Gemeinderatssitzung 20.03.2017 Bericht

Kultur- und Nutzungsplan für den Gemeindewald Dischingen;
Naturalvollzug und Haushaltsabschluss 2016
Naturalplanung und Haushaltsplanung 2017

 

Bürgermeister Alfons Jakl begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Oberforstrat Jens Weiher und Revierförsterin Beatrix Diedering vom Landratsamt Heidenheim, Fachbereich Wald und Naturschutz. Er bat um Erläuterung der Auswirkungen, welche das Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 16.03.2017 für die Privatwaldbesitzer bzw. die Gemeinde habe.

Oberforstrat Weiher ging auf die naturalen (u.a. Borkenkäfersituation, Temperaturanstieg), ökonomischen (Konjunktur, Holzmarkt) und politischen (Kartellverfahren) Rahmenbedingungen in der Forstwirtschaft ein. Herr Weiher stellte klar, dass eine Kabinettsentscheidung zu den Auswirkungen des OLG-Urteils noch ausstehe, er aber eine Rechtsbeschwerde des Landes mit organisatorischen Änderungen für wahrscheinlich halte.

 

Revierförsterin Diedering informierte über den Naturalvollzug 2016 in Bezug auf die Holzernte, Kulturen, Forstschutz und Bestandspflege. Sie stellte beim Haushaltsvollzug Einnahmen- und Ausgabenänderungen in Bezug auf den Planansatz vor und erläuterte diese. Der Gemeinderat hat den Natural- und den Haushaltsvollzug 2016 mit Einnahmen von 581.573 €, Ausgaben von 229.096 € und einem positiven Ergebnis von 352.477 € einstimmig beschlossen. Dieses außergewöhnlich gute Ergebnis ist insbesondere einer Einmalzahlung aus der Verpachtung der Waldgrundstücke für den Betrieb der Windenergieanlagen geschuldet.

 

Bei der Naturalplanung 2017 zeigte Frau Diedering unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen die geänderten Planansätze bei der Holzernte, den Kulturen, Forstschutz und Bestandspflege auf und stellte die angenommen Einnahmen mit 299.800 € den Ausgaben mit 220.810 € gegenüber, so dass sie derzeit von einem Überschuss von 78.990 € ausgeht. Der Gemeinderat beschloss die vorgetragene Naturalplanung 2017 einstimmig.

 
Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans "Hülenfeld II - 1. Änderung" in Demmingen;
- Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans
- Billigung des Bebauungsplanentwurfes
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes

 

Bürgermeister Alfons Jakl erinnerte daran, dass die Gemeinde Dischingen im Jahre 1992/1993 einen Bebauungsplan für das Wohngebiet „Hülenfeld II“ aufgestellt und als Satzung beschlossen hat. Die Festlegungen des Bebauungsplans sind sehr eng gefasst, so dass Bauvorhaben nach den heutigen flächen- und energieeinsparenden Grundsätzen kaum umsetzbar sind. Außerdem erfordern die geplanten Erschließungsanlagen mit aufwändiger Verkehrsraumgestaltung und Regenwassermulden auf Privatgrund hohe Investitions- und Unterhaltungskosten und verteuern die Bauplatzpreise.

Ziele der ersten Änderung des Bebauungsplans sind deshalb die Schaffung von mehr Freiräumen für Bauherren und die Herstellung von wirtschaftlichen, bedarfsorientierten Erschließungsanlagen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung des Bebauungsplanes, den Bebauungsplanentwurf vom 06.02.2017, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes.

 

 

 
Aufstellung der Ergänzungssatzung "Bei der Brücke" in Ballmertshofen; Nochmaliger Beschluss über die Aufstellung der Satzung und über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

 

Bürgermeister Alfons Jakl führte ein, dass die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Bei der Brücke“ in Ballmertshofen bereits in der Gemeinderatssitzung am 23.01.2017 beschlossen wurde. Nach damaligem Kenntnisstand ging die Verwaltung davon aus, dass als Grundlage für diesen Beschluss und das notwendige Verfahren ein einfacher Lageplan ausreicht, auf welchem die abzugrenzende Fläche dargestellt werde.

Die Baurechtsbehörde hat dies nicht akzeptiert und ausführliche Verfahrensunterlagen angefordert. Das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim hat die notwendigen Unterlagen nach Rücksprache mit der Baurechtsbehörde gefertigt.

 

Der Gemeinderat beschloss nochmals einstimmig die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Bei der Brücke“ in Ballmertshofen und billigte den Planentwurf vom 25.10.2016. Weiter beschloss der Gemeinderat ebenso einstimmig die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, sowie die öffentliche Auslegung des Planentwurfes.

 

 
Vergabe der Pflasterarbeiten für den Weg im Friedhof Demmingen

 

Ortsbaumeister Harald Wörner erläuterte, dass die Friedhofanlage in Demmingen mit Ausnahme des Vorplatzes der Leichenhalle hauptsächlich mit Splitt und zum Teil mit Rasen befestigt ist. Dieser Zustand erschwert erheblich die Fortbewegung von älteren Menschen mit einem Rollator sowie von behinderten Menschen mit einem Rollstuhl. Deshalb soll mit einem gepflasterten Weg Abhilfe geschaffen werden. Für die im nächsten Jahr geplanten Wasserentnahmestellen durch Schöpfbrunnen muss gleichzeitig vorbereitend eine Wasserleitung und ein Wasserschacht in diesen Weg eingebaut werden.

Durch einen nun zu groß gewordenen Baum in der angrenzenden bestehenden Pflasterfläche vor der Leichenhalle wurde durch dessen Wurzelwerk das Pflaster erheblich angehoben. Der Baum soll nun gefällt, die Pflasterfläche ausgebaut und wieder angeglichen werden.

Mit der Ausführung der Arbeiten soll in der letzten Aprilwoche begonnen und bis spätestens Mitte Mai abgeschlossen werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Pflasterarbeiten für den Weg im Friedhof Demmingen an die günstigste Bieterin, die Firma Joos Pflasterbau aus Nattheim-Fleinheim mit der Brutto-Angebotssumme von 24.888,37 € zu vergeben und stimmte der überplanmäßigen Ausgabe von 1.700 € zu.

 

 
Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Wendelinus Demmingen auf Kostenbeteiligung für einen Sonnenschutz im Kindergarten

 

Bürgermeister Alfons Jakl berichtete, dass die Katholische Kirchengemeinde St. Wendelinus Demmingen beabsichtige, einen weiteren Sonnenschutz im Kindergarten St. Elisabeth in Demmingen zu installieren. Ursprünglich lagen Angebote für ein Sonnensegel in Höhe von ca. 15.000 € vor. Nachdem dieser Betrag als sehr stattlich angesehen wurde, fand am 21.02.2017 ein Treffen mit allen verantwortlichen Vertretern statt. Dabei entschieden sich die Beteiligten für eine feste Überdachung in Holzständerbauweise mit Sandwichblechdeckung. Der Gesamtkostenaufwand dafür soll ca. 12.000 € betragen. Nachdem 2017 für diese Maßnahme keine Haushaltsmittel eingestellt sind, wird die Katholische Kirchengemeinde St. Wendelinus Demmingen in Vorleistung zu gehen, damit eine rasche Umsetzung in 2017 möglich ist.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Übernahme von 50% der Kosten (ca. 6.000 €) für den Sonnenschutz im Kindergarten Demmingen zu. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel werden 2018 bereitgestellt.

 

 
Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 Region Ostwürttemberg;
Suevit-Abbau in Eglingen und Hofen

 

Bürgermeister Alfons Jakl referierte, dass der Regionalverband Ostwürttemberg derzeit das Verfahren zur Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 der Region Ostwürttemberg durchführt. Im Zuge dieses Verfahrens wurde die Gemeinde im vergangenen Jahr zu der Planung angehört, da sie durch das Schotter –und Steinwerk Neresheim-Sägmühle (unproblematisch), Suevit-Vorkommen bei Hofen und Suevit-Vorkommen bei Eglingen tangiert ist.

Der Gemeinderat Dischingen hat am 24.10.2016 intensiv beraten und beschlossen, dass der Ausweisung und Sicherung von Vorrangflächen zum Suevit-Abbau bei Hofen und Eglingen nicht zugestimmt wird.

Die Stellungnahme der Gemeinde wurde bei der Verbandsversammlung des Regionalverbandes am 15.02.2017 behandelt. Zu diesem Zeitpunkt waren in Dischingen für den Suevit-Abbau aktuell noch Vorranggebiete mit einer Gesamtfläche von 33 ha ausgewiesen. Ursprünglich war dafür eine Gesamtfläche von 55 ha vorgesehen. Somit wurden im bisherigen Verfahren die Wünsche der Gemeinde zumindest teilweise berücksichtigt. Denn die Fläche zwischen Eglingen und Osterhofen wurde aus der Planung herausgenommen und die Fläche nördlich von Eglingen von 34 ha auf 16 ha und die Fläche nord-westlich von Hofen von 21 ha auf 17 ha reduziert.

Der Abstand zur bereits vorhandenen Wohnbebauung in Eglingen und Hofen betrug danach allerdings nur 300 m. Fraglich ist, ob ein Abstand von 300 m zur Wohnbebauung bei einer Abbautiefe von bis zu 20 m durch Sprengungen das richtige Maß ist. Es mag durchaus sein, dass Suevit ein seltener und bedeutender Rohstoff ist, dessen Abbauflächen über den Regionalplan zu sichern sind. Aber auf der anderen Seite ist die Gemeinde verpflichtet, die Wohn- und Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Die ist nach Auffassung der Gemeinde bei einem Abstand von „nur“ 300 m nicht gegeben.

Außerdem sind alle Nutzungen ausgeschlossen, die einem späteren Rohstoffabbau entgegenstehen. Dies bedeutet letztendlich auch, dass eine bauliche Entwicklung hin zu den Vorrangflächen für die Ortschaften ausgeschlossen ist, da dann der 300 m Abstand nicht mehr gewährleistet wäre.

Der Regionalverband legte dar, dass bei der Gewinnung der Rohstoffe berücksichtigt werden soll, dass u.a. nachteilige Auswirkungen auf andere Raumnutzungen, insbesondere aber auch auf die Bevölkerung und die Naherholung vermieden bzw. geringgehalten werden sollen und dass weitere Untersuchungen in einen zukünftigen Genehmigungsprozess bezüglich des Abbaus eingefordert werden könnten. Bürgermeister Alfons Jakl hielt dies bei einem Abstand von 300 m als nicht gegeben und erklärte, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Im weiteren Verlauf der Diskussion wurde die Sitzung anschließend vertagt und zur erneuten Beratung an den Planungsausschuss des Regionalverbands verwiesen.

 

Anschließend wurde die Gemeinde Dischingen vom Regionalverband aufgefordert, kurzfristig ein prognostisches Gutachten zu den akustischen Auswirkungen durch die Festlegung der Vorrangflächen vorzulegen.

Diese Thematik wurde in einer gemeinsamen Sitzung der Ortschaftsräte Dunstelkingen und Eglingen am 02.03.2017 nochmals erörtert und beraten. Nach ausgiebiger Diskussion wurde in dieser Sitzung einstimmig beschlossen, dass von der Gemeinde beantragt wird, dass die Vorranggebiete in Dunstelkingen-Hofen und in Eglingen nicht in den Regionalplan aufgenommen werden. Sofern dies nicht voll umfänglich möglich sein sollte, sollte ein Abstand zur Wohnbebauung von 750 m, wie bei Windkraftanlagen, eingehalten werden.

Zusätzlich begründet wurde die Forderung mit der planfestgestellten Erdgasfernleitung der WINGAS und dem Tiefbrunnen Eglingen, sowie der Leitung der Fürstenquelle in diesem Gebiet.

 

Am 08.03.2017 wurde der Gemeinde in der Sitzung des Planungsausschusses des Regionalverbandes die Besonderheit und Wichtigkeit des Rohstoffes Suevit ebenso entgegen gehalten wie das Argument, dass erst im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Abbau über ein hydrogeologisches Gutachten geprüft werde, ob bei einem Erdaufschluss unter Umständen Auswirkungen auf Grundwasserströme bestehen, da der Regionalplan nur die Vorrangflächen sichert.

Letztendlich hat der Planungsausschuss entschieden, auf die geplante Vorrangfläche auf der Gemarkung Eglingen insbesondere wegen der bereits planfestgestellten Erdgasleitung zu verzichten und die geplante Vorrangfläche bei Hofen von 17 ha auf  ca. 13 ha zu reduzieren sowie den Abstand zur Wohnbebauung zu vergrößern. Die endgültige Entscheidung trifft nun die Verbandsversammlung des Regionalverbandes am 05.04.2017.

Nach ausführlicher Diskussion -auch unter Beteiligung der zahlreich anwesenden Bürgerinnen und Bürger- beschloss der Gemeinderat einstimmig zum Schutz der Lebens- und Wohnqualität, dass die Gemeinde auf die Herausnahme sämtlicher Vorrangflächen für den Suevitabbau bestehen soll.

 

 
Auswertung der Geschwindigkeitsmessanlage im Gemeindegebiet Dischingen

 

Bürgermeister Alfons Jakl erinnerte daran, dass die Gemeinde Dischingen vor ca. zwei Jahren eine Geschwindigkeitsmessanlage angeschafft hat, welche an festgelegten Standorten im Gemeindegebiet aufgebaut wird. Dies soll zur Messung und Überwachung des Verkehrsaufkommens und der gefahrenen Geschwindigkeiten der einzelnen Kraftfahrzeuge dienen. Es kann auch zur Reduzierung und Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit führen. Des Weiteren kann auch festgestellt werden, an welchen Stellen vermehrt Geschwindigkeitsüberschreitungen auftreten, um somit Radarmessungen beim Landratsamt zu beantragen. Ortsbaumeister Harald Wörner erläuterte anschließend die umfangreichen Daten der Auswertung.

 

 
Einvernehmen zu Bauanträgen

 

 

Ortsbaumeister Harald Wörner stellte die Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat folgenden Bauanträgen einstimmig zugestimmt:
Deckblattänderung Neubau Wohnhaus mit Garage auf Flurstück Nr. 1793/1, Hinter den Gärten 6, Dischingen
Tektur-Plan Erstellung eines Unterstellplatzes und PKW-Stellplatzes auf Flurstück Nr. 50, Kapellengäßle 6, Demmingen
Aufstellung von zwei Silotürmen für Fertigfutter auf Flurstück Nr. 171, Brühl, Eglingen
Neubau eines Gartenhauses auf Flurstück Nr. 581/1, Baumgrieserstr. 3, Osterhofen
Aufstellen von zwei Werbepylonen auf Flurstück Nr. 981 und 987/5, Zwinkelweg 2 und Dossenbergerstraße, Dischingen
Ausbau einer Scheuer zu Wohnraum und Neubau einer Doppelgarage auf dem Flurstück Nr. 37, Demminger Str. 10, Eglingen
Überdachung einer befestigten Spielfläche auf Flurstück Nr. 258/1, Kapellengäßle 9, Demmingen
 

 

Bekanntgaben

 

Bürgermeister Alfons Jakl gab bekannt, dass das Landratsamt Heidenheim mit Erlass vom 02.03.2017 die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Gemeinde genehmigt hat. Das Landratsamt legt Wert darauf, dass die Gemeinde Ausgabendisziplin pflege und für eine optimale Ausschöpfung der eigenen Einnahmen sorgen müsse.

 

Weiter informierte er darüber, dass die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) eine allgemeine Finanzprüfung der Gemeinde einschließlich Eigenbetriebe für den Zeitraum 2009 – 2013 durchführte. Die im Prüfungsbericht getroffenen Feststellungen gelten als erledigt, das Prüfungsverfahren ist nun abgeschlossen.

 

 

Termine:

02.04.2017    Gottesdienst, anschl. FFW-Fahrzeugweihe Eglingen

06.04.2017    Technischer Ausschuss

 

 
Anfragen

 

Es gab keine weiteren Anfragen seitens des Gemeinderates oder der Bürgerschaft in der Sitzung.

 

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