Einziehungsabsicht / Entwidmung einer öffentlichen Straßenfläche – Gemeindeweg Flurstück 2542 der Gemarkung Dischingen: Amtliche Bekanntmachung
Die Gemeinde Dischingen beabsichtigt, den gemeindeeigenen Feldwege Flurstücks Nr. 2542 der Gemarkung Dischingen die Eigenschaft einer öffentlichen Fläche zu entziehen, da dieser für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.
Die zur Einziehung vorgesehene Fläche ist im unten abgedruckten Lageplan mit A-B-C-D-A gekennzeichnet.
Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 7 Absatz 3 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg öffentlich bekannt gegeben.
Der Lageplan mit der Darstellung der einzuziehenden Straßenfläche des gemeindeeigenen Feldweges liegt für die Dauer von drei Monaten vom Tag dieser Bekanntmachung beim Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, 89561 Dischingen, im Flur des Erdgeschosses zu folgenden Dienststunden öffentlich aus:
Montag – Donnerstag von 8.00 – 12.00 Uhr
Freitag von 8.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr
Gegen diese Einziehungsabsicht können Einwendungen innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, Zimmer Nr. 2, 89561 Dischingen vorgebracht werden.
Dischingen, 08. November 2019
Alfons Jakl
Bürgermeister