Gemeinderatssitzung 25.05.2018 Bericht

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Blasenfeld – 1. Änderung und Erweiterung“ in Eglingen; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

 

Bürgermeister Alfons Jakl begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Dipl.-Ing. (FH) Sandra Gansloser sowie Frau Kleen vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG, Hermaringen sowie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger.

 

Bürgermeister Alfons Jakl informierte, dass die Erfordernis zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Blasenfeld“ die geplante Betriebserweiterung des ansässigen Gewerbebetriebs ist. Der derzeitig rechtskräftige Bebauungsplan weist für den Bereich ein allgemeines Wohngebiet aus. Dies ist nicht mit dem bestehenden Gewerbebetrieb und dem geplanten Vorhaben vereinbar, weshalb der Bebauungsplan geändert werden soll.

 

Der Vorentwurf wurde bei einem Scoping-Termin am 09.05.2018 im Landratsamt Heidenheim mit den betroffenen Fachbereichen der Landkreisverwaltung abgestimmt.

Der Ortschaftsrat Eglingen hat in seiner Sitzung am 22.05.2018 öffentlich über den Vorentwurf beraten und diesem mit einer geringfügigen Änderung des Pflanzgebotes im westlichen und nördlichen Geltungsbereich zugestimmt.

Der Bebauungsplanvorentwurf wurde von Frau Gansloser und Frau Kleen im Detail vorgestellt.

 

Der Gemeinderat stimmte dem Bebauungsplanvorentwurf „Blasenfeld – 1. Änderung und Erweiterung“ mit integriertem Grünordnungsplan und den örtlichen Bauvorschriften zu. Maßgebend ist der Vorentwurf vom 28.05.2018 gefertigt vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG aus Hermaringen. Zu diesem Vorentwurf wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 
 

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Katzenstein“ ; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

 

Bürgermeister Alfons Jakl begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Dipl.-Ing. (FH) Sandra Gansloser sowie Frau Kleen vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG, Hermaringen sowie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger.

 

Bürgermeister Alfons Jakl teilte mit, dass mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Katzenstein“ folgende Ziele verfolgt werden:

 
Erweiterungsmöglichkeit sowie Standort- und Arbeitsplatzsicherung der  Firma Konold Härtsfelder Holzindustrie GmbH
Erschließung des Gebiets zur besseren Erreichbarkeit und Erlebbarkeit der Burg Katzenstein
Erweiterung des bestehenden Mischgebiets zur Deckung der Nachfrage nach Bauland
Teilerhalt bestehender Grünstrukturen und Neuanlage von Grünstrukturen.
 

Der Vorentwurf wurde bei einem Scoping-Termin am 09.05.2018 im Landratsamt Heidenheim mit den betroffenen Fachbereichen der Landkreisverwaltung abgestimmt.

Der Ortschaftsrat Frickingen hat in seiner Sitzung am 23.05.2018 öffentlich über den Vorentwurf beraten. Entsprechend dem Wunsch und dem Beschluss des Ortschaftsrates wird das Grundstück Flurstück Nr. 23 nicht als Gewerbegebietsfläche, sondern als Mischgebietsfläche ausgewiesen. In die Gewerbegebietsfläche wurde das aktuelle Bauvorhaben (Hallenneubau) der Fa. Konold mit einbezogen. Außerdem wurde der Grünstreifen entlang der Kreisstraße auf eine Breite von 15 m vergrößert.

Der Bebauungsplanvorentwurf wurde von Frau Gansloser und Frau Kleen im Detail vorgestellt.

 

Der Gemeinderat stimmte dem Bebauungsplanvorentwurf „Katzenstein“ mit integriertem Grünordnungsplan und den örtlichen Bauvorschriften zu. Maßgebend ist der Vorentwurf vom 28.05.2018 gefertigt vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG aus Hermaringen. Zu diesem Vorentwurf wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

 

Beschluss zur Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Bebauungspläne „Blasenfeld – 1. Änderung“ und „Katzenstein“

Bürgermeister Alfons Jakl berichtete, dass der Gemeinderat schon mehrfach, zuletzt am 15.04.2015, beschlossen hat, den genehmigten Flächennutzungsplan der Gemeinde vom 27.11.2006 zu ändern und auf den aktuellen Stand zu bringen.

Dieser Änderungsbeschluss wurde am 12.06.2015 öffentlich bekanntgemacht und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Ein großes Problem hat sich hierbei vor allem bei der Plausibilitätsprüfung ergeben, so dass die Bauflächen deutlich reduziert werden mussten. Eine endgültige Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart liegt hierzu noch nicht vor.

 

Da die Gemeinde ihre Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln hat, soll nun u.a. im Hinblick auf die anstehenden Genehmigungen verschiedener Bebauungspläne und der Festsetzung der Ausschlussflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes weiter verfolgt werden.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgende Vorgehensweise:
Aktualisierung der vorhandenen Planunterlagen durch des Ingenieurbüro Junginger & Partner aus Heidenheim
Gespräch mit dem Regierungspräsidium Stuttgart hinsichtlich der Plausibilitätsprüfung und der Ausweisung von Bauflächen
Abstimmung der Planung mit den Ortschaftsräten
Vorstellung des Flächennutzungsplanvorentwurfes im Gemeinderat (möglichst am 30.07.2018) und Beschlussfassung über die weiteren Verfahrensschritte
 

 

Vergabe Lieferung und Montage Straßenbeleuchtung Trugenhofen

 

Ortsbaumeister Harald Wörner erläuterte, dass die Gemeinde Dischingen weiterhin beabsichtigt, ihre Breitband-Ausbaustrategie fortzusetzen. In diesem Zusammenhang wurde mit dem Bau der Druck- und Fallleitung zum Neubau des Hochbehälters Englischer Wald auch ein Leerrohr mit Glasfaserkabel mitverlegt. In der Folge konnte die Gemeinde dann auch den Ortsteil Trugenhofen mit Gas und Glasfaser anschließen.

Da in Trugenhofen der komplette Ort durch oberirdische elektrische Leitungen versorgt wird, hat sich das zuständige Versorgungsunternehmen EnBW ODR aus Ellwangen dazu entschlossen, neben der Gas- und Breitbandverlegung, die Gebäude ebenfalls unterirdisch mit Strom zu versorgen.

Dies hatte dann für die Gemeinde Dischingen wiederum zur Folge, dass auch die Kabel für die gesamte Straßenbeleuchtung unterirdisch verlegt werden musste.

Für die Materiallieferung und Montage der notwendigen Straßenbeleuchtung wurde der Gemeinde von der EnBW ODR ein Angebot unterbreitet. Hierbei handelt es sich um 21 Lichtmasten mit Aufsatzleuchten, notwendigem Zubehör und Montage für die Ortsdurchfahrtsstraßen sowie im gleichen Umfang für acht Leuchten in den Ortsstraßen. Zusätzlich sind noch weitere vier Aufsatzleuchten für die Ortsstraße “Wirtsgasse“ und “Am Kugelberg“ enthalten. Hier wurden schon zuvor die Kabel für die Straßenbeleuchtung unterirdisch verlegt.

 

Die Art und Ausführung der Straßenbeleuchtung für die Ortsdurchfahrtsstraßen wurden für das gesamte Gemeindegebiet durch den Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.06.2015 festgelegt.

Das Angebot für die Materiallieferung und Montage der notwendigen Straßenbeleuchtung durch die EnBW ODR aus Ellwangen beläuft sich auf

32.630,10 Euro.

Die benötigten Haushaltsmittel sind im Gemeindehaushalt 2018 eingestellt.
 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag für die Materiallieferung und Montage der Straßenbeleuchtung an die EnBW ODR in Ellwangen mit der Brutto-Angebotssumme von 32.630,10 Euro zu erteilen.

 

 

Vergabe EDV-Ausstattung für das Rathaus

 

Kämmerer Dirk Schabel berichtete, dass die EDV-Ausstattung der Gemeindeverwaltung (Server, Firewall, Bildschirme, PC, Laptops, NAS und Festplatten) derzeit aus zwei „Paketen“ besteht, von denen das größere Paket, bestehend aus Kaufkomponenten wie Monitore und Festplatten, und Leasingkomponenten wie PCs, Server, Datensicherungsserver und Firewall vom Gemeinderat in der Sitzung vom 22.05.2017 mit einer Laufzeit 01.08.2017 bis 31.07.2022 beschlossen wurden. Der Gesamtpreis lag bei 36.758,86 € brutto.

Im August 2018 läuft das zweite und kleinere „Paket“ aus (Angebotspreis brutto: 14.963,60 €), bestehend aus acht Monitoren, 11 PCs und einem Laptop sowie Lieferung und Montage. Dieses Paket soll 1:1 ersetzt werden, wobei zwischen Kauf und Leasing die gleiche Aufteilung gewählt werden soll wie 2017, d.h. Monitore sollen gekauft, der Rest geleast werden. Beim Leasing soll aber nur eine Laufzeit von vier Jahren vom 01.08.2018 bis 31.07.2022 vereinbart werden, damit beide Leasingpakete im selben Zeitraum enden und die gesamte EDV dann als ein Projekt neu ausgeschrieben werden kann.

Nachdem die großen Komponenten wie Server und Firewall vom bisherigen EDV-Partner, dem IT-Systemhaus Raab aus Gerstetten betreut werden und eine möglichst reibungslose Einbindung in das Netzwerk der Gemeinde angestrebt wird, wurde auf die Einholung weiterer Angebote verzichtet. In der Gesamtwürdigung konnte für das nachverhandelte Angebot auch günstigere Preise wie 2017 erzielt werden.

 

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Beschaffung der EDV-Ausstattung über das Raab IT-Systemhaus GmbH & Co. KG aus Gerstetten zu und ermächtigte die Gemeindeverwaltung zum Kauf und zum Abschluss eines entsprechenden Leasingvertrages.

 

 
Windpark Ohrberg Dischingen Wind GmbH & Co. KG – Feststellung der Bilanz und GuV 2016

 
Kämmerer Friedrich Kilacsko berichtete, dass der Jahresabschluss 2016 für die Windpark Ohrberg Dischingen Wind GmbH & Co. KG durch Steuerberater Joachim Schmitz mit Datum vom 12.03.2018 gefertigt wurde.

Laut § 5 des Gesellschaftsvertrags einer Kommanditgesellschaft ist es erforderlich, dass der Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft geprüft wird. Darin ist auch bestimmt, dass auf diese Prüfung nicht verzichtet werden kann, solange die Gemeinde Dischingen an diesem Unternehmen beteiligt ist.

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In dem Lagebericht des Geschäftsführers Bürgermeister Alfons Jakl wird die Entwicklung der Gesellschaft und das Ergebnis der Gewinn und Verlustrechnung und der Bilanz erläutert.

 

Gegenstand des Unternehmens ist die Projektierung, Erstellung, Bauaufsicht, Bauleitung und Bauausführung der Windkraftanlagen im Windpark Ohrberg Dischingen.

 

Kommanditistin ist die Gemeinde Dischingen mit einer vertraglichen Kapitaleinlage von 6.000 €. Diese ist in voller Höhe eingezahlt.

 

Der Gegenstand des Unternehmens ist erfüllt, da die Genehmigungen eingeholt und an einen Investor veräußert wurden.

Der Gemeinderat hat am 18.07.2016 die Auflösung der Windpark Ohrberg Dischingen Wind GmbH & Co. KG beschlossen.

Mit Eintragung des Amtsgerichts Ulm im Handelsregister A 724058 vom 28.12.2016 ist die Gesellschaft aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Die finanzielle Abwicklung mit dem Gesellschafter und dem Kommanditisten muss noch erfolgen.

 
Wie aus dem Jahresabschluss des Steuerberaters Joachim Schmitz zu ersehen ist, sind 2016 Umsätze von 413.730,08 € getätigt worden. Bei den Umsatzerlösen von 413.730,08 € handelt es sich um den Ersatz der Kosten für die immissionsschutzrechliche Genehmigung inklusive der erforderlichen Planungs- und Gutachtenkosten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt ab mit einem Jahresüberschuss von 32.275,99 € der dem Verlustsonderkonto des Kommanditisten zugeführt wird. Das Ergebnis nach der Verwendungsrechnung beträgt 0,00 €.

 

Die Bilanzsumme beträgt 547.473,96 €.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, auf die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer zu verzichten.

 

Der Jahresabschluss des Steuerberaters Joachim Schmitz vom 12. März 2018 und der Lagebericht des Geschäftsführers Bürgermeister Jakl vom 26. März 2018 wurden wie vorgetragen festgestellt.

 

Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 

Überprüfung der Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen im Hinblick auf die Kommunalwahlen am 26.05.2019

 

Bürgermeister Alfons Jakl teilte mit, dass im Hinblick auf die Kommunalwahlen 2019 die Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen zu überprüfen ist.

 

I. Zahl der Gemeinderäte

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen besteht aktuell aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 18 Mitgliedern + 1 (Ausgleichssitz).

Nach den Bestimmungen des § 25 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) besteht der Gemeinderat in Gemeinden zwischen 3.000 und 5.000 Einwohnern aus 14 Mitgliedern. In Gemeinden mit unechter Teilortswahl kann durch die Hauptsatzung bestimmt werden, dass für die Zahl der Gemeinderäte die nächstniedrigere (12) oder die nächsthöhere (18) sowie eine dazwischenliegende Zahl maßgebend ist.

 

In der Dischinger Hauptsatzung wurde geregelt, dass in der Gemeinde Dischingen die unechte Teilortswahl eingeführt wird und für die Zahl der Gemeinderäte jeweils die nächsthöhere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist. Dies entspricht 18 Mitgliedern. Damit konnte eine objektive Verteilung der auf die einzelnen Wohnbezirke fallenden Sitze erreicht werden, die die örtlichen Verhältnisse (Teilortstruktur) und vor allem auch die Bevölkerungsanteile berücksichtigt. Hierbei sind Abweichungen von bis zu 20 % zulässig.

 

Da sich die Größe und Struktur des Gemeinderates bisher bewährt hat, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, an der unechten Teilortswahl festzuhalten. Außerdem soll die Zahl der Gemeinderäte in der Gemeinde Dischingen weiterhin 18 betragen.

 

II. Verteilung der Sitze auf die Ortschaften

 

Die Ortsteile bilden je einen Wohnbezirk. Die Sitze im Gemeinderat werden aufgrund der Regelung in der Hauptsatzung auf die einzelnen Wohnbezirke wie folgt verteilt:

 

Wohnbezirk I                                   Dischingen              7 Sitze

Wohnbezirk II                      Ballmertshofen        2 Sitze

Wohnbezirk III                     Demmingen             2 Sitze

Wohnbezirk IV                     Dunstelkingen         2 Sitze

Wohnbezirk V                      Eglingen                   2 Sitze

Wohnbezirk VI                     Frickingen                2 Sitze

Wohnbezirk VII                    Trugenhofen                       1 Sitz

 

Bei der Bestimmung der auf die einzelnen Wohnbezirke entfallenden Sitze muss der Gemeinderat die örtlichen Verhältnisse und den Bevölkerungsanteil berücksichtigen, nicht aber streng beachten. Beide Gesichtspunkte sind untereinander abzuwägen, wobei dem Gemeinderat ein gewisser Entscheidungsspielraum zusteht. Hierbei sind Abweichungen von bis zu 20 %, in besonders begründeten Einzelfällen darüber hinaus, zulässig.

 

Alleine nach dem Verhältnis der Bevölkerungsanteile würde Dischingen 7,27 Sitze, Ballmertshofen 1,65, Demmingen 1,84, Dunstelkingen 2,04, Eglingen 2,45, Frickingen 2,06 und Trugenhofen 0,70 Sitze zustehen.

 

Da es sich in der Praxis bewährt hat, sowie aufgrund der örtlichen Verhältnisse bzw. aufgrund der Regelungen in der Eingliederungsvereinbarung und auch im Verhältnis der Bevölkerungsanteile angemessen ist, wurde einstimmig beschlossen, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten.

 

III. Beibehaltung der Ortschaftsverfassung

 

Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde besteht in der Gemeinde Dischingen die Ortschaftsverfassung. In den Ortschaften sind Ortschaftsräte zu bilden und Ortsvorsteher zu bestellen.

 

Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die Ortschaftsverfassung beizubehalten.

 

In der Hauptsatzung vom 04.10.1999 wurde festgelegt, dass der Ortschaftsrat von Ballmertshofen aus sechs Mitgliedern besteht. Weiter ist folgende Sitzverteilung geregelt:

 

1 Ortschaftsrat Demmingen

1.1 Demmingen                  5 Sitze

1.2 Wagenhofen                 1 Sitz

 

2 Ortschaftsrat Dunstelkingen

2.1 Dunstelkingen              5 Sitze

2.2 Hofen                             1 Sitz

 

3 Ortschaftrat Eglingen

3.1 Eglingen                        7 Sitze

3.2 Osterhofen                    1 Sitz

 

4 Ortschaftsrat Frickingen

4.1 Frickingen                     3 Sitze

4.2 Katzenstein                   2 Sitze

4.3 Iggenhausen                1 Sitz

 

5 Ortschaftsrat Trugenhofen

5.1 Trugenhofen                 5 Sitze

5.2 Schloß Taxis                 1 Sitz

 

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteile, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten. Eine Änderung der Hauptsatzung ist somit nicht erforderlich

 

 
Überführung des Opel Merano vom Eigenbetrieb Wasserversorgung an den Bauhof der Gemeinde

 

Kämmerer Friedrich Kilacsko berichtete, dass vom Eigenbetrieb Wasserversorgung 2016 ein Opel Morano für die Nutzung durch den Wassermeister gekauft wurde. Durch eine Änderung der Benützung der Fahrzeuge im Bauhofbereich ab 2018 wird der Opel Merano nicht mehr ausschließlich für die Zwecke der Wasserversorgung eingesetzt. Es wären deshalb ausführliche Aufzeichnungen über die Nutzung des Fahrzeugs zu führen, um die Abgrenzung zwischen Wasserversorgung und Bauhof nachweisen zu können.

 

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der Opel Merano zum 31.12.2017 von der Gemeinde für den Einsatz im Bauhof vom Eigenbetrieb Wasserversorgung für 26.600 € Brutto erworben wird.

 

 
Spendenannahmen

 

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme der folgenden Spenden zu:

 

Der Zweckverband Landeswasserversorgung spendete anlässlich der Einweihung des Hochbehälters Englischer Wald dessen erste Behälterfüllung im Wert von

470,80 €.

 

Der Obst- und Gartenbauverein (OGV) Ballmertshofen hat mit Unterstützung durch den Ortschaftsrat Ballmertshofen am Samstag, 02.12.2017 entlang der Bahnhofstraße und der Reistinger Straße vier Bäume gepflanzt und dadurch entstandene Lücken in den Baumreihen geschlossen. An der Bahnhofstraße wurde je eine Säulenbirne und Zierkirsche gepflanzt, an der Reistinger Straße zwei Apfelbäume mit den Bezeichnungen Goldparmäne und Jonathan. Die Hochstämme sollen zum einen im Frühjahr durch ihre Blüten den Insekten dienen, das Dorfbild bereichern und im Herbst das Angebot an Streuobst erweitern. Wert: ca. 800,00 €.

 

Gerda Wirth aus Frickingen spendete 100,00 € anlässlich des Adventsfensters Frickingen am 16.01.2018.

 

Eine Privatperson spendete 90,00 € für die Ganztagesbetreuung an der Egauschule am 07.02.2018.

 

Die Härtsfelder Familienbrauerei Hald e.K. aus Dunstelkingen spendete die Getränke für die Helferinnen und Helfer der Kreisputzete 2018 im Wert von 195,30 €.

 

 
Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 der Region Ostwürttemberg; Beschluss über das weitere Vorgehen

 

Bürgermeister Alfons Jakl berichtete, dass der Regionalverband Ostwürttemberg seit dem Jahr 2016 das Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans für den Teilbereich Rohstoffsicherung betreibt. Die Gemeinde Dischingen wurde in das Verfahren einbezogen, da sich bei Eglingen und Hofen Suevitvorkommen befinden.

Mit Schreiben vom 28.10.2016 hat die Gemeinde fristgerecht Bedenken gegen die Ausweisung und Sicherung der Vorrangflächen in Eglingen und Hofen mit einer Gesamtfläche von 55 ha vorgebracht.

 

Auf Grund der vorgetragenen Argumente hat der Planungsausschuss des Regionalverbandes am 08.03.2017 beschlossen, die Flächen bei Eglingen mit 34 ha komplett aus der Planung zu nehmen und die Fläche bei Hofen von 21 auf 13 ha zu reduzieren. Die Gemeinde hat daraufhin mit Schreiben vom 31.03.2017 nochmals die Herausnahme der Flächen bei Hofen eingefordert.

Bei der Verbandsversammlung am 05.04.2017 hat sicher zur Überraschung der Verbandsverwaltung die Mehrheit der Verbandsmitglieder beschlossen, auch die Flächen bei Hofen komplett aus der Planung zu nehmen. Zu dem geplanten Satzungsbeschluss kam es dann bei dieser Verbandsversammlung nicht mehr.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat daraufhin dem Regionalverband signalisiert, dass eine Genehmigung der Satzung durch die Herausnahme der Vorrangflächen bei Hofen nicht erfolgen kann, da bei der Entscheidung keine sachgerechte Abwägung stattgefunden hat, da die angeführten Gründe der vom Regionalverband selbst zugrunde gelegten Planungskonzeption den Aussagen der Fachbehörden nicht entsprechen. Eine erneute Offenlage des geänderten Planentwurfs reicht daher nicht aus, um eine Genehmigungsfähigkeit herzustellen. Der Regionalverband stand daher vor der Entscheidung, den ursprünglichen Beschluss über die Herausnahme der Vorrangflächen bei Hofen wieder rückgängig zu machen oder das Verfahren neu zu beginnen, was einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verursacht hätte.

 

Im weiteren Verlauf des Jahres 2017 hat der Regionalverband daher die offenen Punkte durch das Einholen weiterer fachlicher Einschätzungen zur Betroffenheit der Hydrogeologie und Ortsbesichtigung zum Suevitabbau und Auswirkungen durch mögliche Sprengungen einer vertieften Betrachtung unterzogen. Letztendlich hat dies dazu geführt, dass die Verbandsverwaltung unter Abwägung aller Gesichtspunkte vorgeschlagen hat, den Beschluss aus der Verbandsversammlung vom 05.04.2017 wieder rückgängig zu machen und die Vorrangfläche bei Hofen wieder aufzunehmen und danach die Teilfortschreibung als Satzung zu beschließen. Diese Vorgehensweise wurde auch mit den einzelnen Fraktionen der Verbandsversammlung abgestimmt.

 

Bedauerlicherweise wurde dann beim Regionalverband entschieden, nicht an dem im November 2017 herausgegebenen Terminplan für die Sitzungen und Versammlungen des Regionalverbandes festzuhalten. Hier waren eine Sitzung des Planungsausschusses am 16.05.2018 und eine Verbandsversammlung am 13.07.2018 terminiert. Es wurde vielmehr entschieden, eine Verbandsversammlung im unmittelbaren Anschluss der Sitzung des Planungsausschusses am 16.05.2018 abzuhalten, obwohl dem Verband bekannt war, dass sich u.a. der Bürgermeister der Gemeinde Dischingen und der Landrat des Landkreises Heidenheim zeitgleich bei einer Aufsichtsratssitzung der HVG im Ausland befinden. Einer Aufsichtsratssitzung die bereits im vergangenen Jahr terminiert und geplant wurde.

Trotz den Worten des Verbandsdirektors „es geht gar nicht, dass man die Verbandsversammlung so legt, dass der Bürgermeister der betroffenen Gemeinde nicht teilnehmen kann“ wurde am Temin 16.05.2018 festgehalten. Auf die Frage weshalb, hat Bürgermeister Alfons Jakl leider keine Antwort erhalten.

 

Der Regionalverband hat im weiteren Verlauf des Jahres 2017 offensichtlich neue Erkenntnisse gewonnen, die einer vertieften Betrachtung unterzogen wurden. Die Gemeinde Dischingen wurde hiervon offiziell nicht unterrichtet und angehört und hatte somit keine Möglichkeit sich zu dem neuen Sachverhalt zu äußern. Es stellt sich deshalb die Frage, ob dies verfahrensrechtlich in Ordnung ist.

Um hier Gewissheit zu erhalten, wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, einen Fachanwalt mit der sachlichen und verfahrensrechtlichen Prüfung der Angelegenheit zu beauftragen.

Der Gemeinderat kann dann nach Vorliegen des Prüfungsergebnisses entscheiden, ob ein Normenkontrollverfahren gegen die Satzung zur Teilfortschreibung des Regionalplanes angestrebt wird.

 

In der anschließenden Aussprache äußerten Ortsvorsteher Harald Saur sowie zahlreiche Gemeinderäte, aber auch die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, ihren Unmut über die Vorgehensweise des Regionalverbandes.

 

Der Gemeinderat stimmte deshalb einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung zu, einen Fachanwalt mit der sachlichen und verfahrensrechtlichen Prüfung zu beauftragen.

 

 
Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Ortsbaumeister Harald Wörner erläuterte die nachstehenden Bauvorhaben. Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig, das Einvernehmen für die Bauvorhaben zu erteilen:
Carport für Traktor mit Anhänger auf dem Flurstück Nr. 163/3, Lerchenweg 7, Dunstelkingen
Erweiterung des bestehenden Fahrsilos auf dem Flurstück Nr. 254/1, Wiedenwiese 2, Trugenhofen
Tektur – Neubau einer Klein-Biogasanlage auf dem Flurstück Nr. 36, Kohlbauerngasse 9, Frickingen
Deckblattänderung – Erweiterung Produktion auf dem Flurstück Nr. 980, Zwinkelweg 2, Dischingen
Abbruch Wohnhaus und Schuppen auf dem Flurstück Nr. 186, Jungbauernstraße 5, Dischingen
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Flurstücken Nr. 192 und 192/1, Jungbauernstr. 17, Dischingen
 

 

Bekanntgaben

 

Termine:

26.06.2018               Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Härtsfeld

02.07.2018               Gemeinderatssitzung

27.07.2018                Eröffnungsfeier Pflegestützpunkt Dischingen der Katholischen Sozialstation St. Elisabeth

30.07.2018               Gemeinderatssitzung in Demmingen

16.-19.08.2018         Fahrt nach Mittelherwigsdorf

 

 

 
 

 

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