Gemeinderatssitzung 18.05.2020 Bericht

Gemeinderatssitzung am 18.05.2020

 

1.  Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

 

Der Gemeinderat hat am 03.01.2020 beschlossen, dass für den Bauhof eine neue Stelle ausgeschrieben wird, vorzugsweise für den Bereich Gärtnerei/Landschaftspflege/Straßenbau.

Aus einer Vielzahl von Bewerbungen wurde Alexander Hehl aus Mödingen ausgewählt. Herr Hehl hat die Stelle zum 01.05.2020 angetreten.

 

Aufgrund erheblicher Mängelerscheinungen auf dem Radweg zwischen Ballmertshofen und der bayrischen Grenze bei Ziertheim, kam es zu einem Rechtsstreit mit der Firma Thannhauser. Das Landgericht Ellwangen hat nach der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 02.03.2020 am 02.04.2020 das Vergleichsurteil gesprochen und schriftlich an die jeweiligen Parteien gesandt.

Die Sanierungskosten belaufen sich auf insgesamt 20.060,56 € brutto.
Die Gemeinde Dischingen beteiligt sich an den Sanierungskosten mit 5.000,- €.

Das Ingenieurbüro Junginger & Partner wurde zu einer Kostenersatzzahlung an die Fa. Thannhauser in Höhe von 3.000,- € verurteilt.

Die Arbeiten zur Mängelbeseitigung sollen in der KW 23 ausgeführt werden.

 

Der Gemeinderat hat beschlossen, das Baugebiet „Hülenfeld II“ in Demmingen teilweise zu erschließen, um der Nachfrage nach Bauplätzen gerecht zu werden. Der Bauplatzpreis incl. der Anliegerbeiträge wurde auf 84 € /m² festgesetzt.

 

 

2.  Beschluss der Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung für einen Teilbereich des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ gemäß § 162 Absatz 2 BauGB

 

Die Eigentümer des Grundstücks Grabenstraße 8 planen neben der energetischen Ertüchtigung des Gebäudes die Erweiterung ihres Metzgereibetriebes durch einen Imbissbereich mit 12 Sitzplätzen und einen Aufenthaltsraum für die Belegschaft.

 

Ein Großteil der bei diesem Vorhaben entstehenden Investitionskosten ist im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung nicht förderfähig, wohl aber im Rahmen der Sonderausschreibung „Dorfgasthäuser / Grundversorgung“ im Entwicklungsprogrammes Ländlicher Raum (ELR).

 

Aufgrund dessen beschloss der Gemeinderat einstimmig für diesen Bereich die Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, alles Weitere in die Wege zu leiten, insbesondere die Satzung bekannt zu machen und die Löschung des Sanierungsvermerks zu veranlassen.

 

 

3.  Sanierungsgebiet "Ortsmitte"; Konkretisierung des integrierten gebietsbezogenen Entwicklungskonzepts für den Bereich Marktplatz/Kirchgasse

Ein wesentliches Ziel des am 30.09.2019 beschlossenen Sanierungsgebiets „Ortsmitte“ ist die Zusammenführung der verschiedenen Ämter aus den beiden Rathausgebäuden in einem neuen zeitgemäßen Dienstleitungsgebäude, welches den derzeit gültigen Anforderungen entspricht. Auch eine einladende und zweckmäßige Platzgestaltung vor dem Rathaus soll hierbei Teil der Planung sein. Dabei spielen neben der Gestaltung auch Fragen der Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit eine Rolle.

 

Für die Realisierung des zentralen Ziels der Ortskernsanierung – der Schaffung eines zeitgemäßen und zukunftsfähigen Rathauses - sieht das dem Aufnahmeantrag zugrunde liegende integrierte gebietsbezogene Entwicklungskonzept (ISEK) bislang folgende Maßnahmen vor (Maßnahmenschwerpunkt 1):

- für das Flst. Nr. 77/1 (Rathausgebäude Marktplatz 9): umfassende Modernisierung,

- für das Flst. Nr. 77 (Marktplatz 8): Abbruch Gebäude, Neubau.

 

Das Raumprogramm für das Rathaus sieht eine Bedarfsfläche von ca. 1.100 qm vor. Verteilt man diese Nutzfläche auf drei Ebenen, würde es für das Gebäude eine Grundfläche von ca. 450 qm ergeben. Angesichts dieses Flächenbedarfs und in Anbetracht der Erkenntnis, dass das Rathaus als absoluter Ortsmittelpunkt angemessen in Szene gesetzt und ein entsprechendes Umfeld erhalten sollte, hat die Verwaltung mit ihren beauftragten Fachleuten zwischenzeitlich alternative Standorte erörtert. Als idealer Standort kristallisiert sich dabei die Fläche nordöstlich des Gebäudes Marktplatz 3 (Haus Bairle) heraus. Allerdings müssten in diesem Fall Teilflächen von den benachbarten Grundstücken Flst. Nr. 81, 91 und 93 - u.a. auch zur Schaffung der erforderlichen Stellplätze - in Anspruch genommen werden.

 

Dadurch ist eine entsprechende Aktualisierung und Fortschreibung des Sanierungskonzeptes erforderlich. Der Gemeinderat beschloss deshalb einstimmig, den Maßnahmenschwerpunkt Modernisierung und Anbau Rathaus auf den Bereich nördlich der Ortsdurchfahrt (Marktplatz) zu verlagern. Er betrifft das gemeindeeigene Grundstück Flst. Nr. 79 und erstreckt sich auch auf Teilflächen der angrenzenden Grundstücke Flst. Nr. 81, 91 und 93. Zur Sicherung des Standortes Rathaus besteht hier ein gesteigertes öffentliches Interesse.

 

 

4.  Vergabe der Abbruch- und Betonarbeiten für die Sanierung der nördlichen Friedhofsmauer in Eglingen

 

Die Friedhofsmauer in Eglingen wurde aus verputztem Bruchsteinmauerwerk mit Betonabdeckplatten hergestellt. Durch über die Jahre eingedrungenes Wasser entstanden erhebliche Schäden durch Frost. Dies zeigt sich durch Risse im Mauerwerk sowie durch Abbrüche am Putz und dem Mauerwerk. Um die weitere Standsicherheit zu gewähren, soll die komplette nördliche Friedhofsmauer abgebrochen und durch eine neue Stahlbetonmauer ersetzt werden. Im Vorfeld wurde bereits zwischen 2006 und 2018 in Teilstücken die gesamte Ostseite erneuert. Die Abbruch- und Betonarbeiten für die Sanierung der nördlichen Friedhofsmauer in Eglingen wurden einstimmig an die günstigste Bieterin, die Firma Schwab aus Eglingen zur Angebotssumme von brutto 21.928,73 € vergeben. Mit der Ausführung der Arbeiten soll im Sommer nach dem Abernten der angrenzenden Ackerfläche begonnen werden.

 

 

5.     Neubau RÜB Katzenstein und Stauraumkanal Frickingen; Vergabe der Elektroarbeiten, Maschinentechnik und Zimmereiarbeiten

 

Zur weiteren Durchführung der Maßnahmen Neubau RÜB Katzenstein und Stauraumkanal Frickingen müssen die Arbeiten für die Gewerke Elektroarbeiten, Maschinentechnik und Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten vergeben werden.

Helmut Kolb vom gleichnamigen Ingenieurbüro erläuterte die Einzelheiten bezüglich der Ausschreibung und Durchführung der Maßnahmen.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der folgenden Gewerke für das Regenüberlaufbecken Katzenstein und den Stauraumkanal Frickingen an die jeweils günstigste Bieterin:

-        Elektroarbeiten (EMSR-Technik) an die Firma Stoll Prozessleittechnik GmbH aus Eschach mit der Angebotssumme von brutto 63.573,02 €,

-       Maschinentechnik an die Firma Kiffer Anlagentechnik GmbH aus Türkenfeld mit der Angebotssumme von brutto 46.370,90 €,

-        Maschinentechnik - Spülkippe - an die Firma SGS Aqua Technologie GmbH aus Winterberg mit der Angebotssumme von brutto 14.986,92 €,

-       Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten Betriebsgebäude für das Regenüberlaufbecken Katzenstein an die Firma Zimmerei Maximilian Klug aus Ballmertshofen mit der Angebotssumme von brutto 13.065,01 €.

Die Günstigste Bieterin, die Firma BGU Umweltschutzanlagen GmbH aus Bretzfeld, kündigte im Vorfeld bei einem Bietergespräch an, dass die Lieferzeit der benötigten Waage-Drossel bis zu 12 Wochen dauern kann. Um einen weiteren reibungslosen Ablauf der Arbeiten bezüglich der Gesamtmaßnahme zu gewährleisten, wurden die Arbeiten für den Stauraumkanal Frickingen durch eine Eilentscheidung an die günstigste Bieterin, der Firma BGU Umweltschutzanlagen GmbH aus Bretzfeld, mit der Angebotssumme von brutto 17.647,70 € vergeben.

 

 

6.     Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Ortsbaumeister Harald Wörner stellte die Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat jeweils einstimmig folgenden Bauanträgen zugestimmt und das baurechtliche Einvernehmen erteilt:

•         Umbau bzw. Ausbau Dachgeschoss auf dem Flurstück Nr. 88, Hauptstr. 13, Dischingen

•         Abbruch eines bestehenden Schuppens und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Carport auf dem Flurstück Nr. 89, Kirchgasse 18, Dischingen

•         Kenntnisgabeverfahren: Neubau eines Lagerschuppens auf dem Flurstück Nr. 133, Butzfeld, Frickingen

 

 

7.     Bebauungsplan „Hülenfeld – 1. Änderung“ in Demmingen; Billigung des Planentwurfes und Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13 a BauGB

 

Aufgrund einer Bauanfrage strebt die Gemeinde Dischingen eine Änderung des Bebauungsplans „Hülenfeld“, aus dem Jahr 1990 an. Der Gemeinderat hat am 02.03.2020 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplans „Hülenfeld“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB) beschlossen.

Ing. Helmut Kolb stellte die erste Änderung des Bebauungsplans vor mit der Erweiterung um eine allgemeine Wohnbaufläche in nordwestlicher Randlage, einem Teilbereich des Flurstücks 592/4. Diese Wohnbaufläche wird für ein weiteres Baugrundstück ausgewiesen. Die geplante Baugrenze orientiert sich an den vorhandenen Baugrenzen, damit der bestehende Gebietscharakter gewahrt wird. Die Änderung des Bebauungsplans entspricht der Zielsetzung zur flächenschonenden Gemeindeentwicklung.

 

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Bebauungsplanentwurf „Hülenfeld, Erste Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung des Ing. Büro Kolb vom 18.05.2020 mit Zeichnerischem Teil, Schriftlichem Teil und Begründung zu.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Bebauungsplanentwurf wird nach §13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und somit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

 

 

8.     Bebauungsplan "Aschenfeld - 1. Änderung" in Dischingen; Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Satzungsbeschluss

 

Die Gemeinde Dischingen hat 1967 für das Wohngebiet nördlich der Fleinheimer Straße den Bebauungsplan „Aschenfeld“ aufgestellt. Das Gebiet ist als Allgemeines Wohngebiet festgelegt. Im südlichen Planbereich hat sich die Nutzung im Lauf der Jahre verändert und entspricht nicht mehr den Grundzügen eines Allgemeinen Wohngebiets.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange fand vom 18.01.2019 bis einschließlich 15.02.2019 statt.

In der vorgezogenen Anhörung erfolgte keine Forderung, erst bei der Entwurfsplanung forderte das Regierungspräsidium Stuttgart die Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstand durch einen Sachverständigen, da der Planbereich innerhalb des Konsultationsabstandes der Fa. Varta (200 m) liegt. Der TÜV Süd Chemie Service GmbH erstellte am 02.03.2020 ein Störfallgutachten.

 

Dipl.-Ing. Kolb erläuterte die eingegangenen Stellungnahmen sowie den Bebauungsplan über die örtlichen Bauvorschriften „Bebauungsplan „Aschenfeld, Erste Änderung“ in der Fassung des Ing.-Büros Kolb vom 18.05.2020 (zeichnerischer Teil, schriftlicher Teil und Begründung sowie das Gutachten zum Achtungsabstand nach KAS-18).

 

Durch die vorgeschlagenen Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Somit können der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften ohne erneute Entwurfsauslegung als Satzungen beschlossen werden.

 

Der Gemeinderat berücksichtigte nach Abwägung der vorliegenden Belange die zum Entwurf des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften Bebauungsplan „Aschenfeld, Erste Änderung“ abgegebenen Stellungnahmen.

 

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften Bebauungsplan „Aschenfeld, Erste Änderung“ in der Fassung des Ing.-Büros Kolb vom 18.05.2020 (zeichnerischer Teil, schriftlicher Teil und Begründung sowie das Gutachten zum Achtungsabstand nach KAS-18) wurden nach § 10 BauGB i.V.m. § 74 LBO als Satzungen einstimmig beschlossen.

 

 

9.     Bekanntgaben

 

Bürgermeister Alfons Jakl gab bekannt, dass die Gemeinde Dischingen für die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder die PEFC-Zertifizierung erhalten hat.

 

Für den Bauhof wird ein Aufsitzrasenmäher (Schlegelmulcher) AS Yak 1040 zum Preis von 16.259,- € beschafft.

 

Gemeinsam mit der Stadt Neresheim und der Gemeinde Nattheim wurde der Gemeinde Dischingen der Zuschlag für die Durchführung der Heimattage im Jahr 2024 vergeben. Die vorgestellten Programmideen, die Auseinandersetzung mit dem Heimatbegriff und das spürbare Engagement der drei Gemeinden haben den Landesausschuss für Heimatpflege Baden-Württemberg überzeugt.

 

Der Grüngutcontainer des Kreisabfallwirtschaftsbetriebs, der bisher am Wertstoffcenter Dischingen stand, wird künftig auf dem Reisig-Lagerplatz der Gemeinde im „Spatzental“ aufgestellt. Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb wird zudem eine mobile Aufstiegshilfe zur Verfügung stellen, so dass die Grüngutcontainer auch von oben befüllt werden können. Die Lösung hat u.a. auch den Vorteil, dass es gemeinsame Öffnungszeiten (Samstagnachmittag 13.00-16.00 Uhr und Mittwochabend 17.00-18.00 Uhr) für die Ablieferung von Reisig und Grüngut geben wird. Diese Öffnungszeiten gelten ab dem 23.05.2020.

 

Im vergangenen Sommer mussten die stark verwitterterten Holzsonnensegel an der Egauschule im südlichen Bereich aus Gründen der fehlenden Verkehrssicherheit vom Bauhof abgebaut werden. Als Ersatz wurden spezielle Folien der Firma Schlotterbeck aus Stuttgart angebracht. Sie garantiert eine Hitzereduzierung um 62 %. Die Angebotssumme über die Folierung von insgesamt 69 Fenstern beträgt 10.022,95 Euro brutto. Ein weiterer Raum wurde auch mit Sonnenschutzfolien ausgestattet, so dass die Kosten insgesamt rd. 14.000 € betragen.

 

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mitgeteilt, dass der Ausbau des Gehweges in der Eglinger Straße in das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Ruf-Förderprogramm 2020 – 2024 mit folgenden vorläufigen Kosten und Zuschüssen aufgenommen wurde: Gesamtkosten 184.000 €, zuwendungsfähige Kosten 155.000 €; Zuwendungen 78.000 €, Planungspauschale 16.000 €.

 

Die Gemeindeverwaltung wird nun fristgerecht bis zum 31.05.2020 den formalen Förderantrag für dieses Vorhaben einreichen. Es bleibt dann abzuwarten, in welchem Jahr die Gemeinde zum Zuge kommt.

 

Weiter berichtete Bürgermeister Alfons Jakl, dass der Landtag am 07.05.2020 die Änderung der Gemeindeordnung beschlossen hat. Neu eingefügt wurde § 37a zur Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum. In bestimmten Fällen können für die Beratung und Beschlussfassung Mitglieder des Gemeinderates per Videokonferenz teilnehmen.

 

Termine:

22.06.2020   Gemeinderatssitzung

06.07.2020   Gemeinderatssitzung

21.07.2020   Gemeinderatssitzung

 

Zurück