Gemeinderatssitzung 02.03.2020 Bericht

Entwidmung des gemeindeeigenen Feldweges Flst.-Nr. 2542 der Gemarkung Dischingen

 

Nachdem der gemeindeeigene Feldweg Flst.-Nr. 2542 der Gemarkung Dischingen nicht mehr für den Verkehr benötigt wird, hat die Verwaltung aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats vom 31.10.2019 das Entwidmungsverfahren eingeleitet. Der Öffentlichkeit wurde bis zum 08.02.2020 die Möglichkeit gegeben, Einwendungen gegen das Verfahren vorzubringen. Da keine Einwendungen eingingen, beschloss der Gemeinderat einstimmig, den gemeindeeigenen Feldweg Flst.-Nr. 2542 der Gemarkung Dischingen zu entwidmen und an den angrenzenden Grundstückseigentümer zu verkaufen.

 

 
Entwidmung des gemeindeeigenen Feldweges Flst.-Nr. 931 der Gemarkung Eglingen und einer Teilfläche der Flst.-Nr. 928 und 934, Gemarkung Eglingen

 

Da der gemeindeeigene Feldweg auf Flst.-Nr. 931 und auf Teilflächen von Flst.-Nr. 928 und 934 der Gemarkung Eglingen für den Verkehr entbehrlich ist, sollen diese Flächen dem öffentlichen Verkehr entzogen werden. Die Gemeindeverwaltung wurde einstimmig beauftragt, das hierfür notwendige förmliche Entwidmungsverfahren nach § 7 Straßengesetz BW in die Wege zu leiten.

 

 
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit den Städten und Gemeinden des Landkreises Heidenheim

 

Zur Verbesserung der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der Gutachterausschüsse soll bei der Stadt Heidenheim ein gemeinsamer Gutachterausschuss gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Gutachterausschussverordnung (GuAVO) für die Stadt Heidenheim und alle Städte und Gemeinden des Landkreises Heidenheim gebildet werden.

 

Gemeindekämmerer Dirk Schabel stellte die wesentlichen Inhalte der noch abzuschließenden Vereinbarung vor. Er ging ein auf die Zusammensetzung des "Gemeinsamen Gutachterausschuss Heidenheim", die Sitzungsteilnahme, die Geschäftsstelle, die Form der Zusammenarbeit, die Kaufpreissammlung und die Ermittlung der Bodenrichtwerte, die Gebührenerhebung und Gebührensatzung sowie die Kosten und Kostenerstattung.

 

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der Wertermittlung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung und Bildung eines "Gemeinsamen Gutachterausschusses Heidenheim" zwischen den Kommunen Heidenheim an der Brenz. Giengen an der Brenz, Herbrechtingen, Gerstetten, Steinheim am Albuch, Königsbronn, Nattheim, Sontheim an der Brenz, Niederstotzingen, Hermaringen und Dischingen zu. Die Zustimmung gilt ausdrücklich auch für den Fall redaktioneller Änderungen oder Änderungen in Folge von Vorgaben der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde.  

 

 
Bestellung der Gutachter für den gemeinsamen Gutachterausschuss Heidenheim

 

Für die Bildung eines „Gemeinsamen Gutachterausschusses Heidenheim“ soll die Gemeinde Dischingen eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n und zwei Gutachter/innen vorschlagen. Diese Vereinbarung soll zum 01.07.2020 in Kraft treten und gilt zunächst für einen Zeitraum von vier Jahren.

 

Gemeindekämmerer Dirk Schabel stellte die Anforderungskriterien für die Gutachter, die Regularien der Stadt Heidenheim und das zusätzliche Anforderungskriterium für den/die stellvertretende/n Vorsitzende/n vor.

Um die Kriterien zu erfüllen, kommen aus dem Kreis der derzeit bestellten Gutachter nur drei Personen in Frage. Der Gemeinderat benannte einstimmig die folgenden Personen:

1. stv. Vorsitzender: Dirk Schabel; Gutachter: Harald Wörner, Ortsbaumeister; Gutachter: Karl-Heinz Pappe, Bauunternehmer.

 

 
Erweiterung der Urnenanlage auf dem Friedhof Taxis

 

Auf dem Friedhof Taxis wurde im Jahr 2009 nach den Plänen von Landschaftsarchitekt Andreas Walter mit dem ersten Bau einer Urnenstelenanlage begonnen. Der Gemeinderat entschied sich damals für Stelen der Steinwerkstatt Weinmann aus Herbrechtingen-Bolheim. In diversen Bauabschnitten wurde die Urnenanlage zwischenzeitlich erweitert.

 

Momentan sind in der bestehenden Urnenanlage nur noch fünf Stelenkammern verfügbar. Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Fa. Weinmann Steinwerkstatt aus Herbrechtingen-Bolheim mit der weiteren Errichtung einer Urnenanlage mit 15 Nischen zum Bruttopreis von 17.707,20 €.

 

 
Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Ortsbaumeister Harald Wörner stellte die Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat jeweils einstimmig folgenden Bauanträgen zugestimmt und das baurechtliche Einvernehmen erteilt:

•         Erstellung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück Nr. 162, Antoniusstraße 5, Dunstelkingen

•         Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück Nr. 1296/31, Helfensteinstraße 5, Dischingen

•         Neubau eines Carports in Holzständer-Bauweise mit Pultdach, Neigung nach West und Sichtschutzelement an der Westseite auf dem Flurstück Nr. 1679/1, Karlstraße 19, Dischingen

•         Nutzungsänderung Wohn- und Geschäftshaus in Büroräume, sowie Einbau einer Dachgaube und Aufbau eines Pultdaches auf dem Flurstück Nr. 1678/4, Wildsteinstraße 1, Dischingen

•         Neubau einer landwirtschaftlichen Chicorée-Halle und Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Flurstück Nr. 380, Frickingen

•         Überdachung eines Fahrsilos auf den Flurstücken Nr. 28 und 30, Mühlweg 7, Iggenhausen

•         Neubau einer Fertigteil-Doppelgarage auf den Flurstücken Nr. 161 und 161/1, Branntweinstraße 5, Dischingen.

 

 
Bebauungsplan „Hülenfeld – 1. Änderung“ in Demmingen;
Aufstellungsbeschluss im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)

 

Aufgrund einer Bauanfrage beabsichtigt die Gemeinde Dischingen eine Änderung des Bebauungsplans „Hülenfeld“, welcher im Jahr 1990 genehmigt wurde. Das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim hat hierfür einen Lageplan zum Bebauungsplan „Hülenfeld, Erste Änderung“ in der Fassung vom 02.03.2020 ausgearbeitet.

Herr Helmut Kolb erläuterte, dass auf einem Teilbereich des Flurstücks 592/4 die allgemeine Wohnbaufläche in nordwestlicher Randlage erweitert werden soll zur Schaffung eines Baugrundstücks. Die geplante Baugrenze orientiert sich an den vorhandenen Baugrenzen, damit der bestehende Gebietscharakter gewahrt wird. Die fußläufige Erschließung erfolgt über das Flurstück 592/17 mit Anbindung an die Wendeanlage im Stichweg „Im Hülenfeld“. Optional möglich ist eine Zufahrt von der Eglinger Straße aus. Die Müllentsorgung soll ausschließlich über die Wendeanlage erfolgen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hülenfeld, Erste Änderung“ nach § 2 BauGB. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB) aufgestellt.

 

 
Bebauungsplan „Am Bergweg“ in Ballmertshofen;
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Billigung des Entwurfs und Auslegungsbeschluss

 

In Ballmertshofen wird eine Kfz-Werkstatt in der Oberdorfstraße betrieben. Das dahinterliegende Grundstück mit Flst. Nr. 84/2 wird als dazugehörige Lagerfläche genutzt. Um dafür die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets dient auch der Standortsicherung des Betriebs und trägt somit zur Sicherung der ortsnahen Arbeitsplätze bei.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.09.2019 den Aufstellungsbeschluss gefasst und die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Diese fand vom 18.10.2019 bis 18.11.2019 statt.

Das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim wurde vom Eigentümer mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens beauftragt. Herr Kolb erläuterte die eingegangenen Stellungnahmen und das Ergebnis der getroffenen Abwägung.

Der Gemeinderat stimmte der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange einstimmig zu.

Er billigte ebenso einstimmig den Planentwurf des Bebauungsplanes „Am Bergweg“ vom 02.03.2020, gefertigt vom Ing.-Büro Kolb aus Steinheim und stimmte der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu.

 

 
Bekanntgaben

 

Bürgermeister Alfons Jakl gab folgenden Tenor des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Rechtsstreit zwischen der Gemeinde und der Baulanderschließungsgesellschaft mbH R + J KG bekannt:
„Auf die Klage wird festgestellt, dass der Beklagten der von dieser gegen die Klägerin geltend gemachten Anspruch auf Herstellung des Durchlasses unter der Fleinheimer Straße aufgrund des zwischen den Parteien am 12.11.1999 abgeschlossenen Städtebaulichen Vertrags und Erschließungsvertrags nicht zusteht. Die Beklagte wird verurteilt, die Bürgschaft der KSK Heidenheim vom 15.03.2000 freizugeben. Die Widerklage der Beklagten wird abgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“ Sobald das vollständige Urteil mit Begründung vorliegt, wird der Anwalt der Gemeinde eine rechtliche Bewertung vornehmen und der Gemeinde einen Vorschlag über das weitere Vorgehen unterbreiten.

 

Gemeindekämmerer Dirk Schabel gab bekannt, dass die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Heidenheim mit Erlass vom 10.02.2020 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2020 sowie die Gesetzmäßigkeit der Wirtschaftspläne 2020 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung bestätigt hat. Anschließend ging er auf die wesentlichen Punkte bei den Bemerkungen ein:

Obwohl ein Abschluss 2018 noch nicht vorliegt, wurde die Entwicklung der ersten beiden doppischen Jahre vom Landratsamt positiv bewertet. Doch wurde der Kostendeckungsgrad bei den Bestattungsgebühren mit 27% als zu niedrig angemerkt. Auch wurde die Kreditaufnahme beim Eigenbetrieb Abwasser von 1.593.273 € auf 1.475.289 €, somit um 117.984 € reduziert.

Die Gesamtverschuldung der Gemeinde Dischingen wird zum 31.12.2020 bei 11.555.776 € liegen, zum Ende des Finanzplanungszeitraums bei 12.145.009 €. Dies entspricht einer pro Kopf Verschuldung von 2.782 €. Damit wird die Verschuldung der Gemeinde Dischingen beim rund 3,9-fachen der durchschnittlichen Gesamtverschuldung von Gemeinden vergleichbarer Größenordnung in Baden-Württemberg liegen. Hierbei ist anzumerken, dass für 2020 die Pro-Kopf-Verschuldung im Kernhaushalt „nur“ bei 839 € pro Einwohner liegt, der Großteil der Verschuldung entfällt auf die Eigenbetriebe (EB Wasser: 696 €/Einwohner, EB Abwasser: 1.229 €/Einwohner).

 

Termin:

30.03.2020   Gemeinderatssitzung

 

 
Anfragen
Gemeinderat Dennis Schwarz erkundigte sich nach dem Verfahrensstand beim Bebauungsplan Katzenstein. Bürgermeister Alfons Jakl sagte eine Behandlung des Bebauungsplans in der nächsten Gemeinderatssitzung zu.

 

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