Bericht Gemeinderatssitzung vom 11.09.2023
Gemeinderatssitzung am 11.09.2023
1.
Einwohnerfragestunde
Es wurden von den Anwesenden keine Fragen gestellt.
2.
Dritte Änderung des Flächennutzungsplans 2020, Fortschreibung 2030 zum Bebauungsplan "Aschenfeld-erste Änderung"; Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange; Billigung und Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Frau Steck-Menz von Kolb Ingenieure aus Steinheim informierte über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung eingegangenen Hinweise und erläuterte diese. Das Gebiet wurde zunächst als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Aufgrund der geänderten Nutzung der Gebietsstruktur wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Aschenfeld, Erste Änderung“ die Ausweisung der Flächen als „Mischgebiet“ notwendig.
Der Gemeinderat hat die vorgetragenen Stellungnahmen mit den unterschiedlichen Belangen untereinander und gegeneinander sorgfältig abgewogen und Stellung dazu genommen.
Der Gemeinderat billigte einstimmig den vorliegenden Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und zeichnerischem Teil, erstellt von Kolb Ingenieure aus Steinheim in der Fassung vom 11.09.2023.
Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans. Die Planunterlagen werden jetzt in der vom Gemeinderat gebilligten Fassung mit Begründung und zeichnerischem Teil sowie der eingegangenen Stellungnahmen für die Dauer von einem Monat erneut zur Einsichtnahme ausgelegt. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit der Stellungnahme für jedermann.
3.
Bebauungsplan "Schrai-Erweiterung Süd" in Eglingen; Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange; Billigung und Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Schabel Frau Schnalzger vom G+H Ingenieurteam GmbH aus Giengen begrüßen. Frau Schnalzger berichtete kurz über den Anlass für das Verfahren und den aktuellen Stand.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes “Schrai-Erweiterung Süd“ soll die Betriebserweiterung der Firma Grinbold-Jodag GmbH nach Süden ermöglicht und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Maschinenhalle des südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebes geschaffen werden. Einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss hat der Gemeinderat bereits am 04.05.2015 gefasst.
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit (22.06. – 24.07.2015) ging noch eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit ein (28.12.2015). Um die Bedenken auszuräumen, wurde ein Schallgutachten beauftragt (TÜV-Süd). Ergebnis des Gutachtens ist die Empfehlung, für den Bebauungsplan eine Schallkontingentierung festzusetzen. Hierfür war es erforderlich, eine Gebietseinteilung gemäß der Empfehlung des Gutachtens vorzunehmen und für diese Teilareale zulässige Emissionskontingente festzusetzen. Die Einhaltung dieser Werte ist von den Bauherren im Rahmen der Baugesuche nachzuweisen bzw. im Betrieb einzuhalten.
Außerdem wurde für die Gewerbefläche die Gebäudehöhe als absolute Meereshöhe definiert. Die Höhe entspricht der Oberkante der bestehenden Halle nördlich des Geltungsbereichs plus einem Puffer für evtl. erforderliche Einbauten / Dämmungen etc. Eine Reduzierung der Höhe ist nicht zielführend, da sonst die Kranbahn in der bestehenden Halle nicht verlängert werden könnte.
Das Ergebnis des Schallgutachtens sowie dessen Auswirkungen auf den Bebauungsplan und wie die Anwohnerschaft vor Lärm geschützt werden kann, wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 31.07.2017 vorgestellt. Der Gemeinderat hat daraufhin den vorgelegten Entwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung mit dem Hinweis auf das Vorliegen der umweltbezogenen Stellungnahmen einschließlich der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Nachdem zwischenzeitlich rund sechs Jahre vergangen sind, hat die Verwaltung das Ingenieurbüro G+H beauftragt, die Unterlagen zu aktualisieren.
Somit hat nun der Gemeinderat nochmals die vorgetragenen Stellungnahmen mit den unterschiedlichen Belangen untereinander und gegeneinander sorgfältig abgewogen und Stellung dazu genommen.
Der Gemeinderat billigte einstimmig den vorliegenden Entwurf der Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Schrai-Erweiterung Süd“ vom 11.09.2023, jeweils mit Begründung, Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan „Schrai-Erweiterung Süd“. Die Planunterlagen werden in der vom Gemeinderat gebilligten Fassung mit Begründung, Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung und Schallgutachten mit den vorliegenden Stellungnahmen für die Dauer von einem Monat zur Einsichtnahme ausgelegt. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme für jedermann.
4.
Vergabe der Ingenieurleistungen für die Sanierung der Ortsdurchfahrt Hofen
Das Ingenieurbüro KOLB Ingenieure GmbH aus Steinheim wurde hier bereits mit den Vorplanungen für die Sanierung der Ortsdurchfahrt Hofen beauftragt. Deshalb soll das Büro auch mit der weiteren Ausführungsplanung, Ausschreibung, Durchführung und Überwachung der Erschließungsarbeiten beauftragt werden.
Für die Sanierung der Ortsdurchfahrt Hofen erhält die Gemeinde Dischingen folgende Fördermittel:
Gewerk Kosten Förderung Eigenanteil
Straße 1.288.000 € 532.000 € 756.000 €
Kanal 843.000 € 672.000 € 171.000 €
Wasser 593.000 € 0 € 593.000 €
gesamt 2.724.000 € 1.204.000 € 1.520.000 €
Der Gemeinderat entschied einstimmig, die weiteren Ingenieurleistungen für
die Verkehrsanlagen mit einem Brutto-Honorar von 56.767,74 €,
die Abwasserentsorgung mit einem Brutto-Honorar von 40.719,21 € und
die Wasserversorgung mit einem Brutto-Honorar von 37.414,90 €
an das Ingenieurbüro KOLB Ingenieure aus Steinheim zu vergeben.
5.
Vergabe der Ingenieurleistungen für die Erschließung des Baugebiets „Kappelesäcker“ in Frickingen
Das Ingenieurbüro KOLB Ingenieure GmbH aus Steinheim wurde auch hier bereits mit den Vorplanungen beauftragt. So wurde unter anderem auch die Entwässerung des Baugebietes durch verschiedene Varianten untersucht. Somit entstanden vorab auch schon Planungs- und Ingenieurleistungen für die Verkehrsanlagen, Entwässerung und Wasserversorgung des geplanten Baugebietes.
Deshalb soll das Büro auch mit der weiteren Ausführungsplanung, Ausschreibung, Durchführung und Überwachung der Erschließungsarbeiten beauftragt werden. Um einen guten Preis am Markt zu erzielen, soll die Maßnahme in einer gemeinsamen Ausschreibung, unterteilt in verschiedenen Losen, mit den Ausbau- und Sanierungsarbeiten der Ortsdurchfahrt Hofen erfolgen.
Einstimmig entschied der Gemeinderat, die weiteren Ingenieurleistungen für
die Verkehrsanlagen mit einem Brutto-Honorar von 16.898,98 €,
die Abwasserentsorgung mit einem Brutto-Honorar von 25.329,88 € und
der Wasserversorgung mit einem Brutto-Honorar von 10.283,25 €
an das Ingenieurbüro KOLB Ingenieure aus Steinheim zu vergeben.
6.
Festsetzung der Bauplatzpreise im Baugebiet „Kappelesäcker“ in Frickingen und in den Ortsteilen
Im Gemeinderat wurde am 30.01.2023 der Beschluss gefasst, dass ab 01.08.2023 der Bauplatzpreis in den Ortsteilen einheitlich auf 130 €/m² festgesetzt wird. Neben dem Grundstückswert und den Erschließungskosten sind auch die Kosten für die Vermessung und die Herstellung der Hausanschlüsse einschl. Kontrollschacht enthalten.
Aufgrund der aufwändigeren Erschließung kann dieser Preis nicht gehalten werden. Die Verwaltung hat deshalb dem Gemeinderat vorgeschlagen, den Bauplatzpreis im Baugebiet „Kappelesäcker“ auf 135 €/m² festzulegen.
In der Gemeinde soll weiterhin der Grundsatz gelten, dass in den Ortsteilen ein einheitlicher Bauplatzpreis erhoben wird. Der Gemeinderat hat den Wunsch geäußert, die Bauplatzpreise jährlich moderat zu erhöhen, um die z.T. in der Vergangenheit durch gestiegene Baukosten erforderlichen sprunghaften Anstiege nach Jahren ohne Anpassung zu vermeiden. Deshalb sollte der Bauplatzpreis in allen Ortsteilen zum 01.01.2024 ebenfalls auf 135 €/m² erhöht werden.
Damit das Preisgefüge zwischen dem Hauptort Dischingen und den Ortsteilen wieder passt, schlägt die Verwaltung vor, die Bauplatzpreise in Dischingen ebenfalls zum 01.01.2024 um 5 €/m² auf 165 €/m² zu erhöhen.
Der Gemeinderat folgte den Beschlussempfehlungen der Verwaltung und beschloss die jeweiligen Bauplatzpreiserhöhungen.
7.
Erweiterung der Mobilfunksendeanlage in Katzenstein für Vodafone
Die pbz GmbH aus Essen im Auftrag der Vantage Towers AG (früher Vodafone Towers Germany GmbH) mit Sitz in Düsseldorf möchte die Mobilfunkinfrastruktur modernisieren. Um diese weiter zu verbessern, planen sie die Erweiterung des bestehenden Mobilfunkmasts auf dem Grundstück in Katzenstein, Gemarkung Frickingen, Flur 2, Flurstück Nr. 119 um eine LTE-& LTE 5G-Sendeanlage. Die Masthöhe bleibt gleich. Die Erweiterung am bestehenden Standort stellt für Vodafone eine optimale Kombination aus funktechnischen Erfordernissen und wirtschaftlichen Überlegungen dar.
Der genaue Zeitpunkt für die Umsetzung ist abhängig von der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur. Die Inbetriebnahme kann bis zu einem Jahr dauern. Um die Netzabdeckung in der Gemeinde zu verbessern, stimmte der Gemeinderat mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen der Erweiterung des Sendemastes in Katzenstein um eine LTE-& LTE 5G-Sendeanlage zu.
8.
Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte und Gemeinden"
Aus den Reihen des Gemeinderates wurde in einer vergangenen Sitzung nachgefragt, in wie fern Gemeinden ggf. selbst entscheiden können, ob und wo Tempo 30 Schilder aufgestellt werden dürfen.
Rechtlich war das bisher nicht möglich, da das Straßenverkehrsrecht dies nicht zulässt. Die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen sehen vor, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann. Ausnahmen sind somit nur möglich für Straßen mit einem starkem Verkehrsaufkommen und einer nachgewiesenen hohen Lärmbelastung oder zum Schutz von vulnerablen Gruppen rund um Schulen, Kitas und Altenheimen.
Nun soll das Straßenverkehrsgesetz reformiert werden. Auch der Deutsche Städtetag appelliert an den Bund, dass es den Kommunen mindestens ermöglicht werden muss, innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h für einzelne Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anzuordnen bzw. ein generelles Tempolimit von 30 km/h anzuordnen und nur auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 oder eine andere stadt- und menschenverträgliche Geschwindigkeit zuzulassen.
Um die Forderung des Deutschen Städtetags zu unterstützen haben sich bislang bundesweit 914 Kommunen der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ angeschlossen (Stand 25.08.2023). Sie setzt sich dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Der Gemeinderat entschied einstimmig, dass Dischingen ein Zeichen für mehr Selbstbestimmung setzen soll und beschloss den Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“.
9.
Einvernehmen zu Bauanträgen
Martina Oberschmid, Sachgebietsleiterin im Ortsbauamt, stellte die Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat jeweils einstimmig folgenden Bauanträgen zugestimmt bzw. zur Kenntnis genommen und das baurechtliche Einvernehmen erteilt:
- Kenntnisgabeverfahren- Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Römerweg 8, Dischingen
- Neubau einer Mistlagerplatte und eines Gülle- / Gärrestelagerbehälters auf dem Grundstück Q-Hof 1, Katzenstein
- Änderungsgenehmigung- Neubau Wohnhaus mit Garage und Carport auf dem Grundstück Römerweg 6, Dischingen
- Neubau einer Garage mit Abstell- und Lagerräumen auf dem Grundstück, Freibergstr. 15, Eglingen
10.
Bekanntgaben
Bekanntgabe Ausweisung der Straße „Am Baumwolf“ zur Spielstraße
Aus den Reihen des Gemeinderates wurde bei der Vorstellung der Ausführungsplanung der Straße „Am Baumwolf“ nachgefragt, ob durch den Ausbau und die Neugestaltung der Straße der Abschnitt beginnend am Einmündungsbereich von der Schloßstraße bis zum Kreuzungsbereich eine Spielstraße angeordnet werden kann.
Die Verwaltung hat dies vom Landratsamt Heidenheim prüfen lassen und die Rückmeldung erhalten, dass die örtlichen Verhältnisse insbesondere durch den angelegten Parkplatz der überwiegenden Aufenthaltsfunktion und den Bedürfnissen von Fußgängern und Kindern widersprechen. Daher ist dieser Abschnitt nicht für einen verkehrsberuhigten Bereich geeignet. Die Verwaltung prüft, ob evtl. im östlichen Bereich der Straße „Am Baumwolf“ die Möglichkeit besteht, einen verkehrsberuhigten Bereich einzurichten.
Bekanntgabe Nutzungsmöglichkeiten am Härtsfeldsee
In der Sitzung am 24.07.2023 wurde aus dem Gemeinderat die Frage an die Verwaltung gerichtet, ob und in wie weit es möglich wäre, am Spielplatz Härtsfeldsee (Wassererlebnisbereich) eine Beschattung herzustellen. Diese Frage wurde an den Wasserverband Egau weitergeleitet, weil er der Grundstückseigentümer und Bauherr des Spielplatzes ist. Im Rahmen der Verbandsversammlung am 31.07.2023 wurde dieser Antrag, insbesondere aus kosten- und hygienischen Gründen abgelehnt, da der Sonnenschutz vermutlich den Vögeln als Landeplatz dient, was dann wieder zu Problemen bezüglich der Hinterlassenschaften auf dem Sandspielplatz führt.
Soweit ein Bedarf an Beschattungsmöglichkeiten besteht, steht es den Gästen frei, z.B. Sonnenschirme mitzubringen und diese temporär aufzustellen.
Eine weitere Anfrage hat die Verwaltung erreicht. Hier ging es um die Frage ob Stand Up Paddeling auf dem Härtsfeldsee erlaubt sei. Auch diese Frage wurde bei der Verbandsversammlung am 31.07.2023 erörtert und kam zu dem Ergebnis, dass der Gemeingebrauch, der vom Landratsamt Heidenheim zugelassen wurde, das Stand Up Paddeling umfasst.
Bekanntgabe Unterjährige Programmentscheidung ELR
Mit Schreiben vom 14.09.2023 gab das Regierungspräsidium Stuttgart eine unterjährige Programmentscheidung für besonders dringliche und strukturell bedeutsame Projekte bekannt. Wie bereits beim regulären Jahresprogramm überstieg auch bei der unterjährigen Programmentscheidung das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel um ein Vielfaches. Dennoch hat der Aufnahmeantrag der Gemeinde Dischingen für die Härtsfelder Familienbrauerei Hald e.K. aus Dunstelkingen Berücksichtigung gefunden. Der Zuschuss für die Maschineninvestition Erwerb einer Flaschenabfüllmaschine beträgt 59.500 €.
Bekanntgabe Neuanschaffung Arbeitskorb und Astschere für den Bauhof
Im August wurde ein Arbeitskorb im Wert von 3.279,00 Euro brutto sowie eine Astschere im Wert von 4.998,00 Euro brutto erworben.
Bekanntgabe Trautermine 2024
Die Gemeinde Dischingen ermöglicht jedes Jahr Trauungen an bestimmten Samstagen im Jahr. Folgende Tage wurden nun vom Standesamt Dischingen festgelegt.
13.04.2024
18.05.2024
22.06.2024
20.07.2024
28.09.2024
Bekanntgabe Bericht zur Verbandsversammlung des Abwasserzwecksverbandes am 25.07.2023
Der Gemeinderat wurde über die Beschlüsse der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Härtsfeld (AZH) am 25.07.2023 informiert. Zu den Details wird im Bericht in diesem Nachrichtenblatt verwiesen.
Bekanntgabe Termine
Mo, 09.10.2023: Gemeinderatssitzung
Mo, 06.11.2023: Gemeinderatssitzung
Mo, 20.11.2023: Gemeinderatssitzung
Mo, 04.12.2023: Gemeinderatssitzung
Mo, 18.12.2023: Gemeinderatssitzung
Mo, 15.01.2024: Gemeinderatssitzung
Bekanntgabe Neue Mitarbeiterin Bürgeramt und Auszubildende
Am 01.09.2023 begann Frau Antonia Faber ihre neue Tätigkeit als neue Mitarbeiterin im Bürgeramt. Die Verstärkung im Bürgeramt wurde bereits sehnlich erwartet.
Außerdem hat Frau Tamara Graff aus Nattheim am 01.09.2023 bei der Gemeindeverwaltung ihre Ausbildung im Rathaus begonnen. Frau Graff wird zur Verwaltungsfachangestellten ausgebildet und wird dabei alle Verwaltungsbereiche kennenlernen (s. auch Bericht darüber in diesem Nachrichtenblatt).
11.
Anfragen
Anfrage zu geplanten Unterhaltungsmaßnahmen/Situationsbericht Halle Dunstelkingen
Zu einer Anfrage des Gemeinderats berichtete Bürgermeister Dirk Schabel, dass sowohl die Halle Dunstelkingen (Dach undicht) als auch die Halle Eglingen (für Ölheizung keine Ersatzteile mehr verfügbar) bauliche und energetische Defizite aufweisen.
Deshalb wurde ein Architekt gebeten, sich beide Gebäude anzuschauen und eine Kostenschätzung für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur baulichen und energetischen Sanierung der beiden Gebäude zu erstellen, insbesondere da für die Beantragung von Fördergeldern Gesamtkonzepte erforderlich sind.
Parallel dazu wurde mit einem Energieberater Kontakt aufgenommen. Ziel ist es ebenfalls, die beiden Gebäude in Augenschein zu nehmen und zu prüfen ob ein anderes Vorgehen (abschnittsweise energetische Sanierungen ohne die Inanspruchnahme von Fördergeldern) bei den beiden Gebäuden Sinn macht.
Anfrage Sachstand Breitbanderschließung Dischingen
Der Gemeinderat wurde über den aktuellen Sachstand beim eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau durch die NetCom BW informiert:
Nach Abschluss der Vorvermarktungsphase im März 2023 begann die NetCom BW mit der Planungsphase in enger Abstimmung mit dem Planungsbüro der Gemeinde im Hinblick auf den Ausbau von Dischingen, Katzenstein, Iggenhausen und Osterhofen.
Nachdem die Grundzüge der Planung fest standen, wurden die Ausschreibungsunterlagen erstellt. Inzwischen ist die Ausschreibung abgeschlossen und es folgen aktuell Verhandlungsgespräche mit den jeweiligen Bietern. Gegen Ende des Jahres 2023 sollten die ausführenden Unternehmen feststehen.
Die Hausbegehungen für die konkrete Hauseinführung der Glasfaserleitung sollen ebenso wie der geplante Baubeginn voraussichtlich im 1. Quartal 2024 erfolgen.
Von der NetCom BW wird zudem eine Anfrage an die ODR EnBW zur Mitverlegung von Strom gestellt. In der Regel werden diese Synergieeffekte von beiden Unternehmen gerne genutzt.
Anfrage zum Gehweg Fleinheimer Straße 2
Die Verwaltung hat die Anfrage eines Bürgers erreicht, wonach der Gehweg am Grundstück der Fleinheimer Straße 2 (Neubau Fa. Schuster) im letzten Jahr im Zuge der Baumaßnahme der Fa. Schuster teilweise aufgerissen und provisorisch mit Schotter wieder verschlossen wurde. Die Anfrage bezieht sich darauf, dass der Gehweg u.a. von (älteren) Kirchgängern stark frequentiert und es ggf. zu befürchten ist, dass ein Fußgänger stürzt.
Die Gemeinde ist für den Gehweg verantwortlich. Da in diesem Bereich aber noch Anschlussarbeiten von der Telekom zu erledigen sind, kann die Gehwegfläche aktuell nicht in den Endzustand versetzt werden. Sobald die Arbeiten von der Telekom abgeschlossen sind, wird sich die Verwaltung um einen zeitnahen Ausbau des Gehwegs kümmern.
12.
Einwohnerfragen zur Sitzung
Ein Zuhörer hat die Verwaltung darum gebeten, rechtzeitig vor dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Hofen mit dem Energieversorger Kontakt aufzunehmen, dass mit den Wasser- und Abwasserleitungen auch Strom von den Dächern in den Boden verlegt wird.