Gemeinderatssitzung 06.12.2021 Bericht

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2019 für den Gemeindehaushalt

 

Die vorliegende Jahresrechnung ist der zweite Jahresabschluss nach der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Kassenrecht (NKHR). Die Gemeinde hat auf der Grundlage des neuen Rechts, d. h. nach Berücksichtigung der erwarteten Abschreibungen und Auflösungen, 2018 mit einem leicht negativen Ergebnis nahezu ein ausgeglichenes Jahresergebnis erreicht; 2019 schließt mit einem deutlich positiven Ergebnis ab aufgrund von hohen Steuereinnahmen. Damit ist es der Gemeinde gelungen, die erhöhten Anforderungen des NKHR zur Erreichung eines ausgeglichenen Ergebnishaushalts umzusetzen und einen durchaus soliden Jahresabschluss zu erzielen. Eine Kreditaufnahme war nicht erforderlich. Kämmerer Dirk Schabel erläuterte die einzelnen Zahlen dazu.

 

Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss für das Jahr 2019 mit einem Ergebnis von 970.377,86 €, einem Gesamtbetrag auf der Aktiv- und der Passivseite mit jeweils 46.891.127,36 und einem Schuldenstand von 1.747.112 € (das entspricht 402 €/Einwohner; Vorjahr 421 €/Einwohner) einstimmig fest. Die genaue Übersicht finden Sie an anderer Stelle in diesem Nachrichtenblatt.

 

Weiter entschied der Gemeinderat einstimmig, dass beim Bestattungswesen, welches mit einem Abmangel in Höhe von 19.407,26 Euro abschließt, die verbleibende Kostenunterdeckung nicht ausgeglichen wird.

 

 

  1. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)

Kämmerer Dirk Schabel berichtete, dass die Verwaltungsgebühren der Gemeinde Dischingen zuletzt vom Gemeinderat am 14.07.2008 mit Wirkung ab 01.08.2008 beschlossen wurden und dankte Tim Kienmoser für seine hervorragende Vorarbeit. Aufgrund von Kostensteigerungen ist es nach mehr als 13 Jahren erforderlich, das bisherige Preisverzeichnis und die Gebührenstruktur auf den Prüfstand zu stellen. Die neuen Gebühren wurden anhand des Personalaufwands pro Minute ermittelt. Dieser wurde mit dem Zeitbedarf für die jeweilige Gebührenleistung multipliziert und unter Berücksichtigung einer Sachkostenpauschale die Kosten für die Erbringung der jeweiligen Gebührenleistung errechnet. Weiter wurde die Preissteigerung nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes 2008 – 2021 berücksichtigt, diese beträgt 22%. Beachtet wurde auch die Verhältnismäßigkeit der Anpassung.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 06.12.2021“. Sie tritt am 01.01.2022 in Kraft.

 Download Gebührenverzeichnis

 

  1. Erweiterung der Urnenanlage auf dem Friedhof Taxis

 

Auf dem Friedhof Taxis wurde im Jahr 2009 nach den Plänen von Landschaftsarchitekten Andreas Walter mit dem Bau einer Urnenstelenanlage begonnen. Der Gemeinderat entschied sich damals für Stelen der Steinwerkstatt Weinmann aus Herbrechtingen-Bolheim. Im ersten Abschnitt wurden zwei Urnenanlagen mit je acht Nischen aufgestellt.

Im Jahr 2013 war dann die erste Erweiterung um 5 x 3 Nischen notwendig, weitere folgten in den Jahren 2016, 2018 und 2020.

 

Nach Rücksprache mit der Firma Weinmann Steinwerkstatt beträgt die Vorlaufzeit von der Materialbeschaffung bis zur Montage aktuell ca. 16 Wochen. Momentan sind in der Urnenanlage noch fünf freie Stelenkammern verfügbar, was tendenziell für einen Zeitraum von sechs Monaten ausreichend wäre. Um den mit der Belegung verbundenen zeitlichen Unsicherheitsfaktor zu reduzieren, beauftragte der Gemeinderat die Fa. Weinmann Steinwerkstatt aus Herbrechtingen-Bolheim einstimmig mit der Erweiterung der Urnenanlage mit 5 x 3 Nischen zum Bruttopreis von 18.706,80 €. Dies entspricht einem Preis pro Stelenkammer von 1.247,12 €.

 

 

  1. Entwidmung einer Teilfläche des Weges Flst.-Nr. 470 in Osterhofen

 

Der Gemeinderat beschloss am 12.07.2021, eine Teilfläche des gemeindeeigenen Weges Flst. Nr. 470 der Gemarkung Eglingen – Flur Osterhofen zu entwidmen und dem öffentlichen Verkehr zu entziehen, da sie jede Verkehrsbedeutung verloren hat und nun an den angrenzenden Grundstückseigentümer veräußert werden soll. Einwendungen dagegen sind keine eingegangen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass eine Teilfläche des gemeindeeigenen Weges Flst.-Nr. 470 der Gemarkung Eglingen – Flur Osterhofen mit ca. 360 qm entwidmet und dadurch dem öffentlichen Verkehr entzogen wird. Der Verkauf erfolgt zum Bodenrichtwert von 50,-- €/qm. 

 

 

  1. Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Bauanträge sind keine eingegangen.

 

 

  1. Bekanntgaben

 

Gemeinsamer Gutachterausschuss:

Mit Schreiben vom 29.11.2021 hat die Stadt Heidenheim der Gemeinde Dischingen die Vorauszahlung für die Leistungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses zukommen lassen. Danach beträgt der anteilige Betrag für Dischingen 15.199,82 €. Im Haushaltsplan waren 10.000 € vorgesehen. Die Kostensteigerungen ergaben sich aus den Leistungen der Geschäftsstelle: sie hat eine neue digitale Bodenrichtwerkarte angefertigt, die für die GIS-Systeme der Gemeinden und im Bodenrichtwertsystem des Landes (BORIS) eingepflegt wird, sowie einen Grundstücksmarktbericht und 61 Gutachten bis Ende November 2021 erstellt.

 

Termine:

20.12.2021   Gemeinderatssitzung

05.01.2022   Klausurtagung Gemeinderat

17.01.2022   evtl. Besuch CMT

24.01.2022   Gemeinderatssitzung

 

Testung an der Egauschule

In der letzten Gemeinderatssitzung am 22.11.2021 wurde angeregt, dass Grundschulkinder anstatt in der Egauschule wieder zu Hause getestet werden sollen. Um Schulschließungen zu vermeiden hat das Land Baden-Württemberg für die Schulen die Testpflicht ausgearbeitet. An Grundschulen entscheidet die Schulleitung, ob die Testungen als Eigenanwendung an die Eltern verteilt werden oder ob die Testung an der Schule erfolgt.

Bis vor kurzem wurden die Grundschülerinnen und -schüler an der Egauschule Dischingen zu Hause von ihren Eltern getestet. Das Gesundheitsamt hält die Testung zu Hause bei dem aktuell hohen Infektionsgeschehen für höchst bedenklich. Insbesondere da bekannt wurde, dass einigen Kindern die Handhabung von Schnelltests völlig unbekannt war, obwohl deren Eltern seit Monaten eine regelmäßige Testung bestätigt hatten. Aus diesem Grund werden die Selbsttests an der Grundschule der Egauschule seit einiger Zeit an der Schule durchgeführt. Andere Grundschulen im Landkreis haben ebenfalls diese Empfehlung umgesetzt und testen in der Schule. Sofern Eltern mit diesen Regeln nicht einverstanden sein sollten, wäre es zielführend, wenn sich diese an das Kultusministerium als Entscheidungsträger wenden.

 

Weiter wurde die Verwendung von Spucktests für Grundschulkinder angeregt. Die auf dem Markt befindlichen Spucktests haben jedoch das Problem, dass sie entweder eine hohe falsch-positive Ergebnisquote haben oder überhaupt nicht gelistet sind als geeignete Tests.

Die Gemeinde Dischingen als Schulträger der Egauschule stellt die notwendigen Tests für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung, die das Land Baden-Württemberg der Gemeinde für diesen Zweck zukommen lässt. Ob sich darunter Spucktests befinden entscheidet deshalb das Land. Die Gemeinde hat keinerlei Einfluss auf die Art der gelieferten Tests. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass das Land sich seiner Verantwortung bewusst ist und den Schulen keine Tests zur Verfügung stellt, die für die Schülerinnen und Schüler nicht geeignet sind. Unabhängig davon hat die Verwaltung diesen Wunsch an das Land weitergeleitet.

 

Willkommenstafeln des Landkreises

Der Landkreis Heidenheim möchte durch die Errichtung von Landkreis-Willkommenstafeln künftig an den wesentlichen Verkehrswegen der Kreisgrenzen präsent sein. In Dischingen sollen sie an folgenden Stellen errichtet werden:

  • Ballmertshofen: L 2033 Richtung Ziertheim-Dattenhausen und L 1082 Richtung Bachhagel
  • Demmingen: K 3001 Richtung Ziertheim und K 3000 Richtung Mödingen
  • Eglingen: K 3003 Richtung Amerdingen und K 3001 Richtung Aufhausen
  • Frickingen: K 3034 Richtung Kösingen
  • Iggenhausen: L 2033 Richtung Neresheim

Im Detail werden die Standorte gemeinsam mit den betroffenen Fachbehörden und den Ortsvorstehern festgelegt. Die Schilder haben eine Größe von 1,35 m x 0,90 m. Die Pfosten zur Anbringung der Schilder haben eine Höhe von 3,10 m.

 

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