Feststellung der Sieben-Tage-Inzidenzwerts von über oder unter 50 Neu-infektionen pro 100.000 Einwohner im Landkreis Heidenheim

Lockerungen und Verschärfungen in Bezug auf die Corona-Beschränkungen werden vom Gesundheitsamt festgestellt und auf der Corona-Webseite https://www.info-corona-lrahdh.de/startseite sowie auf der Webseite des Landkreises Heidenheim bekanntgemacht.

Für Lockerungen muss die 7-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge unter 50 bzw. 35 liegen. So dürfen z.B. Einzelhandelsgeschäfte unter bestimmten Auflagen öffnen.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge auf über 35 bzw. 50, werden die Lockerungen der jeweiligen Stufe wieder aufgehoben.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge auf über 100, gelten die Regelungen der sogenannten „Notbremse“, das heißt es kommt zu Verschärfungen.

Bei der Bewertung der Inzidenzwerte kann das Gesundheitsamt die Diffusität des Infektionsgeschehens angemessen berücksichtigen.

 

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