Bürgerversammlung am 5.11.2019 mit Hauptthema Zukunft Eigenwasserversorgungsanlage Demmingen

Am Dienstag, 05.11.2019 fand in der Turn- und Festhalle in Eglingen eine Bürgerversammlung statt, zu der Bürgermeister Alfons Jakl rund 180 Einwohnerinnen und Einwohner begrüßen konnte. Hauptthema des Abends war die Zukunft der Eigenwasserversorgungsanlage Demmingen, die Demmingen, Wagenhofen und Reistingen über den Tiefbrunnen Demmingen mit Trinkwasser versorgt.

 

Der Tiefbrunnen muss dringend saniert werden, da er einige Mängel aufweist, die die Wasserqualität mindern. Ingenieur Kolb vom Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim erläuterte näheres über die Sanierung des Tiefbrunnens. Da das vorhandene Rohr altersbedingte Abnutzungen aufweist, wird ein neues Rohr aus Kunststoff in dieses eingezogen und die Zwischenräume werden entsprechend verfüllt. Für die gesamte Sanierung wurden Kosten von 73.000 € ermittelt. Um die Finanzierung der Sanierung sicherzustellen, wird die Gemeinde die hierfür benötigten Mittel in den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung einstellen.

 

Zudem ist das Wasserentnahmerecht aus dem Tiefbrunnen 2016 abgelaufen und momentan vom Landratsamt Heidenheim nur geduldet. Das weitere Entnahmerecht wird von der Gemeinde neu beantragt. Bürgermeister Alfons Jakl betonte, dass es Ziel der Gemeinde ist, sich das Entnahmerecht für den Brunnen langfristig zu sichern, da das Wasser eines der höchsten und wichtigsten Güter ist. Der Tiefbrunnen Demmingen ist derzeit über ein fachtechnisch abgegrenztes Wasserschutzgebiet geschützt.

 

Bürgermeister Alfons Jakl stellte folgende 3 Varianten für die weitere Nutzung des Tiefbrunnens vor:

Der Brunnen wird saniert, das Entnahmerecht neu beantragt und die Trinkwasserversorgung wird weiterhin über den Tiefbrunnen gewährleistet. Hierzu ist allerdings ein rechtskräftig festgesetztes Wasserschutzgebiet zwingend notwendig.
Der Brunnen wird saniert und das Entnahmerecht neu beantragt. Die Gemeinde bezieht das Trinkwasser vom Zweckverband Landeswasserversorgung und nutzt hierzu die bereits bestehende, aber noch zu aktivierende Leitung vom Egauwasserwerk Dischingen zum Tiefbrunnen Demmingen. Der Tiefbrunnen wird dann als leitungsgebundene Notwasserversorgung weiterbetrieben. Bei dieser Variante ist die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes nicht erforderlich.
Diese Variante ist identisch wie Variante zwei. Es ist hier allerdings vorgesehen, zunächst auf die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes zu verzichten. Sollte es zu einer nachhaltigen Verschlechterung der Wasserqualität kommen, soll ein rechtskräftig ausgewiesenes Wasserschutzgebiet festgesetzt werden.
 

Bürgermeister Alfons Jakl erklärte weiter, dass der Gemeinde eine schriftliche Bestätigung des Zweckverbandes Landeswasserversorgung vorliegt, dass dieser kein Interesse an der Nutzung / Förderung des Wassers aus dem Tiefbrunnen Demmingen hat.  

 

Seitens des Landratsamtes Heidenheim erläuterte Herr Awiszus wie die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes vorgenommen wird und welche Auswirkungen beziehungsweise Einschränkungen dieses mit sich bringt. Es wurde hierbei auch deutlich, dass das Wasserschutzgebiet an der Landesgrenze endet, aber das zuständige Wasserwirtschaftsamt auf der bayrischen Seite ebenfalls ein Schutzgebiet ausweist. Bei einem Anschluss an das Egauwasserwerk fällt der Härtegrad des Trinkwassers von derzeit 18,3 auf 12,8.

 

Bürgermeister Alfons Jakl stellte konkret die Frage: Wie soll es weiter gehen?
Er erklärte, dass sich der Ortschaftsrat Demmingen in seiner nächsten Sitzung nochmals mit dieser Thematik auseinandersetzt und einen Vorschlag für den Gemeinderat formulieren wird. Denkbar ist hierbei, dass sich der Ortschaftsrat zur Durchführung einer rechtlich unverbindlichen Bürgerbefragung ausspricht.

 

Den Ausführungen folgte eine leidenschaftliche und sachliche Diskussion bei der unter anderem von den Nitratwerten bis hin zu den Folgen eines Wasserschutzgebietes für die Betroffenen angesprochen wurde. Eine leichte Tendenz für eine zusätzliche Bürgerbefragung als Entscheidungshilfe wurde erkennbar.

 

Bei der Versammlung wurde zudem über den Stand der Flächennutzungsplanung in der Gemeinde Dischingen berichtet. Bürgermeister Alfons Jakl erklärte zunächst den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wie langwierig und schwierig ein solches Verfahren ist. Herr Puschmann vom Ingenieurbüro Junginger und Partner zeigte anschließend auf, dass die Gemeinde maximal noch 10,6 Hektar Wohnbauflächen und 15,9 Hektar Gewerbeflächen auf ihrer gesamten Gemarkung ausweisen darf. Zudem wurde auch bekanntgegeben, dass nach der aktuellen Planung keine neuen Flächen für Windenergie zur Verfügung stehen.

 

Bürgermeister Alfons Jakl bedankte sich abschließend bei allen Anwesenden für die sachliche und faire Diskussion.

 

 

 

 

 

 

 

 
 
 
 
 

 

 

 

Zurück