Einziehungsabsicht / Entwidmung einer öffentlichen Straßenfläche – Gemeindeweg Flurstück Nr. 931 und Teilflächen der Flst.-Nr. 928 und 934 der Gemarkung Eglingen
Amtliche Bekanntmachung
Einziehungsabsicht / Entwidmung einer öffentlichen Straßenfläche – Gemeindeweg Flurstück Nr. 931 und Teilflächen der Flst.-Nr. 928 und 934 der Gemarkung Eglingen
Die Gemeinde Dischingen beabsichtigt, dem gemeindeeigenen Feldweg Flurstück Nr. 931 und die Teilflächen der Flurstücke-Nr. 928 und 934 der Gemarkung Eglingen die Eigenschaft einer öffentlichen Fläche zu entziehen, da diese für den öffentlichen Verkehr entbehrlich sind.
Die zur Einziehung vorgesehenen Flächen sind im unten abgedruckten Lageplan rot gekennzeichnet.
Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 7 Absatz 3 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg öffentlich bekannt gegeben.
Der Lageplan mit der Darstellung der einzuziehenden Straßenfläche des gemeindeeigenen Feldweges liegt für die Dauer von drei Monaten vom Tag dieser Bekanntmachung beim Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, 89561 Dischingen, im Flur des Erdgeschosses zu folgenden Dienststunden öffentlich aus:
Montag – Donnerstag von 8.00 – 12.00 Uhr
Freitag von 8.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr
Gegen diese Einziehungsabsicht können Einwendungen innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, Zimmer Nr. 2, 89561 Dischingen vorgebracht werden.
Dischingen, 13. März 2020
Alfons Jakl
Bürgermeister