Gemeinderatssitzung 23.05.2022 Bericht

  1. Bebauungsplan „Sondergebiet Härtsfeldsee“;

Bericht über das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung und Abwägung über Einwendungen und Anregungen des Natur- und Landschaftsschutzes; Billigung des Planentwurfes und Beschluss über die öffentliche Auslegung

 

Bürgermeister Jakl erläuterte, dass der Bebauungsplan „Sondergebiet Härtsfeldsee“ aufgrund einer baulichen Erweiterung in Form von 30 Wohnmobilstellplätzen auf dem Flurstück Nr. 1969 der Gemarkung Dischingen erforderlich wird. Außerdem wird der bauliche Bestand und die baurechtliche genehmigte Erweiterung im Bereich des Kiosk Härtsfeldsee vom Bebauungsplan umfasst. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2020 hierfür den Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

In der Gemeinderatssitzung am 26.10.2020 wurde der Bebauungsplanvorentwurf mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung des Ingenieurbüros Kolb vom 26.10.2020 mit zeichnerischem Teil, schriftlichem Teil, Begründung und Umweltbericht gebilligt.

Außerdem wurde die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

 

Die öffentliche Auslegung fand vom 11.12.2020 bis 22.01.2021 statt. Diese wurde im Nachrichtenblatt Nr. 49 vom 04.12.2020 der Gemeinde Dischingen bekannt gegeben. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit E-Mail vom 10.12.2020 informiert.

 

Frau Steck-Menz vom Ing.-Büro Kolb in Steinheim sowie Frau Zeeb vom Planungsbüro Zeeb & Partner in Ulm erläuterten in der Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Anregungen und den Abwägungsvorschlag der Verwaltung.

 

In der Sitzung des Gemeinderats am 01.03.2021 wurden bereits die eingegangenen Stellungnahmen vorgestellt, ausstehend war die Abwägung in Bezug auf die umweltbezogenen Belange, die sich aus der artenschutzrechtlichen Prüfung und dem Umweltbericht ergeben.

 

Relevante Anregungen wurden bereits in die vorliegende Entwurfsfassung eingearbeitet und ebenfalls erläutert.

 

Der Gemeinderat fasste daraufhin einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der vorgestellten Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird zugestimmt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Sondergebiet Härtsfeldsee“ in der Fassung des Ing.-Büro Kolb (Steinheim) vom 23.05.2022 mit Zeichnerischer Teil, Schriftlicher Teil, Begründung mit Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Prüfung in der Fassung des Büro Zeeb & Partner (Ulm) vom 23.05.2022 wird gebilligt.
  3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.
  4. Der Entwurf des Bebauungsplans werden nach § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und somit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

 

 

  1. Vorstellung der Ergebnisse der Neuberechnung des Allgemeinen Kanalisationsplanes Dunstelkingen und der notwendigen Sanierungsmaßnahmen

 

Bürgermeister Jakl erläuterte, dass die Erlaubnis des im Jahre 1996 genehmigten “Allgemeinen Kanalisationsplan“ für den Teilort Dunstelkingen zum 31.12.2022 abläuft. Mit der Überarbeitung und Neuberechnung des AKP wurde das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim beauftragt. Für die Zustandserfassung des Kanalsystems, welche zur Beurteilung und Bearbeitung notwendig ist, wurde im Rahmen der fälligen Eigenkontrollverordnung eine Kamerabefahrung beauftragt.

 

Die Abstimmung mit dem Landratsamt Heidenheim und Vorlage der Planunterlagen für das Wasserrechtsverfahren erfolgt bis 30.06.2022.

 

Frau Streicher vom Ing.-Büro Kolb stellte die Ergebnisse der Neuberechnung und den dazu gehörigen Sanierungsmaßnahmen vor.

 

Der Gemeinderat hat diese Ausführungen zur Kenntnis genommen.

 

 

  1. Rathausneubau; Bericht über den aktuellen Kostenstand und Beschluss über das weitere Vorgehen

 

Bürgermeister Jakl erläuterte, dass der Rathausneubau die Verwaltung und den Gemeinderat seit geraumer Zeit beschäftigt.

Die Architektenauswahl erfolgte über ein Wettbewerbsverfahren, das das Büro KAYSER Architekten aus Aalen gewonnen hat. Die Planungsarbeiten waren im Januar 2021 so weit vorangeschritten, dass es möglich war eine Förderung aus dem Ausgleichstock zu beantragen. Diesem Antrag lagen Gesamtkosten von 5.571500 € zu Grunde. Über den Antrag wurde positiv entschieden und eine Förderung in Höhe von 845.000 € bewilligt.

 

Bedingt durch den Ukraine-Krieg haben sich die Baupreise vor allem im vergangenen Jahr enorm nach oben entwickelt und so mussten die Baukosten nach oben korrigiert werden. So ergaben sich zum Stand vom 04.04.2022 Gesamtkosten von 6.629.981 €. Bedingt durch das Ausschöpfen verschiedener Einsparmöglichkeiten konnten die Kosten auf 6.374.078 € gesenkt werden.

 

Der Gemeinderat hat daraufhin die Planer beauftragt, gepreiste Leistungsverzeichnisse zu erstellen, um die Kostenentwicklung einschätzen zu können. Dies ist inzwischen geschehen und die aktuellen Gesamtkosten liegen demnach bei 6.631.820 €. Hierbei gilt es zu beachten, dass in dieser Summe bereits Einsparpotenziale von 255.903 € berücksichtigt sind.

 

Bedingt durch die enorme Kostensteigerung stellt sich die Frage, wie die Gemeinde in dieser Angelegenheit weiter verfährt.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen folgende Möglichkeiten:

 

  • Das Vorhaben wird zunächst nicht weiter verfolgt und die weitere Preisentwicklung abgewartet
  • Die Bauarbeiten werden erst im Herbst ausgeschrieben, in der Hoffnung, dass für eine Ausführung im nächsten Jahr gute Ausschreibungsergebnisse erzielt werden
  • Die Bauarbeiten werden sofort ausgeschrieben, so dass baldmöglichst mit der Umsetzung begonnen werden kann

 

Unabhängig hiervor wäre es sinnvoll, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die im Detail nochmals gemeinsam mit dem Planungsbüro nach Einsparmöglichkeiten sucht.

 

Architekt Bennet Kayser erläuterte in der Sitzung die Kostenentwicklung detailliert.

 

Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für BEG Kommunen - Zuschuss (464) und gewerbliche Bestätigung zum Antrag Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude wurde eingereicht. Der Verwaltung wurde von der KfW der Eingang des Antrages bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt jedoch keine Vorwegnahme einer Entscheidung dar. Auf eigenes Risiko können Liefer- und Leistungsverträge schon nach Eingang des Antrages abgeschlossen werden.

Der Gemeinderat beschloss daraufhin nach ausgiebiger Diskussion mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen, auf die sofortige Vergabe der Gewerke für den Rathausneubau zu verzichten und die Entscheidung über die Ausschreibung auf Herbst, Stichtag 01.10.2022, zu verschieben. Das Architekturbüro wird bis dahin beauftragt, nochmals zusätzliche Gewerke zu bepreisen sowie die Preise der aktuellen Gewerke zu aktualisieren.

 

 

  1. Festlegung eines Straßennamens für das Baugebiet „Hinter dem Schloßgarten – westlicher Teil“ in Dunstelkingen

 

Martina Oberschmid erläuterte, dass im Baugebiet „Hinter dem Schloßgarten“ in Dunstelkingen die Ringstraße ausgebaut wurde und den Straßenamen „Schloßgartenstaße“ hat. Im Verlauf der Ringstraße befindet sich eine Abzweigung für eine Erschließungsstraße mit Wendehammer zur geplanten Erweiterung dieses Baugebietes. Für diese geplante Erschließungsstraße wurde bislang noch kein Straßenname vergeben.

 

Der Ortschaftsrat hat sich bereits Gedanken darüber gemacht. Als neuer Straßenname wurde „Neuer Schloßgarten“ oder „Schloßgartenzwickel“ vorgeschlagen. Einstimmig wurde im Ortschaftsrat als Straßenname für die geplante Erschließungsstraße „Neuer Schloßgarten“ beschlossen.

 

Der Gemeinderat hat einstimmig entschieden, für die geplante Erschließungsstraße im Baugebiet „Hinter dem Schloßgarten“ in Dunstelkingen als neuen Straßennamen „Neuer Schloßgarten“ festzusetzen.

 

 

  1. Entwidmung einer Teilfläche des Weges Flurstück Nr. 35 in Frickingen

 

Martina Oberschmid erläuterte, dass der Gemeinderat am 20.12.2021 beschlossen hat, eine Teilfläche des gemeindeeigenen Weges Flst.-Nr. 35 im Wohngebiet „In den Hofwiesen“ der Gemarkung Frickingen zu entwidmen und dem öffentlichen Verkehr zu entziehen.

 

Eine Straße kann eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen. Diese Teilfläche ist entbehrlich, da sie jede Verkehrsbedeutung verloren hat.

 

Mit der Einziehung verliert die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Sie darf nicht mehr von der Allgemeinheit genutzt werden. Die Verwaltung hat das Entwidmungsverfahren eingeleitet und der Öffentlichkeit bis zum 19.04.2022 die Möglichkeit gegeben, Einwendungen gegen die Einziehung vorzubringen. Im Nachrichtenblatt vom 14.01.2022 wurde darauf hingewiesen. Es sind keine Einwendungen vorgebracht worden.

 

Die Gemeinde beabsichtigt, die Teilfläche nach erfolgtem Entwidmungsverfahren an den angrenzenden Grundstückseigentümer zum Bodenrichtwert zu veräußern.

 

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, eine Teilfläche des gemeindeeigenen Weges Flst.-Nr. 35 im Wohngebiet „In den Hofwiesen“ der Gemarkung Frickingen mit ca. 14 qm zu entwidmen und dadurch dem öffentlichen Verkehr zu entziehen. Der Verkauf erfolgt zum Bodenrichtwert von 70,00 €/qm.

 

 

  1. Neuabschluss eines Liefer- und Rückkaufvertrages für Holzhackschnitzel mit der Dillinger Biomasse GmbH & Co. KG

 

Kämmerer Dirk Schabel berichtete, dass seit August 2011 mit der Dillinger Biomasse GmbH & Co. KG vertragliche Beziehungen zur Lieferung und zum Rückkauf von Holzhackschnitzeln bestehen. Die Verträge hatten jeweils eine Laufzeit von zwei Jahren mit Verlängerungsoptionen. Der letzte Vertrag wurde zum 01.07.2020 mit einer Laufzeit bis 30.06.2022 und ebenfalls einer Verlängerungsoption um ein Jahr abgeschlossen.

 

Im März 2022 hat die Dillinger Biomasse GmbH angekündigt, dass aufgrund der gestiegenen Energiekosten aber auch aufgrund gestiegener Vergütungspreise für Hackschnitzel die bisher vereinbarten Konditionen nicht weiter vereinbart werden können und der Verwaltung einen Vertragsentwurf zukommen lassen. Danach beträgt die Vergütung für den

 

Ankauf von Hackgut:         Sammelplätze         bisher 1,00 €          neu 3,00 €

                                       Weichholz (Fichte)  bisher 1,50 €          neu 4,50 €

                                       Hartholz (Buche)     bisher 3,00 €          neu 5,50 €

 

Rückkauf Hackschnitzel:                                 bisher 22,90 €        neu 29,50 €

 

Im Übrigen sind die Vertragsbedingungen im Wesentlichen gleich. Die Laufzeit des Vertrags würde aber aufgrund der derzeit unsicheren Rahmenbedingungen nur ein Jahr mit Verlängerungsklausel betragen.

 

Der Ergebniseffekt von 1.130 € wird sich im Haushaltsjahr 2022 aufgrund des unterjährigen Vertragsbeginns zu etwa 50% auswirken, was 565 € entspricht.

 

Der Landkreis Heidenheim arbeitet nach eigener Aussage fast ausschließlich mit der Dillinger Biomasse GmbH & Co. KG zusammen, weil dies eines der wenigen Unternehmen sei, die in der Vergangenheit überhaupt noch Geld für die Abholung von Hackgut bezahlt haben und auch immer bereit waren auch Kleinmengen abzuholen. Die Dillinger Biomasse GmbH & Co. KG arbeitet bei der Abholung von Hackgut mit einem Schätzverfahren, das in etwa der Menge entspricht, welche auch von Mitarbeitern des Landratsamtes ermittelt wurde.

 

Die Dillinger Biomasse GmbH & Co. KG hat in ihrem neuen Angebot erstmals die Lieferung Frei Heizung angeboten. Preislich wäre die Lieferung brutto rund 6,50 € günstiger, was bei 10 – 12 Lieferungen Einsparungen von rund 75 € pro Jahr bedeuten würde. Aufgrund der geringen Preisdifferenz wäre der Vorschlag der Verwaltung, die Abholung nach wie vor über den bisherigen Anbieter zu beauftragen. Die Zusammenarbeit war in der Vergangenheit sehr gut und zuverlässig.

 

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, mit der Dillinger Biomasse GmbH & Co. KG einen neuen Holzhackschnitzel Liefer-/Rückkaufvertrag zu den oben genannten Bedingungen abzuschließen. Wie bisher soll die Abholung der Hackschnitzel ab Lager Wittislingen erfolgen

 

 

  1. Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Ortsbaumeister Harald Wörner stellte das Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat einstimmig folgendem Bauantrag zugestimmt und das baurechtliche Einvernehmen erteilt:

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück Nr. 198/22, Reistinger Straße 5, Ballmertshofen

 

  1. Bekanntgaben

 

Kämmerer Schabel teilte mit, dass im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vom Gemeinderat die Anfrage an die Verwaltung gerichtet wurde, welche altvertraglichen Regelungen zur Beteiligungen der bürgerlichen Gemeinde an den Instandhaltungsaufwendungen der Kirchen im Gemeindegebiet zum Tragen kommen. Die Verwaltung hat daraufhin auf Empfehlung von Herrn Pfarrer Dr. Horst mit dem Staatsarchiv Ludwigsburg Kontakt aufgenommen und nach telefonischer Einweisung in das „Online-Findmittelsystem“ unter Nennung der Bestellsignaturen die entsprechenden Vermögensausscheidungsurkunden bestellt.

 

Der Begriff „Vermögensausscheidung“ (eigene Recherche):

Das Zentrale Stiftungsvermögen wurde aufgelöst und an die Kirchengemeinden übertragen, die zentralen Stiftungen wurden nach dem Vermögensübertrag aufgelöst.

 

 

Das Ergebnis der Recherche stellt sich wie folgt dar:

 

Ortsteil

Turm

Uhr

Glocken

Friedhof mit Mauer

Sonstiges

Dischingen

keine Angaben

Unterhalt und Anschaffung: bürgerliche Gemeinde

Unterhalt und Anschaffung: kirchliche Gemeinde

keine Angaben

 

Ballmertshofen

25%

25%

25%

25%

 

Demmingen

keine Angaben

Unterhalt und Anschaffung: bürgerliche Gemeinde

keine Angaben

Unterhalt neuer Friedhof: bürgerliche Gemeinde Umfassungsmauer neuer Friedhof: Stiftung, aber bei deren Zahlungsunfähigkeit muss die Gemeinde einstehen. Umfassungsmauer alter Friedhof: Kirchengemeinde

 

Dunstelkingen

keine Angaben

20%

20%

Unterhalt: kirchliche Gemeinde

Gilt auch bei Neuanschaffungen; Friedhof wurde durch die bürgerliche Gemeinde errichtet und dann der Kirchengemeinde übergeben

 

Ortsteil

Turm

Uhr

Glocken

Friedhof mit Mauer

Sonstiges

Eglingen

keine Angaben

keine Angaben

keine Angaben

Befindet sich im Eigentum der Gemeinde

 

Frickingen

Keine Beteiligung der Gemeinde

Keine Beteiligung der Gemeinde

Keine Beteiligung der Gemeinde

Keine Beteiligung der Gemeinde

Die in der Urkunde erwähnte Kirche gehörte der Gemeinde. Diese befand sich bei der alten Schule und wurde bereits abgerissen. An dieser Stelle wurde die Kirche "Maria Königin" errichtet.

Iggenhausen

Keine Beteiligung der Gemeinde

Keine Beteiligung der Gemeinde

Keine Beteiligung der Gemeinde

Keine Beteiligung der Gemeinde

 

Wagenhofen

keine Angaben

keine Angaben

keine Angaben

15%

 

Hofen

Keine Beteiligung der Gemeinde

Keine Beteiligung der Gemeinde

Keine Beteiligung der Gemeinde

Keine Beteiligung der Gemeinde

Kapelle wurde durch Privatpersonen errichtet

Osterhofen

Keine Beteiligung der Gemeinde

Keine Beteiligung der Gemeinde

Keine Beteiligung der Gemeinde

Keine Beteiligung der Gemeinde

 

Trugenhofen

25%

25%

25%

25%

 

Schrezheim

Keine Beteiligung der Gemeinde

Keine Beteiligung der Gemeinde

Keine Beteiligung der Gemeinde

Keine Beteiligung der Gemeinde

 

Katzenstein

Keine Beteiligung der Gemeinde

Keine Beteiligung der Gemeinde

Keine Beteiligung der Gemeinde

Keine Beteiligung der Gemeinde

 

 

 

Bürgermeister Jakl berichtete, dass eine Delegation des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung vom 12. bis 15.05.2022 die Partnergemeinde Mittelherwigsdorf in Sachsen besuchte. Auf der Rückfahrt erlitt der MTW der Freiwilligen Feuerwehr – Abteilung Dischingen bei Plauen einen Motorschaden. Die Reparaturkosten belaufen sich auf rd. 10.000 €. Nach Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr wurde die Reparatur am 18.05.2022 in Auftrag gegeben.

 

 

Kämmerer Schabel teilte mit, dass die Gemeindeverwaltung im September 2021 vier Förderanträge nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft eingereicht. Dies waren im Einzelnen:

OD Hofen – Kanalsanierung

OD Hofen – Erneuerung Wasserversorgung

Dischingen – Kanalsanierung „Am Baumwolf“

Egaugruppe – Neubau Hochbehälter Frickingen

 

Der Antrag für die Kanalsanierung „Am Baumwolf“ wurde in Höhe von 170.000 € bewilligt (Antrag: 254.000 €). Die Maßnahme musste im Antrag rechnerisch in zwei getrennten Abschnitten dargestellt werden: Sanierung und Aufdimensionierung. Vermutlich wurde nur die Sanierung im Rahmen der Härtefallregelung bewilligt. Die restlichen Anträge wurden leider abgelehnt.

 

In Abhängigkeit von der Entscheidung des Ausgleichstocks zur OD Hofen, wird sich die Verwaltung im Falle einer Bewilligung der Mittel, unmittelbar danach um Rückläufer zur Kanalsanierung bemühen.

 

Mit Datum vom 07.04.2022 wurde der Förderantrag für die Machbarkeitsstudie zur Anbindung der Kläranlage Demmingen an die Kläranlage Dattenhausen eingereicht. Dieser Antrag wurde am 13.05.2022 bewilligt (Kosten: 49.600 €, Zuschuss: 24.800 €).

 

 

Termine:

30.05.2022             Verbandsversammlung ZV Wasserversorgung Egaugruppe
20.06.2022             Kandidatenvorstellung – BM-Wahl

27.06.2022             Gemeinderatssitzung

03.07.2022             Bürgermeisterwahl

25.07.2022             Gemeinderatssitzung

26.07.2022             Verbandsversammlung AZV

 

  1. Anfragen

 

Gemeinderat Scherer fragte nach, ab wann der Zeltplatz Karlsbrunnen wieder genutzt werden kann. Ortsbaumeister Wörner teilte mit, dass bereits wieder möglich ist. Der neue Duschcontainer wurde bereits aufgestellt und derzeit werden das Dach und die Holzverkleidung angebracht.

 

 

Weiter fragte Gemeinderat Scherer nach, wann der restliche Zaun bei der alten Kläranlage in Dischingen erneuert wird. Der genaue Zeitpunkt muss von Ortsbaumeister Wörner abgeklärt.

 

 

Des Weiteren erkundigte sich Gemeinderat Scherer nach dem Stand bzgl. der Mängel an den Fenstern in der Turnhalle Dunstelkingen. Bürgermeister Jakl und Gemeinderat Pappe berichteten, dass der Gutachter zwischenzeitlich vor Ort war und die Mängel behoben wurden.

 

 

Gemeinderat Sporer schlug vor, den Trimm-Dich-Pfad zwischen Dischingen und Schrezheim wieder zu aktivieren. Bürgermeister Jakl erläuterte hierzu, dass der Trimm-Dich-Pfad komplett stillgelegt wurde. Falls ein Neustart gewünscht wird, gibt es die Möglichkeit, das Projekt im Förderprogramm LEADER anzumelden und im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2023 Mittel dafür bereitzustellen.

 

 

Gemeinderat Fischer schlug vor, in Ballmertshofen an einem Feldweg Hunde-Toiletten anzubringen, da das Aufkommen der Hundespaziergänger speziell an diesem Weg sehr hoch ist. Aufgrund der Gleichbehandlung gegenüber den anderen Teilorten wird hiervon abgesehen.

 

Weitere Informationen zur Gemeinderatssitzung erhalten Sie im Ratsinformationssystem (RIS)

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