Gemeinderatssitzung 22.11.2021 Bericht

  1. Antrag von Frau Gemeinderätin Ulrike Hirschfeld auf Entlassung aus dem Ehrenamt

 

Mit Schreiben vom 31.10.2021 hat Frau Gemeinderätin Ulrike Hirschfeld ihr Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt, da sie dieses Ehrenamt schon über 10 Jahre ausübt und damit die Voraussetzungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 Gemeindeordnung (GemO) vorliegen.

 

Frau Hirschfeld wurde erstmals am 13.06.2004 in den Gemeinderat gewählt und am 07.06.2009 wiedergewählt. Außerdem zog sie nach einer Pause von 2014 bis 2019 nach der Wahl am 26.05.2019 erneut in das Gremium ein. Sie gehörte dem Gemeinderat somit über 12 Jahr als Mitglied an und war zugleich

Mitglied im Verwaltungsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Technischen Ausschuss, sowie Vertreterin in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Egaugruppe von 2004 bis 2014 und Vertreterin in der Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Härtsfeld von 2011 bis 2014.


Der Gemeinderat stellte einstimmig fest, dass für Frau Ulrike Hirschfeld ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Gemeinderat vorliegt.

 

Mit Dankesworten von Bürgermeister Alfons Jakl wurde Frau Hirschfeld aus dem Gremium entlassen. Die offizielle Verabschiedung erfolgt in der Gemeinderatssitzung am 20.12.2021.

 

Frau Ulrike Hirschfeld wurde jeweils aufgrund des Wahlvorschlags des Freien Wählerblocks Dischingen in den Gemeinderat gewählt. Mit lobenden Worten und einem kleinen Geschenk würdigte stellv. Bürgermeister Anton Scherer im Namen des Freien Wählerblocks den ehrenamtlichen Einsatz von Frau Hirschfeld.

 

v.l. Neu-Gemeinderat Klaus Bahmman, ehem. Gemeinderätin Ulrike Hirschfeld und Bürgermeister Alfons Jakl

 v.l. Neu-Gemeinderat Klaus Bahmann, ehem.Gemeinderätin Ulrike Hirschfeld und Bürgermeister Alfons Jakl

 

 

  1. Verpflichtung von Herrn Gemeinderat Klaus Bahmann

Frau Ulrike Hirschfeld wurde aufgrund des Wahlvorschlags des Freien Wählerblocks Dischingen in den Gemeinderat gewählt. Als Ersatzperson für diesen Wahlvorschlag wurde bei der Kommunalwahl am 26.05.2019 Herr Klaus Bahmann aus Dischingen festgestellt. Er rückt damit für Frau Hirschfeld, für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach, zumal auch keine Hinderungsgründe aufgrund bestimmter Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse vorliegen.

 

Nach der entsprechenden Beschlussfassung wurde Herr Klaus Bahmann in der Gemeinderatssitzung durch Herrn Bürgermeister Alfons Jakl auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten und auf die Rechte und Pflichten ehrenamtlich tätiger Bürger hingewiesen und verpflichtet.

 

Frau Hirschfeld war aktuell Mitglied im Verwaltungsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Technischen Ausschuss. Der Gemeinderat erklärte sich damit einverstanden, dass Herr Bahmann hier jeweils nachrückt.

 

 

  1. Wahl des Ortsvorstehers von Frickingen und dessen Stellvertreterin

 

 

Der Gemeinderat hat am 21.10.2021 beschlossen, dem Wunsch von Herrn Gerhard Baum nachzukommen und ihn zum 31.10.2021 aus seinem Ehrenamt als Ortsvorsteher von Frickingen zu entlassen. Seine offizielle Verabschiedung erfolgt in der Gemeinderatsitzung am 20.12.2021.

 

Der Ortschaftsrat Frickingen wurde bereits im Vorfeld gebeten, bis zur Gemeinderatssitzung am 22.11.2021 sowohl einen Vorschlag für die Neuwahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers Frickingen und ggfs. für die Stellvertretung zu unterbreiten.

 

Die Ortschaftsratssitzung fand am 18.10.2021 statt. Die Ortschaftsräte schlugen für die Neuwahl des Ortsvorstehers von Frickingen Herrn Ortschafts- und Gemeinderat Richard Faußner und als seine Stellvertreterin Frau Ortschaftsrätin Miriam Schmid vor.

 

Richard Faußner wurde am 07.06.2009 erstmals in den Ortschaftsrat Frickingen gewählt und gehört dem Gremium seitdem ununterbrochen an. Seit dem 29.07.2009 hat er das Amt des stellvertretenden Ortsvorstehers von Frickingen inne.

Miriam Schmid wurde am 26.05.2019 erstmals in den Ortschaftsrat von Frickingen gewählt.

 

Nach § 71 GemO werden der Ortsvorsteher und ein oder mehrere Stellvertretungen vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger, die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter aus der Mitte des Ortschaftsrates gewählt. Sowohl Richard Faußner als auch Miriam Schmid erfüllen diese Voraussetzungen. Hinderungsgründe gem. § 46 i.V.m. § 72 GemO sind nicht bekannt. Da Herr Richard Faußner als Mitarbeiter im Bauhof der Gemeinde beschäftigt ist, machte Gemeinderat Anton Scherer deshalb einige kritische Anmerkungen.

 

Entsprechend dem Vorschlag des Ortschaftsrates Frickingen vom 18.10.2021 wurden anschließend Herr Richard Faußner zum Ortsvorsteher und

Frau Miriam Schmid zur stellv. Ortsvorsteherin von Frickingen gewählt.

 

v.l. Ortsvorsteher Frickingen Richard Faußner und Bürgermeister Alfons Jakl

 

 

 

 

 

 

  1. Bebauungsplan „Brühl“ in Eglingen;

Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Satzungsbeschluss

 

Bürgermeister Jakl erläuterte, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.07.2021 die Entwürfe gebilligt und die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen hat.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB lagen die Entwürfe des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 30.08.2021 – 01.10.2021 (je einschließlich) öffentlich aus. Zeitgleich wurde die Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Herr Puschmann vom G+H Ingenieurteam trug die Stellungnahmen sowie die entsprechenden Anregungen vor.

 

Die relevanten Anregungen/Änderungen wurden in der vorliegenden Fassung eingearbeitet. Durch die vorgeschlagenen Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Somit kann der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen werden. Eine Artenschutzprüfung und eine Geruchsimmissionsprognose wurden durchgeführt.

 

Herr Puschmann vom G+H Ingenieurteam aus Giengen erläuterte die eingegangenen Stellungnahmen.

 

  1. Beschluss zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

 

Der Gemeinderat beschloss nach ausführlicher Beratung das Ergebnis der Abwägung zu den im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden (§4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§3 Abs. 2 BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen.

Die Verfasser der Stellungnahmen werden vom jeweiligen Ergebnis der Abwägung benachrichtigt.

 

  1. Satzungsbeschluss

 

Der Bebauungsplan „Brühl“ in der Fassung vom 26.07.2021/22.11.2021 wurde nach §10 Baugesetzbuch (BauGB) und nach §4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen.


Die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Brühl“ in der Fassung des G+H Ingenieurteam (Giengen) vom 26.07.2021/22.11.2021 mit Zeichnerischem Teil, Schriftlichem Teil, Begründung mit Umweltbericht, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Artenschutzrechtlicher Untersuchung der G+H Ingenieurteam GmbH wurden nach §74 Landesbauordnung (LBO) und §4 GemO als selbständige Satzung beschlossen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, den beschlossenen Plan gemäß §10 Abs. 3 BauGB nach der Genehmigung bzw. der Inkraftsetzung des parallel aufgestellten Flächennutzungsplans durch ortsübliche Bekanntmachung wirksam werden zu lassen.

 

 

  1. Änderung Flächennutzungsplan;

Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Feststellungsbeschluss

 

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.07.2021 die Entwürfe gebilligt und die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen hat.

In Eglingen besteht ein erheblicher Bedarf an Bauflächen. Deshalb wird der Bebauungsplan „Brühl“ aufgestellt, der ein Allgemeines Wohngebiet und ein Dörfliches Wohngebiet ausweist. Da der Flächennutzungsplan nur einen Teil als Wohnbaufläche ausweist muss dieser geändert werden.

 

  1. Beschluss zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

 

Der Gemeinderat beschloss nach ausführlicher Beratung das Ergebnis der Abwägung zu dem im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden (§4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§3 Abs. 2 BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen.

Die Verfasser der Stellungnahmen werden vom jeweiligen Ergebnis der Abwägung benachrichtigt.

 

  1. Feststellungsbeschluss

 

Der Gemeinderat billigte die vorliegende Fassung vom 26.07.2021/22.11.2021 der Flächennutzungsplanänderung „Brühl“ in Eglingen mit Zeichnerischem Teil, Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzrechtlicher Untersuchung und beschloss deren Feststellung.

Die Flächennutzungsplanänderung wird dem Landratsamt Heidenheim zur Genehmigung vorgelegt.

 

 

  1. Technische Optimierung der Regenüberlaufbecken – Erhöhung des Förderantrags für die Erdarbeiten am RÜB Dunstelkingen und Vergabe der Erd-, Beton- und Kabelarbeiten

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.09.2021 die Maschinentechnik und die EMSR-Technik zur technischen Optimierung des Regenüberlaufbeckens (RÜB) Dunstelkingen vergeben.

 

Da nach der Ausführungsplanung für das RÜB Dunstelkingen und abschließender Rücksprache mit dem Landratsamt Heidenheim noch Veränderungen in dem Gewerk
Erd-, Beton- und Kabelarbeiten vorgenommen wurden, war vor dieser Vergabe noch ein Erhöhungsantrag zu stellen.

 

Die Mehrkosten belaufen sich nach der Berechnung des Ingenieurbüros Kolb auf brutto 91.916,79 €. Für diese Mehrkosten wurde am 23.09.2021 ein Erhöhungsantrag gestellt. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Erhöhungsantrag am 14.10.2021 in Höhe von 86.353,54 € bewilligt. Die Differenz in Höhe von 5.563,25 € muss zu 100% und der Eigenanteil in Höhe von 20% mit 17.270,71 € (insgesamt: 22.833,96 €) von der Gemeinde getragen werden. Die Mittel werden im Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung bereitgestellt.

 

Nach der Genehmigung kann dann dieses Gewerk vergeben werden.

 

Durch das Ingenieurbüro Kolb wurde für die ausgeschriebene Maßnahme eine Kostenberechnung erstellt. Diese ergibt eine positive Differenz von 5.973,26 €. Die Kostenberechnung liegt somit ca. 3,6 % über dem Ausschreibungsergebnis.

 

Unter Berücksichtigung der Vergabe der E-Technik und M-Technik in der Sitzung am 20.09.2021 ergeben sich in der Gesamtsumme Kosten von brutto 280.093,60 €. Die Kostenberechnung, die dem Zuschussantrag für die Gewerke zu Grunde liegt, beläuft sich auf brutto 274.980,05 €. Dies ergibt eine geringfügige negative Differenz von 5.113,55 €.

 

Die Arbeiten für die Erd-, Beton- und Kabelarbeiten für die Technische Optimierung des RÜB Dunstelkingen wurden einstimmig an die Firma Riffel Bau & Fertigteile GmbH aus Dischingen, mit der Angebotssumme von brutto 164.607,29 € vergeben.

 

 

  1. Anbau an das Feuerwehrmagazin Eglingen; Vergabe der Container

 

Der geplante Anbau von Mannschaftsumkleideräumen an das bestehende Feuerwehrmagazin Eglingen soll in Containerbauweise erfolgen. Hierfür besteht die Möglichkeit, gebrauchte Container aus dem Mietparkbestand der Firma Grinbold-Jodag GmbH aus Eglingen zu erwerben. Die Containeranlage besteht aus drei Containern, welche dann durch Umbaumaßnahmen entsprechend den Anforderungen der Feuerwehr und des vorhandenen Gebäudes angepasst werden. Die Erstellung der Fundamente für die Container und des Durchbruches am Gebäude erfolgt bauseits.

 

Die Firma Grinbold-Jodag GmbH hat der Gemeinde ein entsprechendes Angebot für die Lieferung, Aufstellung und Montage der Containeranlage mit der Brutto-Angebotssumme von 16.394,63 € unterbreitet. Für eine in diesem Umfang neue Containeranlage würden der Gemeinde laut Fa. Grinbold-Jodag Kosten in Höhe von brutto ca. 32.725 € entstehen.

 

Die Container sind mit Türen, Fenstern, Elektroinstallation, Beleuchtung und E- Heizung ausgestattet. Die notwendigen Mannschaftsspinde für den Anbau wurden bereits bestellt, welche sich auf brutto 7.138,00 € belaufen. Somit ergeben sich Gesamtausgaben von 23.532,63 €.

 

Im Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Dischingen sind für den Anbau mit den benötigten Mannschaftsspinden insgesamt 30.000 € eingestellt. Die verbleibenden 6.500 € werden für die Erstellung der Fundamente für die Container und des Durchbruchs am Gebäude benötigt.

 

Im Vorfeld wurde im Feuerwehrmagazin bereits die alte Ölheizung durch eine neue Gasheizung ersetzt.

 

Die Lieferung, Aufstellung und Montage der Containeranlage für den Anbau von Mannschaftsumkleideräumen an das bestehende Feuerwehrmagazin Eglingen wurde einstimmig an die Firma Grinbold-Jodag GmbH aus Eglingen, mit der Brutto-Angebotssumme von 16.394,63 € vergeben.

 

 

  1. Sonderförderprogramm Sirenen

 

Die Starkregenereignissen im Sommer diesen Jahres haben zu erheblichen Schäden geführt. Dies hat bundesweit eine Diskussion über notwendige Schutzmaßnahmen ausgelöst.

 

Mit Schreiben vom 01.10.2021 hat das Innenministerium BW mitgeteilt, dass ab dem 02.10.2021 mit Inkrafttreten der Sirenenförderrichtlinie eine Antragstellung im Rahmen des Sonderförderprogramms Sirenen möglich ist. Förderanträge können bis zum 12.11.2021 eingereicht werden. Das Volumen wurde vom Landratsamt Heidenheim auf 11 Mio. € beziffert und die Vergabe erfolgt nach dem Windhundverfahren.

 

Am 26.10.2021 fand beim Landratsamt Heidenheim ein Informationsaustausch statt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten die wenigsten Gemeinden bislang etwas unternommen. Aufgrund der Starkregenereignisse in Verbindung mit den zurückgebauten Sirenen in den letzten Jahren soll dieser Trend nun gebrochen werden und Schutzmaßnahmen insbesondere die Warnmöglichkeit für die Bevölkerung verbessert werden.

 

Der Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 21.10.2021 über das Förderprogramm informiert. Der Antrag wurde am 28.10.2021 auf elektronischem Weg an das Regierungspräsidium geschickt. Zwingender Bestandteil des Antrags ist ein „geeigneter Nachweis über die Notwendigkeit der beantragten Maßnahmen“. Geeignet sind nach der Förderrichtlinie beispielsweise ein entsprechender Beschluss des Gemeinderates zur Errichtung eines Sirenennetzes oder Ergänzung eines bestehenden Sirenennetzes, entsprechende Planungsunterlagen, grafische Darstellungen der geplanten Sirenenstandorte oder, sofern bereits eine Beauftragung oder Bestellung erfolgt ist, ein Nachweis über den Vertragsabschluss.

 

Für die elektronischen Sirenenanlagen wird mit Gesamtkosten von rund 180.000 € und Fördermitteln in Höhe von rund 115.000 € gerechnet, was einer Förderquote von 66 % entspricht. Im Rahmen dieses Konzepts sollen die bestehenden neun Sirenen erneuert werden und im Ortsteil Iggenhausen eine zusätzliche Sirene geschaffen werden. Iggenhausen wäre aufgrund der unmittelbaren Nähe zu einem Hochwasserrückhaltebecken im schlimmsten Falle eines Starkregenereignisses massiv betroffen.

 

Nach Schätzungen geht die Verwaltung von einem Abdeckungsgrad mit einem Radius von ca. 700 m, in topographisch ungünstigen Lagen von ca. 400 m aus. Weiterhin wurden die UTM-Koordinaten nach bestem Wissen über das Geoportal ermittelt.

 

Der Gemeinderat stimmte der Errichtung eines Sirenennetzes einstimmig zu. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel werden im Haushaltsplan 2022 bereitgestellt.

 

 

  1. Spendenannahmen

 

Der Gemeinde zugegangene Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen dürfen nur vom Gemeinderat angenommen werden. Folgende Spenden wurden vom Gemeinderat einstimmig angenommen:

 

Die Jagdgenossenschaft Frickingen spendete für den Kindergarten mit Naturprofil in Frickingen 200,00 € sowie für die Ortschaftsverwaltung Frickingen 400,00 €.

Für den Dorfbrunnen in Katzenstein spendete die Fa. Scherer Metallbau und Schmiedekunst, Frickingen, 380,00 €.

Die Buchhandlung Thalia in Heidenheim spendete Bücher für die Bibliothek an der Egauschule im Wert von ca. 200,00 €.

Markus Gruber Personenbeförderung, Dischingen vermietete einen 9-Sitzer Bus ohne Fahrer an die Jugendfeuerwehr Dischingen und hat die Kosten dafür in Höhe von 150,00 € erlassen.

Die Jugend Dischingen e.V. spendete Getränke für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kinderferienprogramms im Wert von 800,00 €.

 

Die Gemeinde dankt allen Spenderinnen und Spendern herzlich für ihr Engagement.

 

 

  1. Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Der Gemeinderat hat jeweils einstimmig folgenden Bauanträgen zugestimmt und das baurechtliche Einvernehmen erteilt:

 

  • Neubau eines Bungalows mit Carport auf dem Flurstück Nr. 201 und ein Teil von Flurstück Nr. 1022, Am Michaelsberg, Dischingen
  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück Nr. 18/1, Kohlbauerngasse 6, Frickingen
  • Umbau am bestehenden Lagerhaus mit Überdachung auf dem Flurstück Nr. 59/1, Obere Straße 16, Frickingen
  • Nutzungsänderung: Privat Praxis für ganzheitliche Massage auf dem Flurstück Nr. 643/12, Schloßgartenstraße 34, Dunstelkingen
  • Errichtung eines zusätzlichen Aufenthaltsraumes auf dem Flurstück Nr. 56/2, Turnstraße 1, Dischingen
  • Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Flurstück Nr. 1296/8, Helfensteinstraße 25, Dischingen

 

 

  1. Bekanntgaben

 

Termine:

06.12.2021            Gemeinderatssitzung

20.12.2021            Gemeinderatssitzung

05.01.2022            Klausurtagung Gemeinderat

17.01.2022             evtl. Besuch CMT

24.01.2022            Gemeinderatssitzung

 

 

  1. Anfragen

 

Gemeinderat Mundinger schlug vor, dass die Grundschulkinder wieder zu Hause und nicht in der Schule auf Corona getestet werden sollen, da dadurch viel Unterrichtszeit verloren geht. Seines Wissens sieht die Corona-Verordnung vor, dass die Schulen festlegen können, wo getestet wird. Ein weiteres Problem sieht er in den Stäbchentests, da die Grundschulkinder noch nicht so sensibilisiert sind und die Verletzungsgefahr hoch ist. Er würde Spucktests bevorzugen.

 

Bürgermeister Jakl erklärte hierzu, dass die Tests vom Land geliefert werden und die Gemeinde hierauf keinen Einfluss hat. Zudem sind die Stäbchentests seines Erachtens genauer wie Spucktests. Auch Gemeinderat Kragler befürwortete den Vorschlag, die Grundschulkinder wieder zu Hause zu testen; auch im Hinblick darauf, dass ein positiv getestetes Kind u. U. schon Kontakt mit anderen Kindern hatte. Bürgermeister Jakl sichert zu, diesbezüglich nochmals mit Schulleiterin Heidrun Abele Rücksprache zu halten.

 

 

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