Gemeinderatssitzung 06.05.2019 Bericht

 

 

Brückensanierung Iggenhausen; Vergabe von Ingenieurleistungen und Beschluss über die Ausschreibung der Arbeiten

 

Ortsbaumeister Harald Wörner informierte, dass der Förderantrag zur Sanierung der Egaubrücke in Iggenhausen (VwV Kommunaler Sanierungsfonds Brücken) mit Bescheid vom 20.03.2019 vom Regierungspräsidium Stuttgart bewilligt wurde. Die Förderung beträgt 82.500 € bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 165.000 € (Quote 50 %).

 

Das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim wurde schon im Vorfeld mit der Planung und Erstellung der notwendigen Unterlagen für den Zuschussantrag beauftragt. Die Maßnahme beinhaltet die Sanierung der Brückenwiderlager sowie die komplette Erneuerung der Überfahrt.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die weiteren Leistungsphasen 5- 9 für Ingenieurbauwerke mit der Örtlichen Bauüberwachung zur weiteren Durchführung der Maßnahme an das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim, entsprechen dem Angebot vom 03.04.2018 zu vergeben, da sich dieses bereits eingehend in die Thematik eingearbeitet hat.

 

Der Gemeinderat stimmte der Ausschreibung der gesamten Maßnahme zu. Die Ausführungsarbeiten sind von Anfang März bis Mitte Juni 2020 geplant.

 

 
Städtebauliche Entwicklung Ortsmitte Dischingen; Beschluss der Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Hauptamtsleiterin Evi Saur berichtete, dass die Gemeinde Dischingen im Programmjahr 2019 mit dem städtebaulichen Erneuerungsgebiet „Ortsmitte“ in ein Förderprogramm der städtebaulichen Erneuerung aufgenommen und mit einer Finanzhilfe in Höhe von 900.000 € ausgestattet wurde. Die Landsiedlung Baden-Württemberg war mit der Erarbeitung der Antragsunterlagen beauftragt.

 

Jetzt steht der nächste formale Schritt an: nun sollen die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB durchgeführt werden. Die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen schließt auch die Durchführung der Verfahren gemäß § 137 BauGB (Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen) und § 139 BauBG (Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger) mit ein.

 

Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen erwartet die Gemeinde fundierte Erkenntnisse über die Erforderlichkeit und Durchführbarkeit der Erneuerungsmaßnahme, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Aussagen über die Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Eigentümer.

 

Die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen ist zudem die grundlegende Voraussetzung für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes und damit für die Förderung konkreter Bau- und Ordnungsmaßnahmen unter Einsatz der bewilligten Finanzhilfen des Bundes und des Landes. Diesen Satzungsbeschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes strebt die Gemeinde schnellstmöglich an.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Absatz 3 BauGB für das im Lageplan der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH dargestellte Untersuchungsgebiet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 
Einrichtung einer Kinderkrippe in Ballmertshofen; Festlegung der Angebotsform und der Elternbeiträge

 

Bürgermeister Alfons Jakl erinnerte daran, dass der Gemeinderat im Rahmen der Bedarfsplanung am 13.11.2018 einstimmig beschloss, dass in Ballmertshofen eine Krippengruppe eingerichtet werden soll. Der dortige ehemalige Kindergarten soll entsprechend umgebaut werden. Mittelfristig soll jedoch ein Anbau erstellt werden an das Kinderhaus St. Johannes in Dischingen zur Einrichtung einer Krippengruppe.

 

Hauptamtsleiterin Evi Saur informierte anschließend, dass mit Bescheid vom 10.04.2019 für die Umbaumaßnahme zur Einrichtung von 10 Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (U3) ein Betrag von 70.000 € in Aussicht gestellt wurde. Zur teilweisen Deckung der Kosten (7.140 €) der Ausstattungsinvestition für eine Küche wurde ein Betrag von 4.000 € bewilligt. Der Bescheid beinhaltet auch, dass die geförderte Einrichtung mindestens für die Dauer von 25 Jahren zweckentsprechend als Kindertageseinrichtung mit den geförderten Betreuungsplätzen zu betreiben ist. Über die mit dem Zuschuss erworbenen Gegenstände sowie über die Küche darf vor Ablauf von 10 Jahren nicht anderweitig verfügt werden.

 

Der Gemeinderat beschloss auch, dass die Gemeinde Dischingen die Trägerschaft der zukünftigen Krippengruppe in Ballmertshofen übernehmen soll. Der Träger muss eine Betriebserlaubnis beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) für die Einrichtung beantragen. Voraussetzung dafür ist die Festlegung auf eine bestimmte Betriebsform.

 

Bezüglich der künftigen Betriebsform hat die Gemeindeverwaltung eine Elternumfrage durchgeführt mit folgendem Ergebnis:

Von 69 Befragten haben 35 Personen geantwortet (Rücklaufquote 50,7%).

Davon hatte fast die Hälfte der Eltern (16) keinen Bedarf an der Betreuungsform Krippe (46% der Teilnehmenden = 23% von allen Befragten). 13 Eltern gaben einen Bedarf für das Angebot Verlängerte Öffnungszeiten (durchgehender Zeitraum von 6 Stunden) zu haben (37% der Teilnehmenden = 17% von allen Befragten).

Ein Elternteil meldete Bedarf für das Ganztagesbetreuungsangebot an (3% der Teilnehmenden = 1% von allen Befragten).

5 Eltern gaben an, ein flexibles Angebot zu benötigen (14% der Teilnehmenden = 9% von allen Befragten).

 

Gerne würde die Gemeinde dem Wunsch der Eltern entsprechen und ein für alle Bedarfe passgenaues Angebot zur Verfügung stellen. Dies ist allerdings aus praktischen und formellen Gründen nicht möglich. So muss u.a. die Betriebserlaubnis für eine bestimmte Angebotsform beantragt werden. Auch die Personalbemessung richtet sich nach den Öffnungszeiten und den Schließtagen der Einrichtung. Das noch einzustellende Personal muss wissen, welche Arbeitszeiten auf die pädagogischen Fachkräfte zukommen und ob Vollzeit oder Teilzeit (mit welchen Prozentsatz der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit?) möglich ist. Die Arbeitsverträge müssen den Arbeitsumfang entsprechend festlegen und können nicht anpassungsfähig gestaltet werden. Deshalb kann das Angebot nur in einem gewissen Maße flexibel sein.

 

Angesichts der Eindeutigkeit der Umfrage beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Angebotsform Verlängerte Öffnungszeiten(durchgehender Zeitraum von 6 Stunden) in der Kinderkrippe in Ballmertshofen. Ziel ist es, im September 2019 zu starten. Sollten sich die Bedarfe der Eltern bemerkenswert ändern, wird die Änderung der Angebotsform erneut im Gemeinderat diskutiert werden.

 

 

Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf eine Steigerung der Elternbeiträge um 3% im Kindergartenjahr 2019/2020 verständigt. Dabei halten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben.

 

Die Gemeinde Dischingen sowie die kirchlichen Kindergartenträger sind zu einer betriebswirtschaftlichen Führung der Einrichtungen verpflichtet. Sie sollten sich an den Landesrichtwerten orientieren. Bisher blieben die Beiträge in Dischingen im Krippenbereich deutlich unter diesen Landesrichtwerten. Im Kindergartenjahr 2018/19 liegen die Elternbeiträge für Kinderkrippenplätze rund 10% unter den Landesrichtwerten. Im Vergleich zu den neuen Empfehlungen 2019/20 würde das 12-13% betragen.

 

Der Grund für die aktuell noch nicht erfolgte Angleichung liegt darin, dass bei der Einführung des Angebots im Kindergartenjahr 2012/13 noch keine landesweiten Richtsätze für den Krippenbereich vorlagen. Aufgrund dessen hat sich die Kath. Kirchengemeinde Dischingen in Absprache mit der Gemeinde Dischingen an den Elternbeiträgen für andere Krippen in der Region orientiert.

 

Die Katholische Kirchengemeinde strebt wie die Gemeinde Dischingen im Krippenbereich eine Angleichung an die Empfehlungen der Spitzenverbände an. Eine Anhebung der Elternbeiträge auf 100% der Empfehlungen der Spitzenverbände könnte für Eltern eine große Härte bedeuten, da die Erhöhung rund 14% betragen würde.

 

Um dieses zu vermeiden, beschloss der Gemeinderat einstimmig eine moderate Erhöhung, so dass die Landesrichtsätze voraussichtlich im Kindergartenjahr 2020/21 erreicht wären. Dies bedeutet für das Kindergartenjahr 2019/20 somit folgende Elternbeiträge für die Krippeneinrichtung in Ballmertshofen:
Krippenbeitrag

30 Std./Wo. Öffnungszeit
Landesrichtsatz 2019/20
Beschluss für
2019/20
 
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
376,00
358,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
279,00
266,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
190,00
180,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
75,00
  73,00
 

 

Freiwillige Feuerwehr Dischingen; Beschaffung eines MLF für die Abt. Frickingen, Ermächtigungsbeschluss für die Vergabe

 

 

Bürgermeister Alfons Jakl wies darauf hin, dass der Landeszuschuss mit 66.000 € bei geschätzten Gesamtkosten von rd. 230.000 € für das Mittlere Löschfahrzeug (MLF) mit Bescheid vom August 2017 bewilligt wurde mit der Folge, dass die Maßnahme innerhalb 10 Monaten nach Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheids begonnen werden muss.

 

Eine Vergabe war nach der Ausschreibung 2018 nicht möglich, da nur 2 Angebote für Beladung eingegangen sind. Die Ausschreibung vom 3.12.2018 wurde deshalb aufgehoben. Das Fahrzeug muss erneut europaweit öffentlich ausgeschrieben werden.

 

Aufgrund der Zuschussfrist und dem anstehenden Wechsel vom alten auf den neuen Gemeinderat beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass der Bürgermeister ermächtigt wird, den Zuschlag für die Beschaffung des MLF für die Feuerwehrabteilung Frickingen losweise an den/die günstigsten Bieter gemäß § 127 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWV) i.V.m. § 58 Vergabeverordnung (VgV) zu vergeben.

 

 
Spendenannahmen

 

Der Gemeinderat hat einstimmig die Annahme der folgende Zuwendungen beschlossen:

 

Die Fa. Richard Faußner, Zimmerei; Frickingen spendete für den Kindergarten Frickingen geriffelte Lerchenbretter im Wert von 100,00 €.

 

Die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Dischingen hat eine neue Fahne beschafft. Sie wurde am 04.05.2019 in feierlichem Rahmen geweiht. Für diese Fahne sind folgende Spenden eingegangen:
500,00 € von der Heidenheimer Volksbank, Karlsstraße 3, 89518 Heidenheim
300,00 € von der Fa. D&D Zimmerei & Holzbau GbR, Keltenweg 7,
89561 Dischingen
500,00 € von der Fa. PutzTeufel Reinigungs Service Franz Wörrle GmbH, Wildensteinstraße 1, 89561 Dischingen
3.000,00 € von einer Privatperson
150,00 € von der Fa. Michael Lehnert, Oberdorfstraße 17, 89561 Dischingen
500,00 € von der Fa. Karl Pappe Bauunternehmung GmbH
100,00 € von der Fa. Rainer Bass, Taxisstraße 6, 89561 Dischingen
500,00 € von der Fa. Aufheimer GmbH Co. KG Heizung Sanitär, Dossenbergerstraße 32, 89561 Dischingen
300,00 € von der Fa. Berthold Danner, Dossenbergerstraße 33, 89561 Dischingen
100,00 € von der Fa. Gerhard Schmid Radio und Fernsehen, Am Ringwall 15, 89561 Dischingen
50,00 € von der Fa. Atakan Elci Kebabhaus, Marktplatz 8, 89561 Dischingen
250,00 € von der Fa. Scharpf Tiefbau GmbH & Co. KG, Im Mühlfeld 1,
89447 Zöschingen
300,00 € von der Fa. Markus Gruber, Dossenbergerstraße 47, 89561 Dischingen
100,00 € von der Fa. Parisi Angelo Gipsergeschäft, Zwinkelweg 25,
89561 Dischingen
100,00 € von der Fa. Konold Härtsfelder Holzindustrie GmbH, Oberer Weiler 19, 89561 Dischingen
1.500,00 € von der Fa. Varta Consumer Batteries GmbH & Co. KG aA, Alfred-Krupp-Straße 9, 73479 Ellwangen
150,00 € von der Fa. Reifen Zeyer, Oberdorfstraße 17,89561 Dischingen
150,00 € von der Fa. Hans Bihr GmbH, Grabenstraße 6, 89561 Dischingen
50,00 € von Holger Mack, Silcherstraße 5, 89561 Dischingen
112,00 € von der Allfinanz Deutsche Vermögensberatung Regionaldirektion Harald Saur, Hauptstraße 12, 89561 Dischingen
100,00 € von Ulrich Küchler, Apotheke, Hauptstraße 13, 89561 Dischingen
100,00 € von der Fa. Elektrotechnik Wirth GmbH, Dossenbergerstraße 40,
89561 Dischingen
200,00 € von der Fa. Härtsfelder Familienbrauerei Hald, Hofener Straße 19, 89561 Dischingen
250,00 € von der Kreissparkasse Heidenheim, Schnaitheimer Straße 12,
89520 Heidenheim
200,00 € von Jugend Dischingen e.V., Josef-Hoeß-Straße 6, 89561 Dischingen
300,00 € von der Fa. Riffel Bau & Fertigteile GmbH, Baumgartenstraße 7,
89561 Dischingen
500,00 € von der Fürst Thurn und Taxis Gesamtverwaltung, Emmeramsplatz 5, 93047 Regensburg
300,00 € von der Jagdgenossenschaft Dischingen, vertreten durch Hermann Göttle, Fleinheimer Straße 25, 89561 Dischingen
400,00 € von der Fa. JP-energy GmbH & Co. KG, Wiedenwiesen 2,
89561 Dischingen
100,00 € von der Fa. Kunststickerei Eibl GmbH, Daxerstraße 22, 82140 Olching

 

          

 

Für die Renovierung des Kreuzes am Kriegerdenkmal auf dem Ortsfriedhof Dischingen spendete Herr Josef Leister, Alemannenweg 3, 89561 Dischingen 400,00 €.

 

Der Förderverein HinSehen e.V., Friedrich-Ebert-Straße 25/1, 89522 Heidenheim finanzierte für die Egauschule Dischingen die Aufführung des Präventionstheaterstücks LIVIA 13 durch das Theater auf der Aal, Aalen. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 und 8 durften das Stück gegen sexuelle Gewalt anschauen und wurden im Nachgang von den Schauspielern zu einer Nachbereitung des Stücks eingeladen. Hier konnten sie ihre Fragen zu diesem sensiblen Thema in einem geschützten Rahmen stellen.

 

 

 

Bürgermeister Alfons Jakl dankte allen Spenderinnen und Spendern herzlich für ihr Engagement.

 

 
Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Ortsbaumeister Harald Wörner stellte die Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat folgenden Bauanträgen einstimmig zugestimmt:
Tektur- Neubau einer Klein-Biogasanlage auf dem Flurstück Nr. 36, Kohlbauerngasse 9, Frickingen
Errichtung einer mobilen Baustoffrecyclinganlage und eines Niederschlagswasser-Sammelbeckens sowie das Anlegen von Flächen für die Lagerung und Behandlung von Beton-Asphaltbruch und Bauschutt auf dem Flurstück Nr. 887 und 887/1, Im Brühl, Eglingen
Tektur- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, hier: neue Position der Garage auf dem Flurstück Nr. 163, Im Brühl 4, Eglingen
Errichtung eines genehmigungsfreien Carports auf dem Flurstück Nr. 945/4, An der Halde 18, Dischingen (Überschreitung der Baulinie)
Neubau eines Einfamilienhauses auf einem Teil von Flurstück Nr. 105, Schrezheimer Str. 21, Katzenstein
Einbau von Dachgauben auf dem Flurstück Nr. 949/4, Silcherstr. 7, Dischingen
Antrag auf Erteilung einer Gastättenerlaubnis / Erweiterung der Außenbewirtschaftung auf dem Flurstück Nr. 103, Torstr. 7, Dischingen
Balkonanbau an bestehendes Wohnhaus auf dem Flurstück Nr. 1674/6, Karlstr. 28, Dischingen
 

Bekanntgaben

 

Interkommunaler Kostenausgleich (IKK) bei Betreuung auswärtiger Kinder

Kämmerer Dirk Schabel berichtete, dass der interkommunale Kostenausgleich für die Betreuung von auswärtigen Kindern in § 8a Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) regelt, dass der Standortgemeinde für Einrichtungen, die in die Bedarfsplanung aufgenommen sind, ein Anspruch auf Kostenausgleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder zusteht innerhalb von Baden-Württemberg.

 

Die Höhe der Ausgleichsbeträge hängen insbesondere vom Alter des Kindes (U3 / Ü3) und vom Betreuungsumfang ab.

Für das Jahr 2018 hat die Gemeinde Dischingen an andere Gemeinden folgende Zahlungen geleistet für Kinder aus der Gemeinde Dischingen, die Kindergärten in anderen Gemeinden besuchen:

Betrag                      Anzahl Kinder            Rechnungssteller

4.436,67 Euro          3                              Stadt Neresheim

1.094,00 Euro          1                              Gemeinde Nattheim

2.659,00 Euro          1                              Gemeinde Sontheim / Brenz

Insg. 8.189,67 Euro

 

In 2018 hat ein Kind aus dem Markt Bissingen den kath. Kindergarten in Eglingen besucht. Es wurde am 04.02.2019 der Betrag von 1.641 Euro in Rechnung gestellt. Der Betrag ist bis heute offen und eine Durchsetzung des Anspruchs ist sehr wahrscheinlich nicht möglich, da mit Bayern keine Kostenausgleichsgrundlage vereinbart ist. In der Vergangenheit gab es vereinzelt Kinder aus Ziertheim und Bachhagel, die Kindergärten in Dischingen besucht haben, für welche aber ebenfalls keine Ausgleichszahlungen geleistet wurden von den betreffenden Kommunen.

 

Biotopsvernetzung

Bürgermeister Alfons Jakl gab bekannt, dass die Biotopsvernetzung gemeinsames Konzept für die Gemeinden Dischingen, Nattheim sowie für die Stadt Heidenheim erstellt wurde. Ziel der Maßnahme ist die Erstpflege von Magerrasen und der Wachholderheiden. Anschließend werden die Flächen von Ziegen beweidet. Insgesamt sind 16 Maßnahmen auf der Gemarkung Dischingen geplant, sie sind über die Stiftung Naturschutzfond mit 90 % förderfähig. Die beauftragte Fa. Müller hat die ersten der verschiedenen Maßnahmen durchgeführt und dafür 23.419,20 € brutto berechnet.

 

Termine:

08.07.2019              Gemeinderatssitzung

06. – 09-09.2019     Besuch aus der Partnergemeinde Mittelherwigsdorf

Gemeinderatssitzung am 06.05.2019

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