Bundestagswahl am 26.09.2021 – Antrag Briefwahl

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung.

Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen kann schriftlich oder mündlich beantragt werden. Als Schriftform gelten: Telegramm, Telefax, E-Mail, Brief etc. Bitte beachten Sie, eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Zur Antragstellung kann auch die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Tragen Sie hierzu Ihre Daten ein und geben den Antrag unterschrieben bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle ab.

Der Antragsteller muss den Familiennamen, die Vornamen (alle), das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Um die Angabe des Wahlbezirks und der Wählerverzeichnis-Nummer wird gebeten.

Sollten die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift als Ihre Wohnanschrift gesandt werden (zum Beispiel Urlaubsadresse) ist auch diese bei der Antragstellung anzugeben.

Die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen, ist nicht mehr möglich. Aus technischen Gründen war eine Antragstellung online nur bis zum Datum (Donnerstag 23.09.2021), 12.00 Uhr, möglich.

 

 

 

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