Gemeinderatssitzung 10.09.2018 Bericht

Gesamtkonzeption für die Entwässerung von Frickingen und Katzenstein; Vorstellung der untersuchten Planvarianten und Auswahl der Realisierungsvariante 
 

Bürgermeister Alfons Jakl gab bekannt, dass das im Rahmen der Genehmigung des Allgemeinen Kanalisationsplan (AKP) Frickingen von 1975 geforderte Regenüberlaufbecken (RÜB) Frickingen bisher noch nicht erstellt wurde.

 

Da die rechnerischen Grundlagen des AKPs und die bestehende Regenwasserbehandlungsanlage RÜ 1 Frickingen bei weitem nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, ist eine Überarbeitung, Neuberechnung und Fortschreibung mit dem erhöhten Qkrit 30l/s x ha für Wasserschutzgebiete erforderlich.

 

Die Neuberechnung des AKPs dient auch als Grundlage für die Planung des geforderten Abwasseranschlusses der Kläranlage Frickingen/Katzenstein an die Gruppenkläranlage des Abwasserzweckverbandes Härtsfeld in Dattenhausen, welcher nach der diesjährigen Abtrennung der Kläranlage Ballmertshofen bis Ende 2019 realisiert sein muss.

 

Helmut Kolb vom gleichnamigen Ingenieurbüro aus Steinheim fertigte zunächst eine Bestandsanalyse des Kanalnetzes. Anschließend stellte er dem Gemeinderat die Gesamtkonzeption für die Entwässerung von Frickingen und Katzenstein mit den untersuchten Planvarianten sowie die Bemessungen und geschätzten Kosten der hierfür notwendigen Bauwerke vor, sowie die Auswirkungen auf den Abwasserzweckverband.

 

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der vom Ing.-Büro Kolb erarbeiteten Gesamtkonzeption für die Entwässerung von Frickingen und Katzenstein zu und beschloß die Realisierung der Planvariante 4 aus wirtschaftlichen Gründen und da sie zudem den Vorteil bietet, dass die Kläranlage während der Bauphase im bisherigen Umfang weiter betrieben werden kann. Die Planvariante sieht u.a. den Neubau eines RÜB Frickingen mit 70 m³ und eines RÜB Katzenstein mit 400 m³ vor. Die Gesamtkosten für die Gemeinde belaufen sich auf ca. 1,3 Mio. €.

 

 

Haushaltszwischenbericht 2018 
 

Kämmerer Dirk Schabel erläuterte ausführlich die Lage der Gemeindefinanzen, verglich die Hochrechnungen im Haushaltsplan mit den tatsächlichen Ein- und Ausgaben des laufenden Jahres und erläuterte die wesentlichen Planabweichungen.

Auch nutzte er die Möglichkeit der Doppik zur Bildung von Rückstellungen bei der Gewerbesteuer, um eine Risikovorsorge für die im Jahr 2020 zu zahlenden Umlagen zu treffen.

 

Als Fazit stellte er fest, dass sich der Haushalt 2018 vor allem aufgrund der höheren Gewerbesteuereinnahmen bisher positiv entwickelt. Einer Verbesserung im Ergebnishaushalt von 436.001 € steht eine Verschlechterung bei den Investitionen und Baumaßnahmen von 60.603 € gegenüber. Per Saldo verbleibt eine Ergebnisverbesserung von 375.398 €. Im Finanzhaushalt wurden bei der Finanzierungstätigkeit Kreditaufnahmen in Höhe von 385.387 € eingeplant. Nach der aktuellen Hochrechnung wird diese sehr wahrscheinlich nicht notwendig.

 

 

Einvernehmen zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Erweiterung des bestehenden Betriebes um eine Zuchtsauenanlage mit Nebenanlagen auf dem Flurstück Nr. 384 der Gemarkung Eglingen
 

Bürgermeister Alfons Jakl führte aus, dass die Antragstellergemeinschaft derzeit mit Familie auf der eigenen Hofstelle einen landwirtschaftlichen Ackerbaubetrieb mit Schweinehaltung betreibt. Zur nachhaltigen Sicherung der Existenzgrundlage ist eine Erweiterung der bestehenden Einzelhofanlage auf dem im Außenbereich gelegenen Flurstück 384 in Eglingen geplant. Die bereits bestehenden Stallgebäude umfassen einen genehmigten Tierhaltungsumfang von:

704 Endmastplätzen
528 Vormastplätzen
528 Ferkelaufzuchtplätzen.

 

Die Ziel-Planung sieht folgende bauliche Maßnahmen vor:

Neubau eines Zuchtsauenstalles mit 5 x 38 Wartesauenplätzen,
46 Decksauenplätze, einem Eberplatz, sowie 36 Reserve/Krankenplätzen
Neubau eines Zuchtsauenstalles mit 144 Abferkelbuchten
Neubau eines offenen Flüssigmistlagerbehälters mit einem Volumen von 1.885 cbm

Ziel ist es somit, 1.232 Mastschweine und 266 Muttersauen incl. Ferkelaufzucht am Hof zu halten. Durch die geplante Erweiterung des Betriebes im Außenbereich soll es eine deutliche Entlastung für die Hofstelle in der Ortslage geben.

 

Tobias Urban stellte im Anschluß das Stallbauprojekt der Familie vor. Zunächst legte er die betriebliche Entwicklung seit 1979 dar. Weiter informierte er über die Ziele der europäischen Innovationspartnerschaft, welche auch sein Projekt verfolgt und es deshalb für eine finanzielle Förderung und wissenschaftliche Begleitung ausgewählt wurde. Anhand von Grundriß bzw. Schemata von Abferkel- und Ferkelaufzuchtstall sowie Deck- und Wartestall erläuterte er die Bauvorhaben. Er zeigte die Abstände zu den jeweiligen nächstgelegenen Wohnbebauungen und zum Wald auf. Weiter nannte er Öffentlichkeitsarbeit und Verbraucherakzeptanz als weitere Ziele.

 

Bürgermeister Alfons Jakl berichtete, dass für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung die Einhaltung der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) zwingend vorgeschrieben ist. Demnach soll zur Vermeidung einer erheblichen Beeinträchtigung von Anwohnergrundstücken mit Geruchsimmissionen ein Mindestabstand der geplanten Tierhaltung zur nächsten vorhandenen oder in einem Bebauungsplan festgesetzten Wohnbebauung unter Berücksichtigung der Einzeltiermasse nicht unterschritten werden. Außerdem ist eine mögliche Vorbelastung des Standortes mit z.B. weiteren Immissionen aufgrund benachbarter Tierhaltungsanlagen zu berücksichtigen. Ferner ist eine Beurteilung der Wirkung von Ammoniakimmissionen aus Tierhaltungen gegenüber empfindlichen Pflanzen- und Ökosystemen erforderlich.

 

Die als Berechnungsbasis zugrunde gelegten Tierplatzzahlen der bestehenden und geplanten Schweinehaltung entsprechen umgerechnet 319,62 Großvieheinheiten. Nach der TA-Luft ermittelt sich für diese max. Tiermasse ein erforderlicher Abstand von ca. 335 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung. Dieser Mindestabstand wäre mit einem tatsächlichen Abstand von ca. 850 m zur in Richtung Westen gelegenen Bebauung von Eglingen bzw. mit ca. 500 m zur in Richtung Süden gelegenen Bebauung von Osterhofen mehrfach eingehalten.

 

Außerdem wurden zwei Tierhaltungsbetriebe in der Umgebung als weitere zu berücksichtigende Emissionsquellen einberechnet. Nach der Ausbreitungsberechnung (Screening Modell GERDA IV) werden im Bereich der in Richtung Westen bzw. Süden angrenzenden Bebauung von Eglingen und Osterhofen Immissionswerte von ca. 4 % bis ca. 5,9 % bzw. von ca. 6 % bis ca. 8 % prognostiziert.

Somit ist die Geruchsimmissionsrichtlinie eingehalten, denn nach ihr dürfen folgende Immissionsgrenzwerte (Geruchsstundenhäufigkeit in % der Jahresstunden) im Bereich von angrenzender Wohnbebauung nicht überschritten werden: Wohn-/Mischgebiete 10 %, Dorf-/Gewerbegebiete 15 %, Außenbereich bis 25 % und bei einem landwirtschaftlichen Wohnhaus mit Tierhaltung über 50 %.


Nach den derzeit zur Verfügung stehenden Erkenntnissen kann im vorliegenden Genehmigungsfall von keiner erheblichen Beeinträchtigung angrenzender Schutzgüter mit Geruchsimmissionen ausgegangen werden. Ob es eine Beeinträchtigung empfindlicher Pflanzen ergeben könnte, muss von der Naturschutzverwaltung beim Landratsamt Heidenheim beurteilt werden. Nachdem der Ortschaftsrat Eglingen am 04.09.2018 einstimmig beschlossen hat, dem geplanten Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen, wurde das Einvernehmen für die Betriebserweiterung im vorgestellten Umfang vom Gemeinderat ebenfalls einstimmig erteilt.

 

 
Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Ortsbaumeister Harald Wörner stellte die Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat folgenden Bauanträgen einstimmig zugestimmt:
Anbau eines Wintergartens auf dem Flurstück Nr. 619, Baumgasse 19, Eglingen
Kenntnisgabeverfahren: Abbruch des bestehenden Anbaus am Wohnhaus auf dem Flurstück Nr. 167, Jungbauernstr. 10, Dischingen
Wohnhausumbau – Anbau an bestehendes Wohnhaus und Neubau Doppelgarage auf dem Flurstück Nr. 167, Jungbauernstr. 10, Dischingen

 

 
Bekanntgaben

 

Bürgermeister Alfons Jakl gab den Sachstand in Bezug auf die Zentralisierung der Jugendverkehrsschulplätze im Landkreis Heidenheim bekannt:
Das Polizeipräsidium Ulm vertritt die Auffassung, dass die meisten Übungsplätze im Landkreis nicht mehr den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Betrieb entsprechen. Auch sollen landesweite Standards geschaffen werden. Es hat den Dischinger Jugendverkehrsschulplatz an der Egauschule als nicht optimal und zeitgemäß bewertet. Bemängelt wurde, dass kein Kreisverkehr sowie kein Rad- und/oder Fußgängerweg vorhanden ist, es sich um einen sehr kleinen Übungsplatz handelt und deshalb aufgrund der erforderlichen Teilung der Klasse nur 50% Schulungszeit erlaubt. Da es sich um einen Schulhof handelt, wäre ein störungsfreier Unterricht nicht möglich. Auch befinden sich Hindernisse auf dem Übungsgelände (Baum, Tischtennisplatte, Basketballkorb). Enthalten sein sollte auch eine Ampel- und Mikrofonanlage.

 

Aufgrund der zu geringen Platzgröße können die Voraussetzungen auch nicht durch eine Ertüchtigung erfüllt werden. Dies bedeutet, dass die Dischinger Grundschulkinder nun zu einem geeigneten Verkehrsschulplatz befördert werden müssen. Im Schuljahr 2017/18 kam dafür nur Heidenheim in Frage. Auf das Lehrpersonal kommt somit erheblicher zeitlicher Mehraufwand hinzu und auf den Schulträger (Gemeinde) erhebliche Beförderungskosten.

 

Die Gemeinde Nattheim hat zwischenzeitlich ihren Verkehrsübungsplatz nach den Richtlinien der VwV Radfahrausbildung ertüchtigt, so dass dort zukünftig die Schülerinnen und Schüler aus Nattheim, Auernheim und Dischingen ihre Radfahrausbildung absolvieren können. Dies stellt auch für die Gemeinde Dischingen eine kostengünstigere, sowie zeitsparende und nachhaltige Lösung im Ringen um eine adäquate Radfahrausbildung ihrer Grundschüler/innen dar.

 

Termine:

20.09.2018   Info-Veranstaltung Pflegestützpunkt Heidenheim in der Egauhalle

08.10.2018   Gemeinderatssitzung

 

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