Gemeinderatssitzung 08.01.2018 (Klausurtagung) Bericht

Klausurtagung des Gemeinderats am 08.01.2018

 

 

Beratung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018

 

Dirk Schabel stellte die Eckdaten des Entwurfs des Haushaltsplanes der Gemeinde vor (s. auch Bericht über GR-Sitzung am 20.12.2017 in diesem Nachrichtenblatt). Außerdem ging er auf die einzelnen Maßnahmenschwerpunkte in 2018 und die Systhematik der Doppik, sowie auf die Entwicklung der Schulden und die Rücklage ein. Die sich nach der Einbringung des Haushalts am 20.12.2017 ergebenden geringfügigen Änderungen erläuterte er ebenfalls.

 

Im Ergebnishaushalt beschloss der Gemeinderat folgende Abweichungen vom ursprünglichen Entwurf:
Für die Isolierung der Gaupen am Dorfgemeinschaftshaus Trugenhofen zusätzlich 10.000 €
Aufgrund der erforderlichen zusätzlichen Ausgaben zum Erhalt der Infrastruktur der Gemeinde und der Erhöhung der Kreisumlage zur Finanzierung des Klinikums Heidenheim war es nicht zu vermeiden, die Hebesätze der Realsteuern zu erhöhen: die Grundsteuer A steigt von 360 auf 400 Punkte, die Grundsteuer B von 390 auf 410 Punkte und die Gewerbesteuer von 360 auf 370 Punkte. Die geschätzten Mehreinnahmen belaufen sich bei der Grundsteuer A auf 12.800 €, bei der Grundsteuer B auf 30.000 € und bei der Gewerbesteuer auf 55.000 €.
Die Konzessionsabgabe des Eigenbetriebs Wasserversorgung entfällt in Höhe von 39.600 €.
Im Finanzhaushalt beschloss der Gemeinderat einstimmig folgende Abweichungen vom eingebrachten Haushaltsentwurf:

Der Zuschuss der Gemeinde zur Herstellung des Parkplatzes beim Vereins- und Bürgerhaus Frickingen wird von 15.000 € auf 20.000 € erhöht.
Für den Bauhof soll im Rahmen der Ersatzbeschaffung ein Schauffellader für 60.000 € und ein Kommunaltraktor für 150.000 € beschafft werden.
Die vorgenannten Änderungen haben Auswirkungen auf die Höhe der Kreditaufnahme. Die Beschlüsse des Gemeinderates werden nun in den Haushaltsplan bis zur Sitzung am 22.01.2018 eingearbeitet.

 

 

Beratung über den Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung

 

Gemeindekämmerer Friedrich Kilacsko stellte erneut die Schwerpunkte des Wirtschaftsplans 2018 vor. Es wurden keine Änderungen gegenüber dem am 20.12.2017 eingebrachten Entwurf (s. Bericht in diesem Nachrichtenblatt) vorgenommen.

 

 
Beratung über den Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung

 

Weiter ging Gemeindekämmerer Friedrich Kilacsko auf die Eckpunkte des Wirtschaftsplans 2018 ein (s. Bericht in diesem Nachrichtenblatt). Der Entwurf lag unverändert zur Beratung vor. Eine Gebührenänderung ist nicht vorgesehen, da noch Gebührenüberschüsse aus den Vorjahren zum Ausgleich anstehen.

 

 
Beratung über die Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung

 

Die Freiwillige Feuerwehr Dischingen beantragte mit Wirkung ab 01.01.2018 die Erhöhung der Entschädigungssätze für Funktionsträger sowie für Einsätze, Übungen, etc. Aufgrund des Vergleichs der geltenden Vergütungssätze in den anderen Gemeinden im Landkreis Heidenheim mit den bisherigen Vergütungsätzen, den Empfehlungen des Gemeindetages und dem Wunsch der Feuerwehr auf Anhebung arbeitete die Verwaltung einen Vorschlag aus. Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag einstimmig und wird die notwendige Satzungsänderung in der nächsten Sitzung am 22.01.2018 beschließen.

 

 
Beratung über die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen

 

Die 2014 aktualisierte Feuerwehrkonzeption aus dem Jahr 2011 beinhaltet für die Feuerwehrabteilung Frickingen für das Jahr 2018 die Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeugs (MLF). Dieses soll grundsätzlich beschafft werden. Die Ausgaben dafür von geschätzten 230.000 € werden als Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 eingeplant.

 

Die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Abt. Frickingen soll in die Feuerwehrkonzeption aufgenommen und dahingehend aktualisiert und fortgeschrieben werden. Die Feuerwehr soll im Rahmen dessen einen Vorschlag über die Zeitpunkte der Beschaffung der MTWs für Frickingen, Demmingen und Dunstelkingen erarbeiten.

 

Die Fördermittel sollen beim Land Baden-Württemberg entsprechend beantragt werden (Antrag MLF 2018 und Anträge MTWs später).

 

 
Information über das Landessanierungsprogramm

 

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Städte und Gemeinden im Rahmen des Landessanierungsprogramms jährlich mit Förderbeträgen bei der Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

Fördergegenstand ist der vieljährige Sanierungs- bzw. Entwicklungsprozess als Gesamtmaßnahme in einem genau abgegrenzten Gebiet, nicht aber die einzelne Maßnahme. Die Förderung erfolgt in Baden-Württemberg als Gesamtförderung des Sanierungsprozesses; die Kommune ruft die Förderung im Lauf der Durchführungsjahre ab. Frau Marianne Maier-Rivera von der STEG Stadtentwicklung GmbH informierte über die Eckpunkte des Landessanierungsprogramms.

Der Gemeinderat wird in einer der nächsten Sitzungen über eine mögliche Antragsstellung im Landessanierungsprogramm entscheiden.

 

 
Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Bauanträge lagen keine vor.

 
Bekanntgaben

 

keine

 

 
Anfragen

 

keine

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