Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Ausschreibung für das Jahr 2018 – Antragsfrist bis 22.09.2017

Das Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat das Jahresprogramm 2018 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben.

Das ELR bietet Gemeinden vor allem in den Ländlichen Räumen Baden-Württembergs ein breites Förderangebot, um die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen.

Für das neue Programmjahr 2018 können ab jetzt Förderanträge über die Gemeinde gestellt werden. Der konkrete Förderantrag mit aussagekräftigen Unterlagen (Projektbeschreibung, Kostenvoranschläge, Pläne, usw.) muss bis

spätestens 22.09.2017

in 5-facher Ausfertigung im Rathaus eingereicht werden. Von dort werden die Anträge in den Aufnahmeantrag aufgenommen und gesammelt an das Regierungspräsidium bzw. an das Landratsamt weitergeleitet. Diesen Behörden müssen die kompletten Anträge bis spätestens Oktober 2017 vorliegen.

Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Grundversorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Die aktive Beteiligung von Bürgern und die interkommunale Zusammenarbeit sowie Beiträge zum Ressourcen- und Klimaschutz sind von besonderer Bedeutung.

Besonders gefördert werden soll erneut die Innenentwicklung unter dem Förderschwerpunkt Wohnen: Das heißt, gute innerörtliche Bausubstanz soll erhalten und zu zeitgemäßem Wohnraum umgebaut werden. Baufällige Gebäude können weichen und Platz für Neues schaffen. Fördermittel sollen besonders an private Haus- und Wohnungsbesitzer gehen, die beispielsweise in die Umnutzung leerstehender Gebäude (etwa von ehemaligen landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden zu Wohnungen) investieren. Wohnbauprojekte mit innovativen Holzbaulösungen in der Tragwerkskonstruktion können eine erhöhte Förderung erhalten.

Ebenfalls gefördert werden Projekte zur Grundversorgung. Zu Einrichtungen der Grundversorgung zählen insbesondere Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können unter anderem aber auch auch Ärzte, Physiotherapeuten und Handwerksbetriebe zählen.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten können im Programmjahr 2018 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 100 Beschäftigten vorrangig Zuschüsse für die Beseitigung von Konflikten (zum Beispiel die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in das nahegelegene Gewerbegebiet) erhalten.

Die für die Antragstellung notwendigen Formulare und weitere Infos können unter der Internetadresse https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx abgerufen werden.

Da das ELR-Programm alljährlich mehrfach überzeichnet ist, kann eine Garantie oder verbindliche Zusage auf Förderung für einzelne Anträge nicht gegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Baumaßnahmen nicht vor Bewilligung einer Förderung begonnen werden dürfen. Mit dieser Bewilligung kann frühestens im Frühjahr 2018 gerechnet werden.

Für Fragen rund um das ELR-Programm steht Ihnen Frau Saur im Rathaus, Tel. 07327/81-19 bzw. per Mail: Saur@dischingen.de selbstverständlich gerne zur Verfügung. Weitere Infos erhalten Sie unter www.dischingen.de

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