Erneute Auslegung Änderung FNP BPl Aschenfeld Erste Änderung

Bekanntmachung über den Beschluss des ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2020, Fortschreibung 2030 der Gemeinde sowie zum Bebauungsplan „Aschenfeld, Erste Änderung“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen hat am 12.05.2025 in öffentlicher Sitzung das Heilungsverfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit dem Heilungsverfahren wird nach § 215a BauGB in Verbindung mit § 214 Abs. 4 BauGB der Entwurf der 3. Flächennutzungsplanänderung (Begründung inkl. Umweltbericht, sowie der Entwurf des Bebauungsplanes (Begründung inkl. Umweltbericht) erneut veröffentlicht.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) liegt der Entwurf der 3. Flächennutzungsplanänderung bestehend aus Begründung inkl. Umweltbericht mit zeichnerischem Teil vom 04.12.2023/12.05.2025 gefertigt von KOLB Ingenieure aus Steinheim am Albuch, sowie der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus zeichnerischem Teil, schriftlichem Teil vom 18.05.2020/12.05.2025, Begründung inkl. Umweltbericht vom 18.05.2020/12.05.2025 gefertigt von KOLB Ingenieure aus Steinheim und Gutachten zum Achtungsabstand nach KAS-18 vom 11.05.2020 in der Zeit vom 23.05.2025 bis 25.06.2025 (je einschließlich) bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, 89561 Dischingen, im Flur des Erdgeschosses zu den üblichen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus. (Sprechstunden sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr).

Darüber hinaus können die Entwürfe ab 23.05.2025 online auf der Homepage der Gemeinde Dischingen (www.dischingen.de) während der Auslegungszeit eingesehen werden.

Jedermann kann in die Entwürfe Einsicht nehmen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Da bei diesem Verfahren die Regelungen des § 4a Abs. § BauGB zur Anwendung kommen, kann sich die Öffentlichkeit während der Auslegungsfrist nur zu den geänderten bzw. ergänzten Bestandteile äußern. Es können Anregungen schriftlich, telefonisch oder mündlich zur Niederschrift bei Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, Zimmer Nr. 1 vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.

Dischingen, den 23.05.2025

Bürgermeister Dirk Schabel

 

Flächennutzungsplan:

Deckblatt

Anlage 1     Begründung

Anlage 1.1  Umweltbericht

Anlage 2     Zeichnerischer Teil

 

Bebauungsplan Aschenfeld Erste Änderung:

Deckblatt

Anlage 1     Zeichnerischer Teil

Anlage 2     Schhriftlicher Teil

Anlage 3     Begründung

Anlage 3.1  Umweltbericht (gleich wie oben 1.1)

Anlage 4     Gutachten zum Achtungsabstand nach KAS-18

Zurück