Gemeinderatssitzung 07.12.2020 Bericht

  1. Planung Rathaus; Vorstellung des Wettbewerbsergebnisses und Vergabe des Planungsauftrages

 

Bürgermeister Alfons Jakl erinnerte daran, dass die Gemeinde sich für die Durchführung eines Wettbewerbs im Rahmen des VgV-Verfahrens für den Neu- bzw. Umbau des Rathauses Dischingen entschieden hatte und dafür das Architektur- und Stadtplanungsbüro Thomas Hirthe aus Friedrichshafen beauftragte. Dann berichtete er über den Ablauf der ganztägigen Preisgerichtssitzung am 24.11.2020.

 

Dabei wurden die Stärken und Schwächen der Entwürfe heraus gearbeitet und folgende Aspekte diskutiert:

 - Städtebauliche und freiräumliche Qualität

- Architektonische und gestalterische Qualität

- Qualität der inneren und äusseren Erschliessung

- Geschossigkeit, Dachform, Materialität

- Angemessenheit

- Umgang mit dem Bestand

- Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen

- Wirtschaftlichkeit (Investitions- und bauliche Folgekosten)

- Nachhaltigkeitsqualitäten, insbesondere Energie- und Ressourceneffizienz.

 

Das Preisgericht, bestehend aus sechs stimmberechtigten Fachpreisrichtern und fünf stimmberechtigten Sachpreisrichtern wählte einstimmig aus den neun Planentwürfen mit Modellen drei Preisträger aus:

  1. Preisträger (1001): Kayser Architekten GmbH, Aalen
  2. Preisträger (1005): Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten PartGmbH, Nürnberg
  3. Preisträger (1004): Braunger Wörtz Architekten GmbH, Ulm

 

Der Preisrichter Jürgen Hauck, Architekt BDA aus Würzburg stellte diese drei Entwürfe ausführlich mit ihren Stärken und Schwächen vor.

 

Die Arbeiten aller Teilnehmer wurden öffentlich in der Sitzung am 07.12.2020 bzw. in einer Informationsveranstaltung am 10.12.2020 der Öffentlichkeit vorgestellt sowie im Anschluss an diese Sitzung auf der Homepage der Gemeinde Dischingen veröffentlicht.

 

Am 02.12.2020 führte die Gemeindeverwaltung zusammen mit zwei Preisträgern (der dritte Preisträger hatte abgesagt) und Herrn Hirthe Verhandlungsgespräche zum Abschluss des VgV-Verfahrens. Für den Auftraggeber ist die Angemessenheit des Honorars entscheidend; weitere Kriterien sind u. a. die Umsetzung der ergänzenden Empfehlungen, Terminplanung, sowie Wirtschaftlich- und Nachhaltigkeit des Bauvorhabens. Für diese Kriterien wurden entsprechende Punktzahlen vergeben. Das Büro Kayser Architekten GmbH, Aalen erhielt hier die höchste Punktzahl.

 

In den anschließenden Vertragsverhandlungsgesprächen hat das Büro Kayser Architekten GmbH zugesichert, die Planung in verschiedenen Punkten den Wünschen der Gemeinde (u.a. Schaffung öffentlich zugänglicher WC-Anlagen, Öffnung des Trau- und Besprechungsraumes im EG zum Marktplatz, Prüfung der Notwendigkeit einer zweiten Treppenanlage zur Sicherstellung des Brandschutzes bzw. der Teilunterkellerung, geringfügige Verschiebung des Gebäudes nach Norden) anzupassen.

 

Der Gemeinderat stimmte den Entscheidungen des Preisgerichts einstimmig zu.

Der Auftrag zur Planung des Rathauses wird an das Büro Kayser Architekten GmbH aus Aalen vergeben und ein Honorar nach der Honorarzone III (Mindestsatz) der HOAI zzgl. 3 % Nebenkosten vereinbart. Das Preisgeld wird auf das Honorar angerechnet.

Der Auftrag zur Planung der Freianlagen wird an das Büro gla / gessweinlandschaftsarchitekten aus Schorndorf vergeben und ein Honorar nach der Honorarzone III (Mittelsatz) der HOAI zzgl. 3 % Nebenkosten vereinbart.

Die Verwaltung wurde beauftragt, für die Fachplanungen Honorarangebote einzuholen.

 

 

  1. Landschaftspflege 2020

 

Der Gemeinderat wurde über die umgesetzten Pflegemaßnahmen informiert, welche vom Land gefördert werden. Der Umfang der Pflegemaßnahmen betrug 10.000,00 € brutto. Der Zuschuss der Landesmittel gemäß Landschaftspflegerichtlinie betrug 70 %.

Umgesetzt wurden Maßnahmen zum Amphibienschutz (Aufstellung von Zäunen sowie das Ablesen und das sichere Verbringen der aufgefundenen Tiere) sowie die Bekämpfung von Neophyten wie Riesenbärenklau und Kugeldistel. Umfangreiche Erst- und Nachpflegemaßnahmen mit einer Gesamtfläche von 3,5 ha wurden / werden in den Beweidungsgebieten Eisbühl, Kellerberg und Michaelsberg sowie am Reisbuck, dem Erzberg und Erzberghalde und am Schneckenberg durchgeführt. Ebenso wurden die Griesbuckel in Dunstelkingen, u.a. bei der Prinzenmühle, wieder mitgepflegt sowie in Trugenhofen die Hanglagen. Wie im Vorjahr erhielt die Fachfirma Sing als günstigste Bieterin den Zuschlag für die Durchführung der Arbeiten.

Im Haushalt 2021 sollen Mittel in Höhe von 50.000,00 € für Pflegemaßnahmen eingestellt und zur Förderung angemeldet werden. Zu den Maßnahmen zählen neben der Erst- und Nachpflege auch feste Zaunanlagen an schwierig zu zäunenden Flächen wie bspw. am Gaisberg oder an der Hangkante des Kellerbergs.

 

 

  1. Änderung der Hauptsatzung; Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum gemäß § 37 a Abs. 3 GemO

 

Hauptamtsleiterin Evi Saur informierte darüber, dass der Landtag am 07.05.2020 die Änderung der Gemeindeordnung beschlossen hat. Neu eingefügt wurde § 37a zur Durchführung von Sitzungen in digitaler Form, d. h. ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum. In bestimmten Fällen können für die Beratung und Beschlussfassung Mitglieder des Gemeinderates per Videokonferenz teilnehmen. Hintergrund waren die aktuellen Ereignisse und Veränderungen aufgrund der Corona-Pandemie.

 

Um auch in Notsituationen weiter handlungsfähig zu bleiben, entschied der Gemeinderat einstimmig, dass die Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen geändert werden soll, indem nach § 3 eingefügt wird:

 

  • 3a Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum

 

Der Bürgermeister kann Sitzungen des Gemeinderats ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in Form von Videokonferenzen einberufen. Die Voraussetzungen für die Einberufung und die Durchführung dieser Sitzungen richtet sich nach den Bestimmungen des § 37a Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung.

Für Sitzungen der beratenden bzw. beschließenden Ausschüsse des Gemeinderats sowie der Ortschaftsräte gelten diese Regelungen entsprechend.

 

Die Rechtsaufsichtsbehörde hatte empfohlen, bei einer Änderung der Hauptsatzung die Zuständigkeitsregelung für den Technischen Ausschuss i1 § 8 Abs. 2 Ziffer 2.1.6 der Hauptsatzung (Teilungsgenehmigung) zu streichen. Sie ist durch eine Rechtsänderung im BauGB obsolet. Auch diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

 

Die Änderungen der Hauptsatzung treten am 01.01.2021 in Kraft.

 

 

  1. Mängel am Dach Erweiterungsbau Egauschule; Vergleichsvorschlag des Landgerichts Ellwangen

 

Gemeindekämmerer Dirk Schabel berichtete vom Verfahren beim Landgericht Ellwangen. Dieses hat mit Datum vom 25.11.2020 den Parteien folgenden Vergleich vorgeschlagen:

 

Zu 1. Dachsanierung

Die Fa. Akst verpflichtet sich, die im Beweissicherungsverfahren geltend gemachten Mängel auf eigene Kosten nachzubessern, so dass die Ausführung den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Für die Aufteilung der Kosten zwischen der Fa. Akst und dem Architekturbüro Niederberger hat das Gericht grundsätzlich ein Verhältnis von 70% zu 30% vorgeschlagen.

 

Das Gericht hat die Gemeinde zudem berechtigt, die Durchführung der Arbeiten durch den Sachverständigen Bernd Kramer überwachen zu lassen. Die Kosten hat das Gericht auf 2.500 € netto begrenzt.

 

Zu 2. Aufwendungen vor dem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren

Der Gemeinde sind im Vorfeld des gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens Kosten in Höhe von rund 15.600 € für die Gutachtertätigkeit von Herrn Kramer, das zweimalige Auf- und Abbauen eines Gerüstes sowie für das Öffnen und Verschließen des Dachs entstanden. Die beiden Beklagten Architekturbüro Niederberger und Fa. Akst sollen als Gesamtschuldner 15.000 € bis zum 15.01.2021 an die Gemeinde bezahlen.

 

Zu 3. Einspeiseverlust durch reduzierte EEG-Vergütung

Das Gericht sieht in seinem Vergleichsvorschlag keinen Ausgleich des Einspeiseverlusts aufgrund der reduzierten EEG-Vergütung vor, da die Gemeinde keine Zwischenmontage der PV-Anlage vorgenommen hat.

 

Der Gemeinderat stimmte dem Vergleichsvorschlag des Landgerichts Ellwangen einstimmig zu.

 

 

  1. Einvernehmen zu Bauanträgen

Ortsbaumeister Harald Wörner stellte die Bauvorhaben vor:

- Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 16, Katzenstein. Der Gemeinderat hat dem Bauantrag und den notwendigen Befreiungen / Abweichungen gegenüber dem noch im Verfahren befindlichen Bebauungsplan „Katzenstein“ einstimmig zugestimmt.

- Garagenabbruch wegen Wasserschaden und Garagenneubau auf dem Flurstück Nr. 1676/1, Karlstraße 26, Dischingen. Das baurechtliche Einvernehmen für dieses Bauvorhaben wurde einstimmig vom Gemeinderat nicht erteilt und den Befreiungen / Abweichungen gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Aschenfeld“ auch nicht zugestimmt.

- Bauvoranfrage Aufbau auf bestehender Garage zur Schaffung von 2 – 3 Kinderzimmern mit Bad neu auf dem Flurstück Nr. 1688/4, Friedhofstr. 11, Dischingen. Der Gemeinderat hat dafür einstimmig das baurechtliche Einvernehmen erteilt unter dem Vorbehalt der abschließenden baurechtlichen Abklärung.

- Neubau einer Betonmischanlage, Überdachung eines Waschplatzes und Neubau einer Einfriedungsmauer auf den Flurstücken Nr. 889/1 und 889/2, Im Brühl, Eglingen.

Das baurechtliche Einvernehmen für dieses Bauvorhaben wurde einstimmig vom Gemeinderat nicht erteilt bis zum Nachweis der Genehmigungsfähigkeit.

 

 

  1. Bekanntgaben

 

Bürgermeister Alfons Jakl informierte den Gemeinderat, dass die regelmäßig im Januar in Stuttgart stattfindende CMT 2021 aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie abgesagt wurde.

 

Termine:

10.12.2020 Info-Veranstaltung Rathaus-Neubau in der Egauhalle

21.12.2020 Gemeinderatssitzung

08.01.2021 Gemeinderatssitzung (Klausur)

25.01.2021 Gemeinderatssitzung

 

 

  1. Anfragen

 

Gemeinderat Silvio Mundinger fragte nach, wer die Sitzungsprotokolle prüft auf Inhalt und Stimmigkeit und diese unterschreibt. Dies liegt in der Zuständigkeit von Bürgermeister Alfons Jakl und zwei weiteren Gemeinderäten.

 

Gemeinderätin Martina Oberschmid erkundigte sich nach dem Sachstand Schloßgartenstraße. Ortsbaumeister Harald Wörner antwortete, dass derzeit die Ausschreibung der Arbeiten erfolgt.

 

Gemeinderat Peter Fischer bat um Auskunft, warum der Radweg nach Ballmertshofen nicht gebahnt wird. Bürgermeister Alfons Jakl verwies auf den Räum- und Streuplan der Gemeinde, welcher die nach Prioritäten gestaffelten Strecken enthält. Die Gemeinde muss nur an gefährlichen Gefällstrecken räumen und streuen, alle weiteren Arbeiten des Winterdienstes sind reine Freiwilligkeitsleistungen. Auch kann der Radweg nicht mit schweren Fahrzeugen befahren werden.

 

 

 

Haben Sie Interesse an weiteren Informationen zur Sitzung?

Sie können die ausführlichen Unterlagen zur Sitzung einsehen in unserem Internet-Ratsinformationssystem unter https://ris.dischingen.de .

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