Gemeinderatssitzung 01.03.2021 Bericht

  1. Ausscheiden von Gemeinderätin Martina Oberschmid aus dem Gemeinderat

 

Gemeinderätin Martina Oberschmid tritt ab 01.03.2021 die Nachfolge von Martha Kragler als Sachbearbeiterin im Ortsbauamt an. Mit diesem Beschäftigungsverhältnis bei der Gemeinde Dischingen entsteht für Frau Oberschmid ein Hinderungsgrund gem. § 31 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 29 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg. Sie scheidet deshalb aus dem Gemeinderat der Gemeinde Dischingen aus.

Da Martina Oberschmid als einzige Bewerberin aufgrund des Wahlvorschlags des Freien Wählerblocks Dischingen (FWB) in den Gemeinderat gewählt wurde, rückt für sie aufgrund der geltenden unechten Teilortswahl für die restliche Amtszeit niemand nach. Der Sitz des FWB für den Teilort Dunstelkingen im Gemeinderat bleibt unbesetzt.

Bürgermeister Alfons Jakl erinnerte an wichtige Themen des Gemeinderats, an denen Martina Oberschmid aktiv mitwirkte. Er und Anton Scherer für den FWB dankten ihr für ihr Engagement und wünschten ihr viel Freude an ihrer Tätigkeit im Ortsbauamt.

Der Gemeinderat stellte formell einstimmig fest, dass durch die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bei der Gemeinde Dischingen als Sachbearbeiterin im Ortsbauamt für Frau Martina Oberschmid ein Hinderungsgrund nach § 29 GemO entsteht. Die Voraussetzung für ein Ausscheiden aus dem Gemeinderat nach § 31 Abs. 1 GemO liegt deshalb vor.

 

 

  1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

 

Bürgermeister Alfons Jakl gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 25.01.2021 folgende Beschlüsse fasste:

Die Gemeinde unterstützt die Sanierung der katholischen Kirche „St. Johann Baptist“ in Dischingen mit einer Spende von 2.021,00 Euro und die Sanierung des Freibades Kösingen durch den Erwerb von 40 Bausteinen à 50 Euro, somit insgesamt 2000,00 Euro, im Rahmen der Spendenaktion des Fördervereins „Initiative pro Freibad e.V.“

Auch tritt die Gemeinde dem neu gegründeten „Förderverein der Egauschule e.V.“ als ordentliches Mitglied mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 120,00 Euro bei.

 

 

  1. Bebauungsplan "Eisbühl/ Zwinkelweg" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren; Beratung und Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange; Billigung des Bebauungsplanentwurfes und der Änderung des Flächennutzungsplanes; Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Eisbühl/ Zwinkelweg“ gefasst, den Planentwurf gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen. Das Baugebiet wurde entsprechend der Festsetzung im Flächennutzungsplan 2030 zunächst als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

Im Zuge des Beteiligungsverfahrens sind dann mehrere Stellungnahmen eingegangen, die Bedenken wegen Lärm aus dem angrenzenden Gewerbegebiet vorbrachten. Nach verschiedenen Besprechungen wurde der Kompromiss gefasst, anstelle eines allgemeinen Wohngebietes ein Mischgebiet auszuweisen. Dadurch liegen u.a. die zulässigen Lärmwerte höher.

Aufgrund dieser Veränderung hat der Gemeinderat am 16.11.2020 erneut einen Aufstellungsbeschluss gefasst und den veränderten Bebauungsplanentwurf gebilligt. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs fand vom 11.12.2020 bis 22.01.2021 statt.

Helmut Kolb vom Ing.-Büro Kolb aus Steinheim stellte dem Gemeinderat die daraufhin eingegangen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange einzeln vor. Der Gemeinderat wog diese mit den Belangen der Gemeinde ab und stimmte dieser Abwägung einstimmig zu. Insbesondere konnte der Forderung des angrenzenden Gewerbebetriebs auf Ausweisung der bestehenden Wohngebiete als Mischgebiete aus Gründen des Bestandsschutzes nicht entsprochen werden. Auch das geplante Mischgebiet soll nicht wie gefordert in ein eingeschränktes Gewerbegebiet umgewandelt werden. Diese Auffassung wird auch von der Gewerbeaufsicht beim Landratsamt Heidenheim geteilt. Für die Ausweisung des Mischgebiets ist aus der Sicht des Landratsamtes auch kein Lärmgutachten erforderlich. Es wird der angrenzenden Firma vielmehr empfohlen, die derzeitige Lärmsituation im Bestand durch einen Lärmgutachter prüfen zu lassen im Hinblick auf Optimierungen der Firmenabläufe.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Eisbühl/ Zwinkelweg“ in der Fassung des Ing.-Büro Kolb (Steinheim) vom 01.03.2021 mit Zeichnerischem Teil, Schriftlichem Teil, Begründung und der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung in der Fassung des Büros Zeeb&Partner (Ulm) vom 01.03.2021, sowie der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung des Ing.-Büros Kolb vom 01.03.2021 mit Begründung und Zeichnerischem Teil wurde ebenso einstimmig gebilligt.

Der Gemeinderat beschloss auch die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung werden nach §13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und somit wird allen erneut Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

 

 

  1. Bebauungsplan "Sondergebiet Härtsfeldsee"; Beratung und Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

 

Der Bebauungsplan „Sondergebiet Härtsfeldsee“ wird durch den beabsichtigten Bau von 30 Wohnmobilstellplätzen auf dem Flurstück 1969 der Gemarkung Dischingen erforderlich. Im Zuge des Bebauungsplans wird auch der bauliche Bestand und die baurechtlich genehmigte Erweiterung im Bereich des Kiosk Härtsfeldsee planungsrechtlich mit geregelt. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2020 hierfür den Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Der Gemeinderat billigte am 26.10.2020 den Bebauungsplanvorentwurf vom 26.10.2020. Außerdem wurde die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beauftragt. Die öffentliche Auslegung fand vom 11.12.2020 bis 22.01.2021 statt.

Helmut Kolb vom Ing.-Büro Kolb aus Steinheim ging ausführlich auf die eingegangenen Stellungnahmen ein und machte jeweils Abwägungsvorschläge. Diverse Nachfragen der Gemeinderatsmitglieder wurden von Herrn Kolb und Bürgermeister Alfons Jakl umfassend beantwortet.

Eine naturschutzrechtliche Bewertung kann derzeit nicht vorgenommen werden, da die artenschutzrechtliche Prüfung sich über einen Zeitraum von einem Jahr erstreckt und das Ergebnis voraussichtlich im September 2021 vorliegt. Der Gemeinderat berücksichtigte nach Abwägung der vorliegenden Belange untereinander und gegeneinander die zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Härtsfeldsee“ abgegebenen Stellungnahmen.

Private Bedenken bezüglich Nachteile bei der Bewirtschaftung eines unmittelbar angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücks konnten durch Ausweitung des Grünstreifens ausgeräumt werden. Der Verein für Fischerei und Gewässerschutz befürchtet weitere Einschränkungen durch eine erhöhte touristische Nutzung. Diese Bedenken wurden nicht geteilt, da der Härtsfeldsee bereits jetzt durch Freizeitnutzung geprägt ist. Mit der Kioskanlage und der Härtsfeldmuseumsbahn sind bestehende Einrichtungen vorhanden, die den sanften Tourismus stärken und intensivieren. Durch die zusätzliche Ausweisung der Wohnmobilstellplätze wird sich diese touristische Aktivität entlang des Sees nicht maßgeblich verändern.

Die erneute öffentliche Auslegung soll beschlossen werden, sobald der Umweltbericht und die artenschutzrechtliche Prüfung des Ingenieurbüros Zeeb & Partner aus Ulm vorliegt.

 

 

  1. Vergabe von Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise in Dischingen-Schrezheim

 

Bei der Kanalsanierung im Teilort Schrezheim sollen Teilstücke, teilweise im asphaltierten Bereich, teilweise in Wiesenflächen, ausgewechselt werden. Die vorhandenen, teilweise eingebrochenen Rohre, sind mit PP-Rohren der Durchmesser DN 200 – 250 zu ersetzen. Diese Maßnahme ist Teil des geförderten Kanalsanierungsvorhabens und die Arbeiten wurden in der Gemeinderatsitzung am 21.12.2020 vergeben. Ortsbaumeister Harald Wörner berichtete, dass im Januar für die Innensanierung (Inliner) weiterer Kanäle Angebote bei entsprechenden Spezialfirmen eingeholt wurden.

Der Gemeinderat vergab die Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise in Dischingen-Schrezheim einstimmig an die Firma Rossaro aus Aalen mit der Angebotssumme von brutto 61.259,28 €.

 

 

  1. Antrag auf Änderung der Aufnahmekriterien für Kinder ab drei Jahren im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen

 

Bürgermeister Alfons Jakl rief in Erinnerung, dass es nach Öffnung im November 2019 in der Kinderkrippe in Ballmertshofen kaum Anmeldungen gab trotz Warteliste in der Kinderkrippe in Dischingen.

Hauptamtsleiterin Evi Saur informierte, dass die bürgerliche Gemeinde Dischingen mit Schreiben vom 19.10.2019 deshalb die Katholische Kirchengemeinde Dischingen um Änderung der Aufnahmekriterien im Kinderhaus St. Johannes bat. Vorgeschlagen wurde, dass nicht nur die Kinder, welche in der Kinderkrippe in Dischingen betreut werden, sondern auch die Kinder, die die Kinderkrippe in Ballmertshofen besuchen, im Rahmen der Gleichbehandlung bevorzugt einen Platz in einer der Ü3-Gruppen im Kinderhaus St. Johannes erhalten. Dieser Bitte hat der Kirchengemeinderat daraufhin entsprochen und die Aufnahmekriterien im Kinderhaus St. Johannes (Ü3) in Dischingen ab dem 01.01.2020 wie folgt festgelegt:

  1. Krippenkinder des Kinderhauses St. Johannes, die in den Ü3-Bereich wechseln
  2. Krippenkinder aus der Einrichtung in Ballmertshofen (Träger: bürgerliche Gemeinde Dischingen). Der Anspruch auf vorrangige Aufnahme entsteht erst mit einer Mindestverweildauer von einem Jahr in der Einrichtung in Ballmertshofen.
  3. Alter (ältere Kinder haben Vorrang)
  4. Geschwisterkinder (Kinder, die bereits Geschwister im Kinderhaus haben, werden vorrangig aufgenommen)

 

Mit Schreiben vom 16.12.2020 teilte Herr Pfarrer Dr. Horst mit, dass einige Eltern an den Kirchengemeinderat herantraten mit dem Wunsch nach Veränderung der Aufnahmekriterien (Ü3) im Kinderhaus St. Johannes. Die Eltern wünschten, dass das Kriterium „Geschwisterkinder“ an die erste Stelle kommt. Der Kirchengemeinderat hat das Thema ausführlich diskutiert. Im Ergebnis kam der Kirchengemeinderat nicht zu dieser Entscheidung sondern beschloss, dass nur der Vorrang für die Krippenkinder aus Ballmertshofen zukünftig entfallen soll. Eine weitergehende Veränderung der Aufnahmekriterien für das Kinderhaus St. Johannes wird vom Kirchengemeinderat Dischingen nicht befürwortet.

Der Beschluss wurde wie folgt begründet: Die Gleichstellung der Krippenkinder aus Ballmertshofen mit den Krippenkindern in Dischingen war für diese als „Starthilfe“ geplant. Die Starthilfe ist gelungen und so gibt es keinen sachlichen Grund mehr zur Fortführung – im Gegenteil. Im Moment kommen Kinder aus zwei Krippengruppen vorrangig in die Einrichtung nach Dischingen. Dies bedeutet, dass nur wenige Kinder, die keine Krippe besuchen, zum Zuge kommen. Da die Kinder aus Ballmertshofen sowieso wechseln müssen, gibt es keinen Grund, dass sie nicht auch eine andere Einrichtung in der Gemeinde Dischingen besuchen.

 

Der Gemeinderat stimmte einstimmig den von der Katholischen Kirchengemeinde Dischingen vorgeschlagenen geänderten Aufnahmekriterien für Kinder über 3 Jahre im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen zu. Sie gelten auf Grund des Bestandsschutzes für künftige Neuaufnahmen.

 

 

  1. Festlegung der Wahlhelferentschädigung für die Landtagswahl am 14.03.2021

 

Am 14.03.2021 findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt. Nach § 9 Abs. 2 Landeswahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden.

Der Gemeinderat beschloss jedoch einstimmig, die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 26.10.2009 zu entschädigen. Bei der Landtagswahl am 14.03.2021 wird den Mitgliedern aller Wahlvorstände deshalb eine Entschädigung in Höhe von 40,00 Euro gewährt.

 

 

  1. Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Ortsbaumeister Harald Wörner stellte die Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat jeweils einstimmig folgenden Bauanträgen zugestimmt und das baurechtliche Einvernehmen erteilt:

  • Deckblattänderung-Anbau Garage, Anbau Wintergarten auf dem Flurstück Nr. 412/1, Schloßstr. 16, Dischingen
  • Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Carport auf dem Flurstück Nr. 1700, Westernachstr. 4, Dischingen
  • Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Flurstück Nr. 37, Am alten Bahnweg 1, Dischingen
  • Baugesuch Erstellung von 88 Parkplätzen mit 3 Behindertenparkplätzen, einer Doppelgarage und eines Offenlaufstalls für Pferde auf dem Flurstück Nr. 16, Gemarkung Frickingen, Flur Katzenstein, Gewann Kugelgasse, Dischingen
  • Neubau einer Praxis und einem Carport mit 3 Stellplätzen auf dem Flurstück Nr. 39/2, Bergstraße 22, Dischingen
  • Überdachung eines Fahrsilos auf dem Flurstück Nr. 169, Eglingen
  • Neubau eines Geräteschuppens -verfahrensfrei nach LBO § 50 bis 40 m³- auf dem Flurstück Nr. 1296/10, Helfensteinstr. 23, Dischingen

 

Im Zuge einer Baukontrolle des Landratsamtes Heidenheim wurde festgestellt, dass auf dem Grundstück Flurstück Nr. 163/3 der Gemarkung Dunstelkingen eine Sichtschutzwand errichtet wurde, welche nicht in den Festsetzungen des BBPlanes „Am alten Sportplatz – Änderung“ entspricht. Dort sind Zäune oder Hecken bis zu einer Gesamthöhe von 0,80 m zur Straße einschließlich Sockel bzw. Stützmauer und zwischen den Grundstücken offene Einfriedungen bis max. 1,50 m Gesamthöhe zulässig.

Bei der Baukontrolle wurde jedoch festgestellt, dass in diesem Bebauungsplangebiet auch auf anderen Grundstücken Einfriedungen errichtet wurden, die eine Befreiung von den Festsetzungen erfordern. Um eine Flut von Befreiungsanträgen zu vermeiden, entschied der Gemeinderat einstimmig, im konkreten Einzelfall hinsichtlich der bestehenden Einfriedung auf die Einhaltung von Ziff. II. 4. des Bebauungsplanes „Am alten Sportplatz – Änderung“ zu verzichten und hält auch in Zukunft in gleich gelagerten Fällen an dieser Festsetzung des Bebauungsplanes nicht mehr fest.

 

 

  1. Bekanntgaben

 

Bürgermeister Alfons Jakl berichtete, dass die Instandsetzung der Waldwege nach Starkregen 2020 deutlich günstiger ausgefallen ist als ursprünglich geplant. Sie kostete statt ursprünglich geplanten 66.585,74 € brutto lt. Abrechnung der Fa. Weis nur 48.928 €. Die Verwaltung rechnet deshalb mit einer forstlichen Förderung von 24.464 €.

 

Der Gemeinderat hat am 29.07.2020 die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2020 – Fortschreibung 2030 beschlossen. Der Genehmigungsantrag der Gemeinde ist beim Landratsamt Heidenheim am 23.10.2020 eingegangen. Nach § 6 Abs. 4 S. 4 BauGB gilt die Genehmigung als erteilt, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten unter Angeben von Gründen abgelehnt wird. Bürgermeister Alfons Jakl berichtete, dass diese Genehmigungsfiktion mit Ablauf des 23.01.2021 eingetreten ist.

 

Er informierte weiter, dass sich auf den gemeindeeigenen Grundstücken Flst.-Nr. 1232, 1233, 1234, 1236, 1239, 1241, 1251 und 1243 der Gemarkung Dischingen drei Windräder der Windpark Dischingen GmbH & Co. KG befinden. Entsprechend des Nutzungsvertrags vom 18.02.2015 erhält die Gemeinde ein variables Nutzungsentgelt in Höhe von 4,5% der Stromverkaufserlöse. Für das Jahr 2020 ergibt dies eine Pachtzahlung in Höhe von 57.986,23 € bei einer Einspeisevergütung von 1.288.582,96 €.

 

Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung vom 07.12.2020 dafür ausgesprochen, für alle Gemeinderäte und Ortsvorsteher einheitlich 22 Tablets der Marke Apple iPad 8 (10.2‘‘) nebst Smart-Flip Hüllen zu beschaffen. Die Ausgabe an die Nutzer und bei Bedarf auch das Einrichten der RIS-App wird von der Finanzverwaltung übernommen. Hierzu ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

 

Weiter kündigte Bürgermeister Alfons Jakl an, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes über die Zulassung der Berufung im Verfahren gegen die Baulanderschließungsgesellschaft mbH R+J.KG voraussichtlich im zweiten oder dritten Quartal 2021 erfolgen soll.

 

Termine:

25.03.2021   Gemeinderatssitzung

12.04.2021   Technischer Ausschuss

 

 

 

  1. Anfragen

Auf Nachfrage erklärte Bürgermeister Alfons Jakl, dass alle Protokolle im Ratsinformationssystem eingesehen werden können.

 

Weiter berichtete Bürgermeister Alfons Jakl, dass lt. der Baugenehmigung für den Geräteschuppen auf dem Gelände der alten Kläranlage in Dischingen keine Tore vorgesehen sind. Das Gebäude soll im Rahmen der Sitzung des Technischen Ausschusses besichtigt werden.

Link zum Ratsinformationssystem

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