Bericht Gemeinderatssitzung vom 19.02.2024

Gemeinderatssitzung am 19.02.2024

 

1.

Einwohnerfragestunde

 

Es wurden keine Fragen gestellt.

 

 

2.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.01.2024 beschlossen, dass die Stelle für die Altersnachfolge des Ortsbaumeisters ausgeschrieben wird. Die Ausschreibung erfolgte im Nachrichtenblatt am 26.01. und 16.02.2024

 

 

3.

Vergabe der Tiefbauarbeiten für den Ausbau und Sanierung sowie Breitbandverlegung in der Ortsdurchfahrt Hofen

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Tiefbau-, Kanalisations-, Wasserversorgungs- und Straßenbauarbeiten für den Ausbau und Sanierung sowie Breitbandverlegung in der Ortsdurchfahrt Hofen an die günstigste Bieterin, die Firma Bortolazzi Straßenbau GmbH aus Bopfingen mit der Brutto-Angebotssumme von 2.447.852,18 € zu vergeben.

 

 

4.

Vergabe der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet "Kappelesäcker" in Frickingen

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Tiefbau-, Kanalisations-, Wasserversorgungs- und Straßenbauarbeiten für die Erschließung des Baugebietes “Kappelesäcker“ in Frickingen an die günstigste Bieterin, die Firma Haag-Bau GmbH aus Neuler mit der Brutto-Angebotssumme von 711.164,71 € zu vergeben.

 

Der Gemeinderat stimmte der überplanmäßigen Ausgabe im Kernhaushalt in Höhe von brutto 42.512,38 € mit der Deckung durch das Produktsachkonto 54.10.011/09600000-471 „Sanierung Ortsdurchfahrt Hofen“ zu.

 

 

5.

Weiteres Vorgehen zur Sanierung von Feldwegen

 

Die Gemeinde Dischingen ist als Flächengemeinde Eigentümerin eines umfangreichen Straßen- und Feldwegenetzes von rund 152 km bestehend aus innerörtlichen Straßen, Gemeindeverbindungsstraßen sowie asphaltierten und geschotterten Feld- und Wirtschaftswegen.

 

Für das weitere Vorgehen zur Umsetzung von Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen soll in einer Verfahrensanweisung festgelegt werden, wie und in welchen Schritten eine Sanierung von Teilen des umfangreichen Straßen- und Wegenetzes denkbar wäre. Folgende Aspekte spielen hier eine entscheidende Rolle:

 

  • die Schadensklasse,
  • die Einstufung der Feldwege in die Kategorien Hauptwirtschaftsweg (A), Wirtschaftsweg (B), untergeordneter Wirtschaftsweg (C)
  • Kosten bzw. das zur Verfügung stehende Budget

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgendes Vorgehen:

 

  1. Das Ingenieurbüro Kolb stellt für jeden Teilort zwei verschiedene Planunterlagen zur Verfügung. Dies sind zum einen Pläne mit dem Titel „Oberflächen Feldwege“. In diese Pläne sollen die entsprechenden Kategorien eingetragen werden. Die Feldwege sind nach der Oberfläche in Asphaltbelag (blau) und Schotterbelag (orange) dargestellt. Klassifizierte Straßen und Gemeindeverbindungsstraßen sind gelb dargestellt. Ergänzend dazu werden die Pläne „Schadenszustand Feldwege“ für jeden Ortsteil zur Verfügung gestellt, auf denen die Wege in entsprechende Schadensklassen eingeteilt sind.
  2. Um eine zielführende effektive Sanierung der wichtigsten Wegstrecken in den nächsten Jahren erreichen zu können, sollte in jedem Gemarkungsbereich der Streckenanteil der Kategorie A nur ca. 15-20 % betragen.
  3. Für die Festlegung, welche Wegeabschnitte der Kategorie A zugeordnet werden, schlägt die Verwaltung vor, in den Teilorten den jeweiligen Ortschaftsrat, in Dischingen, die Dischinger Gemeinderäte einzubinden.
  4. Die Verwaltung wird die Rückmeldungen zusammenfassen und anschließend dem Gemeinderat zur weiteren Beratung und Entscheidung vorlegen.
  5. Die Entscheidung, welche Abschnitte in welcher Reihenfolge saniert werden, soll nach einer Begehungsfahrt durch den Technischen Ausschuss erfolgen.
  6. Nachrichtlich: Die Geltungsdauer der Fördervorschrift „Modernisierung ländlicher Wege“ wurde aktuell bis zum 31.12.2026 festgelegt. Anträge können jährlich bis zum 31.12. gestellt werden. Der Zuschusssatz beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Nettokosten, wobei die maximale Zuwendungshöhe auf 100.000 € festgelegt ist. Um den Förderbetrag von netto 100.000 € auszuschöpfen, wäre ein Haushaltsansatz von rund 330.000 € erforderlich (250.000 € + 19% MwSt. + 10% Planungskosten). Mit einem Antrag könnten nach dem aktuellen Preisniveau rund 680 m asphaltierter Feldweg bzw. 835 m Schotterweg saniert werden.

 

 

6.

Weiterentwicklung des Kindergartens in Frickingen zu einem Kneippkindergarten

 

Die Leiterin des Kindergartens Frickingen, Nicole Tuschke, hat dem Gemeinderat das Konzept vorgestellt. Das Ziel eines Kneippkindergartens ist es, dass Kinder mit Hilfe des ganzheitlichen Gesundheitskonzepts Sebastian Kneipps spielerische Grundlagen zur gesunden, naturgemäßen Lebensweise nach dem Prinzip moderner Gesundheitsförderung erwerben. Die fünf Elemente – Wasser, Bewegung, Heilpflanzen, Ernährung und Lebensordnung – bilden dabei die Grundlage zur ganzheitlichen Förderung der Persönlichkeit. Die Kinder lernen gesundheitsbewusstes Verhalten und üben dies täglich. Ebenso lernen sie verantwortlich mit sich, den anderen und der Natur umzugehen.

 

Voraussetzung für die Umsetzung eines Kneippkindergartens ist eine Zertifizierung. Dazu benötigen die Erzieherinnen einen entsprechenden Qualifizierungslehrgang und im 2-Jahres-Rhythmus die dazugehörigen Fortbildungen. Des Weiteren erstellt das Erzieherteam ein Konzept, welches stetig angepasst wird. Zudem werden die Kneippschen Maßnahmen als Arbeitsgrundlage zur Reflexion und zur Überprüfung der Umsetzung dokumentiert. Qualitätsbeauftragte des Kneipp-Bund e.V. besuchen in regelmäßigem Abstand die Einrichtung vor Ort und überzeugen sich dort von der praktischen Umsetzung der Kneippschen Lehre. Zudem muss die Einrichtung bzw. der Träger Mitglied im örtlichen Kneippverein und den Nachweis von mindestens 18 Monaten Erfahrung im Bereich der ganzheitlichen Gesundheitsförderung nach Sebastian Kneipp erbringen, um das Zertifikat zu erhalten.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Einrichtung und Zertifizierung eines Kneippkindergartens in Frickingen.

 

 

7.

Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Gemeindemitarbeiterin Martina Oberschmid stellte 6 Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Bauanträgen zugestimmt und das baurechtliche Einvernehmen erteilt:

 

- Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Flurstück Nr. 205/7, Buchenstraße 8, Ballmertshofen

- Neubau einer Garage, Flurstück-Nr. 155, Baumgasse 16, Eglingen

- Abbruch einer bestehenden Garage mit angebautem Schuppen, Neubau einer Doppelgarage mit angebautem Müllraum, Flurstück-Nr. 1685/1, Sonnenhalde 4, Dischingen

- Erweiterung des Lagerschuppens, Neubau eines offenen Unterstandes, Flurstück-Nr. 133, Butzfeld, Frickingen

- Erweiterung des Wohngebäudes durch Umnutzung des landwirtschaftlichen Stadels zu Wohnraum, Flurstück-Nr. 13, Wasserschapfgasse 6, Ballmertshofen

- Neubau eines Carports, Flurstück-Nr. 127/6, In den Hofwiesen 5, Frickingen

 

8.

Bekanntgaben

 

Gemeindemitarbeiterin Martina Oberschmid berichtete, dass die Gemeinde auch in diesem Jahr wieder einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung und Entwicklung des Naturschutzes gestellt hat, um verschiedene Pflegemaßnahmen in der Gemeinde wie z. B. Neophytenbekämpfung und Amphibienschutz durchzuführen.

 

Gemeindekämmerer Kübler berichtete, dass die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Heidenheim mit Erlass vom 16.01.2024 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat Dischingen am 18.12.2023 beschlossenen Haushaltssatzung und der Wirtschaftspläne 2024 für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bestätigt hat.

 

  1. a) Die Kreditaufnahmen wurden wie beantragt genehmigt in Höhe von 930.000 € beim Eigenbetrieb Wasser, 400.000 € beim Eigenbetrieb Abwasser.

 

  1. b) Auch die in diesem Jahr beantragten Verpflichtungsermächtigungen wurden in Höhe des genehmigungspflichtigen Teils bewilligt. Die Verpflichtungsermächtigungen betragen: 6.298.000 € im Kernhaushalt, 201.000 € beim Eigenbetrieb Wasser, 315.000 € beim Eigenbetrieb Abwasser.

 

  1. c) Ebenso wurde die Höhe der Kassenkredite nicht beanstandet, da sie ein Fünftel der im jeweiligen Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht übersteigen. Sie betragen im Kernhaushalt 2.000.000 €, im Haushalt des Eigenbetriebs Wasser 150.000 €, im Haushalt des Eigenbetriebs Abwasser 260.000 €.

 

 

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg schreibt in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss Heimatpflege Baden-Württemberg für 2024 den 43. Landespreis für Heimatforschung Baden-Württemberg aus. Ziel ist es, die Leistungen ehrenamtlich Tätiger in der Heimatforschung - das außerhalb ihrer fachlichen Ausbildung und ihrer Berufsarbeit liegt - zu würdigen und ihnen die verdiente öffentliche Anerkennung zukommen zu lassen. Die eingereichten Arbeiten müssen einen regionalen Bezug zu Baden-Württemberg aufweisen und können in verschiedenen Kategorien eingereicht werden. Neben den Hauptpreisen werden auch besondere Forschungen und Arbeiten in der Kategorie »Heimatforschung digital« ausgezeichnet. Auch ein Jugendförderpreis sowie ein Schülerpreis werden verliehen. Insgesamt werden Preisgelder in Höhe von 17.500 € vergeben. Im Rahmen der Heimattage Baden-Württemberg wird die Gemeinde Nattheim die Preisverleihung im Jahr 2024 ausrichten. Hierbei werden die Preisträger und ihre Arbeiten in kurzen Filmbeiträgen vorgestellt. Die Bewerbungsfrist endet am 30.04.2024.

 

 

Die Gemeindeverwaltung hat auf Beschluss des Gemeinderates eine Umfrage zu „Mitfahrbänkle“ im Nachrichtenblatt Nummer 04/2024 durchgeführt. Bis zum heutigen Tag sind 54 Rückmeldungen bei der Verwaltung eingegangen. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat in der kommenden Sitzung vorgestellt.

 

 

Geförderter Breitbandausbau (Weiße Flecken Programm):

Die Ausschreibung für den geförderten Ausbau erfolgt am 20.02.2024 mit einer Frist bis zum 22.03.2024. Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Corwese soll die Vergabe in der Sitzung am 13.05.2024 erfolgen. Geplanter Baubeginn ist am 01.07.2024 und die Fertigstellung soll bis zum 30.06.2026 erfolgen. Dies entspricht weitestgehend der Zeitschiene des eigenwirtschaftlichen Ausbaus (Fertigstellung bis Oktober 2026).

 

Eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die NetCom

Die NetCom hat nach eigener Aussage zwischenzeitlich als Generalunternehmer die Fiberia GmbH aus Heretsried (Landkreis Augsburg) beauftragt. Nach den derzeitigen Planungen soll Baustart im Mai bzw. Juni 2024 sein.

 

Termine:

Montag, 18.03.2024: Gemeinderatssitzung

Freitag, 05.04.2024: Hauptversammlung Gesamtwehr (19.30 Uhr Bürgerhaus Frickingen)

Donnerstag, 11.04.2024:  Photovoltaik-Informationsveranstaltung mit dem Photovoltaik-Netzwerk Ostwürttemberg (18.00 Uhr Egauhalle)

Montag, 22.04.2024: Gemeinderatssitzung

Montag, 13.05.2024: Gemeinderatssitzung

 

9.

Anfragen

 

Es wurden keine Anfragen in öffentlicher Sitzung gestellt.

 

10.

Einwohnerfragen zur Sitzung

 

Ein Bürger erkundigte sich darüber, wann die Verwaltung die Bürgerschaft über den konkreten Zeitplan des eigenwirtschaftlichen Breitbandausbaus informieren wird. Bürgermeister Dirk Schabel erklärte, dass informiert wird, sobald der Verwaltung alle relevanten Informationen vorliegen.

 

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