Gemeinderatssitzung 29.07.2020 Bericht

  1. Flächennutzungsplan 2020 - Fortschreibung 2030;
    Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes und Feststellungsbeschluss

 

Der Gemeinderat hat am 02.02.2012 die Änderung des seit 22.12.2006 rechtskräftigen Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Standorte für die Windkraftanlagen am Ohrberg wurden als Vorrangflächen aufgenommen sowie die Ausschlussflächen für Windkraft angepasst und in den Vorentwurf vom 12.05.2014 aufgenommen. Der Änderungsvorentwurf wurde nochmals angepasst und der Flächenbedarf nach den gesetzlichen Vorgaben neu berechnet. Der Gemeinderat hat diesen Vorentwurf am 15.04.2015 erneut gebilligt.

 

Die Plausibilitätsprüfung ergab, dass die Bauflächen deutlich reduziert werden mussten. Daraufhin wurde eine Erhebung der Arbeitnehmer mit Einpendler bei den örtlichen Betrieben durchgeführt und die Verfügbarkeit von innerörtlichen Potentialen geprüft. Die erneute Auslegung des geänderten Entwurfs erfolgte vom 20.01.2020 bis 21.02.2020.

 

Herr Puschmann vom Ingenieurbüro Junginger & Partner aus Heidenheim stellte dem Gemeinderat ausführlich die eingegangenen Stellungnahmen vor. Die Belange und die Stellungnahmen wurden entsprechend dem Abwägungsprotokoll gegeneinander abgewogen.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig nach ausführlicher Beratung das Ergebnis der Abwägung zu den im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§3 Abs. 2 BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen. Die Verfasser der Stellungnahmen werden vom jeweiligen Ergebnis der Abwägung benachrichtigt.

 

Der Gemeinderat billigte einstimmig die vorliegende Fassung vom 02.12.2019/29.07.2020 des Flächennutzungsplanes 2020, Fortschreibung 2030 der Gemeinde Dischingen mit Begründung und Umweltbericht und beschloss deren Feststellung. Die Planung wird dem Landratsamt Heidenheim zur Genehmigung vorgelegt.

 

  1. Bebauungsplan "Brühl" in Eglingen;
    Aufstellungsbeschluss, Vorstellung des Vorentwurfs und Beschluss über die frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange

 

Nachdem die Gemeinde im Ortsteil Eglingen über keine Bauplätze verfügt, soll nun dem Wunsch des Ortschaftsrates entsprechend ein neues Baugebiet in Eglingen ausgewiesen werden.

 

Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Eglingen. Die geplante Erschließungsstraße schließt an die bestehende, auszubauende Zufahrt zur Eglinger Halle an. Als zweite Anbindung an die Freibergstraße wird ein eigens zu diesem Zweck vorbehaltenes Grundstück im Eigentum der Gemeinde genutzt. Die weiteren Grundstücke mit Ausnahme der Wege befinden sich derzeit noch in Privateigentum. Sie werden derzeit landwirtschaftlich genutzt.

 

Die Gemeinde beabsichtigt nun, diese Flächen der Wohnbebauung zuzuführen, um dem Bedarf an Bauplätzen im Ortsteil Eglingen gerecht zu werden. Der Bebauungsplan „Brühl“ wird als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren.

 

Herr Puschmann vom Ing.-Büro Junginger stellte die Bebauungsplanunterlagen dem Gemeinderat vor. Der Ortschaftsrat Eglingen hat am 09.07.2020 der Planung grundsätzlich zugestimmt, jedoch den Wunsch geäußert, dass auch Flachdächer zugelassen werden sollten.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Brühl“ gemäß § 2 Abs. 1. Der Geltungsbereich geht aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans hervor.

 

Die Vorentwürfe des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Brühl“ mit Begründung und Umweltbericht, erstellt vom Ingenieurbüro Junginger + Partner GmbH in der Fassung vom 09.07.2020 wurde ebenfalls einstimmig gebilligt.

 

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Die Planunterlagen werden mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer von einem Monat zur Einsichtnahme ausgelegt. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme für jedermann.

 

 

  1. Bebauungsplan "Gewerbegebiet In den Wannen III – 1. Änderung" in Dischingen;
    Aufstellungsbeschluss, Vorstellung des Entwurfs und Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange

 

Die Gemeinde Dischingen verfügt über den genehmigten Bebauungsplan „Gewerbegebiet In den Wannen III“. Die südöstlichen Flächen im Geltungsbereich sind bereits bebaut. Aufgrund konkreter Bauvorhaben, die auf der Plangrundlage nicht möglich sind, soll der Bebauungsplan geändert werden.

 

In einem Teilbereich besteht ein konkreter Bauwunsch nach einer Halle mit Kranbahn. Die geplante Höhe überschreitet die Höhenbegrenzung des rechtskräftigen Plans mit 9,00 m erheblich. Daher wird für einen Teil der Gewerbefläche eine größere Höhe zugelassen (ca. 12,50 m).

 

Herr Puschmann vom Ing.-Büro Junginger erläuterte den Bebauungsplanentwurf.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet In den Wannen III – 1. Änderung“. Der Geltungsbereich geht aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans hervor. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Verfahren nach §13a BauGB. Von einer förmlichen Umweltprüfung wird abgesehen.

 

Weiter billigte der Gemeinderat einstimmig die Entwürfe des Bebauungsplans mit schriftlichem Teil und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung „Gewerbegebiet In den Wannen III – 1. Änderung“, erstellt vom Ingenieurbüro Junginger + Partner GmbH in der Fassung vom 25.07.2020, sowie den Schallschutznachweis für den Bebauungsplan „In den Wannen III“, erstellt vom Ingenieurbüro LOOS&Partner aus Allmendingen in der Fassung vom 25.06.2020.

 

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Planunterlagen werden mit Begründung für die Dauer von einem Monat zur Einsichtnahme ausgelegt. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme für jedermann.

 

  1. Vorstellung der Kindergartenbedarfsplanung und Beschluss über die weitere Vorgehensweise

 

In der Gesamtgemeinde Dischingen bieten die Katholischen Kirchengemeinden bzw. die bürgerliche Gemeinde Dischingen in den Teilorten unterschiedliche Kinderbetreuungseinrichtungen an. Hauptamtsleiterin Evi Saur erläuterte zunächst die verschiedenen Betriebsformen. Anschließend stellte sie die verschiedenen Kinderbetreuungseinrichtungen an insgesamt sechs Standorten in der Gemeinde mit den unterschiedlichsten Öffnungszeiten vor.

 

Im Rahmen der Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung zeigte sie zunächst die Bevölkerungsentwicklung nach Altersjahren von unter 1 Jahr bis 6 Jahre seit 2005 auf, die Anspruchsberechtigten im aktuellen Jahr und der Grad der Inanspruchnahme aufgrund der Empfehlung der Familienforschungsstelle beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg (FaFo) 2013. Sie belegt, dass gegenüber 2005 sowohl die durchschnittliche Jahrgangsstärke als auch die absoluten Jahrgangszahlen um 7,9 % zurückgegangen sind. Aufgrund der rechtlichen Änderungen ergab sich jedoch eine Steigerung der Zahl der Anspruchsberechtigten gegenüber 2005 um 28,6 %. Grund dafür ist, dass 2005 nur ein Rechtsanspruch für Kinder über 3 Jahre gegeben war, dieser danach schrittweise ausgeweitet wurde auf zunächst Kinder ab einem Jahr. Nun sind bereits Kinder ab 0 Jahre in die Bedarfsplanung aufzunehmen, der Rechtsanspruch gilt aber nach wie vor erst ab 1 Jahr. Realistisch bedeutet das entsprechend der Annahme der FaFo eine Erhöhung der Anspruchsberechtigten um 2,2 % im Vergleich zu 2005.

 

Der Abgleich der Anspruchsberechtigten mit den vorhandenen Kapazitäten der Betreuungsangebote für das Kindergartenjahr 2020/21 zeigt bei einer tatsächlichen Inanspruchnahme von 100 % eine nahezu ausreichende Versorgung mit Plätzen für 3- bis 6-jährige Kinder und eine rund 40%ige Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder von 0 bis 3 Jahren.

 

Da jedoch weder in Dischingen noch landesweit alle Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren einen Betreuungsplatz beanspruchen, ist der Grad der Inanspruchnahme für die Berechnung der erforderlichen Plätze maßgeblich. Insbesondere wenn neben der Betreuung in einer Kinderkrippe und einer altersgemischten Gruppe auch noch die Betreuung durch Kindertagespflegepersonen in Betracht kommen.

 

Anzumerken ist, dass jeder von einem 2- bis 3-jährigen Kind belegte Platz in einer altersgemischten Gruppe (in Dunstelkingen, Demmingen, Eglingen und Frickingen) rechnerisch zwei Plätze belegt und somit die verfügbaren Plätze für 3- bis 6-jährige Kinder entsprechend reduziert werden.

 

Die FaFo empfiehlt, für mindestens 50 % der 2- bis 3-jährigen Kinder und für mindestens 25% der 1- bis 2-jährigen Kinder jeweils einen Platz vorzusehen. Das wären 10 Plätze für 1- bis 2-Jährige und 19 Plätze für 2- bis 3-Jährige berechnet für das Jahr 2019.

 

Aktuell sind alle 10 Krippenplätze im Kinderhaus St. Johannes voll belegt; im September 2020 und im Januar 2021 werden je vier Kinder neu aufgenommen. Auf der Warteliste stehen im September in Dischingen 10 Kinder (Höchststand); diese reduziert sich bis im März/April 2021 auf 6 Kinder (Stand 21.07.2020).

Im Kinderhaus Pusteblume in Ballmertshofen sind 7 von 10 Plätzen belegt, ab März ist die Einrichtung vollständig belegt.

 

Zwar gehen landesweit die Zahlen der Inanspruchnahme von Plätzen für unter 3-jährigen Kinder sprunghaft nach oben. Aufgrund der Zahlen aus der Vergangenheit und dem festgestellten Anmeldeverhalten der Eltern ist davon auszugehen, dass der bei der letzten Kindergartenbedarfsplanung angenommene Grad der zukünftigen Inanspruchnahme von 40% und 55% nicht zutreffend ist.

Es ist vielmehr im Bereich der 1- bis 2-jährigen Kinder von einem Grad der Inanspruchnahme von ca. 30 % auszugehen. Dies würde einen Bedarf von 12 Plätzen für diesen Jahrgang bedeuten. Hinzu kämen noch 14 Kinder bei einem Grad der Inanspruchnahme von 33 % bei Kindern im Alter von 2 bis 3 Jahren. Mit 20 Krippenplätzen und maximal 20 Plätzen in den altersgemischten Gruppen in den Teilorten ist die Gesamtgemeinde somit gut ausgestattet im Bereich U 3.

 

Im Bereich Ü 3 stehen einem rechnerischen Bedarf bei vier Jahrgangsstärken von 165 Kindern 159 Plätze gegenüber (bei einer durchschnittlichen Belegung von je 2 U3-Plätzen in den altersgemischten Gruppen). Realistisch kann nicht von vier vollen Jahrgangsstärken ausgegangen werden. Nachdem der Stichtag für den Schuleintritt jedoch jährlich um einen Monat nach vorne rückt, erhöht sich auch der rechnerische Bedarf um die durchschnittliche monatliche Geburtenzahl von drei Kindern pro Jahrgang. Der Ausblick anhand der Daten des statistischen Landesamtes zeigt ebenfalls einen reduzierten voraussichtlichen Bedarf an Betreuungsplätzen bis 2035.

 

Frau Saur stellte den jährlichen Geburtenzahlen zwischen 2014 und 2020 bezogen auf die einzelnen Teilorte die entsprechenden Belegungszahlen der Kindergärten zum jeweiligen Stichtag 01.03. gegenüber. Daraus ergibt sich aus den vergangenen Jahren eine durchschnittliche Belegungsquote im U 3-Bereich von 16 % und im Ü 3-Bereich von 90 %. Bezogen auf die Entwicklung der Belegungszahlen in der Zukunft kann der vergangene Grad der Inanspruchnahme der Betreuungsplätze jedoch nur ein Hinweis sein.

 

In der Kindergartenbedarfsplanung 2020 hat die Verwaltung eine Belegungsquote von 30 % durch die 1– bis  2-jährigen Kinder, von 33 % durch die 2- bis 3-jährigen Kinder und von 100% bei vier vollen Geburtsjahrgängen einen Puffer eingebaut. Unklar sind auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die zukünftigen Kinderzahlen. Studien belegen, dass in wirtschaftlich unsicheren Zeiten Menschen ihren Kinderwunsch verschieben. Inwiefern sich diese Erkenntnis in Dischingen auswirkt, werden die Geburtenzahlen erst 2021 zeigen.

 

Im Kindergartenjahr 2020/21 kann im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen wegen großer Auslastung nur eine sehr begrenzte Zahl von Kindern aufgenommen werden. Auf der Warteliste stehen rd. 20 Kinder. Da eine weitere Gruppe kurzfristig in Dischingen nicht gebaut bzw. eingerichtet werden kann, wurden verschiedene Ausbauvarianten von der Verwaltung geprüft.

 

Das Ortsbauamt geht davon aus, dass für eine Erweiterung der Kindertageseinrichtung Ballmertshofen im OG Kosten von ca. 175.000 € entstehen würden.

 

Eine weitere Alternative wäre die Einrichtung eines Wald- bzw. Naturkindergartens. Der Gemeinderat hat sich mittelfristig bereits dafür ausgesprochen und den möglichen Standort oberhalb des Härtsfeldsees in Augenschein genommen.

Die Umsetzung dieser Maßnahme könnte relativ kurzfristig erfolgen und wäre mit verhältnismäßig geringem Investitionsaufwand (geschätzt 60.000 €) verbunden.

 

Beide vorgenannten Maßnahmen haben jedoch die Schwierigkeit angesichts des Fachkräftemangels, geeignetes Personal für einen möglicherweise nur befristeten Zeitraum zu finden. Allein für den Personalaufwand müssen mindestens 100.000 € pro Jahr einkalkuliert werden.

 

Außerdem könnte das zusätzliche Angebot zu einer weiteren Schwächung der nicht ausgelasteten Kindertageseinrichtungen in den Teilorten und damit zu einer evtl. Schließung führen.

 

Für die Fahrten von Kindergartenkindern in eine außerhalb des Ortes liegende Kindertageseinrichtung (z. B. für Kinder aus Iggenhausen, Hofen, Osterhofen, Trugenhofen) zahlt die Gemeinde Eltern auf Antrag einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von monatlich 5 €. Alternativ könnte die Gemeinde auch für eine Vielzahl an Kindern einen Shuttleservice einrichten. Der Gemeinde liegen hierfür zwei Leasingangebote vor. Demnach liegen die Kosten für einen Shuttleservice bei ca. 20.000 € pro Jahr. Allerdings ist es nicht Pflichtaufgabe einer Gemeinde, Beförderungsmöglichkeiten oder Fahrtkostenzuschüsse für Kindergartenkinder anzubieten.

 

Die Gemeinde ist gesetzlich zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung verpflichtet. Insbesondere im Hinblick auf die Gewährung von Zuschüssen wird streng auf die Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten und die Beschränkung auf notwendige Ausgaben der Gemeinde geachtet.

 

Ungeachtet ihrer angespannten finanziellen Situation legt die Gemeinde Wert auf eine qualitativ hochwertige, sozialraumnahe Kinderbetreuung und trägt dafür auch jährlich einen hohen finanziellen Aufwand. Dieser beträgt lt. Ergebnisrechnung 2018 durchschnittlich 4.279 € pro Kind /Jahr bzw. 389 € pro Kind / Monat (berechnet auf 11 Monate entsprechend Elternbeitrag).

 

Der Gemeinderat billigte einstimmig die Kindergartenbedarfsplanung.

Die Verwaltung wurde beauftragt, zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten im Kindergarten Frickingen zu prüfen im Hinblick darauf, ob ein erweitertes Angebot bis hin zu einer Ganztagesbetreuung möglich ist.
Außerdem entschied der Gemeinderat einstimmig, dass auf eine erweiterte Bezuschussung der Fahrtkosten verzichtet wird.

Weiter beschloss der Gemeinderat, dass im Rahmen einer Informationsveranstaltung die verschiedenen Betreuungseinrichtungen vorgestellt und die Bedarfe der Eltern ermittelt werden sollen.

 

  1. Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Ortsbaumeister Harald Wörner stellte die Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat jeweils einstimmig folgenden Anträgen zugestimmt bzw. das baurechtliche Einvernehmen erteilt:

  • Tektur Ausbau Vordachbereich mit Liegeboxen auf dem Flurstück Nr. 242, Eglingen
  • Antrag auf Genehmigung von Erdaufschüttung auf den Flurstücken Nr. 100, 360 und 384, Frickingen
  • Tektur Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit je einer Garage und einem Stellplatz als Bordinghäuser für GF und Monteure auf dem Flurstück Nr. 67/1, Alter Posthof 6 und 8, Eglingen

 

  1. Bekanntgaben

 

Stv. Bürgermeister Anton Scherer bat die Ortschaftsverwaltungen, Vorschläge für die gewünschten Projekte und Maßnahmen 2021 mit einer entsprechenden Priorisierung zu erstellen und bis zum 30.09.2020 bei der Verwaltung abzugeben.

 

Termine:

07.09.2020 Gemeinderatssitzung

21.09.2020 Gemeinderatssitzung

07.10.2020 Gemeinderatssitzung (Waldbegang)

26.10.2020 Gemeinderatssitzung

 

Stv. Bürgermeister Anton Scherer informierte, dass für die noch zu bildenden Jury im Rahmen des Wettbewerbs „Rathaus“ Mitglieder aus den Reihen des Gemeinderats benannt werden sollen. Es bestand Einigkeit darüber, dass die vier ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters bzw. eine von diesen zu benennende Vertretung benannt werden sollen.

 

  1. Anfragen

 

Seitens des Gemeinderates wurden keine Anfragen gestellt.

 

  1. Bürgerfragestunde

 

Anfragen seitens der anwesenden Bürgerschaft wurden nicht gestellt.

 

  1. Auftragserteilung für die Beförderung von Schülern im inneren Schülerverkehr-Ermächtigung der Verwaltung

 

Der Sportunterricht an der Egauschule findet sowohl in der Egauhalle in Dischingen als auch in der Halle Eglingen sowie im Hallenbad in Nattheim statt. Bisher wurden die notwendigen Fahrten von der Fa. RegioBus Stuttgart (RBS) im Auftrag der Gemeinde Dischingen erbracht. Nachdem die RBS bei der Ausschreibung des Linienbündes Nord/Ost durch den Landkreis Heidenheim nicht den Zuschlag erhalten hat, wird sie aufgrund der Standortauflösung diese zukünftig nicht mehr durchführen.

 

Die lt. Stundenplan im kommenden Schuljahr anfallenden Sportfahrten der Egauschule waren Grundlage für eine beschränkte Ausschreibung. Es wurden insgesamt neun Firmen aufgefordert ein Angebot für diesen Beförderungsvertrag abzugeben. Die Vergabeentscheidung muss rechtzeitig vor Schuljahresbeginn getroffen werden, da die Beförderungsleistung bereits zum Schuljahresbeginn erbracht werden muss. Nachdem die nächste Gemeinderatssitzung erst am 07.09.2020 stattfindet, kann nicht bis dahin zugewartet werden.

 

Deshalb hat der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung ermächtigt, über die Vergabe der Beförderungsleistung auf der Basis des Ausschreibungsergebnisses zu entscheiden. Die erforderlichen Mittel sind auch in den Haushalten der Folgejahre bereitzustellen.

 

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