Gemeinderatssitzung 30.07.2018 Bericht

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse 
 

Bürgermeister Alfons Jakl gab bekannt, dass der Gemeinderat am 02.07.2018 folgende Beschlüsse fasste:

Der Gemeinderat stimmte im Rahmen des Vectoringausbaus der Telekom der Mitverlegung von gemeindeeigenen Leerrohren für die zukünftige Glasfasererschließung zu. Betroffen hiervon sind die Straßen Jungbauernstraße, An der Halde, Branntweinstraße und Fleinheimer Straße. Beim Vectoringausbau werden die Kabelverzweiger der Telekom durch Glasfaserleitungen in der Hauptstraße, Grabenstraße, Branntweinstraße und im Zwinkelweg miteinander verbunden. Gleichzeitig wurde der Auftrag für die Tiefbau- und Kabelarbeiten zur Mitverlegung mit der Telekom an die Fa. GEODATA vergeben. Die Gemeinde beteiligt sich an den tatsächlich nachgewiesenen Kosten. Der Auftrag zur Materiallieferung von Multirohren und Kabelschächten wurde an die EnBW ODR zum Angebotspreis brutto von 27.500 € erteilt.

 

Der Planungsauftrag für das Regenüberlaufbecken Frickingen/Katzenstein wurde an das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim vergeben.

 

Weiter beschloss der Gemeinderat am 19.07.2018:

Nachdem im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen ein breites Spektrum an Betreuungszeiten angeboten wird, ist dort mit einer weiter hohen Nachfrage zu rechnen. Durch eine Änderung der Betriebserlaubnis können zusätzlich fünf weitere Kindergartenplätze gewonnen werden. Der Gemeinderat stimmte deshalb der vorgeschlagenen Änderung der Betriebserlaubnis des Kinderhauses St. Johannes und der dadurch notwendigen Personalaufstockung zu. Die dafür notwendigen Kosten werden vertragsgemäß übernommen.

 

In Ballmertshofen wurden die Instandsetzungsmaßnahmen zur Sanierung der Friedhofs- /Kirchenmauer abgeschlossen. Insgesamt sind Kosten in Höhe von 396.949,32 € angefallen. Laut Vermögensausscheidungsurkunde von 1891 beteiligt sich die bürgerliche Gemeinde Dischingen mit 25%. Dies entspricht einem Betrag von 99.237,33 €. Da aufgrund einer ursprünglich niedrigeren Kostenschätzung nicht genügend Haushaltsmittel eingeplant waren, stimmte der Gemeinderat einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 9.237,33 € zu.

 

Bei der Sanierung des Zauns beim Kindergarten Dunstelkingen entstanden im Vergleich zur Kostenschätzung erhebliche Mehrkosten. Da diese sachlich begründet waren, beschloss der Gemeinderat, dass die überplanmäßigen Mehrkosten in Höhe von 6.362,88 € übernommen werden. Sie werden im Haushalt 2019 veranschlagt und sollen nach dessen Genehmigung 2019 zur Auszahlung kommen.

 

 

Anschaffung eines Schleppers für den Bauhof; Vergabe des Auftrages 
 

Der Bauhof der Gemeinde Dischingen verfügt derzeit über einen 33 Jahre alten Fendt Geräteträger. Auf Grund des Alters stellen sich weitere Investitionen für Reparaturen und Erhalt des Fahrzeuges für die Gemeinde nicht mehr rentabel dar. Deshalb soll nun eine Ersatzbeschaffung erfolgen. Der neue Schlepper soll zukünftig auch für den Winterdienst durch den Bauhof in Ballmertshofen eingesetzt werden.

Es wurden die wesentlichen Eckdaten für das Ersatzgerät zu Grunde gelegt und Angebote verschiedener Firmen eingeholt. Der Bauhof hat anschließend die Fahrzeuge im Alltagsbetrieb getestet.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Kommunalschlepper der Marke Steyr von der Firma Hans Ayrle Landtechnik aus Dillingen-Steinheim zur Angebotssumme von brutto 109.000,00 € einschließlich eines Frontladers mit Kosten von 11.000 € brutto anzuschaffen.

 

 

Vergabe der Arbeiten zur Sanierung des restlichen Teilstücks der östlichen Friedhofsmauer in Eglingen
 

Die Friedhofsmauer in Eglingen besteht aus einem alten, verputzten Bruchsteinmauerwerk mit Betonabdeckplatten. Durch über die Jahre eingedrungenes Wasser entstanden erhebliche Schäden durch Frost. Dies zeigt sich durch Risse im Mauerwerk sowie durch Abbrüche am Putz und dem Mauerwerk. Um die weitere Standsicherheit zu gewähren, ist beabsichtigt, das restliche Teilstück der bestehenden Mauer an der Ostseite abzubrechen und diese durch eine neue Stahlbetonmauer zu ersetzen. Im Vorfeld wurden bereits 2006, 2009, 2015 und 2016 Teilstücke erneuert. Nun soll das restliche Teilstück erneuert werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Sanierungsarbeiten für das restliche Teilstück an der östlichen Friedhofsmauer in Eglingen an die günstigste Bieterin, die Firma Riffel aus Dischingen zur Angebotssumme von 35.682,80 € brutto zu vergeben. Da im Haushalt dafür nur 30.000 € eingestellt waren, stimmte er ebenso einstimmig der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.682,80 € zu.

 

 

Bebauungsplan "Lehnlesheck" in Eglingen;
- Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes
- Billigung des Entwurfs
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange
- Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes 
 

Bürgermeister Alfons Jakl konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Helmut Kolb vom gleichnamigen Ingenieurbüro aus Steinheim begrüßen. Auch erinnerte er daran, dass die Gemeinde Eglingen im Jahre 1967 den Bebauungsplan „Lehnlesheck“ aufgestellt und als Satzung beschlossen hat. Das Gebiet wird überwiegend durch eine Wohnbaunutzung bestimmt und ist als Allgemeines Wohngebiet und Kleinsiedlungsgebiet festgelegt.

Herr Kolb stellte die Grundzüge der bisherigen Planung vor. In der Praxis werden die Nutzungen auf den Baugrundstücken durch die Festlegungen des Bebauungsplans stark eingeschränkt und das ist nicht mehr zeitgemäß. Garagen und Nebengebäude sind nur in dem sehr eingeschränkten Korridor innerhalb der Baulinie bzw. Baugrenze umsetzbar. Der überwiegende Bereich der Grundstücke kann somit für eine bauliche Entwicklung nicht genutzt werden. Die sehr eng gefassten Festlegungen bezüglich der Dachformen lassen keinen Spielraum für moderne Baukörper unter dem Gesichtspunkt energiesparender Bauweisen zu.

Im Rahmen der Ersten Änderung sollen bauliche Einschränkungen beseitigt werden durch Zulassung von Garagen und Nebengebäuden auch außerhalb der Baugrenzen. Zudem sollen auch alternative Dachformen ermöglicht werden. Die Erste Änderung des Bebauungsplans entspricht der Zielsetzung zur flächenschonenden Gemeindeentwicklung. Der Ortschaftsrat Eglingen hat dem geänderten Entwurf, welcher die Grundzüge der ursprünglichen Planung nicht berührt, bereits zugestimmt.

 

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

a) Die Änderung des Bebauungsplans „Lehnlesheck“ in Eglingen, gefertigt am 03.08.1967 nach § 2 BauGB wird beschlossen.

b) Der Bebauungsplan-Entwurf „Lehnlesheck, Erste Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung des Ing. Büro Kolb vom 30.07.2018 mit Zeichnerischem Teil, Schriftlichem Teil und Begründung wird gebilligt.

c) Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB wird durchgeführt.

d) Der Bebauungsplan-Entwurf wird nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und somit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

 

 

Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Ortsbaumeister Harald Wörner stellte die Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat folgenden Bauanträgen einstimmig zugestimmt:
Anbau eines Wintergartens auf dem Flurstück Nr. 1296/14, Helfensteinstraße 17, Dischingen. Der Befreiung im Hinblick auf die teilweise Überschreitung der nord-westlichen Baulinie um ca. 0,75 m wurde ebenfalls zugestimmt.
Schuppenanbau auf dem Flurstück Nr. 1688/3, Friedhofstraße 15, Dischingen
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück Nr. 163, Im Brühl 4, Eglingen
Garagenabbruch und Garagenneubau auf dem Flurstück Nr. 1676/1, Karlstraße 26, Dischingen
Erstellen von 4 Fertiggaragen auf dem Flurstück Nr. 186, Jungbauernstraße 5
Umbau ehem. Schmitte (Schmiede) zum Wohnen auf dem Flurstück Nr. 56/3, Sperrbergstraße 3, Ballmertshofen.

 

 
Bekanntgaben

 

Bürgermeister Alfons Jakl gab die Entscheidung über die eingereichten Ausgleichstockanträge bekannt. Demnach wird die Förderung für den Ausbau der Eglinger Straße in Demmingen zwar nicht abgelehnt, aber zurückgestellt. Diese Entscheidung kommt nicht überraschend, da der Förderantrag im ELR in diesem Jahr auch keine Berücksichtigung fand.

Für den Ausbau der Oberdorfstraße in Ballmertshofen erhält die Gemeinde eine Förderung aus dem Ausgleichstock in Höhe von 215.000 €. Beantragt war eine Förderung in Höhe von 310.500 €. Dadurch und aufgrund der rundungsbedingten Kürzung im ELR ergibt sich ein erhöhter Eigenmittelanteil von 95.518 €. Dieser Betrag muss im Haushalt 2019 noch finanziert werden. Sobald der offizielle Förderbescheid vorliegt, kann die Maßnahme weiter vorangetrieben und ausgeschrieben werden.

 

Weiter bat Kämmerer Dirk Schabel die Ortschaftsverwaltungen um Abgabe der Vorschläge für die gewünschten bzw. geplanten Projekte und Maßnahmen zur Vorbereitung des Haushaltsplans 2019 bis zum 30.09.2018.

 

Termine:

16.-19.08.2018                  Fahrt nach Mittelherwigsdorf

10.09.2018                         Gemeinderatssitzung

 

 

Zurück