass die digitale Vermessung des historischen Rathauses zwischenzeitlich erfolgt ist und ein Ingenieurbüro für die Bauaufnahme und die bauhistorischen Untersuchung des Rathausgebäudes beauftragt wurde. Am 31.08.2023 fand die erste Begehung mit dem Auftragnehmer, dem Bauforscher Markus Numberger, Büro für Bauforschung und Denkmalschutz aus Esslingen am Neckar, statt. Im Zuge dessen wurden Markierungen am Übergang Wand-Decke in den verschiedenen Räumlichkeiten angebracht. Diese Stellen werden derzeit geöffnet, damit nachfolgend die Begutachtung durch den Bauforscher stattfinden kann.
12.3 |
Bekanntgabe Weitsprunganlage und Tartanbahn |
Die Weitsprunganlage auf dem Gelände des Sportplatzes war in sehr schlechtem Zustand und die Anlaufbahn konnte aufgrund von Unebenheiten nicht mehr gefahrlos verwendet werden. Aus diesem Grund wurde der Bauhof mit dem Rückbau beauftragt. Die Arbeiten sind abgeschlossen und es wurde frisch eingesät.
Es ist angedacht, die Weitsprunganlage südlich des Sportplatzes neu zu errichten und in diesem Zusammenhang auch den Tartanbelag der 100m-Bahn zu erneuern. Eine Abstimmung mit der Egauschule und Vertretern des Sportvereins ist erfolgt, sie sind in die Planungen eingebunden. Die Verwaltung prüft aktuell, ob die Kriterien für ein Förderprogramm erfüllt werden können.
12.4 |
Bekanntgabe Gestaltung und neue Angebotsformen Friedhof Taxis; Sachstand |
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.06.2023 dem vorgestellten Konzept zur Aufnahme von neuen Bestattungsformen und einer damit verbundenen teilweisen Neugestaltung des Friedhofs Taxis zugestimmt. Im Jahr 2023 sollte im ersten Bauabschnitt die Möglichkeit für Baumbestattungen (Urnen) und Rasengräber (Erdbestattungen) geschaffen werden.
Zum aktuellen Sachstand berichtet Bürgermeister Dirk Schabel, dass es im Bereich der zukünftigen Baumbestattungen erforderlich war, mehrere alte Beton-Grabfundamente auszugraben und zu entsorgen. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Bepflanzung mit 2 Bäumen und anschließender Humusierung ist im Oktober vorgesehen.
Auch im Bereich der neuen Rasengräber mussten vorab die bestehenden Beton-Grabfundamente entsorgt werden. Danach wurde das neue Fundament für die Grabsteine der zukünftigen Rasengräber betoniert. Abschließend wurde das Betonfundament für die Optik mit Granitplatten belegt. Auch hier ist die Humusierung im Oktober vorgesehen.
12.5 |
Bekanntgabe Außenprüfung Sozialversicherung für die Jahre 2019-2022 |
Bürgermeister Dirk Schabel gab bekannt, dass die Deutsche Rentenversicherung (Standort Aalen) am 21.08.2023 bei der Gemeindeverwaltung eine Sozialversicherung-Außenprüfung vorgenommen hat. Geprüft wurde der Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2022. Die Prüfung ergab bis auf eine Nacherhebung von 64,80 € keine Feststellungen.
12.6 |
Bekanntgabe Bürgerinformationsabend |
Die Gemeindeverwaltung plant, den bisherigen Neujahrsempfang durch einen Bürgerinformationsabend im Herbst zu ersetzen. Dieser findet am Donnerstag, 30.11.2023 um 18.00 Uhr in der Egauhalle statt.
In diesem Rahmen sollen Personen mit einem besonderen ehrenamtlichen Engagement sowie Einzelsportler und Mannschaften aller Altersgruppen für ihre sportlichen Erfolge geehrt werden. Der Aufruf erfolgte im Nachrichtenblatt Nr. 37/2023 vom 15.09.2023.
12.7 |
Bekanntgabe Termine |
Bürgermeister Dirk Schabel teilte nachfolgende Termine mit:
Mo, 06.11.2023: Gemeinderatssitzung
Mo, 20.11.2023: Gemeinderatssitzung
Mo, 04.12.2023: Gemeinderatssitzung
Mo, 18.12.2023: Gemeinderatssitzung
Mo, 15.01.2024: Gemeinderatssitzung – Beschlussfassung Haushalt
13. |
Einwohnerfragen zur Sitzung |
Die Fragen einer Einwohnerin bezogen sich auf den Zeitplan für das einzuführende Punktesystem zu den Vergabekriterien für einen Kinderbetreuungsplatz und ob aktuelle Zusagen der Kindertagesstätten weiterhin gelten. Julia Maiershofer erläuterte, dass es erstmals für das Kindergartenjahr 2024/2025 gelten soll und die aktuellen Zusagen Bestandskraft haben.
In Bezug auf die Vergabekriterien für einen Kinderbetreuungsplatz wollte eine weitere Einwohnerin wissen, ob Selbstständige den Beschäftigten gleichgesetzt werden und ab wann Kinder über die zentrale Vergabe angemeldet werden können. Julia Maiershofer erklärte, dass Selbstständige als Beschäftigte zählen. Zudem erläuterte sie, dass die Anmeldung von Kindern über die zentrale Vergabe Ende Oktober/Anfang November freigeschaltet wird. Eine Veröffentlichung wird über das Nachrichtenblatt sowie über die Homepage der Gemeinde Dischingen erfolgen.