Gemeinderatssitzung 10.10.2022 Bericht

Amtlich Dischingen

 

 

 

Gemeinderatssitzung am 10.10.2022

 

  1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

 

Personalangelegenheit Kämmerei

Aufgrund der Wahl des bisherigen Kämmerers zum Bürgermeister wurde die Stelle zeitnah nach der Wahl ausgeschrieben. Außerdem wurde die Stelle für die stellvertretende Leitung der Finanzverwaltung mit neuem Aufgabenzuschnitt (Digitalisierung) ausgeschrieben. Aus beiden Bewerbungsverfahren konnten geeignete Personen gewonnen werden. Stefan Kübler wird die Stelle des Kämmerers zum 01.12.2022 und Julia Maiershofer die Stelle der stellvertretenden Kämmererin und Stabstelle Digitalisierung zum 01.03.2022 antreten.

 

Personalangelegenheit Heimattage

Aufgrund der Vielzahl an Aufgaben, die mit den Heimattagen 2024 verbunden sind, hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung eine zusätzliche Stelle genehmigt. Die Stelle wurde sowohl im Nachrichtenblatt Nr. 37/22 vom 16.09.2022, sowie im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, in der HZ, Donauzeitung und in den Nachrichtenblättern der umliegenden Gemeinden ausgeschrieben.

 

 

  1. Breitbanderschließung: Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen

 

Die Gemeinde Dischingen hat am 21.01.2020 beim Bund eine Zuwendung zur Förderung des Betreibermodells Breitband für die „Weißen Flecken“ in der Gesamtgemeinde Dischingen beantragt. Als "Weiße Flecken" werden Gebiete bezeichnet, in denen weder gegenwärtig noch in den kommenden drei Jahren ein NGA-Netz (mind. 30 Mbit/s im Downstream) durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau errichtet wird. Die zuwendungsfähigen Kosten für den Ausbau dieser „Weißen Flecken“ werden geschätzt auf 4.484.761,00 €. Die Gemeinde muss einen Eigenanteil von 10 % übernehmen. Die Planungsleistungen dafür wurden am 10.05.2022 an die Bietergemeinschaft Corwese GmbH aus 86465 Heretsried / Ing. EBL GbR aus 26382 Wilhelmshaven vergeben.

 

Inzwischen können Kommunen oder Landkreise in ganz Deutschland eine Förderung vom Bund für den Glasfaserausbau in so genannten "Grauen Flecken", also Gebieten mit einer Internetversorgung von weniger als 100 Megabit pro Sekunde, beantragen. Voraussetzung ist, dass in den nächsten drei Jahren kein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch Unternehmen angekündigt wird. Die Ausbauvorhaben wurden in einem Markterkundungsverfahren (MEV) abgefragt. Dieses MEV hat der Landkreis Heidenheim im Auftrag aller Kommunen durchgeführt.

 

Für die Gemeine Dischingen hat das Markterkundungsverfahren zu folgendem Ergebnis geführt:

  1. die Breitbandversorgung Deutschland (BBV) hat den verbindlichen eigenwirtschaftlichen Ausbau für das gesamte Gemeindegebiet angekündigt,
  2. die NetCom BW hat für den Hauptort Dischingen den verbindlichen eigenwirtschaftlichen Ausbau angekündigt, für die Teilorte Katzenstein, Iggenhausen, Osterhofen den ergänzenden eigenwirtschaftlichen Ausbau über Vorvermarktung.

Für diesen Ausbau nach dem Telekommunikationsgesetz ist eine Zustimmung der Gemeinden nicht erforderlich.

 

Durch diese Ankündigungen besteht im Moment keine Möglichkeit einen Förderantrag analog zum Förderprogramm weiße Flecken zu stellen. Die Frist für die Antragstellung im „Graue Flecken“-Förderprogramm endet am 31.12.2022.

 

Ein Rechtsanspruch der Gemeinde auf die Ankündigungen besteht nicht. Ebenso wenig kann die Gemeinde verhindern, dass ein bereits bestehendes Netz überbaut wird.

 

Aktueller Sachstand:

 

NetCom

Sie hat sich bei der Gemeinde vorgestellt und plant, ab 2023 in die Vorvermarktung einzusteigen und die Bevölkerung über Anzeigen im Nachrichtenblatt zu informieren.

 

BBV

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich mit der BBV Kontakt aufgenommen und aus Gründen der Gleichbehandlung auch das Angebot unterbreitet, sich bei der Verwaltung vorzustellen. Als Rückmeldung hat die Verwaltung am 16.09.2022 eine E-Mail erhalten, in der die BBV auf die Ankündigung des Ausbaus Bezug nimmt und auf die landkreisweite Baulückenerklärung verweist. Weiterhin hat sie angeboten, der Verwaltung / dem Gemeinderat Informationen zu geben. Ein konkreter Wunsch, sich vorzustellen, liegt bislang nicht vor.

 

Der Gemeinderat nahm zu Kenntnis, dass die Verwaltung dennoch bis zum 31.12.2022 als Rückfallszenario bei Ausfall des eigenwirtschaftlichen Ausbaus einen Förderantrag stellen wird. Dies ist möglich, da der angekündigte verbindliche Ausbau der BBV nicht 100 % sondern nur rund 98 % umfasst. Für diese Adressen kann ein Förderantrag gestellt werden. Falls der Eigenausbau teilweise oder ganz zurückgezogen wird, können die nun unterversorgten Gebiete nachträglich in die Förderung eingebracht werden. (Sicherung der 90 % Förderquote). Im Falle des flächendeckenden Ausbaus kann der Förderantrag zurückgegeben werden.

 

 

  1. Energieeinsparkonzept der Gemeinde Dischingen für den Winter 2022/2023

 

Der Gemeinderat befürwortet es, dass die Gemeinde sich an dem 5-Punkte-Plan des Landes Baden-Württemberg zum Krisengipfel Gas orientieren wird und wird folgende Maßnahmen ergreifen.

 

Einstimmig wurde vom Gemeinderat festgelegt, dass die Heizkurve in der Übergangszeit in den neueren Gebäuden auf 40 Grad in den älteren Gebäuden auf 55 Grad reduziert (bisher konstant das ganze Jahr über 75 Grad) und im Winter sukzessive in Abhängigkeit von der Temperaturentwicklung und der Rückmeldung durch die Nutzer erhöht wird.

 

Zusätzlich wird die Gasheizung in der Egauhalle vorerst abgeschaltet und es erfolgt keine Nachtabsenkung (Reduzierung Störungsanfälligkeit). In den Hallen Dunstelkingen und Eglingen wird die Heizkurve ebenfalls reduziert und die Nutzer sensibilisiert.

 

Die Nutzung von Heizlüftern ist nur bei besonders niedrigen Außentemperaturen aufgrund des Verlaufs der Heizrohre in einigen Büroräumlichkeiten erforderlich.

 

Sämtliche Ersatz- und Neubeschaffungen von Beleuchtungsmittel sind LED Leuchten. Die Ausnahme bilden die Leuchtstoffröhren, da hier die Beschaffung von LED Leuchtmitteln häufig nicht wirtschaftlich ist.

 

Die Verwaltung wird ihre Mitarbeiter im Rahmen von Besprechungen und Jour-Fixe-Terminen auf den sparsamen Umgang mit Innenraumbeleuchtungen hinweisen.

 

Laut EnSikuMaV § 8 ist die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt. Die Außenbeleuchtungen von Kirchen und Schloß Ballmertshofen werden abgeschaltet.

 

Auf die Weihnachtsbeleuchtung der Gebäude wird verzichtet. Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat, die großen Weihnachtsbäume aufzustellen und auch zu beleuchten, da die Symbolik des Weihnachtsbaumes (Hoffnung) höher zu bewerten ist, als die dadurch geringfügig einzusparende Energie.

 

Eingehend hat der Gemeinderat über die Abschaltung der Straßenbeleuchtung diskutiert und beschloss mehrheitlich, die Abschaltung in der Zeit von 0 bis 4.45 Uhr morgens in Auftrag zu geben.

 

Soweit es möglich und vertretbar ist, soll das Rathaus an Brückentagen (z.B. Montag, 31.10.2022) geschlossen werden.

 

 

 

  1. Hundetoiletten

 

Im Hinblick auf die Heimattage Baden-Württemberg im Jahr 2024 beschloss der Gemeinderat einstimmig, versuchsweise an den Standorten Parkplatz Englischer Wald sowie am Karlsbrunnen und zwischen der Straße zur Guldesmühle (Gärtnerei Lehnert) und dem Radweg jeweils eine günstige Version der Hundetoiletten aufzustellen.

 

 

  1. Baugebiet An der Halde/Mühlbergstraße

 

Damit durch die Bebauung im Bereich der Einbeziehungssatzung keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ausgelöst werden, wurde beschlossen, dass entlang der östlichen Gebietsgrenze ein 7 m breiter Streifen unbebaut bleiben soll. Durch diese Biotopverbundachse ist die bebaubare Fläche beschränkt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass das Gehölz entlang der Biotopverbundachse in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und der ökologischen Baubegleitung von der Gemeinde entfernt wird, soweit sich der Bewuchs auf dem Baugrundstück befindet.

 

 

  1. Kindergarten mit Naturprofil Frickingen, Gestaltung der Außenanlage

 

Nachdem das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ erst nach 2023 fortgesetzt und verstetigt wird, soll ein Vororttermin mit dem Technischen Ausschuss stattfinden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Landschaftsarchitekten Walter einzubinden. Er kennt bereits die Situation vor Ort. Zudem soll der Ortschaftsrat und die Kindergartenleitung aus Frickingen beteiligt werden. Ziel des Termins soll es sein, Ideen und Ansätze zu entwickeln, die eine kostengünstige naturnahe Umgestaltung der Außenanlagen ohne die Inanspruchnahme von Fördergeldern möglich machen.

 

 

  1. Sanierung Dach Grundschule Dischingen

 

Das Dach der Grundschule Dischingen ist sanierungsbedürftig. Die Dachziegel sind sehr brüchig und auch nicht mehr zu beschaffen. Im 1. Stock wurden erstmalig in den vergangenen Wochen Wasserflecken an der Decke sichtbar. Der Gemeinderat entschied einstimmig, entsprechende Mittel für eine Dachsanierung in den Haushaltsplan 2023 aufzunehmen.

 

 

  1. Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Martina Oberschmid stellte den Antrag auf Aufforstung auf dem Flurstück Nr. 390, Gewann Baumgrießhau, Gemarkung Eglingen vor. Der Gemeinderat stimmte der beantragten Aufforstungsgenehmigung einstimmig zu.

 

 

  1. Bekanntgaben

 

Öffnungszeiten Bürgeramt

Bürgermeister Dirk Schabel gab bekannt, dass ab 17.10.2022 für das Bürgeramt neue, reduzierte Öffnungszeiten gelten. Diese lehnen sich an die regulären Öffnungszeiten des Rathauses an.

Montag bis Mittwoch          08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag                        08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag                                08:00 – 13:00 Uhr

 

Gründe für die reduzierten Öffnungszeiten:

1) Personalveränderungen: Aufgrund von Personalveränderungen können die bisherigen Öffnungszeiten des Bürgeramtes nicht mehr aufrechterhalten werden.

2) Geringe Bürgerfrequenz zwischen 12.00 und 13.00 Uhr: Diese Öffnungszeit wird seit geraumer Zeit so gut wie gar nicht angenommen – eine Überprüfung der Öffnungszeiten wäre deshalb in den nächsten Wochen ohnehin erfolgt.

3) Zunehmend sind Anfragen aus mehreren Kanälen (persönlich, telefonisch, per E-Mail) zu bedienen. Dies erfordert einen zusätzlichen Koordinierungsaufwand. Die Verwaltung ist von dieser Entwicklung ähnlich wie z.B. Banken und Sparkassen betroffen.

Als neues zusätzliches Angebot können Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten zu den Dienstzeiten vereinbart werden und damit Wartezeiten vermieden werden.

 

 

Umbaumaßnahmen Kindergarten Frickingen: Sachstandsbericht

Die Elektro-, Verputz-, Decken-, Maler- und Bodenbelagsarbeiten sind abgeschlossen, aktuell werden die neue Küche und die Garderobe eingebaut.

 

Gerätebeschaffung für den geplanten Spielplatz im Baugebiet "Herlsbühl" - geänderte Lieferfristen

Der Ortschaftsrat beschloss am 14.09.2022, dass die Geräte nicht mehr in der Winterzeit sondern im Frühjahr 2023 aufgebaut werden sollen. Nach Rücksprache mit der Firma wurde ein verbindlicher Termin für Anfang/Mitte März 2023 zugesagt. Die Haushaltsmittel werden deshalb im Haushaltsplan 2023 erneut veranschlagt.

 

 

Bekanntgabe Anschlussunterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz für ukrainische Flüchtlinge

Derzeit sind neben 180 Asylbewerber rund 480 Geflüchtete aus der Ukraine in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises vorläufig untergebracht. In Dischingen sind momentan 38 Flüchtlinge aus verschiedenen Nationen im Gebäude der Kreisbau im Margaretenweg 8 in der Anschlussunterbringung untergebracht. Außerdem wohnen 16 Personen aus der Ukraine in Dischingen. 8 Personen sind privat untergekommen und 8 wurden von der Gemeinde untergebracht. Ein Wohnhaus in Dischingen wurde vor kurzem vom Landkreis für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine angemietet und wird nach Auskunft des Landratsamtes mit ca.10 Personen belegt. 50% werden der Gemeinde auf ihre aufzunehmende Quote angerechnet.

Da der Zustrom der Flüchtlinge aus der Ukraine nicht abreißt und der Landkreis an seine Kapazitätsgrenze gekommen ist, müssen die Geflüchteten baldmöglichst aus der vorläufigen Unterbringung des Landkreises auf die Kommunen in die Anschlussunterbringung verlegt werden, um die Belegung von Sporthallen zu vermeiden. Nach aktueller Berechnung des Landkreises, gemessen an der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde, muss die Gemeinde Dischingen dieses Jahr noch 25 Personen aus der Ukraine unterbringen.

Deshalb wird die Verwaltung baldmöglichst mit den Eigentümern der ihr angebotenen Wohnungen, welche zur Unterbringung geeignet sind und auch den Mietkostenvorstellungen entsprechen, Kontakt aufnehmen und diese nach und nach anmieten und gegebenenfalls mit Möbeln ausstatten.

Die Miet- und Nebenkosten können über unsere Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften abgerechnet werden. Aus diesem Grund müssen in naher Zukunft die Satzungsgebühren angepasst und die angemieteten Wohnungen jeweils in die Satzung aufgenommen werden.

Weitere private Unterkünfte werden nach wie vor gesucht. Bürgermeister Dirk Schabel bittet Vermieter und Gastgeber, zusätzlichen Wohnraum zur Verfügung zu stellen und sich diesbezüglich bei der Gemeindeverwaltung zu melden.

 

 

Termine:

07.11.2022: Gemeinderatssitzung (Frickingen)

05.12.2022: Gemeinderatssitzung

19.12.2022: Gemeinderatssitzung

04.01.2023: Gemeinderatssitzung (Klausurtagung)

30.01.2023: Gemeinderatssitzung

  1. / 07.05.2023 Heimattage Biberach – Baden-Württembergtag mit Gewerbeschau

 

  1. Anfragen

 

Seitens des Gemeinderates wurde nachgefragt, ob bei der Verwaltung bekannt ist, dass sich am Karlsbrunnen ein nackter Mann waschen würde. Lt. Bürgermeister Dirk Schabel war dies der Verwaltung nicht bekannt, sie wird sich der Sache annehmen.

 

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