Bericht Gemeinderatssitzung vom 27.01.2025
Gemeinderatssitzung am 27.01.2025
1. |
Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse |
Hauptamtsleiterin Theresa Schneidermeier gab bekannt, dass Herr Alexander Hehl vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.12.2024 zum Altersnachfolger des Bauhofleiters der Gemeinde Dischingen gewählt wurde. Er ist seit Mai 2020 im Bauhof der Gemeinde tätig und wird die Nachfolge von Lothar Weber antreten, der Ende 2025 bzw. Anfang 2026 in den Ruhestand gehen wird.
2. |
Spendenannahmen |
Hauptamtsleiterin Theresa Schneidermeier berichtete, dass bis zum 31.12.2024 Spenden in Höhe von insgesamt 550,00 € eingegangen sind. Diese wurden vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Die Gemeinde dankt allen Spenderinnen und Spendern herzlich für ihr Engagement.
Datum |
Spender/in |
Beschreibung |
Betrag in Euro |
06.12.2024 |
Heidenheimer Volksbank |
Spende für die Anschaffung von Spielgeräten im Kindergarten Frickingen |
250,00 |
30.12.2024 |
Privatperson |
Spende für den Kindergarten Frickingen |
300,00 |
3. |
Wärmenetz Dischingen "Instandsetzung Hackschnitzelheizkessel" - Vergabe von Reparaturarbeiten |
Ortsbaumeister Markus Speier berichtete über die erforderlichen Reparaturarbeiten am Hackschnitzelheizkessel. Der Gemeinderat vergibt diese an die Firma Aufheimer zur Brutto-Angebotssumme von 21.352,69 €. Der überplanmäßigen Ausgabe wurde zugestimmt.
4. |
Auswechslung Trink- und Löschwasserleitung Schloss Taxis - Vergabe von Ingenieurleistungen und Baubeschluss |
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Kolb Ingenieure GmbH zum Preis von brutto 72.166,05 € den Auftrag für Ingenieurleistungen zur Umsetzung der Maßnahme Wasserleitungsauswechslung Schloss Taxis erhält. Die erforderlichen Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten werden öffentlich ausgeschrieben.
Es handelt sich hierbei um ein Gemeinschaftsprojekt zwischen der Landeswasserversorgung und der Gemeinde Dischingen: Das Schloss Taxis wird derzeit vom Egauwasserwerk aus über eine private Leitung welche sich im Eigentum der Landeswasserversorgung befindet mit Trinkwasser versorgt. Diese ist in einem schlechten Zustand und müsste erneuert werden.
Die Gemeinde Dischingen ist zur Verbesserung der Löschwasserversorgung im Bereich Schloss Taxis verpflichtet und damit verbunden wäre eine Sanierung der Fallleitung zwischen Hochbehälter Englischer Wald (HB) und Schloss Taxis. Im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes wird die Gemeinde Dischingen die Kosten für die Fallleitung zwischen Hochbehälter und Übergabeschacht Ortsnetz Trugenhofen übernehmen und die Landeswasserversorgung die Kosten vom Übergabeschacht Ortsnetz Trugenhofen bis zum Schloss Taxis. Damit können beiden Anforderungen – die Trink- und Löschwasserversorgung sichergestellt werden. Zudem ermöglicht dieses Gemeinschaftsprojekt auch weitere Maßnahmen zur Löschwasserverbesserung für den Teilort Trugenhofen.
5. |
Einvernehmen zu Bauanträgen |
Gemeindemitarbeiterin Martina Oberschmid stellte 5 Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Bauanträgen zugestimmt und das baurechtliche Einvernehmen erteilt:
-Errichtung Carport mit Abgangsüberdachung, Flurstück Nr.56/2, Sperrbergstraße 3/4, Ballmertshofen
-Anbau von 2 Balkonen an bestehendes Wohnhaus, Flurstück Nr. 169/3, Am Dörrberg 7, Demmingen
-Neubau einer Doppelgarage mit Abstellraum, Flurstück Nr. 172, Am Strehler 1, Demmingen
-Errichtung eines Gallagherzaunes, Flurstück Nr. 323, Frickingen
-Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flurstück Nr. 928/8, Mühlbergstraße 14, Dischingen
6. |
Bürgerbegehren Rathausneubau |
- Sachverhalt
Am 07.01.2025 wurde das Bürgerbegehren zum geplanten Rathausneubau „Stoppt den beschlossenen Rathausneubau“ mit der Fragestellung „Sind Sie gegen den Rathausneubau und damit gegen den gefassten Gemeinderatsbeschluss vom 02.12.2024“ bei der Gemeindeverwaltung Dischingen eingereicht. Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Dirk Schabel die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens: Herrn Andreas Mas Casellas, Herrn Martin Kölle und Herrn Hans Rau.
- Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat nach Anhörung der Vertrauenspersonen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags (§ 21 Abs. 4 GemO). Bei dieser Entscheidung hat der Gemeinderat zu prüfen, ob die unten genannten Voraussetzungen vorliegen und darüber hinaus, ob die Ziele des Bürgerbegehrens insgesamt mit der Rechtsordnung übereinstimmen. Bei dieser Entscheidung steht dem Gemeinderat kein Ermessen zu. Kommt er zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen vorliegen, muss er den Bürgerentscheid zulassen.
Ein Bürgerbegehren ist zulässig, wenn
- Die erforderlichen Unterschriftenanzahl erreicht worden ist,
- Die mit ihm verlangte Maßnahme zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinde gehört,
- Die Fragestellung mit Begründung und einem Kostendeckungsvorschlag versehen ist.
Erforderliche Anzahl der Unterschriften nach § 21 Abs 3 GemO.
Stimmberechtigte Bürger der Gemeinde Dischingen zum 07.01.2025 |
3.602 |
Notwendige Unterschriften nach § 21 GemO: 7 % |
252 |
Eingereichte Unterschriften am 07.01.2025 |
728 |
Eingereichte Unterschriften am 13.01.2025 |
245 |
Eingereichte Unterschriften gesamt |
973 |
Ungültige Unterschriften |
150 |
Somit verbleiben gültige Unterschriften |
823 |
Mit 823 gültigen Unterschriften wird die notwendige Anzahl erreicht.
Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde
Über eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, kann die Bürgerschaft einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Die Gemeindeordnung regelt in §21 Abs. 2 einen Negativkatalog, über welche Maßnahmen kein Bürgerentscheid stattfinden darf.
Entscheidungen über Baumaßnahmen liegen im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats und sind im Negativkatalog nicht aufgeführt, weshalb diese Voraussetzung erfüllt ist.
Fragestellung mit Begründung
Der Antrag muss so formuliert sein, dass sich die zur Entscheidung bringende Fragestellung aus dem Antrag eindeutig und mit Bestimmtheit erkennbar ist. Es ist ausreichend, wenn die Bürger wissen, welchen Inhalt das von ihnen unterstützte Begehren hat.
Der Antrag muss zudem eine Begründung enthalten, an die allerdings keine besonderen Anforderungen zu stellen sind. Sie sollte erkennen lassen, wofür oder wogegen sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens einsetzen.
Kostendeckungsvorschlag
Der Antrag muss einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten (§ 21 Abs. 4 GemO). Der VGH Baden-Württemberg hat klargestellt, dass von den Antragstellern, nur „ein nachvollziehbarer und im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbarer Vorschlag zur Deckung der Kosten verlangt werden“ könne. Der Verzicht auf einen solchen Vorschlag ist deshalb nur in Ausnahmefällen möglich, wenn z.B. eindeutig ist, dass keine Kosten anfallen oder mit der Realisierung des Bürgerbegehrens Einsparungen verbunden sind.
- Rechtsfolgen des Bürgerbegehrens
Nach Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens dürfen die Gemeindeorgane bis zur Durchführung des Bürgerentscheids keine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung treffen oder vollziehen, es sei denn, zum Zeitpunkt der Einreichung des Bürgerbegehrens haben rechtliche Verpflichtungen hierzu bestanden. Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt (§ 21 Abs. 4 GemO).
- Durchführung des Bürgerentscheids
Der Bürgerentscheid ist innerhalb von vier Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit durchzuführen, es sei denn, die Vertrauenspersonen stimmen einer Verschiebung zu (§ 21 Abs. 6 GemO). Bei der Durchführung finden die Vorschriften des Kommunalwahlrechts analoge Anwendung.
Beratung und Diskussion:
Nach den einführenden Worten ging Bürgermeister Dirk Schabel auf die zur Abstimmung stehenden Frage und die damit verbundene Problematik ein: Die vorgesehene Fragestellung impliziert, dass bei einer erforderlichen Mehrheit der JA-Stimmen kein Rathausneubau erfolgen kann. Allerdings geht aus der Begründung zum Bürgerbegehren hervor, dass ein neues, jedoch in der Größe angepasstes und kostengünstigeres Rathaus gebaut wird. Somit wird nach dem Bürgerentscheid in diesem Fall eine Auslegung des Wählerwillens erforderlich sein.
Hauptamtsleiterin Theresa Schneidermeier hat daraufhin den Sachverhalt zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und die Beschlussempfehlung vorgetragen. Anschließend wurden die drei Vertrauenspersonen angehört und haben ihre Position dargestellt.
Nach einigen Stellungnahmen, Fragen und Anmerkungen wurde von einem Gemeinderat der Antrag gestellt, dass der Gemeinderat seinen Beschluss vom 02.12.2024 aufheben soll. Dies wurde mehrheitlich abgelehnt.
Anschließend stellte der Gemeinderat einstimmig die Zulässigkeit für das am 07.01.2025 eingereichte Bürgerbegehren zum geplanten Rathausneubau „Stoppt den beschlossenen Rathausneubau“ mit der Fragestellung „Sind Sie gegen den Rathausneubau und damit gegen den gefassten Gemeinderatsbeschluss vom 02.12.2024?“ fest. Der Gemeinderat entschied zudem mehrheitlich, dass der Bürgerentscheid am 18.05.2025 durchgeführt wird.
Hauptamtsleiterin Theresa Schneidermeier informierte darüber, dass alle Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig vor dem Bürgerentscheid eine Broschüre mit allen Informationen zum geplanten Rathausneubau erhalten, in welcher der Sachverhalt erläutert wird und die Auffassungen zum geplanten Rathausneubau dargestellt werden.
Bürgermeister Dirk Schabel sprach zum Schluss über die Zeit nach dem 18.05. und ging dabei auf die Folgen ein, wenn die Planungen für den Rathausneubau von vorn beginnen und damit verbunden auch Fördergelder wieder neu beantragt werden müssten, was wiederum ggf. zu Verzögerungen bei anderen Projekten führen könnte.
7. |
Bekanntgaben |
Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2025
Gemeindekämmerer Stefan Kübler gab bekannt, dass die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Heidenheim mit Erlass vom 21.01.2025 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat Dischingen am 16.12.2024 beschlossenen Haushaltssatzung bestätigt hat.
Parken in der Turnstraße-verkehrsrechtliche Anordnung
Gemeindemitarbeiterin Martina Oberschmid berichtete, dass die Verkehrssituation in der Turnstraße zur Einmündung in die Grabenstraße aufgrund haltender und parkender Fahrzeuge immer wieder zu Ärgernissen führte. Die Turnstraße ist eine ausgewiesene Tempo-30-Zone und wird unter anderem von Linienbussen des öffentlichen Personennahverkehrs befahren. Der offizielle Schulweg führt ebenfalls entlang der Turnstraße. Wenn auf beiden Seiten der Fahrbahn gehalten oder geparkt wird, so führt dies ständig zu Behinderungen des fließenden Verkehrs, insbesondere des Linienverkehrs.
Somit wird ein Halteverbot nach der 5-Meter-Zone von der Einmündung Turnstraße/Grabenstraße angeordnet. Das Halteverbot endet an der nächsten Einmündung und wird nicht zusätzlich mittels einer Beschilderung aufgehoben. Das Halteverbot gilt für die Straßenseite, an der das Schild angebracht ist.
Neue Urnenstele auf dem Friedhof Taxis
Kämmerer Stefan Kübler berichtete, dass kurz vor dem Jahreswechsel auf dem Friedhof Taxis eine weitere Urnenstele mit 4 x 3 Urnenkammern von der Firma Weinmann Steinwerkstatt aus Bolheim errichtet wurde.
Social Media (Instagram & Facebook) der Gemeinde
Stv. Gemeindekämmerin Julia Maiershofer gab bekannt, dass die Gemeinde ab Dienstag, 28.01.2025 mit ihrer Social Media Präsenz startet. Dafür wird ein Facebook- und Instagram-Account für die Gemeinde Dischingen erstellt.
Termine:
Termine Gemeinderatssitzungen:17.02.2025, 17.03.2025, 07.04.2025, 12.05.2025, 02.06.2025, 07.07.2025, 28.07.2025
8. |
Anfragen |
Ein Gemeinderat fragte nach, weshalb bei einer Beisetzung in der Aussegnungshalle auf dem Friedhof Taxis vor Weihnachten elektrische Heizlüfter aufgestellt waren. Aufgrund einer mehrfachen Verschiebung des Liefertermins für Flüssiggas mussten zur Vermeidung von Frostschäden Heizlüfter aufgestellt werden.
9. |
Einwohnerfragen zur Sitzung |
Ein Bürger fragte nach, ob die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens tatsächlich gegeben ist. Er vertrat die Auffassung, dass der Rathausneubau bereits 2020 im Gemeinderat beschlossen wurde und ein Bürgerbegehren lediglich 6 Monate nach Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht werden kann. Zudem erkundigte er sich darüber, dass wenn der Bürgerentscheid zum Ergebnis führt, den Rathausneubau zu stoppen, dass in den kommenden 3 Jahren kein Rathaus gebaut werden kann. Hauptamtsleiterin Theresa Schneidermeier erläuterte, dass sich das Bürgerbegehren gegen den Beschluss vom 02.12.2024 richtet und damit die Voraussetzungen für das Bürgerbegehren vorliegen und die aktuellen Entscheidungen des Gemeinderats maßgeblich sind. Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses, welcher innerhalb der nächsten drei Jahre nur durch ein Bürgerbegehren gekippt werden kann. In dieser Zeit darf der Gemeinderat keine dem Bürgerentscheid widersprechende Entscheidungen treffen.
Ein weiterer Bürger merkte an, dass die Grundsteuer sowie die Wassergebühren in der Gemeinde Dischingen im Vergleich zu anderen Kommunen deutlich höher sei. Zudem hat er darum gebeten, den geplanten Rathausneubau auf Einsparungsmöglichkeiten zu prüfen und ggf. auf bodentiefe Fenster zu verzichten.
Bürgermeister Dirk Schabel erläuterte, dass der Gemeinderat die Grundsteuer Hebesätze in der Höhe beschlossen hat, dass sie für die Gemeinde im Vergleich zum Vorjahr einkommensneutral sind. Das bedeutet, dass die Gemeinde keine Mehreinnahmen durch die Grundsteuerreform generiert, sondern es lediglich zu einzelnen Verschiebungen kommt. Weiterhin erläuterte Bürgermeister Dirk Schabel, dass die Wassergebühren in der Gemeinde Dischingen als Flächengemeinde höher sind als in vergleichbaren Kommunen mit einer höheren Einwohnerzahl und weniger Fläche. Die Anmerkungen zum Rathausneubau wurden aufgenommen.
Ein anderer Bürger merkte an, dass der Gemeinde durch den Erwerb des Objektes Marktplatz 8 andere Entwicklungsmöglichkeiten für den Rathausneubau zur Verfügung stehen und diese geprüft werden sollten. Bürgermeister Schabel erläuterte, dass die Gemeinde nicht Eigentümer dieses Objektes ist.
Zwei anwesende Besucher fragten explizit nach einem Plan B für das Rathaus nach. Sie merkten auch an, dass es einfach sei, gegen etwas zu sein, ohne einen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Auf konkrete Nachfrage erläuterte Bürgermeister Dirk Schabel, dass bisher kein Plan B verfolgt wurde, da die Fördergelder aus zwei Fördertöpfen explizit für dieses Projekt gebunden sind und nicht alternativ verwendet werden können.