Gemeinderatssitzung 25.03.2021 Bericht

  1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

 

Bürgermeister Alfons Jakl gab bekannt, dass der Landkreis Heidenheim in diesem Jahr die Erneuerung der Fahrbahndecke der K 3034 zwischen Katzenstein und Frickingen plant. Der Landkreis möchte nun das neu aufgelegte Förderprogramm Stadt und Land in Kombination mit dem Landesgemeindefinanzierungsgesetz nutzen, um den bestehenden Gehweg, der eine Breite von 1,40 m hat, zu einem Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,50 m auszubauen. Der Gemeinderat hat am 01.03.2021 beschlossen, sich an den nicht durch die Förderung gedeckten Kosten mit 50 % bzw. max. 22.000 € zu beteiligen.

 

Der DRK-Kreisverband Heidenheim e.V. hat im Jahr 2020 für alle ehrenamtlichen Einsatzkräfte auf die „digitale Alarmierung“ umgestellt. Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom 01.03.2021 unterstützt die Gemeinde die Anschaffung von acht digitalen Meldeempfänger durch die DRK-Bereitschaft Dischingen mit einem Betrag von 1.200,00 € (150,00 € bei einem Anschaffungspreis von 329,63 € pro Meldeempfänger).

 

Derzeit läuft das Bebauungsplanverfahren für das neue Mischgebiet „Eisbühl/Zwinkelweg“ in Dischingen. Der Gemeinderat hat die Bauplatzpreise am 01.03.2021 wie folgt festgelegt: 123,00 €/qm für Wohnbaugrundstücke und 85,00 €/qm für Gewerbeflächen. In diesen Preisen sind die Anliegerbeiträge und die Kosten für die Hausanschlüsse von Kanal und Wasser bereits enthalten. Flächen für die Errichtung eines Boardinghouses werden zum Preis von 90,00 €/qm einschließlich der Anliegerbeiträge und zzgl. der Hausanschlusskosten von Kanal und Wasser abgegeben. Auskunft über die exakte Kostenaufgliederung erteilt das Ortsbauamt.

 

Über eine Einbeziehungssatzung sollen die Flächen „An der Halde/ Mühlbergstraße“ einer Bebauung zugeführt werden. Insgesamt sollen acht Bauplätze entstehen. Der Gemeinderat hat für diese Bauplätze am 01.03.2021 einen Preis von 145,00 €/qm festgesetzt. In diesem Preis sind die Anliegerbeiträge und die Kosten für die Hausanschlüsse von Kanal und Wasser bereits enthalten. Auskunft über die exakte Kostenaufgliederung erteilt das Ortsbauamt.

 

 

  1. Errichtung eines Solarparks auf der Gemarkung Dunstelkingen; Antrag der Greenovative GmbH, Nürnberg

 

Bürgermeister Alfons Jakl informierte, dass die Greenovative GmbH aus Nürnberg auf dem Grundstück Flurstück Nr. 283 und auf einer Teilfläche des Grundstückes Flurstück Nr. 286 der Gemarkung Dunstelkingen einen Solarpark mit einer Fläche von ca. 7 ha errichten möchte. Die betroffenen Grundstücke liegen unmittelbar an der Grenze zur Gemarkung Eglingen.

 

Der Ortschaftsrat Dunstelkingen hat die Errichtung des Solarparks abgelehnt, da hierfür ertragreiche landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden, der Solarpark von der Kreisstraße aus gut einsehbar ist und somit die Gefahr einer Blendwirkung besteht. Außerdem sind die Ortschafsräte der Auffassung, dass die Gemeinde durch PV-Anlagen auf Gebäuden, Windräder und die Holzhackschnitzelheizanlage bereits ihren Beitrag zur Energiewende leistet. Der Ortschaftsrat Eglingen hat trotz einiger Bedenken der Errichtung des Solarparks zugestimmt, da dieser wieder rückgebaut werden kann.

 

Frau Corinna Vogt (Projektentwicklung) und Herrn Markus Buortesch (Geschäftsführer) von der Greenovative GmbH stellten sowohl die Firma als auch die geplante Maßnahme vor.

 

Unklar ist bisher wo der erzeugte Strom ins Netz eingespeist werden kann, evtl. muss die Einspeisung am ca. 10 km entfernten „Wahlberg“ in Nattheim erfolgen. Hinzu kommt, dass die betroffene Fläche nicht im benachteiligten Gebiet liegt und somit eine garantierte EEG-Vergütung entfällt. Es muss also eine Direktvermarktung des Stroms erfolgen.

 

Das Projekt kann nur umgesetzt werden, wenn die Gemeinde hierfür über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen schafft. Der Gemeinderat beschloss nach einer ausführlichen Diskussion einstimmig, dies für die konkrete Fläche nicht zu tun. Grundsätzlich steht jedoch das Gremium der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage positiv gegenüber, sofern diese auf geeigneten Flächen errichtet wird.

 

 

  1. Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2021

 

Kämmerer Dirk Schabel berichtete, dass die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Heidenheim mit Erlass vom 22.02.2021 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat Dischingen am 25.01.2021 beschlossenen Haushaltssatzung und der Wirtschaftspläne 2021 für die Eigenbetriebe Wasserversorgung Abwasserentsorgung bestätigt hat. Weiter wurde die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2021 sowohl für den Eigenbetrieb Wasserversorgung als auch für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung bestätigt. Allerdings wurde angesichts der steigenden Verschuldung zwingende Haushaltsdisziplin angemahnt.

 

Die Kreditaufnahme durch den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung wurde jedoch nicht in voller Höhe von 948.342 € genehmigt, sondern lediglich bis zur Höhe von 904.856 €.

Verpflichtungsermächtigungen bedürfen nur dann einer Genehmigung, soweit sie in Folgejahren durch Kreditaufnahmen finanziert werden. Dies ist im Kernhaushalt der Fall. Von den beantragten 6.460.000 € wurden nur 4.000.000 € genehmigt.

Im Eigenbetrieb Abwasser wurden die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 261.500 € nicht genehmigt. Dies betrifft ausschließlich die Maßnahme „Technische Optimierung der RÜBs“ ab 2023. Diese Einschränkung ist als unkritisch zu bewerten, da die Ausschreibung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erst später in zwei Tranchen erfolgt.

Falls alle geplanten Fördermittel bewilligt und die Maßnahmen umgesetzt werden, wird die Verschuldung der Gemeinde Dischingen beim rund 3,9-fachen der durchschnittlichen Gesamtverschuldung von Gemeinden vergleichbarer Größenordnung in Baden-Württemberg liegen.

 

 

  1. Freiwilliger Verzicht auf Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen

 

Bürgermeister Alfons Jakl erläuterte, dass das Land für die Zeit vom 11.01. bis 22.02.2021 (30 Schließtage) 80 Prozent der nicht erhobenen bzw. zu erstattenden Gebühren und Elternbeiträge erstattet, die kommunale Seite übernimmt 20 Prozent. Um die Eltern zu entlasten, trägt die Gemeinde die Kosten für 7 Schließtage (16.12.-22.12.2020 und 07.01.-08.01.2021) zu 100%.

Deshalb beschloss der Gemeinderat einstimmig den pauschalen freiwilligen Verzicht auf die Erhebung der regulären monatlichen Elternbeiträge (Kostenbeiträge) für die Monate Januar und Februar 2021 bei den gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen, die von Schließung auf der Grundlage der CoronaVO betroffen waren. Der Verzicht gilt nicht in Fällen, in denen im Schließzeitraum eine Anmeldung zur Notbetreuung erfolgt ist. Für diese werden –wie in den Zeiten des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 unabhängig von Dauer der täglichen Inanspruchnahme – 8 €/Tag berechnet. Der Katholischen Kirchengemeinde wurde empfohlen, entsprechend zu verfahren.

 

 

  1. Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen für das Schuljahr 2021/2022

 

Hauptamtsleiterin Evi Saur erläuterte die Entwicklung des freigestellten Schülerverkehrs zur Beförderung der bayrischen Schüler/innen an die Egauschule Dischingen und dessen erneute Ausschreibung.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, den freigestellten Schülerverkehr für die Schülerinnen und Schüler aus Bayern für das Schuljahr 2021/2022 an die günstigste Bieterin, die Fa. Gerstmayr-Reisen BetriebsGmbH, Amerdingen mit den angebotenen Kalkulationspreisen je Bus/Fahrzeug zu vergeben. Aufgrund der angebotenen Einzelpreise wird mit einem Jahresaufwand von ca. brutto 140.968,17 € kalkuliert für 185 Schultage. Grundlage der endgültigen Preisberechnung wird der Fahrplan sein, der sich aus dem Stundenplan und den nach Schuljahresbeginn ausgewählten Betreuungsangeboten ergibt.

 

Die Schüler/innen aus Reistingen sollen weiterhin in Ziertheim oder Dattenhausen zusteigen, denn der Umweg von 4,7 km pro Fahrt über Reistingen nur morgens und nach der 9. Stunde würde Mehrkosten von brutto 5.321,69 € pro Schuljahr verursachen.

 

 

  1. Erhebung von Eigenanteilen für die Beförderung bayerischer Schüler/innen

 

Hauptamtsleiterin Evi Saur informierte, dass die Schülerinnen und Schüler an der Egauschule aktuell aus 42 verschiedenen Ortschaften kommen (19 aus Baden-Württemberg, 26 aus Bayern). Aufgrund der weiterhin positiven Entwicklung der Egauschule Dischingen mit steigenden Schülerzahlen auch aus Bayern nehmen ebenso die Kosten für den freigestellten Schülerverkehr weiter zu. Deshalb soll erneut über diesen Aspekt beraten werden.

 

Der Eigenanteil, den Eltern für die Schülerbeförderung im Landkreis Heidenheim zu entrichten haben, beträgt 27,50 €/Mon. für Schüler/innen der Kl. 1 – 4 und 42,50 €/Mon. für Schüler/innen der Kl. 5 – 10. Jedoch müssen weder Grundschüler/innen im Ostalbkreis noch bayrische Schüler/innen für die Beförderung an die nächstgelegene vergleichbare Sprengelschule einen Eigenanteil entrichten. Um dieses Ungleichgewicht im Hinblick auf die Kosten auszugleichen, beschloss der Gemeinderat 23.10.2017, dass die Gemeinde die Eigenanteile für die Beförderung der Grundschüler/innen aus der Gemeinde Dischingen an die Egauschule übernimmt.

 

Hauptamtsleiterin Evi Saur stellte beispielhaft die sich für die Gemeinde ergebende Einnahmesituation dar für 135 Schüler/innen der Sekundarstufe bei Erhebung von Eigenanteilen in Höhe von 10, 15, 20 und 42,50 €. Aus Gründen der Gleichbehandlung mit den Grundschüler/innen aus Dischingen verzichtete der Gemeinderat auf die Erhebung von Eigenanteilen für die Beförderung der bayrischen Grundschüler/innen.

 

Unter der Berücksichtigung, dass evtl. Schüler/innen aus Bayern auf eine nächstgelegene vergleichbare Sprengelschule wechseln könnten, um weiterhin kostenlos befördert zu werden, beschloss der Gemeinderat dennoch einstimmig die grundsätzliche Einführung der Erhebung von Eigenanteilen. Anschließend wurde über die Höhe der von den bayrischen Schüler/innen zu erhebenden Eigenanteile beraten. Nach ausführlicher Diskussion wurde der weitgehendste Antrag mehrheitlich angenommen. Es sollen die Hälfte des von württembergischen Schüler/innen zu entrichtenden Eigenanteils erhoben werden, somit 21,25 € pro Monat. Der Monat August bleibt beitragsfrei.

 

Der Antrag auf Schülerbeförderung der bayrischen Schüler/innen soll im Schulsekretariat ausgegeben und von den Eltern vollständig ausgefüllt dort auch wieder abgegeben werden. Die Abbuchung und der Einzug der Eigenanteile soll über die Gemeindekasse erfolgen.

 

 

  1. Mängel am Dach Erweiterungsbau Egauschule; Sachstandsbericht

 

Kämmerer Dirk Schabel rief die lange Geschichte der Mängel am Dach Erweiterungsbau Egauschule in Erinnerung und berichtet über die aktuellen Schritte. Die Aufwendungen, die der Gemeinde vor dem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren in Höhe von 15.000 € entstanden sind, wurden fristgerecht zum 15.01.2021 und in voller Höhe erstattet. Vom bisherigen Sachverständigen und Gutachter der Gemeinde, Herrn Kramer, liegt eine Zusage vor. Er wird die Sanierungsarbeiten zu den vom Gericht vorgeschlagenen Konditionen begleiten, federführend koordinieren und überwachen. Die Sanierungsarbeiten sollen im April / Mai 2021 durchgeführt werden.

  1. Fahrzeugersatzbeschaffung für den Bauhof

 

Bauhofbetriebsleiter Jochen Gerstlauer führte aus, dass der Motor des Fords T300 Pritschenwagen Baujahr 2008 (mit Plane), der im Bauhof im Einsatz ist, einen Schaden (Zylinderkopf) hat, der nur sehr kostspielig repariert werden kann. Aufgrund des Alters des Fahrzeuges wurde entschieden, keine derart hohe Summe mehr in dieses Fahrzeug zu investieren. Für die Neuanschaffung eines entsprechenden Fahrzeuges mit Anhängerkupplung wurden Angebote von 3 verschiedenen Autohäusern eingeholt. Nach kurzer Diskussion über die Anforderungen an das Fahrzeug ermächtigte der Gemeinderat das Bauhofteam einstimmig, entsprechend den Bedürfnissen des Bauhofes das günstigste/geeignetste Fahrzeug zu erwerben.

 

 

  1. Vergabe der Planungsleistungen für die Bauphysik für den Rathausneubau

 

Die weiterführenden Planungen für den Rathausneubau erfordern nun die Vergabe der Planungsleistungen bezüglich der Bauphysik (Wärme- und Schallschutz, Akustik). Der Gemeinderat vergab einstimmig die Ingenieurleistungen für die Bauphysik zum Pauschalhonorar von brutto 26.099,52 € an das Ingenieurbüro GN Bauphysik aus Stuttgart.

 

 

  1. Beitritt zum Klimaschutzpakt Baden-Württemberg

 

Auf der UN-Klimakonferenz 2015 in Paris haben 195 Staaten, einschließlich der Europäischen Union, beschlossen, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2°C begrenzen zu wollen. Um diese Ziele zu erreichen und Impulse auf kommunaler Ebene zu geben, wurde Ende 2015 auf der Grundlage des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg der Klimaschutzpakt geschlossen. Kommunen, die den Klimaschutzpakt mit einer Erklärung unterstützen, haben die Möglichkeit, eine erhöhte Förderquote im Rahmen der Förderprogramme „Klimaschutz-Plus“ und „KLIMOPASS“ zu erhalten. Das Programm „Klimaschutz-Plus“ ermöglicht z.B. die Förderung für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude sowie Energieberatungen. Über das Förderprogramm „KLIMOPASS“ werden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (z.B. Entsiegelung von Flächen, Dachbegrünungen, Hochwasserschutzmaßnahmen, öffentlichen Trinkwasserspender usw.) gefördert. Mit dem Beitritt sind für die Gemeinde keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen verbunden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Beitritt zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 7 Abs. 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg.

 

 

  1. Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Ortsbaumeister Harald Wörner stellte die Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat jeweils einstimmig folgenden Bauanträgen zugestimmt und das baurechtliche Einvernehmen erteilt:

  • Kenntnisgabeverfahren, Abbruch altes Wohnhaus auf dem Flurstück Nr. 39, Karlsbrunnenstr. 8, Trugenhofen
  • Kenntnisgabeverfahren, Abbruch einer Scheune (Stadel) auf dem Flurstück Nr. 83, Nördlinger Str. 8, Frickingen
  • Errichtung einer Lagerhalle mit Bürotrakt auf dem Flurstück Nr. 124, Fleinheimer Str. 2, Dischingen
  • Neubau Getreide- und Maschinenlagerhalle auf dem Flurstück Nr. 693, Stöckelgasse, Dunstelkingen-Hofen
  • Errichtung eines Gartenhauses auf dem Flurstück Nr. 119, Aufhauser Str. 4, Eglingen
  • Neubau Wohnhaus mit angebauter Garage auf dem Flurstück Nr. 1793/5, Hinter den Gärten 10, Dischingen

 

 

  1. Bekanntgaben

 

Im Rahmen der Klausurtagung am 08.01.2021 wurde das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim beauftragt, eine Konzeption zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Gemeindegebiet zu erstellen. Kämmerer Dirk Schabel erläuterte dem Gremium den Zeitplan der Umsetzung.

 

Im Zuge des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) hat die Gemeinde Dischingen im September 2020 einen Antrag auf Fördermittel für die Wohnumfeldmaßnahme in einem Teilbereich des Heckenweges in Ballmertshofen zur Aufwertung der Aufenthaltsqualität gestellt. Die zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich hier voraussichtlich auf 95.200,00 €. Bürgermeister Alfons Jakl informierte über die dafür bewilligte Zuwendung in Höhe von 38.080,00 €.

 

Termine:

12.04.2021   Technischer Ausschuss

10.05.2021   Gemeinderatssitzung

 

 

  1. Anfragen

Angeregt wurde, die Sitzung des Technischen Ausschusses bereits früher zu beginnen, damit zusätzlich das Landschaftsschutzgebiet besichtigt werden kann. Hierzu soll auch der Landschaftserhaltungsverband eingeladen werden.

 

Bürgermeister Alfons Jakl sagte eine wiederkehrende Berichterstattung des Ortsbauamtes über den Sachstand von Baumaßnahmen zu.

 

Sauer aufgestoßen ist einem Gemeinderatsmitglied ein Zeitungsartikel, dass die Härtsfeldmuseumsbahn zukünftig bis nach Dischingen fahren soll und beantragte, in einer der nächsten Sitzungen eine Information über Vorhaben von nicht ortsansässigen Vereinen auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Bürgermeister Alfons Jakl begründete das Nichtanbringen von Toren an der alten Kläranlage in Dischingen damit, dass man in der Wasserschutzzone Transparenz gegenüber der Landeswasserversorgung schaffen wollte und deshalb auch der Bauantrag seinerzeit ohne Tore gestellt wurde.

 

Im Hinblick auf angesprochene Probleme bei der Beförderung von Grundschulkindern durch die SVL erklärte Bürgermeister Alfons Jakl, dass eine Neuvergabe der Transportleitungen durch den Landkreis derzeit nicht anstehe.

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