Gemeinderatssitzung 31.07.2017 Bericht

  • 1. Vergabe der Lieferung, Montage und Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Egauschule Dischingen

     

     

    Dirk Schabel von der Finanzverwaltung erinnerte daran, dass der Gemeinderat am 20.02.2017 die Fa. Ostalb Solar GmbH mit der Ausschreibung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Fachklassenbaus und des Erweiterungsbaus der Egauschule beauftragt hat.

     

    Leider hat bis zur Angebotseröffnung am 30.06.2017 nur eine Firma ein gültiges Angebot abgegeben. Diese hat zusätzlich zum Hauptangebot ein Monitoring und die Wartung der Photovoltaikanlage sowie eine Garantieverlängerung auf 10 Jahre für die Wechselrichter angeboten.

     

    Herr Meede von der Fa. Ostalb Solar GmbH erläuterte die weiteren Details zur ausgeschrieben Anlage. Nach diversen kritischen Nachfragen seitens der Gemeinderäte beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, die Überprüfung des Erweiterungsbaudaches und ggf. notwendige Arbeiten, sowie die Lieferung, Montage und Installation der Photovoltaikanlage an die Firma Palme Solar GmbH aus Herbrechtingen, mit der Brutto-Angebotssumme von 128.934,25 € zu vergeben.

    Gleichzeitig wurde das angebotene Monitoring und die Wartung mit der Brutto-Angebotssumme von 5.890,50 € sowie die Garantieverlängerung auf 10 Jahre für die Wechselrichter mit der Brutto-Angebotssumme von 1.493,45 € mit vergeben. Die überplanmäßige Ausgabe von 15.000 € wurde genehmigt.

     

     
    2. Bebauungsplan "Kappelesäcker" in Frickingen; Billigung des Entwurfs und Beschluss über die Wiederholung der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

     

    Bürgermeister Alfons Jakl begrüßte zu den folgenden Tagesordnungspunkten Herrn Thomas Puschmann vom Ingenieurbüro Junginger + Partner aus Heidenheim. Dieser verwies darauf, dass bezüglich der Bebauungspläne „Kappelesäcker“, „Hinter dem Schlossgarten, westlicher Teil“ und „Gewerbegebiet Schrai – Erweiterung“ Formfehler zu heilen sind. So habe ein Hinweis auf die Arten von vorliegenden umweltbezogenen Informationen und auf § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gefehlt. Außerdem seien die Festsetzungen zur Sicherung der Keller gegen eindringendes Sickerwasser und der Verkabelung von Fernmeldeleitungen formal unzulässig. Sie sollen deshalb als Hinweise im Bebauungsplan gegeben werden. Darüber hinaus werden geringfügige redaktionelle Änderungen vorgenommen. Eine Änderung der Planzeichnungen erfolgt nicht.
     

    Der Gemeinderat beschloss einstimmig den vorgelegten Entwurf und die Wiederholung der öffentlichen Auslegung mit dem Hinweis auf das Vorliegen der umweltbezogenen Stellungnahmen.

     

     

    3. Bebauungsplan "Hinter dem Schlossgarten - westlicher Teil" in Dunstelkingen; Billigung des Entwurfs und Beschluss über die Wiederholung der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

     

    Hier beschloss der Gemeinderat einstimmig den vorgelegten Entwurf und die Wiederholung der öffentlichen Auslegung mit dem Hinweis auf das Vorliegen der umweltbezogenen Stellungnahmen.

     

     
    4. Bebauungsplan "Schrai" in Eglingen; Billigung des Entwurfs und Beschluss über die Wiederholung der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

     

    Den vorgelegten Entwurf und die Wiederholung der öffentlichen Auslegung mit dem Hinweis auf das Vorliegen der umweltbezogenen Stellungnahmen beschloss der Gemeinderat einstimmig.

     

     
    5. Bebauungsplan "Schrai - Erweiterung Süd" in Eglingen; Billigung des Entwurfs und Beschluss über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

     

    Bürgermeister Alfons Jakl gab bekannt, dass die Gemeinde schon vor einigen Jahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Schrai-Erweiterung“ die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erweiterung der Fa. Grinbold-Jodag nach Westen geschaffen hat. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes “Schrai-Erweiterung Süd“ soll nun die Betriebserweiterung nach Süden legalisiert werden und es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Maschinenhalle des südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebes geschaffen werden. Um die daraufhin eingegangenen Bedenken auszuräumen, wurde ein Schallgutachten beauftragt.

    Herr Puschmann vom Ingenieurbüro Junginger & Partner stellte das Ergebnis des Schallgutachtens, dessen Auswirkungen auf den Bebauungsplan vor und wie die Anwohnerschaft vor Lärm geschützt werden kann. Er erläuterte, dass für den Bebauungsplan eine Schallkontingentierung vorgesehen ist und für Teilareale zulässige Emissionskontingente festgesetzt werden sollen. Die Einhaltung dieser Werte ist von den Bauherren im Rahmen der Baugesuche nachzuweisen, bzw. im Betrieb einzuhalten.

    Außerdem wurde für die Gewerbefläche die Gebäudehöhe als absolute Meereshöhe definiert. Die Höhe entspricht der Oberkante der bestehenden Halle nördlich des Geltungsbereichs mit Zuschlag für eine evtl. erforderliche Modernisierung (Dämmung). Eine Reduzierung der Höhe ist nicht zielführend, da sonst die Kranbahn in der bestehenden Halle nicht verlängert werden könnte.

    Der Gemeinderat beschloss einstimmig den vorgelegten Entwurf und die öffentliche Auslegung mit dem Hinweis auf das Vorliegen der umweltbezogenen Stellungnahmen einschließlich der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

     

     
    6. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

     

    Hauptamtsleiterin Evi Saur rief in Erinnerung, dass der Gemeinderat am 14.03.2016 die Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften beschlossen hat. Grundlage für die Höhe der Entschädigung war eine Kostenschätzung auf der Basis der zu erwartenden realistischen Kosten. Und auch, dass das Landratsamt Heidenheim als Asylbewerberleistungsbehörde das Ergebnis der ursprünglichen Kalkulation kritisch gesehen hatte. Mit dem Landratsamt Heidenheim hat sich die Gemeinde Dischingen dann auf Grundzüge einer neuen Kalkulation geeinigt, welche vom Gemeinderat am 23.01.2017 beschlossen und vom Landratsamt anerkannt wurde.

    Die Kreisbaugesellschaft Heidenheim GmbH baute zwischenzeitlich im Margaretenweg 8 in Dischingen Wohnungen für die gemeindliche Anschlußunterbringung von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Der Gemeinderat beschloss die Übernahme einer Mietgarantie für 50% der Wohnungen bzw. der Wohnfläche. Als Miete ist mindestens der Höchstbetrag der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 2 (SGB II) zu bezahlen.

    Das Haus Margaretenweg 8 in Dischingen ist zwischenzeitlich bezugsfertig. Die Mietgarantie-Wohnungen sollen nun von der Gemeinde angemietet werden, die bezugsberechtigten Personen werden von der Gemeinde in die Wohnungen mittels Verfügung eingewiesen.

    Der Kreistag hat die angemessenen Kosten gem. SGB II am 17.10.2016 mit Wirkung vom 01.01.2017 wesentlich erhöht. Dadurch ergibt sich eine entsprechend hohe personenbezogene Einheitsgebühr inclusive Nebenkosten.

    Die Neukalkulation der Benutzungsgebühren für das Gebäude Margaretenweg 8 in Dischingen wurde von Hauptamtsleiterin Evi Saur erläutert.

    Bürgermeister Alfons Jakl ergänzte, dass zukünftig die bisher angemieteten Wohnungen in der Rosenbachstraße 20 und der Torstraße 18 in Dischingen wegfallen werden, da die Mietverträge gekündigt wurden. Das Gebäude Fleinheimer Straße 33/35 in Dischingen wird in den kommenden Wochen abgebrochen.

    Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Gebührenkalkulation einstimmig zu. Die Gebühr für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte wird pro Wohnplatz und Kalendermonat festgesetzt auf       

    - 366,43 € für das Gebäude Margaretenweg 8 in Dischingen

    Die Gebühren für die bisherigen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte bleiben wie folgt unverändert:

    - 200,05 € für das Gebäude Sperrbergstraße 17 in Ballmertshofen
    - 200,00 € für das Gebäude Rosenbachstraße 20 in Dischingen und
    - 200,00 € für das Gebäude Torstraße 18 in Dischingen.

    Weiter beschloß der Gemeinderat einstimmig die entsprechende Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Gemeinde Dischingen.

     
    7. Beitritt zum Verein Geopark Ries e.V.

     

    Bürgermeister Alfons Jakl berichtete, dass eine Bewerbung des Geoparks Ries für den Status UNESCO Global Geopark erfolgen soll. Dafür soll ein Verein gegründet werden. Er erläuterte die Gründe für und das Vorgehen beim Beitritt zum geplanten Verein. Mitglieder des Vereins können nur Landkreise, Städte und Gemeinden werden, die in den geografischen Grenzen des Nationalen Geoparks Ries liegen. Wichtig ist es, dass es keine überlappenden Gebiete gibt beim bestehenden Geopark „Schwäbische Alb“ und dem geplanten Geopark „Ries“. Dischingen soll mit unterschiedlichen Gebieten in beiden Geoparks vertreten sein. Weiter informierte er über Vor- und Nachteile und die Bedingungen für den Vereinsbeitritt.

    Der Gemeinderat hat Kenntnis genommen von den Entwürfen, die der Gründungsversammlung des neu zu gründenden Vereins „Geopark Ries e.V.“ zur Beschlussfassung und zur Gründung des Vereins vorgelegt wurden. Der Gemeinderat billigt diese Entwürfe, die als Grundlage der Vereinsgründung dienen.

    Die Gemeinde Dischingen wird dem Verein Geopark Ries als Gründungsmitglied beitreten. Die Verwaltung wird ermächtigt den Beitritt der Gemeinde zum Verein zu erklären.

    Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung einstimmig, als Gründungsmitglied vor der Gründungsversammlung und in der Gründungsversammlung sowie nach erfolgter Gründung im Rahmen der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister unter bestimmten Bedingungen eventuellen Änderungen der Satzung und der Zusatzordnungen zuzustimmen.

     

     
    8. Haushaltszwischenbericht 2017

     

    Kämmerer Friedrich Kilacsko gab einen Überblick über die Entwicklung des Rechnungsjahres 2017. Die Gemeindesteuern entwickeln sich trotz einiger Rückschläge während des ersten Halbjahres noch deutlich positiv. Allerdings steigen dadurch auch die zu zahlenden Umlagen. Die Steuereinnahmen abzüglich der Gewerbesteuerumlage verbessern sich um 846.580 €. Dadurch reduziert sich die benötigte Zuführung vom Vermögenshaushalt um 833.261 € auf 94.131 €.

    Im Vermögenshaushalt ergeben sich nach heutigem Stand Veränderungen hauptsächlich aus den nicht bewilligten Zuschüssen für die Oberdorfstraße. Hier entfallen rund 102.000 € an Einnahmen.

    Bei den Ausgaben müssen für Grunderwerb im Gewerbegebiet „Wannen“ und für die Ausstattung der Asylbewerberwohnungen rund 66.000 € mehr ausgegeben werden.

    Einsparungen ergeben sich dafür durch den Wegfall der Wohnumfeldmaßnahme „Oberdorfstraße“ und das günstigere Ausschreibungsergebnis für den Abbruch der Gebäude „Fleinheimer Straße“ von rund 244.000 €.

    Durch diese Veränderungen im Vermögenshaushalt und die geringere Zuführung an den Verwaltungshaushalt kann die Rücklagenentnahme voraussichtlich um 909.288 € auf 1.087.859 € reduziert werden. Eine Kreditaufnahme war für 2017 nicht vorgesehen und wird weiterhin nicht benötigt.

    Die Gemeinde erwartet aus dem Ausgleichstock 2 die Förderung für die energetische Sanierung der Beleuchtung in der Egauschule. Die Kosten von 272.000 € werden bezuschusst, bei der Gemeinde verbleibt ein zu finanzierender Eigenanteil von 86.767 €.

    Insgesamt stellte Gemeindekämmerer Friedrich Kilacsko fest, dass sich der Haushalt 2017 bisher positiv entwickelt. Es sind keine größeren negativen Abweichungen von den Ansätzen festzustellen. Er bedauerte, dass die Oberdorfstraße wegen der nicht bewilligten Zuschüsse wieder um ein Jahr verschoben werden muss.

    Bürgermeister Alfons Jakl verwies darauf, dass die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde und die aus dem Gemeindeentwicklungskonzept resultierenden Maßnahmen noch abgewartet werden müssen.

     

     
    9. Einvernehmen zu Bauanträgen

     

    Bürgermeister Alfons Jakl stellte die Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat folgenden Bauanträgen einstimmig zugestimmt:
    Nutzungsänderung Konditorei und Backstube mit Verkaufsraum auf dem Flurstück Nr. 127/25, Butzfeldweg 5, Frickingen. Auch der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hofwiesen“ mit einer geringen Überschreitung der Baugrenze wurde zugestimmt.
    Neubau einer Gartenscheune auf dem Flurstück Nr. 164/3, Dörrberg, Demmingen
    Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit je einer Garage und einem Stellplatz auf dem Flurstück Nr. 67/1, Alter Posthof, Eglingen
    Veränderte Ausführung des Einbaus einer Einliegerwohnung auf dem Flurstück Nr. 24, Kirchenstraße 16, Eglingen
    Anbau einer Futterlagerhalle, Futtersilos auf dem Flurstück Nr. 319, Frickingen, Flur Katzenstein
    Erweiterung Kiosk Härtsfeldsee, sowie Sanierung bestehender WC-Anlagen und Abbruch eines bestehenden Freisitzes auf dem Flurstück Nr. 1867, Dischingen

     

     
    10. Aufnahmekriterien im Kinderhaus St. Johannes Dischingen

     

    Pfarrer Dr. Dietmar Horst ging auf den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und die aktuelle Situation im Kinderhaus „St. Johannes“ in Dischingen ein. Er informierte, dass bei der Berechnung des bedarfsgerechten Angebots das gesamte Gemeindegebiet zu betrachten ist; ein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten Ortsteil ist nicht gegeben.

    Zuständig für die Umsetzung des Anspruchs ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, somit das Jugendamt beim Landkreis Heidenheim.

    Stand heute sind in der Gesamtgemeinde Dischingen (alle Plätze in den fünf Kindergärten werden zusammengerechnet) ausreichend Ü3-Plätze vorhanden. Engpässe gibt es derzeit im Kinderhaus „St. Johannes“ in Dischingen, wo Plätze vermehrt nachgefragt werden. Hier sieht die Belegung im kommenden Kindergartenjahr 2017/18 wie folgt aus:

    a) Ü3: Regelkindergarten (RG), Verläng. Öffnungszeiten (VÖ), Ganztagsbetreuung (GT):
    Im Dezember 2017 findet noch eine Aufnahme statt. Den weiteren acht Interessenten wurde mitgeteilt, dass eine erneute Aufnahme erst im September 2018 möglich ist.
    Für das Kindergartenjahr 2018/19 liegen insgesamt 24 Anmeldungen vor. Diese können voraussichtlich alle aufgenommen werden, da im September 2018 viele Kinder in die Grundschule wechseln werden.
    Für das Kindergartenjahr 2019/20 liegen jetzt schon 3 Anmeldungen vor.

    b) U3: Krippe:
    Die Krippengruppe hat 10 Plätze und ist belegt mit 8 Kinder in VÖ und 2 Kinder in GT. Sie ist bis Mitte 2019 voll belegt. Sobald Kinder 3 Jahre alt werden, wechseln sie in den U3 Bereich. 1-2 Kinder müssen evtl. einige Monate warten.

    Dagegen bestehen in den Ortsteilen folgende freie Plätze im Kindergartenjahr 2017/18:
    Demmingen: 11 Plätze, Dunstelkingen: 4 Plätze, Eglingen: 7 Plätze, Frickingen: 5 Plätze (davon belegt mit 4 Kindern unter 3 Jahren). Somit sind zum Beginn des Kindergartenjahrs insgesamt freie 27 Plätze noch belegbar.

    In allen Kindergärten in den Ortsteilen bestehen altersgemischte Gruppen, d. h. dass Kinder ab dem zweiten Lebensjahr aufgenommen werden können. Diese besetzen dann rechnerisch zwei Plätze. Sobald diese das dritte Lebensjahr vollenden, wird rechnerisch jeweils wieder ein Platz frei. Es sind somit ausreichend freie Plätze in der Gesamtgemeinde vorhanden.

    Aufgrund der vermehrten Nachfrage nach Kindergartenplätzen in Dischingen soll Transparenz in Bezug auf die Vergabe der Plätze hergestellt werden. Deshalb stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Vorschlag des Kindergartenausschusses zu, für das Kinderhaus „St. Johannes“ ab dem 1.9.2017 folgende Aufnahmekriterien anzuwenden:

    1. Krippenkinder, die in den Ü3-Bereich wechseln
    2. Alter (ältere Kinder haben Vorrang)
    3. Geschwisterkinder (Kinder, die bereits Geschwister im Kinderhaus haben, werden vorrangig aufgenommen)

    In Härtefällen kann die Reihenfolge der Aufnahme vom Kirchengemeinderat abgeändert werden. Diese müssen sehr gut begründet sein und bilden eine absolute Ausnahme.

     

     
    11. Bekanntgaben

     

    Termine:

    15.09.2017: Einweihung Hochbehälter Englischer Wald

    18.09.2017: Gemeinderatssitzung

    28.09.2017: Gemeinderat Waldbegang

    01.10.2017: Einweihung Kläranlage Dattenhausen

    09.10.2017: Gemeinderatssitzung

     

     

    Bürgermeister Alfons Jakl gab bekannt, dass der Gemeinderat am 14.06.2017 beschlossen hat, dass die eingestellten Haushaltsmittel für den geplanten Austausch des Bauhof-Minibaggers nun für die Ersatzbeschaffung eines Kastenwagens der Marke Nissan für den Bauhof verwendet werden sollen. Die Verwaltung hat ein weiteres Angebot für ein Dieselfahrzeug des Modells NV200 EVALIA TEKNA mit 7 Sitzen und 2 Schiebetüren hinten eingeholt. Aufgrund der Ermächtigung des Gemeinderats wurde das günstigste Fahrzeug, ein Kastenwagen NV200 EVALIA TEKNA mit der Brutto-Angebotssumme von 19.248,00 € beim Autohaus Burr aus Herbrechtingen bestellt.

     

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