Gemeinderatssitzung 30.01.2023 Bericht

Amtlich Dischingen

 

 Gemeinderatssitzung am 30.01.2023

  1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Hauptamtsleiterin Evi Saur gab zu Beginn der Gemeinderatssitzung folgende Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen bekannt:

 

  • Zum 01.02.2023 wird Frau Brigit Prestel als Nachfolgerin von Frau Karolina Koths ihren Dienst als zukünftige Leiterin des Standes- und Bürgeramt der Gemeinde Dischingen antreten.

 

  • Am 28.12.2022 wurden die neuen Mannschaftstransportwagen (MTW) der Feuerwehrabteilungen Dunstelkingen und Demmingen bei der Fa. Schäfer in Oberderdingen-Flehingen abgeholt. Der Gemeinderat ermächtigte die beiden Abteilungskommandanten die alten MTW feuerwehrintern zu verkaufen oder zu versteigern und den gesamten Verkaufserlös der jeweiligen Kameradschaftskasse zukommen zu lassen.

 

  1. Rathausneubau: Bericht zum aktuellen Sachstand und weiteren Vorgehen

 

Bürgermeister Dirk Schabel gibt bekannt, dass aufgrund von Kostensteigerungen sowie der jüngsten Entwicklung der Einnahmesituation (Gewerbesteuer) am bisherigen Konzept nicht mehr festgehalten werden kann.

 

Das Büro KAYSER Architekten Aalen wurde daher von der Gemeinde für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie angefragt, die eine Einbeziehung des alten Rathauses zugunsten einer Reduzierung bei der Kubatur eines Neubaus zum Ziel hat. Damit verbunden soll eine Reduzierung des Eigenanteils an den Gesamtkosten sein. Die Förderquote für den Neubau beträgt effektiv 18%, wohingegen bei der Sanierung mit einer effektiven Förderquote von 51% zu rechnen ist, zuzüglich ggf. Fördergelder aus dem Denkmalschutz.

 

Als einer der nächsten Schritte wird die Gemeinde die Vermessung des historischen Rathauses in Auftrag geben sowie mit der Denkmalschutzbehörde Kontakt aufnehmen um das weitere Vorgehen abzuklären. Für weitere Kosteneinsparungen sollen insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

 

  • Verlegung des Sitzungssaal vom OG ins EG, dadurch ggf. Verzicht auf zweites Treppenhaus und damit ggf. Einsparung eines Stockwerks
  • Anbindung an die Hackschnitzelheizung in der Egauhalle, wenn wirtschaftlich und technisch sinnvoll
  • Überprüfung des Raumprogramm im Hinblick auf Bedarf sowie mobile / geteilte Arbeitsplätze
  • Einbindung eines von außen zugänglichen WCs in das Gebäude oder als separate Einheit

 

  1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023

 

Gemeindekämmerer Stefan Kübler informierte über die in der Klausurtagung am 04.01.2023 besprochenen Einsparmaßnahmen in Höhe von 663.514 € im Ergebnishaushalt und 1.899.100 € im Finanzhaushalt sowie über weitere Änderungen, die sich zwischenzeitlich ergeben haben. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan

 

im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen in EUR

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von  13.086.821

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von  -13.237.122

Veranschlagtes Gesamtergebnis von  -150.301

 

im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen in EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von  3.729.000

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von  -6.740.325

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit von  -3.010.425

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts von  -4.042.424.

 

Die vorgesehene Kreditaufnahme wurde aufgrund der Einsparungsmaßnahmen von 3,9 Mio. € auf knapp 1,7 Mio. € reduziert. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde festgesetzt auf 7.309.000 EUR.

Die Steuersätze (Hebesätze) bleiben unverändert für die Grundsteuer

  1. a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) bei 400 v. H.
  2. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) bei 410 v. H.

der Steuermessbeträge;

für die Gewerbesteuer bei 370 v. H. der Steuermessbeträge.

 

Außerdem beschloss der Gemeinderat ebenso einstimmig die Finanzplanung und das Investitionsprogramm der kommenden Jahre gem. § 85 GemO. Die Wertgrenze für die Einzeldarstellung von Investitionen wurde auf 100.000 € festgelegt. Die Haushaltssatzung muss noch von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden.

 

  1. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung

 

Die Einbringung des Wirtschaftsplans 2023 des Eigenbetriebs Wasserversorgung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 19.12.2022. Die Inhalte des Wirtschaftsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 04.01.2023 beraten. Die dabei besprochenen Einsparungen sowie Änderungen im Nachgang wurden von Gemeindekämmerer Stefan Kübler erläutert.

Der Gemeinderat beschloss jeweils einstimmig den Wirtschaftsplan 2023 sowie die Finanzplanung und das Investitionsprogramm des Eigenbetriebs Wasserversorgung.

Der Gemeinderat legte die Wertgrenze für die Einzeldarstellung von Investitionen auf 100.000 € fest.

 

  1. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung

 

Seit der Einbringung am 19.12.2022 und der Vorstellung in der Klausurtagung am 04.01.2023 haben sich beim Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung noch Veränderungen ergeben, über welche Gemeindekämmerer Stefan Kübler berichtete. Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig sowohl den Wirtschaftsplan 2023 als auch die Finanzplanung und das Investitionsprogramm des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung.

Auch hier wurde die Wertgrenze für die Einzeldarstellung von Investitionen auf 100.000 € festgelegt.

 

  1. Neufestsetzung der Bauplatzpreise

 

Im Zusammenhang mit der Neukalkulation der Bauplatzpreise hat die Verwaltung dem Gemeinderat vorgeschlagen, einen Bauplatzpreis festzusetzen, der neben dem reinen Grundstückswert auch die Kosten für Vermessung und die Herstellung der Hausanschlüsse beinhaltet. Diese wurde in der Vergangenheit von der Gemeinde neben dem Kaufpreis separat in Rechnung gestellt, was bei Grundstückskäufern häufig zu Unmut geführt hat. So lagen in der Vergangenheit beispielsweise die Bauplatzpreise in den Teilorten bei 84 € pro m2 zuzüglich der Kosten für Vermessung und Hausanschlüsse die durchschnittlich 17 € pro m2 betragen und im Nachgang in Rechnung gestellt wurden. Effektiv lag somit der Quadratmeterpreis bei 101 €.

 

Im Zuge der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Brühl in Eglingen und die damit verbundenen Kostensteigerungen im Vergleich zu den bisherigen Erschließungsmaßnahmen, ist eine Neukalkulation und Anpassung der Bauplatzpreise erforderlich. An dem Grundsatz, dass in den Teilorten einheitliche Preise verlangt werden, soll weiterhin festgehalten werden.

 

Unter Berücksichtigung der Kostensteigerung und in Anlehnung an die Bauplatzpreise der umliegenden strukturschwachen bayerischen Gemeinden, hat der Gemeinderat beschlossen, dass eine Erhöhung der Bauplatzpreise in Abschnitten erfolgt:

 

Die Bauplatzpreise in den Teilorten werden ab sofort auf 115,- € / m2 (einschl. Hausanschlüsse und Vermessung) festgesetzt. Dies gilt befristet bis zum bis zum 31.07.2023. Ab 01.08.2023 gilt ein Preis von 130,- € pro m2.

 

Für den Hauptort Dischingen werden die bisher festgesetzten Preise mit 123,- € / m2 (Baugebiet Eisbühl / Zwinkelweg) bzw. 145,- € / m2 (Baugebiet Mühlbergstraße) bis zum 31.07.2023 fortgeführt. Ab dem 01.08.2023 werden die Preise für beide Baugebiete einheitlich auf 160,- € / m2 erhöht.

Der Gemeinderat hat auf Vorschlag der Verwaltung zudem beschlossen, dass für Bauplatzreservierungen ab sofort eine einheitliche Gebühr von 1.000 € erhoben wird. So haben Interessenden die Möglichkeit, sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf Kauf und Bebauung innerhalb einer Frist von 9 Monaten zu regeln. Im Falle eines Kaufs wird die Gebühr als Anzahlung gewertet und mit dem Kaufpreis verrechnet.

 

  1. Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Ortsbaumeister Harald Wörner stellte die Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat jeweils einstimmig folgenden Bauanträgen zugestimmt bzw. zur Kenntnis genommen und das baurechtliche Einvernehmen erteilt:

  • Abbruch der bestehenden Garage, Um- und Anbau des bestehenden Wohnhauses, Anbau einer Garage und Carport auf dem Flurstück Nr. 196, St.-Gotthardt-Str. 2, Ballmertshofen.
  • Anbau eines Geräteraumes an eine bestehende Garage auf Flurstück Nr. 205/1, Buchenstraße 1, Ballmertshofen
  • Neubau Doppelhaus mit Garagen auf dem Flurstück Nr. 928/6, Mühlbergstraße 6, Dischingen
  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Flurstück Nr. 205/3, Mühlbergstraße 8, Dischingen
  • Erweiterung Vordach auf dem Flurstück Nr. 673, Ortsstraße 8, Hofen

 

  1. Bekanntgaben

 

Vergabe der Mulcharbeiten und über die Vergabe der Erst- und Nachpflegearbeiten für die Umsetzung der Landschaftspflegemaßnahmen

Die Gemeinde Dischingen hat für das Jahr 2022 erneut verschiedene Pflegemaßnahmen zur Förderung beantragt, die auch bewilligt wurden. Bei einem Fördersatz von 70% ergab dies eine Zuwendung von 41.716,43 €. Im Juli 2022 informierte das Regierungspräsidium, dass Anträge mit Gehölzarbeiten zweijährig beantragt werden können, so dass eine Durchführung der Maßnahmen durchgängig von Oktober 2022 bis Ende Februar 2023 möglich ist. Die Gehölzpflegearbeiten wurden in zwei Ausschreibungen aufgeteilt: Mulcharbeiten und Erst- und Nachpflege. Jedoch gingen für die erste Ausschreibung (Mulcharbeiten) keine Angebote ein. Die Arbeiten für die Ausschreibung zwei wurden an die Firma Klaiber GbR aus Rammingen mit einer Angebotssumme von brutto 9.022,54 Euro vergeben. Mit den Gehölzarbeiten wurde bereits am 19.01.2023 begonnen (Umsetzung muss bis spätestens 28.02.2023 erfolgt sein).

 

Aufsichtsprüfung Standesamt

Am 26.09.2022 wurde die Geschäftsführung des Standesamtes Dischingen, die Personenstandsregister sowie die Beurkundungen geprüft. Dabei wurden von der Standesamtsaufsicht beim Landratsamt Heidenheim keine Mängel festgestellt.

 

Sachstand Breitbanderschließung

Die Info-Veranstaltung am 17.01.2023 zum geplanten Glasfaserausbau in Dischingen stieß auf großes Interesse bei der Bevölkerung. Hier konnten rund 250 Besucherinnen und Besucher begrüßt werden. Ihnen wurde erläutert, dass die Gemeinde Dischingen im Rahmen des Förderprogramms „Weiße Flecken“ mit Zuschüssen von Bund und Land insbesondere kleinere Orte und Aussiedlerhöfe erschließen wird. Die Planungen dazu hat das Büro Corwese bereits aufgenommen. Die Gesamtkosten betragen rd. 4,5 Mio. € bei einer Förderquote von rd. 90%.

Die NetCom BW plant auf eigene Kosten in Dischingen die Breitbandinfrastruktur ausbauen. Sie wird ebenfalls in Iggenhausen, Katzenstein und Osterhofen ausbauen, sofern bis zum 16.03.2023 eine Vorvermarktungsquote von 40% erfüllt wird, d.h. mindestens 40% der Haushalte einen Anschluss an das Glasfasernetz der NetCom BW beantragen. Aktuell sind Vertriebsmitarbeiter im Gemeindegebiet unterwegs und informieren über das Angebot der NetCom BW. Die Vertriebsmitarbeiter gehen von Haus zu Haus und können sich ausweisen.

Die NetCom BW bietet im Rathaus Dischingen (Besprechungsraum - Eingang Bürgeramt) Beratungsnachmittage zu folgenden Terminen an: 01.02., 06.02., 20.02., 01.03. jeweils 15 –19 Uhr.

 

Kosteneinsparung Straßenbeleuchtung

Der Gemeinderat wurde am 07.11.2022 informiert über zu erwartende Einsparungen, die sich durch die Reduzierung der Beleuchtungsdauer erzielen lassen. Nach der Berechnung der Verwaltung müsste die Einsparung bei rund 12.800 € brutto p.a. liegen. Die Kosten für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung lagen bei 5.787,49 € brutto. Damit sollten sich die Kosten für die Umrüstung nach knapp 6 Monaten amortisiert haben.

 

Verkaufserlös alter MTW Demmingen

Am 22.01.2023 konnte der alte MTW der Abteilung Demmingen versteigert werden. Das Mindestgebot lag bei 1.000 €, der Verkaufspreis beträgt nach Versteigerung 1.600 €. Der Erlös geht zu 100 % in die Kameradschaftskasse und wird für Feuerwehrzwecke verwendet werden.

 

Termine

Mo, 27.02.2023:   Gemeinderatssitzung

Mo, 27.03.2023:   Gemeinderatssitzung

Fr,  31.03.2023:    Gesamtwehrversammlung FFW Dischingen

Mo, 24.04.2023:   Gemeinderatssitzung

Mo, 15.05.2023:   Gemeinderatssitzung

Mo, 12.06.2023:   Gemeinderatssitzung

Mo, 03.07.2023:   Gemeinderatssitzung

Mo, 24.07.2023:   Gemeinderatssitzung

 

Bekanntgabe Schöffenwahl 2024

Gemäß der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums über die Vorbereitung und die Durchführung des Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 vom 08.12.2022 soll die Gemeinde Dischingen wieder Personen für die Vorschlagsliste benennen. Im Jahr 2018 waren zwei Personen zu benennen.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber werden zukünftig auch wieder mittels Veröffentlichung im Nachrichtenblatt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde aufgefordert, sich zu melden. Sie sollen dann das Bewerbungs- und Vorschlagsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Es ist angedacht, dass der Gemeinderat in seiner April-Sitzung die Vorschlagsliste beschließt.

Zurück