Einziehungsabsicht / Entwidmung einer öffentlichen Straßenfläche – Teilfläche vom Gemeindeweg Flurstück 314 der Gemarkung Frickingen, Flur
Einziehungsabsicht / Entwidmung einer öffentlichen Straßenfläche – Teilfläche vom Gemeindeweg Flurstück 314 der Gemarkung Frickingen, Flur Katzenstein
Die Gemeinde Dischingen beabsichtigt, eine Teilfläche des gemeindeeigenen Feldweges Flurstücks Nr. 314 der Gemarkung Frickingen, Flur Katzenstein die Eigenschaft einer öffentlichen Fläche zu entziehen, da dieser für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.
Die zur Einziehung vorgesehene Fläche ist im unten abgedruckten Lageplan mit A-B-C-D-A gekennzeichnet.
Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 7 Absatz 3 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg öffentlich bekannt gegeben.
Der Lageplan mit der Darstellung der einzuziehenden Straßenfläche des gemeindeeigenen Feldweges liegt für die Dauer von drei Monaten vom Tag dieser Bekanntmachung beim Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, 89561 Dischingen, im Flur des Erdgeschosses zu folgenden Dienststunden öffentlich aus:
Montag – Donnerstag von 8.00 – 12.00 Uhr
Freitag von 8.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr
Gegen diese Einziehungsabsicht können Einwendungen innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, Zimmer Nr. 2, 89561 Dischingen vorgebracht werden.
Dischingen, 22. März 2019
Alfons Jakl
Bürgermeister