Coronavirus-Variante erstmals im Landkreis Heidenheim nachgewiesen - Infizierte Person und Kontaktpersonen in Quarantäne

Wie die Landkreisverwaltung mitteilt, wurde nun auch im Landkreis Heidenheim erstmals eine Coronavirus-Variante nachgewiesen. Dabei handelt es sich um die derzeit in Großbritannien dominierende Variante, bei welcher von einer erhöhten Übertragbarkeit ausgegangen werden muss. Der Heidenheimer Fall steht in Verbindung mit einem Ausbruchsgeschehen im Ostalbkreis. Die infizierte Person sowie deren Kontaktpersonen befinden sich in häuslicher Isolation.

Zukünftig plant das Bundesministerium für Gesundheit positive Tests vermehrt auf Virusmutationen untersuchen zu lassen, um einen besseren Überblick über die Ausbreitung dieser Varianten zu bekommen.
Um die Bevölkerung vor einer unkontrollierten Weiterverbreitung von Virusmutanten zu schützen hat das Sozialministerium des Landes die Quarantänemaßnahmen angepasst. Für positiv getestete Personen gilt zwar nach wie vor eine zehntägige Absonderungspflicht. Die Quarantänedauer für Kontaktpersonen der Kategorie 1 von einer mit einer Virusmutante infizierten Person wurde aber von zehn auf 14 Tage erhöht. Ebenfalls neu ist, dass auch für deren Haushaltsangehörige eine Quarantäne von 14 Tagen gilt.

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