Gemeinderatssitzung 27.06.2017 Bericht

Baugebiet "Aschenfeld-Helfensteinstraße"; Rechtsstreit mit der Bauland Erschließungsgesellschaft mbH R. & J. KG - Beschluss über die Erhebung einer Widerklage

 

Bürgermeister Alfons Jakl begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Prof. Dr. Birk vom Anwaltsbüro Eisenmann, Wahle, Birk und Weidner aus Stuttgart und informierte darüber, wie es zu einem Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Dischingen und der Bauland Erschließungsgesellschaft mbH R. & J. KG kommen konnte.

Er erinnerte daran, dass die Gemeinde Dischingen sich 1999 entschieden hat, bei der Erschließung des Baugebietes „Aschenfeld-Helfensteinstraße“ einen neuen Weg einzuschlagen und die Erschließung dieses Baugebietes und die Vermarktung der Bauplätze einem Erschließungsträger zu übertragen. Am 12.11.1999 wurde ein Städtebaulicher Vertrag und Erschließungsvertrag geschlossen, in dem die jeweils zu erbringenden Leistungen genau definiert wurden.
In diesem Vertrag wurde u.a. geregelt, dass zu den Erschließungsmaßnahmen auch weitere Maßnahmen gehören, wie die Herstellung von Durchlässen unter der Erzbergstraße und der Fleinheimer Straße zur Ableitung des Oberflächenwassers aus dem Fleinheimer Bach. Die Kosten für diese Maßnahmen flossen damals auch in die Bauplatzpreiskalkulation ein.

 

Da der Bauplatzverkauf  nur schleppend erfolgte, war die Gemeinde der Bauland Erschließungsgesellschaft gegenüber sehr großzügig und hat bis zum Jahr 2014 keinen Druck zur Ausführung des Durchlasses unter der Fleinheimer Straße ausgeübt. Bis zum Februar 2014 war zwischen den Vertragsparteien auch völlig unstrittig, dass dieser Durchlass von der Bauland Erschließungsgesellschaft noch hergestellt werden muss.

 

Dann fühlte sich die Bauland Erschließungsgesellschaft nicht mehr an ihren eigenen Vertrag gebunden und ließ über Anwälte mitteilen, dass der Durchlass unter der Fleinheimer Straße nicht mehr auf deren Kosten hergestellt werden muss, da die Hochwasserschutzmaßnahmen nicht nur dem Baugebiet „Aschenfeld-Helfensteinstraße“, sondern auch dem Gewerbegebiet „In den Wannen“ und dem Baugebiet „Aschenfeld-Hürnheimstraße“ dienen soll. Nachdem in der Folgezeit keine gütliche Einigung zwischen der Gemeinde und der Bauland Erschließungsgesellschaft erzielt werden konnte, hat die Bauland Erschließungsgesellschaft am 20.02.2017 beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage gegen die Gemeinde Dischingen erhoben. Das Gericht soll demnach feststellen, dass für die Gemeinde kein Anspruch mehr auf Herstellung des Durchlasses unter der Fleinheimer Straße aus den genannten Gründen und wegen Verjährung besteht.

 

Herr Prof. Dr. Birk informierte anschließend über die rechtliche Situation und zeigte die Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise auf. Der Gemeinderat beschloss nach diversen Rückfragen einstimmig die Erhebung einer Widerklage zur Geltendmachung von Schadensersatz.

 

 
Vorstellung und Beschluss über das Gemeindeentwicklungskonzept

 

Bürgermeister Alfons Jakl begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Prof. Dr. Reschl und Herrn König vom Büro Reschl Stadtentwicklung GmbH & Co. KG aus Stuttgart, welches die Gemeinde durch den Prozess zur Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes begleitet. Es soll die Grundlage für die Antragstellung als Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und ggf. auch für die Antragstellung zur Aufnahme im Landessanierungsprogramm (LSP) bilden und der Verwaltung und dem Gemeinderat einen Fahrplan für die zukunftsfähige Weiterentwicklung der Gemeinde vorlegen.

Ein zentrales Kriterium war dabei die aktive Bürgerbeteiligung. Bürgermeister Alfons Jakl rief die verschiedenen Phasen der Bürgerbeteiligung in Erinnerung.

 

Anschließend stellte Herr Prof. Dr. Reschl deren Ergebnisse, die daraus resultierenden Leitziele und –projekte vor und nannte erste Prioritäten. Gleichzeitig betonte er, dass ein realistisches Handlungsprogramm entstanden ist im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Danach informierte Herr König über das weitere Vorgehen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig das im Rahmen der Bürgerbeteiligung ausgearbeitete Gemeindeentwicklungskonzept.
 

 

Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 für den Kindergarten Frickingen und Zustimmung zur Erhöhung für die Kindergärten der Kath. Kirchengemeinden

 

Hauptamtsleiterin Evi Saur berichtete, dass der Gemeindetag, Städtetag, die Kirchenleitungen sowie die kirchlichen Fachverbände in regelmäßigen Abständen Empfehlungen über die Höhe der Elternbeiträge in Kindergärten festlegen. Dabei halten die Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20% durch Elternbeiträge anzustreben. Bei der Erhebung der Elternbeiträge sollen neben den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst auch die finanzielle Belastbarkeit der Eltern mit berücksichtigt werden.

Der Tarifabschluss Ende des Jahres 2015 brachte für das Personal der Kinderbetreuungseinrichtungen teilweise erhebliche Verbesserungen insbesondere bei der Eingruppierung. Seither war eine Erhöhung des Elternbeitrags von 3% jährlich ausreichend, um die normalen Tarifsteigerungen aufzufangen. Dies wird, wie bereits 2016 angekündigt, in diesem Jahr nicht ausreichen. Daraus ergibt sich somit die Notwendigkeit einer Erhöhung über die sonst übliche Steigerung hinaus von 8 %. Die übliche Steigerungsrate von 3 % kann dann im Kindergartenjahr 2018/2019 wieder wie gewohnt fortgeführt werden.

 

Da im letzten Jahr auf eine größere Anpassung der Elternbeiträge verzichtet wurde und diese nur um 4% erhöht wurden, macht dies grundsätzlich eine Erhöhung von aktuell rund 7% notwendig, um eventuelle Zuschüsse aus dem Ausgleichstock nicht zu gefährden.

 

Im Kindergarten Frickingen wurden die wöchentlichen Öffnungszeiten von 30 auf 25 Stunden reduziert. Durch Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2011 wurden die entsprechenden Elternbeiträge deshalb um 25% reduziert. Die Gemeinde erhebt nur für 11 Monate Beiträge.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig für den Kindergarten Frickingen folgende Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/19:

 
2017/2018
11 Monate
25% red.
U 3 = x 1,5

25 Std.
U 3 = x 1,5

12,5 Std.
 
Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
121,00
91,00
136,50
68,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
92,00
69,00
103,50
52,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
61,00
46,00
69,00
34,50
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
20,00
15,00
22,50
11,50
 

 

2018/2019
11 Monate
25% red.
U 3 = x 1,5

25 Std.
U 3 = x 1,5

12,5 Std.
 
Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
124,00
93,00
139,50
70,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
95,00
71,00
107,00
53,50
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
63,00
47,00
71,00
35,50
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
21,00
16,00
23,50
12,00
 

Die weiteren Kindertageseinrichtungen in Dischingen, Demmingen, Dunstelkingen und Eglingen stehen in der Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinden. Hier stimmte der Gemeinderat einstimmig der Erhöhung der Elternbeiträge entsprechend den Empfehlungen der Spitzenverbände zu.

 

Die Höhe der Krippenbeiträge im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen wurde vom Gemeinderat am 27.07.2015 bereits für die Kindergartenjahre 2015/2016 bis 2017/2018 beschlossen, so dass der Gemeinderat noch für das Kindergartenjahr 2018/19 folgende Anpassung der Elternbeiträge in 11 Monatsraten im Krippenbereich einstimmig beschlossen hat:

 

 

Krippenbeitrag

30 Std./Wo. Öffnungszeit
2018/19
 
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
330,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
245,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
166,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
  67,00
 

Krippenbeitrag

47,5 Std./Wo. Öffnungszeit
2018/19
 
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
523,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
388,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
263,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
106,00
 

 

Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Ortsbaumeister Harald Wörner stellte die Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat folgenden Bauanträgen einstimmig zugestimmt:
Umbau Dachgeschoss ehemaliges Heulager zur Wohnung auf dem Flurstück Nr. 8, Untere Straße 8, Frickingen
Veränderte Ausführung des Wohnhauses auf dem Flurstück Nr. 66/1, Kappelesäcker 7, Frickingen einschließlich der Befreiung/Abweichung vom Bebauungsplan „Kappelesäcker“ bezüglich der Traufhöhe
Abbruch Wohnhaus und Anbau Stall auf dem Flurstück Nr. 56/2, Sperrbergstraße 3, Ballmertshofen
 

 

Bekanntgaben

 

Bürgermeister Alfons Jakl gab bekannt, dass der Gemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.06.2017 die Bauplatzpreise in den verschiedenen Baugebieten auf Grund von fortgeschriebenen Kalkulationen angepasst hat. Die Bauplatzpreise inkl. der abzulösenden Beiträge betragen ab 01.07.2017 je m² Bauplatzfläche im Baugebiet:
Vorderer Herlsbühl, Ballmertshofen       75,00 €
Hülenfeld II, Demmingen                         58,00 €
Hinter den Gärten, Eglingen                    58,00 €
Kappelesäcker, Frickingen                      75,00 €
Hofwiesen II, Frickingen                           65,00 €.
Diese Preise gelten bis zum 31.12.2018. Zum 01.01.2019 wird der Gemeinderat über eine weitere Anpassung der Bauplatzpreise beraten.

 

Termine:

31.07.2017                Gemeinderatssitzung in Ballmertshofen

24.-27.08.2017         Fahrt nach Mittelherwigsdorf

18.09.2017                Gemeinderatssitzung

01.10.2017               Einweihung Verbandskläranlage AZV

 

 

 

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