Gemeinderatssitzung 20.02.2017 Bericht

Neufestsetzung der Bezugsgebühr und Anzeigenpreis für das Nachrichtenblatt
 

Beim Mitteilungsblatt wird 2017 mit einem Abmangel von 11.798 € gerechnet. Zur Deckung dieses Fehlbetrags kommt entweder eine Erhöhung der Bezugsgebühren, des Anzeigenpreises oder des Zuschlags für die farbigen Anzeigen in Frage. Nachdem dieser Zuschlag bisher die Mehrkosten dafür deckte, beschloss der Gemeinderat einstimmig, diesen unverändert mit 178,50 €/Seite beizubehalten.

Weiter wurde ebenso einstimmig beschlossen, dass die Brutto-Preise für das Nachrichtenblatt wie folgt geändert werden:

Bezugsgebühr ab 2017:        35,00 € / Jahr

Anzeigenpreis ab 01.03.2017:        308,00 € / Seite.

 

 
Vergabe der Planungsleistungen für eine Photovoltaikanlage auf der Egauschule

 
Der Gemeinderat hat am 24.10.2016 beschlossen, dass die Erweiterung der Photovoltaikanlage auf dem Erweiterungsbau der Egauschule durch die Gemeinde selbst realisiert und nicht durch eine Dachverpachtung an einen Investor vergeben wird. Der Gemeinderat vergab einstimmig den Planungsauftrag für die Erweiterung der Photovoltaikanlage auf dem Erweiterungsbau der Egauschule auf bis 100 kWp an die Ostalb Solar GmbH aus Oberkochen zum Pauschalbetrag von Netto 6.940 €.

 

 

Sachstandsbericht und Informationen zur Erfassung und Bewertung von Vermögen im Rahmen des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)
Dirk Schabel von der Finanzverwaltung informierte den Gemeinderat über den Zeitplan des Verfahrens NKHR, Grundsätzliches zur Vermögenserfassung, den aktuellen Sachstand, sowie über die Drei-Komponenten-Rechnung und beschrieb das Vorgehen bei Abschreibungen anhand eines Beispiels. Mittels vielfältiger Nachfragen arbeitete sich der Gemeinderat intensiv in das neue Thema NKHR ein.

 

 

Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Ortsbaumeister Harald Wörner erläuterte die Bauvorhaben. Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig, das Einvernehmen für folgende Bauvorhaben zu erteilen:
Deckblattänderung betreffend Dachgeschossausbau mit Gauben auf dem Flurstück Nr. 3/1, Kasperlegäßle 7, Demmingen
Umbau eines ehemaligen Wohn- und Geschäftshauses zum Mehrfamilienwohnhaus mit 5 Wohneinheiten auf dem Flurstück Nr. 958, Dossenbergerstraße 4, Dischingen
Neubau eines Stahlbetonbehälters auf dem Flurstück Nr. 103, Oberer Weiler 40, Katzenstein
Deckblattänderung betreffend Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Flurstück Nr. 61/1, Obere Straße 8, Frickingen
Neubau eines Schuppens (Gerätehaus) außerhalb der Baulinie auf dem Flurstück Nr.127/7, Butzfeldweg 6, Frickingen
Erweiterung der bestehenden Schlosserei mit Tiefgarage, Neubau Hackschnitzellager, Nutzungsänderung der bestehenden Halle und Neubau von Parkplätzen auf dem Flurstück Nr. 17/3 und 17/2, Oberer Weiler 19, Katzenstein
Neubau einer landwirtschaftlichen Hofbiogasanlage auf dem Flurstück Nr. 380, Gewann Krähstein, Frickingen
Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Flurstück Nr. 583, Am Sträßle 2, Demmingen

 

 
Bekanntgaben

 

Bürgermeister Alfons Jakl gab bekannt, dass der Träger eines Gewässers nach dem Wassergesetz die Verpflichtung hat, mindestens alle fünf Jahre die Gewässer einschließlich ihrer Ufer und das Gewässerumfeld zu besichtigen. Diese sogenannte Gewässerschau dient dazu, insbesondere den Hochwasserschutz und die ökologische Funktion der Gewässer zu prüfen. Sie ist geplant am 23.03.2017. Es ist geplant einen Abschnitt der Egau und zwar von der Sägmühle bei Iggenhausen bis zur Brücke unterhalb des Alten Sportplatzes in Dischingen zu begehen.

 

Termine:

17.03.2017 Jahreshauptversammlung FFW -Gesamtwehr-

20.03.2017 Gemeinderatssitzung

02.04.2017 Gottesdienst anschl. FFW-Fahrzeugweihe Eglingen

05.04.2017 TA-Sitzung

05.05.2017 Gemeinderatsitzung

27.06.2017 Gemeinderatsitzung

 

Er berichtete auch, dass der Regionalverband Ostwürttemberg derzeit das Verfahren zur Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 der Region Ostwürttemberg durchführt. Die Gemeinde wurde zu der Planung angehört, da sie durch folgende Maßnahmen bzw. Gebiete tangiert ist:

-        Schotter –und Steinwerk Neresheim-Sägmühle

-        Suevit-Vorkommen bei Hofen

-        Suevit-Vorkommen bei Eglingen

Der Gemeinderat Dischingen hat am 24.10.2016 in öffentlicher Sitzung über die Teilfortschreibung intensiv beraten und beschlossen, dass der Ausweisung und Sicherung von Vorrangflächen zum Suevit-Abbau bei Hofen und Eglingen nicht zugestimmt wird, da mit einer erheblichen Belastung der Bevölkerung und mit Einschränkungen anderer Nutzungen gerechnet werden muss. Die Gründe hierfür wurden dem Regionalverband mit Schreiben vom 28.10.2016 mitgeteilt.

 

Ohne weitere Kontaktaufnahme stand nun bei der Verbandsversammlung des Regionalverbandes am 15.02.2017 die Behandlung der Stellungnahmen, Beratung und Beschlussfassung sowie Satzungsbeschluss auf der Tagesordnung.

Bei der dort vorgestellten Planung wurden die Wünsche der Gemeinde zumindest teilweise berücksichtigt. So sind für den Suevit-Abbau aktuell noch Vorranggebiete mit einer Gesamtfläche von 33 ha ausgewiesen. Ursprünglich war dafür eine Gesamtfläche von 55 ha vorgesehen. Die Fläche zwischen Eglingen und Osterhofen wurde aus der Planung herausgenommen und die Fläche nördlich von Eglingen von 34 ha auf 16 ha und die Fläche nord-westlich von Hofen von 21 ha auf 17 ha reduziert.

 

Der Abstand zur bereits jetzt vorhandenen Wohnbebauung in Eglingen und Hofen beträgt allerdings nur 300 m. Dieser 300-Meterabstand wurde vom Regionalverband entsprechend dem Abstandserlass Nordrhein-Westfalen gewählt, da es in Baden-Württemberg keine Rechtsgrundlage dafür gibt. Fraglich ist, ob ein Abstand von 300 m zur Wohnbebauung bei einer Abbautiefe von bis zu 20 m durch Sprengungen das richtige Maß ist. Nicht unberücksichtigt bleiben darf auch die Tatsache, dass sich die geplanten Flächen in der Wasserschutzzone III im Bereich des Tiefbrunnens Demmingen befinden.

 

Bürgermeister Alfons Jakl erklärte deshalb in der Verbandsversammlung, dass die Voraussetzungen für die Festlegung der Vorrangflächen seitens der Gemeinde Dischingen bei der vorliegenden Planung nicht erfüllt sind und er daher dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Gleichzeitig beantragte er, dass der Regionalverband mit der Gemeinde Dischingen in Verhandlungen bzw. Gespräche über größere Abstandsregelungen zu den Vorranggebieten für den Suevit-Abbau treten solle. Im weiteren Verlauf der Diskussion wurde die Sitzung anschließend vertagt und zur erneuten Beratung an den Planungsausschuss des Regionalverbands verwiesen.

 

Dann erhielt die Gemeinde Dischingen am 20.02.2017 ein Schreiben des Regionalverbandes, in welchem sie gebeten wurde, ein prognostisches Gutachten zu den akustischen Auswirkungen durch die Festlegung der Vorrangflächen vorzulegen. Das Gutachten müsse belegen, dass ein Rohstoffabbau die zulässigen Lärmgrenzen überschreite und deshalb nicht zulässig sein wird. Er weist auch darauf hin, dass das Gutachten dem Regionalverband bis 24.02.2017 vorliegen muss, um beim Versand zum Planungsausschuss berücksichtigt werden zu können.

Diese Forderung des Regionalverbandes ist nach Auffassung der Verwaltung zeitlich nicht umsetzbar und auch sachlich nicht geboten. Es sollte Aufgabe des Regionalverbandes sein, über ein Gutachten nachzuweisen, dass durch den 300 m-Abstand keine Beeinträchtigungen für die angrenzenden Wohnbaugrundstücke entstehen.

 

Der Gemeinderat war einhellig der Auffassung, dass in einer gemeinsamen Sitzung des Ortschaftsrates Dunstelkingen und Eglingen am 02.03.2017 diese Thematik nochmals erörtert und beraten werden solle. Danach soll nochmals eine Stellungnahme an den Regionalverband erfolgen.

 

 
Anfragen

 

Gemeinderat Hans-Peter Danner regte eine Skizze bezüglich der Umleitung im Zuge des jetzt beginnenden weiteren Ausbaus der OD Dischingen, Ballmertshofer Straße an.

Gemeinderat Jürgen Röhm bat um eine Auswertung der Daten des Geschwindigkeitsmessgeräts.

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