Gemeinderatssitzung 06.12.2017 Bericht

Glasfaserbasierender Breitbandausbau (Vectoring) durch die Telekom in Dischingen

 

 

Bürgermeister Alfons Jakl begrüßte den Regio-Manager Infrastrukturvertrieb der Deutschen Telekom, Herrn Wolfgang Fahrian und berichtete, dass die Telekom im Jahr 2018 einen glasfaserbasierenden Breitbandausbau (Vectoring) im Hauptort Dischingen plant.

Herr Fahrian erläuterte das Vorhaben: das neue Netz wird so leistungsstark sein, dass Telefonieren, Surfen und Fernsehen gleichzeitig möglich sind. Das maximale Tempo beim Herunterladen steigt auf bis zu 50 bzw. 100 Megabit pro Sekunde (MBit/s) und beim Hochladen auf bis zu 10 bzw. 40 MBit/s. Für den geplanten Ausbau wird auf der Strecke zwischen der örtlichen Vermittlungsstelle und fünf verschiedenen Kabelverzweigern (große graue Kasten am Straßenrand) die Kupfer- durch Glasfaserkabel ersetzt. Das sorgt für höhere Übertragungsgeschwindigkeiten.

 

Die Verteiler werden zu Multifunktionsgehäusen (MFG) umgebaut. Im MFG wird das Lichtsignal von der Glasfaser in ein elektrisches Signal umgewandelt und von dort über das bestehende Kupferkabel zum Anschluss des Kunden übertragen. Um die Kupferleitung schnell zu machen, wird Vectoring aufgeschaltet. Diese Technik beseitigt elektromagnetische Störungen, dadurch werden die Übertragungsraten weiter gesteigert. Ab der zweiten Jahreshälfte 2018 soll Super-Vectoring eingesetzt werden. Dann sind Geschwindigkeiten von bis zu 250 MBit/s im Download möglich. Nach wie vor gilt: Je näher der Kunde am MFG wohnt, desto höher ist seine Übertragungsrate. Ein direkter Glasfaseranschluß von Kunden ist durch die Telekom grundsätzlich nicht vorgesehen.

 

Bürgermeister Alfons Jakl erläuterte die Vor- und Nachteile: der Ausbau wird von der Telekom finanziert, so dass auf die Gemeinde Dischingen keine Kosten zukommen. Durch den Ausbau und durch das dann vorhandene Angebot ist Dischingen bei der Breitbandversorgung kein „weißer Fleck“ mehr und kann nach den derzeitigen gültigen Förderbestimmungen für den Ausbau eines Glasfasernetzes keine Zuschüsse mehr erhalten.

 

Unter Abwägung aller Gesichtspunkte (Attraktivität der Gemeinde, Wettbewerbsfähigkeit der Gewerbebetriebe, Abdeckung des Privatkundenbedarfs, Eigenfinanzierung durch die Telekom, evtl. Verlust von Fördermitteln) stimmte der Gemeinderat einstimmig dem glasfaserbasierenden Breitbandausbau durch die Telekom zu.

 

 
Interkommunale Zusammenarbeit zum Pakt für Integration; Vereinbarung mit der Stadt Giengen über die Mitverwaltung der Integrationsmanager/innen 

 

Hauptamtsleiterin Evi Saur informierte über den Pakt für Integration. Als Kernelement des Paktes fördert das Land mit der neuen Maßnahme des Integrationsmanagements eine zweijährige, flächendeckende und individuelle Sozialberatung für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung durch die Städte und Gemeinden. Dabei sollen Integrationsmanager/innen auf eine Stärkung der Selbständigkeit der geflüchteten Personen hinwirken.

 

Angerechnet werden nur Personen, die im Zeitraum 01.01.2015 bis 29.02.2016 nach Baden-Württemberg zugezogen sind und sich zum Stichtag 15.09.2017 in der Anschlussunterbringung in Dischingen befinden sowie die zu diesem Personenkreis nachgezogenen Familienangehörigen. Zu den letztgenannten zählen auch die nach dem 01.01.2015 geborenen Kinder. Für Dischingen bedeutet dies, dass 11 Personen berücksichtigt werden können; 17 jedoch nicht, da diese vor oder nach dem maßgeblichen Zeitpunkt nach Baden-Württemberg eingereist sind.

 

Somit ergibt sich nach dem Stichtag eine vorläufige Kopfpauschale nach § 29d Abs. 1 FAG von 13.475 € für 2018. Sie verbleibt zum Ausgleich der Integrationslasten bei der Gemeinde. Der Kopfbetrag für das Integrationsmanagement, welcher auf Dischingen entfällt (vorläufig 8.635 €) wird direkt an Giengen als Antragsteller für die Personalkosten überwiesen. Zusätzliche Kosten entstehen jedoch für die Gemeinde durch die Übernahme entsprechender Sachkosten für den/die Integrationsmanager/in.

 

Der Gemeinderat stimmte der Vereinbarung über die Interkommunale Zusammenarbeit zum Pakt für Integration – insbesondere der Mitverwaltung der Integrationsmanager/innen durch die Stadt Giengen einstimmig zu.

Die Personalkosten in Höhe des bewilligten Zuschusses werden direkt von der Stadt Giengen vereinnahmt, die notwendigen Sachkosten werden in die kommenden Haushaltspläne der Gemeinde Dischingen eingestellt.

Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Stelle/n für die Integrationsmanager/innen gemeinsam mit den beteiligten Kommunen befristet für zwei Jahre zu besetzen.

 

 
Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

 

Hauptamtsleiterin Evi Saur erinnerte daran, dass der Gemeinderat am 14.03.2016 die Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Dischingen beschlossen hat. Grundlage für die Höhe der Entschädigung war eine Kostenschätzung auf der Basis der zu erwartenden realistischen Kosten. Das Landratsamt Heidenheim als Asylbewerberleistungsbehörde hat das Ergebnis der Kalkulation kritisch gesehen im Hinblick auf die Quadratmeterzahl je Asylbewerber/in. Pro Flüchtling sollen maximal 10 qm zur Verfügung stehen.

 

Das Landratsamt Heidenheim informierte die Gemeinde Dischingen darüber, dass eine Kostenerstattung der Gebühren unter den bisherigen Voraussetzungen nicht in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Mit dem Landratsamt Heidenheim hat sich die Gemeinde Dischingen dann auf Grundzüge einer neuen Kalkulation geeinigt.

 

Wegfallen werden zukünftig die bisher angemieteten Wohnungen in der Rosenbachstraße 20 und der Torstraße 18 in Dischingen, da die Mietverträge gekündigt wurden und das Gebäude Fleinheimer Straße 33/35 in Dischingen, da es in den kommenden Wochen abgebrochen wird. Deshalb entfallen die bisher geltenden Gebührensätze für diese Gebäude.

 

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der vorgelegten Gebührenkalkulation zu.

Die Gebühr für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte wird pro Wohnplatz und Kalendermonat festgesetzt auf       

- 211,88 € für das Gebäude Margaretenweg 8 in Dischingen

- 200,05 € für das Gebäude Sperrbergstraße 17 in Ballmertshofen.

Die bisherigen Gebühren für die Gebäude Rosenbachstraße 20, Torstraße 18 und Fleinheimer Straße 33/35 in Dischingen entfallen.

Weiter beschloss der Gemeinderat einstimmig die entsprechende rückwirkende Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Gemeinde Dischingen.

 

 
Feststellung der Jahresrechnung 2016 

 

Bürgermeister Alfons Jakl stellte eingangs fest, dass die Gemeinde mit dem Ergebnis 2016 zufrieden sein kann. Gemeindekämmerer Friedrich Kilacsko informierte, dass der Haushalt nur durch eine Rücklagenentnahme von 1.409.722,38 € ausgeglichen werden konnte. Die ursprünglich geplante Kreditaufnahme konnte vermieden werden. Anschließend ging er detailliert auf den Rechenschaftsbericht in der Jahresrechnung 2016 ein.

 

Verwaltungshaushalt

Vom Gesamtvolumen entfallen auf den Verwaltungshaushalt 10.312.199,60 € = 80,88%. Dies sind 1.009.292,00 € weniger als geplant und 3.890.607,58 € weniger als im Jahr 2015.

 

In folgenden Bereichen wurden Einnahmen erzielt:

 

 

Die Ausgaben entstanden in folgenden Bereichen:

 

 

Gebührenhaushalte

Beim Nachrichtenblatt ergibt sich 2016 bei Einnahmen von 110.424,50 € und Ausgaben von 110.664,32 € nur ein Zuschussbedarf von 239,82 €. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Fehlbetrag von 239,82 € durch die Gebührenüberdeckungen aus 2012 in der vollen Höhe auszugleichen.

Es verbleiben dann noch 867,53 €, die an die Gebührenpflichtigen durch Einstellung in die Gebührenkalkulation zurückgegeben werden müssen. Dies ist bereits im Haushalt 2017 eingeplant.

 

Das Bestattungswesen schließt bei Einnahmen von 74.003,12 € und Ausgaben von 144.932,86 € mit einem Abmangel von 70.929,74 € leicht schlechter ab als geplant (-68.395 €). Der Kostendeckungsgrad beträgt 51,06% (Vj: 53,13%). Der angestrebte Kostendeckungsgrad von 60% wird leider nicht erreicht. Die Grabberechtigungsgebühren sind leicht angestiegen und liegen mit 45.750 € um 3.750 € über dem Planansatz. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die verbleibende Kostenunterdeckung nicht auszugleichen.

 

Zusammenfassung Verwaltungshaushalt:

Der Verwaltungshaushalt 2016 schließt um 1.133.238,40 € besser ab als geplant durch die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und die vorzeitige Pachtzahlung für die Windenergieanlagen.

 

 

Vermögenshaushalt:

Das Volumen des Vermögenshaushalt beträgt 2.436.140,69 € (VJ.: 4.074.297,50 €). Das sind 559,13 €/Einwohner (Vj.: 935,97 €/Ew).

 

Die Einnahmequellen des Vermögenshaushalts sind aus der folgenden Aufstel-lung ersichtlich.

 

 

 

Aufgeschlüsselt nach der Gruppierung ergibt sich bei den Ausgaben des Vermögenshaushalts folgendes Bild:

 

Die Baumaßnahmen liegen mit 1.343.765,19 € um 336.848,81 € unter den geplanten Ausgaben. Das sind hauptsächlich die Maßnahmen, welche wegen der nicht bewilligten Zuschüsse verschoben wurden.

 

Schuldenstand

Die Gemeinde Dischingen hat am 31.12.2016 einen Schuldenstand von 2.000.022,55 €. Die Schulden wurden reduziert um 82.768,60 €. Die Pro-Kopf-Verschuldung zum Jahresende beträgt 459,04 € je Einwohner gegenüber 478,47 € im Vorjahr.

 

Rücklagenstand

Der Rücklage müssen in 2016 1.409.722,38 € entnommen werden.

Der Stand der Rücklagen zum 31.12.2016 beträgt dadurch noch 3.712.235,69 €. Die Rücklage setzt sich zusammen aus der allgemeinen Rücklage mit 3.710.235,69 € und einer zweckgebundenen Rücklage von 2.000,00 € für den Fußweg von Schloß Taxis nach Trugenhofen.

Im Haushaltsplan 2017 ist der Mindestbetrag der Rücklage mit 230.864 € angege-ben.

 

Der Gemeinderat beschloss die Jahresrechnung einstimmig entsprechend dem vorgetragenen Beschlussvorschlag. Die Einzelheiten können der ebenfalls in diesem Nachrichtenblatt veröffentlichten Bekanntmachung entnommen werden.

 

 
Feststellung der Bilanz 2016 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung

 

Nach dem Sachvortrag von Gemeindekämmerer Friedrich Kilacsko beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Bilanz für den Eigenbetrieb Wasserversorgung mit einer Bilanzsumme von 3.166.385,32 € (Vj. 2.809.902,29 €) entsprechend dem Beschlussvorschlag. Zum Jahresende hat der Eigenbetrieb Wasserversorgung Kreditmarktschulden von 1.598.585,67. Das sind 96.523,42 € weniger als 2015. Ebenso einstimmig entschied der Gemeinderat, dass der ausgewiesene Jahresverlust von 150,12 € auf neue Rechnung vorgetragen wird. Dem Betriebsleiter wurde Entlastung erteilt.

Details sind in der in diesem Nachrichtenblatt veröffentlichten Bekanntmachung ersichtlich.

 

 
Feststellung der Bilanz 2016 für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung 

 

Gemeindekämmerer Friedrich Kilacsko stellte den Jahresabschluss der Abwasserentsorgung vor. Der Gemeinderat stellte einstimmig die Bilanz fest mit einer Bilanzsumme von 6.682.778,71 € (Vj: 6.579.802,45 €). Zum Jahresende 2016 hat der Eigenbetrieb Kreditmarktschulden in Höhe von 2.290.478,58 €. Dies sind 135.984,27 € weniger als 2015.

 

Die Abwasserbeseitigung kann wieder einen ausgleichspflichtigen Jahresgewinn von 44.004,05 € ausweisen. Durch die gesplittete Abwassergebühr muss die Über- oder Unterdeckung für den Bereich Schmutzwasser und Regenwasser getrennt festgestellt und deren Behandlung beschlossen werden. Es ergibt sich 2016 bei der Schmutzwassergebühr eine Überdeckung von 38.725,23 € und bei der Regenwassergebühr eine Überdeckung von 5.278,83 €.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den gebührenrechtlichen Gewinn von 44.004,05 € den Rückstellungen zuzuführen zur Aufnahme in die Gebührenkalkulationen 2017 fortfolgende. Dem Betriebsleiter wurde Entlastung erteilt.

Die Einzelheiten können der ebenfalls in diesem Nachrichtenblatt veröffentlichten Bekanntmachung entnommen werden.

 

 
Ausbau der Ortsdurchfahrt Demmingen - Eglinger Straße; Bau eines Fahrbahnteilers

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 19.04.2017 die von Ing.-Büro Kolb und dem Landratsamt Heidenheim abgestimmte Planung für den Ausbau der Eglinger Straße in Demmingen beschlossen. Diese Planung beinhaltet am Ortseingang einen Fahrbahnteiler mit einem Mehrkostenaufwand von rd. 29.000 €.

Beim Ausbau der Eglinger Straße handelt es sich um ein gemeinsames Projekt des Landkreises Heidenheim und der Gemeinde Dischingen. Der Landkreis Heidenheim trägt sämtliche Kosten, die auf die Fahrbahn entfallen und die Gemeinde die Kosten für die Gehwege, Randbereiche und den Fahrbahnteiler. Die Gemeindeverwaltung hat inzwischen die Förderfähigkeit des geplanten Verkehrsteilers abgeklärt. Weder ist eine Förderung im ELR möglich noch sind Mittel aus dem Ausgleichstock zu erwarten.

 

Der Gemeinderat diskutierte die Gründe, die für und gegen den Bau des Fahrbahnteilers auf eigene Kosten sprechen - auch im Hinblick auf eine ähnliche Entscheidung betreffend eines Fahrbahnteilers in einer anderen Ortschaft vor einigen Jahren. Am Ende entschied der Gemeinderat mehrheitlich, den Verkehrsteiler wie geplant zu realisieren.

 

 
Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Ortsbaumeister Harald Wörner stellte die Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat folgenden Bauanträgen einstimmig zugestimmt:
Neubau einer Klein-Biogasanlage auf dem Flurstück Nr. 36, Kohlbauerngasse 9, Frickingen
veränderte Ausführung des Umbaus eines landwirtschaftlich genutzten Gebäudes und Einbau einer Einliegerwohnung: Entfall Wintergarten und Dachgeschoss auf dem Flurstück Nr. 24, Kirchenstraße 16, Eglingen

 

 
Bekanntgaben

 

Termine:

17.12.2017    Seniorenfeier Dunstelkingen

17.12.2017    Seniorenfeier Eglingen

20.12.2017    Gemeinderatssitzung

07.01.2018    Seniorenfeier Demmingen

08.01.2018    Klausurtagung Gemeinderat

15.01.2018    Besuch CMT

18.01.2018    Neujahrsempfang

21.01.2018    Seniorenball Dischingen

22.01.2018    Gemeinderatssitzung

 

 
Anfragen und Bürgerfragestunde

 

Weder Gemeinderat noch anwesende Bürger stellten Fragen.

 

https://ris.dischingen.de/Meeting.mvc/Calendar

 

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