Gemeinderatssitzung 08.04.2019 Bericht

Zustimmung zu den Wahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Dischingen

 

In der Feuerwehrhauptversammmlung und in den Abteilungsversammlungen der Teilortfeuerwehren haben gemäß § 8 Absatz 2 Feuerwehrgesetz (FwG) Wahlen stattgefunden. Der Gemeinderat stimmte den Wahlen jeweils einstimmig zu:

 

Gesamtwehr

Feuerwehrkommandant Hartmut Müller

Stv. Feuerwehrkommandant Michael Vetter (neu)

 

Feuerwehrabteilung Dischingen

Feuerwehrabteilungskommandant Daniel Faber

Stv. Feuerwehrabteilungskommandant Markus Göttle

 

Feuerwehrabteilung Ballmertshofen

Feuerwehrabteilungskommandant Karl Josef Wieland (neu)

Stv. Feuerwehrabteilungskommandant  Martin Schmidt (neu)

2. Stv. Feuerwehrabteilungskommandant Markus Schmid (neu)

 

Feuerwehrabteilung Demmingen

Feuerwehrabteilungskommandant Patrick Dänner (neu)

Stv. Feuerwehrabteilungskommandant Raphael Sing (neu)

 

Feuerwehrabteilung Dunstelkingen

Feuerwehrabteilungskommandant Kilian Hägele (neu)

Stv. Feuerwehrabteilungskommandant Dominik Götz (neu)

 

Feuerwehrabteilung Eglingen

Feuerwehrabteilungskommandant Thomas Kinzler (neu)

Stv. Feuerwehrabteilungskommandant Tobias Urban (neu)

2. Stv. Feuerwehrabteilungskommandant Daniel Neufischer (neu)

 

Feuerwehrabteilung Frickingen

Feuerwehrabteilungskommandant Bernd Eberle

Stv. Feuerwehrabteilungskommandant Daniel Bosch (neu)

 

Bürgermeister Alfons Jakl dankte allen, die bereit sind, in der Freiwilligen Feuerwehr Verantwortung zu übernehmen und überreichte den Gewählten die jeweilige Einsetzungsurkunde.

 

 
Bebauungsplan "Blasenfeld - 1. Änderung und Erweiterung"
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange;
- Billigung des Planentwurfs
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden
und
Deckblattänderung Flächennutzungsplan im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan "Blasenfeld - 1. Änderung und Erweiterung"
- Billigung des Planentwurfs
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden

 

Bürgermeister Alfons Jakl informierte, dass für den östlichen Teil des Plangebietes ein genehmigter Bebauungsplan „Blasenfeld“ aus dem Jahre 1994 vorliegt. Das als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Baugebiet kam allerdings nie zur Umsetzung, da sich die äußere Erschließung als sehr kostenintensiv erwiesen hat.

 

Nachdem ein örtlicher Gewerbebetrieb eine Teilfläche des Geltungsbereiches mit einer Lagerhalle bebauen wollte, wurde das bisher festgesetzte Plangebiet vom Gemeinderat am 26.10.2009 auf einer Teilfläche von ca. 5.800 m² von einem allgemeinen Wohngebiet in ein eingeschränktes Gewerbegebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die Restfläche in ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO umgewandelt. Doch auch dieser Bebauungsplan gelangte nicht zur Rechtskräftigkeit.

 

Nachdem der örtliche Gewerbebetrieb nun erneut erweitern möchte, wurde das Bebauungsplanverfahren „Blasenfeld- 1. Änderung“ seitens der Gemeinde eingestellt und der Bebauungsplan „Blasenfeld – 1. Änderung + Erweiterung“ in Auftrag gegeben. Im Osten sollen Flächen für die Lagerung von Beton- und Ziegelabbruch geschaffen werden. Im südwestlichen Bereich soll ein mobiler Brecher aufgestellt werden.

 

Frau Stefanie Schwarzinger vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG, Hermaringen erläuterte ausführlich die Stellungnahmen, welche in der Zeit vom 09.07. bis 10.08.2018 eingegangen sind und die getroffenen Abwägungsempfehlungen. Dabei beschloss der Gemeinderat trotz des Einwandes des Fachbereichs Bautechnik beim Landratsamt Heidenheim einstimmig, dass die Gebäudehöhe von 10 m sowie die abweichende Bauweise mit Gebäudelängen über 50 m beibehalten wird, da diese innerhalb des Gewerbegebiets benötigt werden.

 

Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange ebenso einstimmig zu wie dem Planentwurf des Bebauungsplanes „Blasenfeld – 1. Änderung + Erweiterung“ vom 08.04.2019, gefertigt vom Ing.-Büro Gansloser aus Hermaringen.

Weiter beschloss er die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

 

Parallel fand die Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes statt. Der Gemeinderat entschied einstimmig, hierbei auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange bei der Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB zu verzichten.

Der Deckblattänderung zum Flächennutzungsplan vom 08.04.2019 (gefertigt vom Ing.-Büro Gansloser aus Hermaringen) wurde ebenso einstimmig zugestimmt wie der öffentlichen Auslegung und der öffentlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

 

 
Flächennutzungsplan Dischingen
- Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen
- Billigung des Flächennutzungsplanentwurfes und Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden

 

Bürgermeister Alfons Jakl erinnerte daran, dass der Gemeinderat am 02.02.2012 die Änderung des seit 22.12.2006 rechtskräftigen Flächennutzungsplanes beschlossen hat. Das Ing.-Büro Junginger & Partner aus Heidenheim hat am 23.04.2012 dem Gemeinderat einen Vorentwurf vorgestellt, welchem der Gemeinderat grundsätzlich zugestimmt hat. Nachdem jedoch die Standorte für die Windkraftanlagen am Ohrberg näher untersucht und weitgehend festgelegt wurden, wurden die Vorrangflächen sowie die Ausschlussflächen für Windkraft angepasst und in den Vorentwurf vom 12.05.2014 aufgenommen. Diesem Vorentwurf hat der Gemeinderat am 12.05.2014 gebilligt und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

Nach der Auslegungsfrist (01.09.2014 bis 02.10.2014) wurde der Änderungsvorentwurf nochmals angepasst und der Flächenbedarf nach den gesetzlichen Vorgaben neu berechnet. Der Gemeinderat hat diesen Vorentwurf am 15.04.2015 erneut gebilligt und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zugestimmt. Die Auslegung erfolgte vom 22.06.2015 bis 24.07.2015 (je einschließlich).

 

Die anschließende Plausibilitätsprüfung führte dazu, dass die Bauflächen deutlich reduziert werden mussten. Zum Nachweis des angenommenen Bedarfs wurde eine Erhebung der Arbeitnehmer mit Einpendler bei den örtlichen Betrieben durchgeführt und die Verfügbarkeit von innerörtlichen Potentialen geprüft. Anschließend wurde der Flächennutzungsplanvorentwurf aktualisiert.

 

Herrn Puschmann vom Ing.-Büro Junginger und Partner aus Heidenheim stellte die eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie die Abwägungsvorschläge vor.

 

Nach ausführlicher Beratung und Abwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) vorgebrachten Bedenken und Anregungen stimmte der Gemeinderat den vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen zu.

 

Der Gemeinderat billigte den vorliegenden Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 08.04.2019. Die zuvor gefassten Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind entsprechend einzuarbeiten.

 

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie zur öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplan-Entwurfs in der Fassung vom 08.04.2019 mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Die Planunterlagen vom 08.04.2019 werden mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer von einem Monat zur Einsichtnahme ausgelegt. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme für jedermann.

 

 
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Schrai – Erweiterung" in Eglingen;
Beratung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes und Satzungsbeschluss

 

 

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schrai – Erweiterung“ in Dischingen-Eglingen und die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung des Ing.-Büros Junginger und Partner vom 15.04.2013/26.09.2013/31.07.2017/08.04.2019 (Lageplan, Textteil und Begründung einschließlich Umweltbericht mit Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Prüfung) wurde einstimmig als Satzung beschlossen.

 

Hinweis: Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften werden zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schrai - Erweiterung“ bedarf der Genehmigung durch das Landratsamt Heidenheim. Nach Vorliegen dieser Genehmigung erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung. Danach erst wird der Bebauungsplan rechtskräftig.

 

 
Bebauungsplan "Kappelesäcker" in Frickingen;
Beratung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes und Satzungsbeschluss

 

 

Der Bebauungsplan „Kappelesäcker“ in Dischingen-Frickingen und die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung des Ing.-Büros Junginger und Partner vom 05.06.2013/16.09.2013/31.07.2017/08.04.2019 (Lageplan, Textteil und Begründung einschließlich Umweltbericht, Grünordnungsplanung, Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtliche Prüfung) wurde einstimmig als Satzung beschlossen.

 

Hinweis: Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften werden zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Bebauungsplan „Kappelesäcker“ bedarf der Genehmigung durch das Landratsamt Heidenheim. Nach Vorliegen dieser Genehmigung erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung. Erst danach wird der Bebauungsplan rechtskräftig.

 

 
Bebauungsplan "Hinter dem Schloßgarten – westlicher Teil" in Dunstelkingen;
Beratung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes und Satzungsbeschluss

 

Der Bebauungsplan „Hinter dem Schloßgarten – westlicher Teil“ in Dischingen-Dunstelkingen und die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung des Ing.-Büros Junginger und Partner vom 28.06.2010/16.03.2011/31.07.2017/08.04.2019 (Lageplan, Textteil und Begründung einschließlich Umweltbericht mit Grünordnungsplanung und Ausgleichsbilanzierung) wurde einstimmig als Satzung beschlossen.

 

Hinweis: Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften werden zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Satzungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht und damit rechtskräftig. Das Landratsamt Heidenheim wird hiervon in Kenntnis gesetzt.

 

 
Behandlung der Urnen nach Ablauf der Ruhezeit bei Urnenstelenkammern

 

Aufgrund einer aktuellen Anfrage beschloss der Gemeinderat einstimmig folgendes Vorgehen nach Ablauf der Ruhefrist:
Die Schmuckurne einschl. Urnenkapsel wird vom Bauhof an einer noch festzulegenden, aber fest definierten Stelle auf dem jeweiligen Friedhof vergraben. Nachdem die bisherige Grabstelle von den Nutzungsberechtigten aufgegeben wurde, ist eine äußerliche Kenntlichmachung des Bereichs nicht erforderlich. Nach erfolgter Eingrabung soll die Stelle eingesät werden.

 

Für die Entsorgung der Deckplatte und das Vergraben der Urne wird eine Gebühr in Höhe von 80 Euro erhoben. Dies entspricht einer analogen Anwendung der Satzungsregelung zum Räumen eines Urnengrabes.

 

 
Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Hauptamtsleiterin Evi Saur stellte die Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat folgenden Bauanträgen einstimmig zugestimmt:
-Tektur- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück Nr. 1697/2, Leonrodtweg 3, Dischingen
Bauvoranfrage: Errichtung einer Lagerhalle auf dem Flurstück Nr. 154, Baumgasse, Eglingen
Errichtung einer neuen Dachgaube auf dem Flurstück Nr. 945/5, An der Halde 20, Dischingen
Antrag auf Genehmigung einer Erdaufschüttung / Erdauffüllung auf dem Flurstück Nr. 2038, Höll, Dischingen unter den Voraussetzungen, dass entlang der nördlichen Grundstücksgrenze nur bis zur Höhe des Weges aufgefüllt werden darf; der vorhandene Schacht hat frei zu bleiben oder ist auf das zukünftige Niveau zu erhöhen. Außerdem darf entlang des Weges an der westlichen Grundstücksgrenze nicht aufgefüllt werden, das bisherige Niveau ist beizubehalten.
Garagenabbruch (Wasserschaden) und Garagenneubau auf dem Flurstück Nr. 1676/1, Karlstr. 26, Dischingen einschließlich der dafür erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Aschenfeld.
 

Bekanntgaben

Zuwendungsbescheid Brückensanierung Iggenhausen

Mit Bescheid vom 20.03.2019 ist die Sanierung der Egaubrücke in Iggenhausen vom Regierungspräsidium Stuttgart mit einer Förderung von 82.500 € bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 165.000 € bewilligt worden.

 

Zuwendungsbescheid Abwasserableitung Frickingen und Katzenstein

Die Gemeinde Dischingen und der Abwasserzweckverband Härtsfeld (AZH) beabsichtigen die Kläranlage Katzenstein und die Teilorte Frickingen und Katzenstein an die Sammelkläranlage Dattenhausen anzuschließen. Im Zuge der Maßnahme muss auch die Regenwasserbehandlung der Teilorte geregelt und die bestehenden Regenüberläufe Frickingen und Katzenstein verbessert werden.

Am 21.03.2019 hat die Gemeinde vom Landratsamt Heidenheim eine E-Mail erhalten, dass die Maßnahme vom Regierungspräsidium Stuttgart wie beantragt bewilligt wurde. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen 1.481.000 €, bewilligt werden dafür 1.113.800 €.

 

Förderbescheid Stilllegung Kläranlage Katzenstein / Anbindung an Kläranlage Dattenhausen

Für die Stilllegung der Sammelkläranlage Frickingen/Katzenstein und zum Anschluss an den Verbandskanal zur Kläranlage Dattenhausen des Abwasserzweckverbands Härtsfeld (Anteil Dischingen) wurde wie beantragt eine Förderung von 232.300 € bewilligt bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 308.000 €.

 

Bekanntgabe Städtebauförderung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat mit Schreiben vom 19.03.2019 mitgeteilt, dass die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte“ in Dischingen mit Finanzhilfen in Höhe von zunächst 900.000 € im Rahmen des Bund-Länder-Programms Kleinere Städte und Gemeinden 2019 gefördert wird.

 

Termine:

04.05.2019   Floriansmesse und Fahnenweihe der FFW Abt. Dischingen

06.05.2019   Gemeinderatssitzung

14.05.2019   Info-Veranstaltung Städtebauförderprogramm

                     (Anlass Tag der Städtebauförderung 11.05.2019)

Gemeinderatssitzung am 08.04.2019

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