Gemeinderatssitzung 20.11.2019 Bericht

Gemeinderatssitzung am 20.11.2019

 

1. Wahl und Bestellung des Feuerwehrabteilungskommandanten Demmingen

 

Patrick Dänner hatte das Amt des Abteilungskommandanten zum 03.06.2019 aus persönlichen Gründen niedergelegt. Der Gemeinderat stimmte der Entlassung aus dem Amt des Abteilungskommandanten in der Sitzung vom 29.7.2019 zu. Nachdem das Amt nun mehrere Monate nicht besetzt war, hat sich der ehemalige stellv. Abteilungskommandant Tobias Schuler bereit erklärt, das Amt des Abteilungskommandanten vorläufig zu übernehmen. Dies gilt so lange, bis der jetzige stellvertretende Abteilungskommandant Raphael Sing den notwendigen Gruppenführerlehrgang absolviert hat und dann das Amt des Abteilungskommandanten übernehmen kann. Im Anschluss wird Tobias Schuler wiederum das Amt des stellvertretenden Abteilungskommandanten übernehmen.

 

Da eine Wahl durch die Abteilung Demmingen nicht stattgefunden hat, wurde Tobias Schuler nach der Wahl durch den Gemeinderat gemäß § 8 Absatz 3 Satz Feuerwehrgesetz durch Bürgermeister Alfons Jakl zum Abteilungskommandanten bestellt.

 

 v.l. Bürgermeister Alfons Jakl bestellt Tobias Schuler zum Feuerwehrabteilungskommandanten von Demmingen

2. Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühr (Wasserzins) für den Bemessungszeitraum 2020-2022

 

Gemeindekämmerer Dirk Schabel erläuterte, dass in der Gemeinde Dischingen seit dem Jahr 2011 eine verbrauchsabhängige Wassergebühr in Höhe von 2,00 € / m3 und eine Grundgebühr von 60 € / Jahr erhoben wird. Aufgrund von Tarif- und Preissteigerungen wird es auf der Basis der damaligen Kalkulation zunehmend schwieriger ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen. Zudem hat das Regierungspräsidium Stuttgart beim Gesprächstermin am 11.12.2018 darauf hingewiesen, dass die Gewährung von Fördermitteln grundsätzlich die Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten voraussetzt. Für die Gemeinde Dischingen hat das Regierungspräsidium im Vergleich mit anderen Gemeinden vergleichbarer Größe bei den Wasser- und Abwassergebühren noch „Luft nach oben“ gesehen.

 

Der Gemeinderat hatte deshalb am 25.02.2019 beschlossen, die Wasser- und Abwassergebühren für den Zeitraum 2020 – 2022 neu zu kalkulieren und den Auftrag dazu an die Fa. Schmidt und Häuser GmbH aus Nordheim zu vergeben.

 

Herr Häuser von der Firma Schmidt und Häuser GmbH stellte dem Gemeinderat die Kalkulation sehr ausführlich und detailliert vor.

Die Berechnung sieht eine Gebührenobergrenze zwischen 1,86 € / m3 und 2,41 € / m3 vor. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sehen bei der Abwasserbeseitigung eine kostendeckende Gebührenobergrenze vor. Dies ist bei der Wasserversorgung nicht der Fall. Hier darf ein angemessener Gewinn erzielt und dieser als Konzessionsabgabe an den Gemeindehaushalt abgeführt werden. Dieser Verfahren wurde in der Vergangenheit auch praktiziert. Die durchschnittliche Konzessionsabgabe der Jahre 2010 – 2015 lag bei 60.000 €. Seit 2016 konnte aufgrund der rückläufigen Ergebnisse im Eigenbetrieb Wasserversorgung keine Konzessionsabgabe an den Gemeindehaushalt abgeführt werden. Die kalkulierte Gebühr von 2,41 € / m3 berücksichtigt diesen Umstand und sieht für die nächsten Jahre wieder eine entsprechende Konzessionsabgabe vor.

 

Nach den Auswertungen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) liegt der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch von Trinkwasser bei rund 120 Liter pro Tag in Deutschland. Dies entspricht 43,8 m3 / Jahr. Unter der Annahme, dass die Gebühr von bisher 2,00 € / m3 auf 2,41 € / m3 also um 0,41 € / m3 erhöht wird, würde dies einer finanziellen Pro-Kopf-Mehrbelastung von 17,96 € / Jahr (einschl. 7% MwSt.) entsprechen.

 

Nach längerer Diskussion beschloss der Gemeinderat mit 3 Gegenstimmen mehrheitlich die Erhöhung des Wasserzinses ab 01.01.2020 von bisher 2,00 € / m³ auf 2,20 € / m³. Die bisherige Grundgebühr von 60 € / Jahr wird unverändert weiter erhoben.

 

Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die Wasserversorgungssatzung zu aktualisieren und entsprechend den Ausführungen der Fa. Schmidt und Häuser GmbH die neuen Preise aufzunehmen. Die Satzung wird dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung vorgestellt.

 

3. Kalkulation der zentralen Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 2020-2022

 

Herr Häuser von der Fa. Schmidt und Häuser erläuterte auch hier dem Gemeinderat ausführlich seine Kalkulation und wies hierbei auch darauf hin, dass die Erhebung einer Grundgebühr beim Schmutzwasser- und der Niederschlagswassergebühr rechtlich bedenklich ist.

 

Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig, die Schmutzwassergebühr für 2020 von bisher 2,81 € / m3 auf 3,25 € / m3 und für 2021/2022 auf 3,77 € / m3 zu erhöhen. Die bisherige Grundgebühr von 30 € / Jahr wird aufgehoben.

 

Außerdem wurde beschlossen, dass die Niederschlagswassergebühr für 2020 von bisher 0,31 € / m2 auf 0,49 € / m2 und für 2021/2022 auf 0,51 € / m2 erhöht wird und die bisherige Grundgebühr von 30 € / Jahr aufgehoben wird.

 

Desweitern wurde die Verwaltung beauftragt, die Abwassersatzung zu aktualisieren und entsprechend den Ausführungen der Fa. Schmidt und Häuser GmbH die neuen Preise aufzunehmen. Die Satzung wird dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung vorgestellt.

 

4. Trinkwasserversorgung von Demmingen, Wagenhofen und Reistingen, Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise, insbesondere über die Durchführung einer Bürgerbefragung

 

Bürgermeister Jakl berichtete, dass die Ortschaften Demmingen, Wagenhofen und Reistingen über den Tiefbrunnen Demmingen mit Trinkwasser versorgt werden. Da das Entnahmerecht der Gemeinde aus dem Tiefbrunnen Demmingen abgelaufen ist, muss dieses neu beantragt werden. Die Genehmigung wird allerdings nur erteilt, wenn das bisher nur fachtechnisch abgegrenzte Wasserschutzgebiet rechtskräftig festgesetzt wird. Dieses erstreckt sich derzeit über Teilflächen der Gemarkungen Demmingen, Eglingen und Dunstelkingen. Es wurden deshalb verschiedene Lösungsmöglichkeiten untersucht und diese bei einer Bürgerversammlung am 05.11.2019 in der Turn- und Festhalle Eglingen öffentlich vorgestellt. Hierbei wurden u.a. auch die Analysenwerte des Wassers aus dem Tiefbrunnen Demmingen und der Buchbrunnenquelle des Zweckverbandes Landeswasserversorgung offengelegt. Hierbei hat sich gezeigt, dass das Wasser aus dem Tiefbrunnen Demmingen, obwohl derzeit kein Wasserschutzgebiet rechtskräftig festgesetzt ist, über eine sehr gute Trinkwasserqualität verfügt. Lediglich bei der Wasserhärte und dem Kalkgehalt liegen die Werte etwas höher.

 

Daraufhin hat der Ortschaftsrat Demmingen am 12.11.2019 einstimmig beschlossen, dass eine rechtlich unverbindliche Bürgerbefragung in den betroffenen Teilorten, Demmingen, Eglingen und Dunstelkingen durchgeführt werden soll, um ein Meinungsbild der Bürgerschaft zu erhalten. Das Ergebnis soll dem Gemeinderat als Entscheidungshilfe dienen.

 

Der Ortschaftsrat Eglingen hat am Donnerstag 14.11.2019 diese Entscheidung zur Kenntnis genommen.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem Wunsch des Ortschaftsrates Demmingen nachzukommen und eine Bürgerbefragung anhand des vorgestellten Befragungsbogens in den Teilgemeinden Demmingen, Dunstelkingen und Eglingen durchzuführen. Es wurde außerdem beschlossen, die Sanierungskosten für den Tiefbrunnen Demmingen in Höhe von 73.000 Euro in den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung 2020 einzustellen.

Anlässlich der Bürgerbefragung erhalten alle Bürger/innen ab dem 16. Lebensjahr einen Fragebogen zugestellt und können unter den 3 folgenden Lösungsvarianten eine Auswahl treffen:

 

Lösung 1: Der Tiefbrunnen Demmingen wird weiterhin als Trinkwasserversorgung betrieben und ein Wasserschutzgebiet rechtskräftig festgesetzt.


Lösung 2: Die Trinkwasserversorgung wird an den Zweckverband Landeswasserversorgung angeschlossen.
Der Tiefbrunnen wird als leitungsgebundene Notwasserversorgung für die Gemeinde Dischingen weiterbetrieben und ein Wasserschutzgebiet rechtskräftig festgesetzt.


Lösung 3: Die Trinkwasserversorgung wird an den Zweckverband Landeswasserversorgung angeschlossen.
Der Tiefbrunnen wird als leitungsgebundene Notwasserversorgung für die Gemeinde Dischingen weiterbetrieben und zunächst kein Wasserschutzgebiet festgesetzt.
Das Wasser aus dem Tiefbrunnen wird regelmäßig beprobt (zweimal jährlich).
Sollte sich bei den Beprobungen herausstellen, dass sich die Wasserqualität nachhaltig verschlechtert, wird die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes vom Gemeinderat erneut geprüft.
Der Fragebogen muss bis zum 06.12.2019 bei der Gemeindeverwaltung oder einer der Ortschaftsverwaltungen abgegeben werden. Das Ergebnis soll in der Sitzung des Gemeinderates am 18.12.2019 vorgestellt werden. Welcher Lösungsvorschlag dann zur Umsetzung kommt, entscheidet der Gemeinderat am 03.01.2020.

5. Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Bau und Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Behandlung von vorwiegend Betonbruch, Asphaltbruch und Bauschutt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Blasenfeld“ in Eglingen

 

Bürgermeister Jakl berichtete, dass die Firma Schwab-Bau aus Eglingen eine  Baustoffrecyclinganlage in Eglingen errichten und betreiben möchte. Zielsetzung ist eine hochwertige Verwertung von mineralischem Bauschutt zu Recyclingbaustoffen in marktgängigen Körnungen. Aufbereitet werden vorwiegend Betonbruch, Asphaltbruch und Bauschutt sowie auch natürliches oder künstliches Gestein.

 

Für dieses Vorhaben ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Der Vorsitzende erläuterte, dass in der Sitzung des Ortschaftsrates Eglingen die Lärm- und Staubimmissionsprognosen detailliert vorgestellt wurden. Demnach werden alle Richtwerte eingehalten. Der Ortschaftsrat Eglingen hat daraufhin dem

Antrag für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einstimmig zugestimmt, jedoch mit den Auflagen, dass die Zufahrt und Abfahrt nur über die angrenzende Kreisstraße/ Ortsdurchfahrt- Demminger Straße erfolgen darf und dass nach 3-6 Monaten eine Schallschutzmessung durchgeführt wird, um die prognostizierenden Werte zu überprüfen.

 

Der Gemeinderat stimmte deshalb dem Antrag der Firma Schwab-Bau auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entsprechend dem Beschluss des Ortschaftsrates Eglingen mit einer Stimmenthaltung einstimmig zu.

 

6. Einvernehmen zu Bauanträgen

Ortsbaumeister Harald Wörner stellte die Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat folgenden Bauanträgen einstimmig zugestimmt:

-  Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage,    Helfensteinstraße 14 in Dischingen

- Abbruch eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes sowie eines Wohnhauses mit Werkstatt, Neubau eines Garagengebäudes und eines überdachten Holzlagerplatzes, Kapellengäßle 2, Demmingen

- Einbau einer Wohnung in bestehendes Dachgeschoss, Am Dörrberg 1, Demmingen

-Neubau eines 2-Familien-Wohnhauses mit Garage und Lagerhalle,  Grafeneggstraße, Eglingen

 

7. Bekanntgaben

 

Termine:
27.11.2019   Radweg von Ballmertshofen bis zur bayerischen Grenze bei Ziertheim;
 Güteverhandlung vor dem Landgericht Ellwangen im Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Dischingen und der Fa. Thannhauser

02.12.2019  18.00 Uhr Gemeinderatssitzung

05.12.2019  18.00 Uhr Eigentümerversammlung Städtebauliche Erneuerung Ortsmitte im Anbau der Egauhalle Dischingen

10.12.2019   14.00 Uhr Rundfahrt Besichtigung Hochbehälter, anschließend um 17.00 Uhr Verbandsversammlung des ZV Wasserversorgung Egaugruppe

18.12.2019  18.00 Uhr Gemeinderatssitzung

03.01.2020  8.30 Uhr Gemeinderatssitzung/Klausurtagung im Dorfhaus Demmingen

13.01.2020  Besuch der CMT

16.01.2020  Neujahrsempfang

26.01.2020  Seniorenball

27.01.2020  18.00 Uhr Gemeinderatssitzung

18.09.2020   Festakt „50 Jahre Touristikgemeinschaft Gastliches Härtsfeld“ und Inbetriebnahme des Streckenabschnitts Sägmühle-Bahnhof

Katzenstein (Härtsfeldsee) der HMB (Schättere)

 

 

 

 

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