Gemeinderatssitzung 31.10.2019 Bericht

Bebauungsplan „Katzenstein“;
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange
Billigung des Entwurfs und Auslegungsbeschluss
 

Bürgermeister Alfons Jakl erinnerte daran, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28.05.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Katzenstein“ beschlossen hat. In dieser Sitzung wurde auch die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Vorab wurde der Vorentwurf bei einem Scoping-Termin am 09.05.2018 im Landratsamt Heidenheim mit den betroffenen Fachbereichen der Landkreisverwaltung abgestimmt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Misch- und eines Gewerbegebiets geschaffen werden.

 

Das Ing.-Büro Gansloser hat im Auftrag der Gemeinde Dischingen im Zeitraum vom 09.07.2018 bis 10.08.2018 das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Seitdem fanden verschiedene Besprechungen statt. Außerdem wurde auch ein Vororttermin am 15.04.2019 insbesondere mit Frau Schubart, Gebietsreferentin Bau- und Kunstdenkmalpflege, Frau Dr. Ritzmann, städtebauliche Denkmalpflegerin, Frau Dr. Aline Kottmann, Gebietsreferentin der archäologischen Denkmalpflege, Herrn Bohnert, LRA Heidenheim und Vertretern von der Burg Katzenstein und der Firma Konold durchgeführt.

 

Frau Stefanie Schwarzinger vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG in Hermaringen informierte über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Parallel fanden die Kartierarbeiten für den Artenschutz und der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen durch das Büro Zeeb & Partner statt. Das Ergebnis stellte Frau Zeeb vom Planungsbüro Zeeb & Partner in Ulm vor.

 

Der Ortschaftsrat Frickingen hat bereits am 22.10.2019 über die Bedenken und Anregungen beraten und vom aktuellen Entwurf Kenntnis genommen. Bei der Beratung im Ortschaftsrat haben mehrere Bürger ihren Unmut über die hohen Lärmwerte geäußert, die von der Fa. Konold ausgehen. Kritisch wurde auch die Höhe von 18 m für das geplante Bürogebäude der Fa. Konold gesehen.

 

Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu.

 

Dem Planentwurf des Bebauungsplanes „Katzenstein“ vom 31.10.2019 gefertigt vom Ing.-Büro Gansloser aus Hermaringen wurde in vorliegender Form gebilligt.

 

Der öffentlichen Auslegung und der öffentlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird ebenso zugestimmt.

 

Vorstellung und Beschluss über das Gewässerentwicklungskonzept

 

Bürgermeister Alfons Jakl berichtete, dass durch intensive Nutzung des Menschen viele Gewässer ihre typischen Strukturen verloren haben. Damit wurden wichtige Funktionen und Lebensräume für Pflanzen und Tiere zerstört. Darüber hinaus zeigen Hochwasserereignisse und Starkregenereignisse, dass durch die starke Einengung von Bächen und Flüssen ein erhebliches Risiko für den Menschen entstanden ist.

 

Die Gewässerentwicklung ist zu einem wichtigen Werkzeug geworden, mit dem ökologisch funktionsfähige Gewässer wiederhergestellt, der Hochwasserschutz langfristig verbessert und die Belange des Allgemeinwohls berücksichtigt werden können.

 

Gewässer benötigen Raum und Zeit für ihre Entwicklung. Die Gewässerrandstreifen und die Aue müssen nach Möglichkeit in den Entwicklungsprozess mit einbezogen werden, um langfristig eine eigendynamische Entwicklung zu erreichen. In Baden-Württemberg werden von der Wasserwirtschaftsverwaltung und den Kommunen Gewässerentwicklungspläne teilweise auf Basis von Gewässerentwicklungskonzepten erstellt, die bei Planungen im Bereich von Gewässern beachtet werden müssen.

 

Die in den Gewässerentwicklungsplänen empfohlenen Maßnahmen verbessern die ökologische Funktionsfähigkeit der Bäche und Flüsse und schaffen Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten und entschärfen das Gefährdungspotential für die Anlieger. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des guten ökologischen Zustands unserer Fließgewässer.

 

Die Gemeinde Dischingen möchte sich deshalb zukünftig verstärkt für die Entwicklung ihrer Gewässer einsetzen. Um dafür einen strukturierten Fahrplan mit kurz- bis langfristigen Maßnahmen zu haben, kann dies nur auf der Grundlage eines solchen Gewässerentwicklungsplanes (GEP) erfolgen. Der Gemeinderat hat deshalb am 19.02.2018 das Büro Zeeb & Partner aus Ulm mit der Erstellung eines GEP beauftragt.

 

Die Gemeinde erhält des Weiteren einen Pflegeplan, der als Grundlage der Gewässerunterhaltung der Gemeinde und dem Bauhof zur Verfügung steht. Damit ist eine geordnete und zielgerichtete Unterhaltung der Gewässer gewährleistet und einfach im Haushalt einzuplanen.

 

Zusammen mit Frau Dr. Ilg von der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Heidenheim und dem Büro Zeeb & Partner aus Ulm wurden deshalb im Vorfeld u.a. folgende Gewässer mit einer Länge von insgesamt 39 km erfasst und priorisiert:

 
Egau von der Sägmühle bis Landesgrenze Bayern, ca. 11 km
Grabnatgraben von Hofen bis Landesgrenze Bayern, ca. 11 km
Katzenbach von Dunstelkingen bis Auslauf Härtsfeldsee ca. 3 km
Bogenbach von Duttenstein bis Landesgrenze Bayern, ca. 2 km

 
Für die Erstellung eines GEP hat die Gemeinde am 01.03.2018 auf Grundlage des Angebots des Planungsbüros Zeeb & Partner einen Förderantrag gestellt. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat der Gemeinde hierfür mit Bescheid vom 22.08.2018 einen Zuschuss in Höhe von 15.800 € bewilligt (70 % aus bewilligungsfähigen Kosten von 22.500 €). Auf Basis des GEP können dann zukünftig anstehende Ausbaumaßnahmen gefördert werden. Dies wäre ohne dieses Planwerk nicht möglich.

 

Frau Zeeb vom Planungsbüro Zeeb & Partner in Ulm stellte das Ergebnis des Gewässerentwicklungsplans Dischingen vor.

 

Der Gemeinderat nahm den vorgestellten Gewässerentwicklungsplan zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die darin genannten Ziele und Maßnahmen sukzessive in den kommenden Jahren umzusetzen.

 

Entwidmung des gemeindeeigenen Feldweges Flst.-Nr. 2542 der Gemarkung Dischingen

 

Bürgermeister Alfons Jakl teilte mit, dass der Gemeindeverwaltung Dischingen ein Kaufinteresse für den gemeindeeigenen Weg Flst.-Nr. 2542 der Gemarkung Dischingen vorliegt. Nachdem dieser Feldweg aktuell für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist, ist vor einem Verkauf die Entwidmung durchzuführen, um diesen dem öffentlichen Verkehr zu entziehen.

 

Eine Straße kann eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen. Entbehrlich ist eine Straße, wenn sie jede Verkehrsbedeutung verloren hat. Mit der Einziehung verliert die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die eingezogene Straße darf nicht mehr von der Allgemeinheit genutzt werden.

 

Der Feldweg wird bereits bewirtschaftet, sodass er entbehrlich ist. Die Gemeinde beabsichtigt den Feldweg nach erfolgtem Entwidmungsverfahren an einen angrenzenden Grundstückseigentümer zu veräußern.

 

Zuständig für die Entwidmung von Gemeindestraßen sind nach § 7 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 2 Straßengesetz (StrG) bei Gemeindestraßen die Straßenbaubehörden. Straßenbaubehörde ist für die Gemeindestraßen die Gemeinde (§ 50 Abs. 3 Nr. 3 StrG).

 

Die Absicht einer Einziehung beziehungsweise Entwidmung muss mindestens drei Monate vorher öffentlich bekannt gemacht werden. Dadurch soll den von der Einziehung beziehungsweise Entwidmung Betroffenen Gelegenheit gegeben werden, Einwände zu erheben.

 

Sollten keine Einwendungen gegen die Einziehung eingehen, erfolgt der Vollzug des Beschlusses und die Fläche kann veräußert werden. Sollten Einwendungen eingehen, müsste der Gemeinderat über die eingegangenen Bedenken beschließen.

 

Der Gemeinderat stimmte der Entwidmung einstimmig zu.

 
Grabhügel Friedhof Eglingen – Aufteilung, Pflege, Gestaltung und Gebührenfestsetzung

Kämmerer Dirk Schabel berichtete, dass der Haushaltsplan 2019 für den Friedhof Eglingen die Errichtung eines Grabhügels vorgesehen hat. Im Frühjahr 2019 erfolgte die Umsetzung und der Grabhügel ist zwischenzeitlich soweit hergestellt und bepflanzt, dass ab sofort Beisetzungen vorgenommen werden können. Vorab sind noch Entscheidungen zur Belegung, Gestaltung und den Gebühren des Grabhügels zu treffen. Der Ortschaftsrat von Eglingen und die Verwaltung haben sich dazu an den Regelungen der Gemeinde Wittislingen orientiert.

 

Am 13.06.2019 fand ein Begehungstermin zur Aufteilung des Grabhügels in Grabfelder statt. Am 01.08.2019 hat nochmals ein Begehungstermin stattgefunden, bei dem Frau Schütz ihren Belegungsvorschlag vorgestellt hat. Am 20.09.2019 hat sich der Ortschaftsrat in seiner Sitzung mit dem Thema beschäftigt und entsprechende Beschlüsse gefasst.

 

1) Belegungsplan Grabfelder

Die Planung von Frau Schütz sieht vor, dass die Schräge des Hügels in personalisierte Urnengrabfelder (ca. 1,25 m x 0,5 m; 31 Stück) und die Ebene in anonyme Grabfelder (0,6 m x 0,6 m; 34 Stück) aufgeteilt wird. Der Ortschaftsrat hat sich einstimmig für den Vorschlag von Frau Schütz ausgesprochen.

 

2) Pflege der personalisierten Grabfelder

Der Ortschaftsrat hat sich für die Pflege der personalisierten Grabfelder durch die Angehörigen ausgesprochen. Die Pflege des anonymen Grabfeldes soll wie in Dischingen von der Gemeinde übernommen werden.

 

Vorschlag der Verwaltung: der Beschluss des Ortschaftsrats kann unverändert übernommen werden. Damit finden die Regelungen der Friedhofsatzung entsprechende Anwendung.

 

3) Gestaltung

Nach Erörterung der Satzungsvorschriften aus Wittislingen, hat sich der Ortschaftsrat für die folgende Regelung ausgesprochen:

 
Als Grabstein darf nur ein flach liegender Flusskiesel mit einem Durchmesser von maximal 40 cm verwendet werden,
Erhabene Ornamente sind nicht zugelassen,
Bilder dürfen angebracht werden,
Das Aufstellen von Kerzen, Grablichtern und Blumenschmuck ist an den Grabstellen des Grabhügels nicht gestattet.

 

Vorschlag der Verwaltung: der Beschluss des Ortschaftsrats kann unverändert übernommen werden. Von der Verwaltung wird zudem vorgeschlagen, als zusätzliche Regelung aufzunehmen, dass die Bepflanzung des Grabhügels vorgegeben ist und ausschließlich durch die Gemeinde erfolgt.

 

4) Befestigung und Verkehrssicherheit

Der Ortschaftsrat hat sich dafür ausgesprochen, dass eine Grabeinfassung nicht gestattet ist. Weiterhin ist der Flusskiesel gegen Verrutschen und unbefugtes Entfernen durch geeignete Maßnahmen zu sichern (Bodenanker / Pfahl)

 

Vorschlag der Verwaltung: der Beschluss des Ortschaftsrats kann unverändert übernommen werden.

 

5) Betretungsverbot

Auf dem Grabhügel in Wittislingen sind an einigen Stellen Trampelpfade erkennbar. Derzeit wird der nächste Grabhügel geplant. Mit dessen Fertigstellung soll eine Satzungsänderung erfolgen, wonach das Betreten des Hügels verboten ist. Der Ortschaftsrat hat sich einstimmig für eine sofortige Aufnahme dieser Regelung ausgesprochen.

 

Vorschlag der Verwaltung: der Beschluss des Ortschaftsrats kann unverändert übernommen werden.

 

6) Einzelgrabstätten / Familiengrabstätten

In Wittislingen wird derzeit der Erwerb eines Grabfeldes mit dem Maß 1 m x 1 m angeboten. Der Erwerber kann bis zu 4 Urnen in diesem Grabfeld bestatten lassen.

 

Der Ortschaftsrat hat sich dafür ausgesprochen, dass ein Grabfeld als Einzelgrab oder Familiengrab mit maximal 2 Urnen erworben werden kann. Weiterhin sollte die Möglichkeit bestehen, dass auch im Nachgang ein Einzelgrab als Familiengrab genutzt werden kann.

 

Vorschlag der Verwaltung nach Rücksprache mit Bestatter: Nachdem die Gräber nur eine Fläche von ca. 0,5 m2 haben, sollte die Belegung bei Familiengräbern auf maximal zwei Urnen begrenzt werden. Insoweit kann der Vorschlag des Ortschaftsrats übernommen werden. Die Entscheidung, ob eine Grabstätte als Einzelgrab oder als Familiengrab geführt wird, sollte (wie bisher) vorab getroffen werden, weil davon die Lage der Urne abhängig ist. Eine „Aufstockung“ von Einzel- auf Familiengrab sollte nur in Ausnahmefällen zugelassen werden.

 

7) Nutzungsdauer

Die Nutzungsdauer bei Urnenbestattungen beträgt derzeit 15 Jahre für Einzelgrabstätten und 20 Jahre für Familiengrabstätten. Der Ortschaftsrat hat sich dafür ausgesprochen, die Grabnutzung für den gesamten Grabhügel einheitlich auf 10 Jahre zu begrenzen.

 

Vorschlag der Verwaltung: zur Wahrung der Totenruhe sollte die Ruhezeit für Aschen wie bisher 15 Jahre sein. Die Ruhezeit von Aschen beträgt z.B. in Heidenheim, Nattheim, Herbrechtingen und Neresheim lt. aktueller Friedhofsatzung auch jeweils 15 Jahre.

 

8) Wahlgrab / Reihengrab

Der Ortschaftsrat spricht sich dafür aus, die Lage der personalisierten Grabstellen am Grabhügel ohne zusätzliche Kosten zur freien Wahl zu stellen. Beim anonymen Grabfeld hat sich der Ortschaftsrat dafür ausgesprochen, die Gräber in der Reihenfolge der im Plan vorgesehenen Nummerierung zu vergeben.

 

Vorschlag der Verwaltung: Beim Grabhügel ist die Vergabe von Reihengräbern nicht zwingend erforderlich (Grabeinfassungen, Wegeplatten). Insoweit kann der Vorschlag des Ortschaftsrats übernommen werden. Nachdem beim anonymen Grabfeld die Nummerierung in Reihen vorgesehen ist und nicht „am Rand entlang“, kann auch hier der Vorschlag des Ortschaftsrats übernommen werden.

 

9) Gebühren

In Wittislingen kostet ein Grabfeld (1,00 m x 1,00 m) derzeit 600 € für 10 Jahre à 60 € Grabnutzung pro Jahr

 
 
bisherige Regelungen
Vorschlag
Gebühren
Urnen-einzelgrab
Urnen-fam.grab
Anonym
Hügel-einzelgrab
Hügel-fam.grab
Anonym
Grabnutzung
460 €
1.240 €
260 €
460 €
920 €
260 €
Grabfundament
80 €
80 €
 
 
 
 
Summe
540 €
1.320 €
260 €
460 €
920 €
260 €
Laufz. in Jahren
15
20
15
15
15
15
 

Verlängerungen: Vorschlag der Verwaltung: es gelten die bisherigen Regelungen für Urnengräber (Einzelgrab 31 € / Familiengrab 62 €)

 

 

10) Beschriftung Anonymes Grabfeld

Damit das anonyme Grabfeld auf der Ebene des Hügels als solches wahrgenommen werden kann, hat Frau Schütz vorgeschlagen, dass man es mit einer Art Stein / Stele / Tafel kenntlich machen könnte. Vorschläge wurden vom Ortschaftsrat diskutiert, eine Beschlussfassung ist noch nicht erfolgt.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig

 

1. Aufteilung Grabfelder: Der Grabhügel soll wie von Frau Schütz vorgeschlagen in 31 personalisierte und 34 anonyme, somit insgesamt 65 Grabfelder aufgeteilt werden.

 

2. Grabpflege: Die Pflege der personalisierten Grabfelder muss von den Angehörigen übernommen werden. Sämtliche Regelungen der Friedhofsatzung finden entsprechende Anwendung. Die Pflege des anonymen Grabfeldes wird von der Gemeinde übernommen.

 

3. Gestaltung: Als Grabstein darf nur ein flach liegender Flusskiesel mit einem Durchmesser von maximal 40 cm verwendet werden. Erhabene Ornamente sind nicht zugelassen, Bilder dürfen angebracht werden. Das Aufstellen von Kerzen, Grablichtern und Blumenschmuck an den Grabstellen des Grabhügels ist nicht gestattet. Zudem ist die Bepflanzung des Grabhügels vorgegeben und erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde.

 

4. Befestigung und Verkehrssicherheit: Eine Grabeinfassung ist nicht gestattet. Der Flusskieselstein ist gegen Verrutschen und unbefugtes Entfernen durch geeignete Maßnahmen (z.B. Bodenanker / Pfahl) zu sichern.

 

5. Betretungsverbot: Das Betreten des Grabhügels ist nicht gestattet.

 

6. Einzelgrabstätten / Familiengrabstätten: Ein Grabfeld kann als Einzel- oder Familiengrab erworben werden. Bei Familiengräbern wird die Belegung auf maximal 2 Urnen begrenzt. Eine „Aufstockung“ von Einzel- auf Familiengrab sollte nur in Ausnahmefällen zugelassen werden.

 

7. Nutzungsdauer: Die Ruhezeit (=Nutzungsdauer) wird für alle Gräber auf dem Grabhügel auf 15 Jahre festgesetzt.

 

8. Wahlgrab / Reihengrab: Die personalisierten Grabfelder werden ausschließlich als Wahlgräber geführt. Die Vergabe der anonymen Grabfelder erfolgt durch die Verwaltung.

 

9) Gebühren: Für ein Hügeleinzelgrab werden 460 €, für ein Hügelfamiliengrab 920 € und für eine anonyme Grabstelle wie bisher 260 € als Grabnutzungsgebühr festgesetzt. Für Verlängerungen gelten die bisherigen Regelungen für Urnengräber: Einzelgrab 31 €, Familiengrab 62 € festgesetzt.

 

Spendennahmen

 

Hauptamtsleiterin Evi Saur informierte über die seit dem 20.05.2019 eingegangen Zuwendungen:

 

Die Fa. Heizung Sanitär Aufheimer GmbH u. Co. KG, Dischingen spendete 300,00 € für die Egauschule Dischingen zur Anschaffung von Laufshirts für die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler im Sportprofilfach beim Stadtlauf Heidenheim.

 

Eine Privatperson spendete am 19.07.2019 95,00 € und eine weitere Privatperson spendete 200,00 € am 30.07.2019 für die Ganztagesbetreuung an der Egauschule.

 

Der Skyline Park im Allgäu, Skyline-Park-Str. 1, 86871 Bad Wörishofen stellte der Tombola in der Egauschule eine Eintrittskarte im Wert von 59,00 €.zur Verfügung.

 

Die Kreissparkasse Heidenheim, Schnaitheimer Straße 12, 89520 Heidenheim ließ am 20.08.2019 der Gemeinde 100,00 € zukommen für das Kinderferienprogramm 2019.

 

Die Festgemeinschaft Sichelhenke Frickingen spendete am 19.09.2019 für das Bastelangebot im Rahmen der Kinderbetreuung 150,00 € an den Kindergarten Frickingen.

 

Die Stiftung Erich und Hildegard Genath hat am 23.09.2019 der Gemeinde 2.000,00 € für die Musikförderung an der Egauschule Dischingen und 3.000,00 € für das Kulturprojekt „Circus ZappZarap“, welches die Egauschule mit den örtlichen Vereinen durchführen möchte, zukommen lassen.

 

Der Verein Jugend Dischingen e.V., Josef-Hoeß-Straße 6 in Dischingen spendete am 08.10.2019 die Getränke für die Teilnehmer/innen des Ferienprogramms 2019 im Wert von 1.100,00 €.

 

Die Kreissparkasse Heidenheim, Schnaitheimer Straße 12, 89520 Heidenheim übernahm die Kosten von 250,00 € für das soziale Kompetenztraining der Klasse 8 an der Egauschule, welches vom Verein G-Recht, Heidenheim durchgeführt wurde.

 

Diverse Ruhebänke wurden von ehrenamtlich Tätigen in Ballmertshofen wieder instand gesetzt. Rund um das Dorf warten nun mehr als 25 Ruhebänke auf Spaziergänger, Wanderer, Fahrradfahrer oder einfach Erholungssuchende. Ein neu entworfener Flyer mit dem Namen "Bänklestour" schlägt drei verschiedene Routen vor, die an einigen der Bänke vorbeiführen. Die Flyer sind an der Egaubrücke, am Fahrradweg Richtung Dattenhausen und an der Brunnenrinne zu finden. Finanziert wurde die Aktion von örtlichen Vereinen.

 

Die Kreissparkasse Heidenheim, Schnaitheimer Straße 12, 89520 Heidenheim spendete am 24.10.2019 200,00 € für die Weihnachtsfeier der Jugendfeuerwehr Dischingen.

 

Die vorgenannten Spenden wurden einstimmig vom Gemeinderat angenommen. Die Gemeinde dankt allen Spenderinnen und Spendern herzlich für ihr Engagement.

 

 
Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Ortsbaumeister Harald Wörner stellte die Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat folgenden Bauanträgen einstimmig zugestimmt:

- Bodenbefestigung mit einem Kiesweg/Kiesfläche auf dem Flurstück Nr. 530, Weiherstr. 1, Osterhofen

- Erweiterung des Dachgeschosses an bestehendem Wohnhaus auf dem Flurstück Nr. 207, Fischgasse 2, Dischingen

- Neubau Einfamilienhaus und Doppelgarage auf dem Flurstück Nr. 641/4, Schloßgartenstraße, Dunstelkingen

 

 
Bekanntgaben

 

Bekanntgabe Sitzung des Verwaltungsgerichts Stuttgart – Rechtsstreit zwischen der BaulandErschließungsgesellschaft mbH R + J KG und der Gemeinde Dischingen

Bürgermeister Alfons Jakl teilte mit, dass am Mittwoch, 30.10.2019 im Rathaus Dischingen eine öffentliche Sitzung des Verwaltungsgerichts Stuttgart stattfand, bei der über den Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Dischingen und der Bauland Erschließungsgesellschaft mbH R + J KG über den Bau eines Durchlasses unter der L 1181 (Fleinheimer Straße) verhandelt wurde. Der Bau dieses Durchlasses, der dem Hochwasserschutz dient, wurde im Erschließungsvertrag für das Baugebiet „Aschenfeld-Helfensteinstraße“ vereinbart. Die Herstellung dieses Durchlasses war bis zum Februar 2014 unstrittig und ist bis zum heutigen Tag über eine Bankbürgschaft bei der Kreissparkasse Heidenheim in Höhe von 140.000 € abgesichert.

 

Der Erschließungsträger vertritt nun seit Februar 2014 die Auffassung, dass er durch die Herstellung des Durchlasses unangemessen belastet wird, da der Durchlass nicht nur dem Baugebiet „Aschenfeld-Helfensteinstraße“ sondern auch dem Baugebiet „Aschenfeld-Hürnheimstraße“ und dem Gewerbegebiet „In den Wannen“ dient.

Die Gemeinde vertritt hier eine andere Rechtsauffassung, zumal die Herstellung dieses Durchlasses ausdrücklich im Erschließungsvertrag vereinbart wurde und auch die Kosten für diesen Durchlass seinerzeit in die Kalkulation der Bauplatzpreise eingeflossen sind. Außerdem wurden die beiden Baugebiete, das Gewerbegebiet sowie die Hochwasserschutzmaßnahmen durch das Ing.-Büro Junginger geplant und die Kostenberechnungen erstellt. Dem Erschließungsträger waren daher alle Maßnahmen mit Kosten bekannt, die im Erschließungsvertrag vereinbart wurden. Da zwischen der Gemeinde und dem Erschließungsträger jährlich Gespräche über den Stand der Baumaßnahmen und die Entwicklung der Bauplatzverkäufe stattgefunden haben, ist nach Auffassung der Gemeinde auch keine Verjährung des Anspruches auf Herstellung des Durchlasses eingetreten.

 

Das Verwaltungsgericht hat zur Beilegung des Rechtsstreites beiden Parteien einen Vergleich nahegelegt. Dieser Vergleich wurde von der Gemeinde abgelehnt. Das Verwaltungsgericht hat daraufhin auf ein sofortiges Urteil verzichtet und beide Parteien gebeten bzw. die Möglichkeit eingeräumt, weitere Schriftsätze bis zum 12.12.2019 einzureichen. Ein Urteil soll voraussichtlich am 18.12.2019 gefällt werden.

 

Bekanntgabe Aufnahmekriterien Kinderhaus St. Johannes Dischingen

Bürgermeister Alfons Jakl informierte, dass Herr Pfarrer Dr. Horst der Gemeindeverwaltung am 30.10.2019 mitgeteilt hat, dass der Kirchengemeinderat auf Antrag der Gemeinde Dischingen die Aufnahmekriterien im Kinderhaus „St. Johannes“ (Ü3) in Dischingen ab dem 1.1.2020 wie folgt neu festgelegt hat:

 

1. Krippenkinder des Kinderhauses „St. Johannes“, die in den Ü3-Bereich wechseln

2. Krippenkinder aus der Einrichtung in Ballmertshofen (Träger: bürgerliche Gemeinde Dischingen). Der Anspruch auf vorrangige Aufnahme entsteht erst mit einer Mindestverweildauer von einem Jahr in der Einrichtung in Ballmertshofen.

3. Alter (ältere Kinder haben Vorrang)

4. Geschwisterkinder (Kinder, die bereits Geschwister im Kinderhaus haben, werden vorrangig aufgenommen)

 

In Härtefällen kann die Reihenfolge der Aufnahme vom Kirchengemeinderat abgeändert werden. Diese müssen sehr gut begründet sein und bilden eine absolute Ausnahme.

 

Bekanntgabe Änderung Öffnungszeiten im Kindergarten Dunstelkingen

Bürgermeister Alfons Jakl berichtete, dass die Katholische Kirchengemeinde Dunstelkingen als Träger des Kindergartens St. Antonius den Wunsch geäußert hat, die Öffnungszeiten bedarfsgerecht anzupassen. Nach Rücksprache mit dem Elternbeirat und den Erzieherinnen soll zukünftig einer von zwei Betreuungsnachmittagen entfallen.

Im Gegenzug sollen die Öffnungszeiten am Vormittag ausgeweitet werden.

Alle Eltern wurden angesprochen und gefragt, ob diese Regelung für sie eine unbillige Härte bedeuten würde. Dies ist nicht der Fall.

 

Deshalb gelten ab 01.01.2020 im Kindergarten St. Antonius in Dunstelkingen folgende Öffnungszeiten:

Montag – Freitag                  7.15 – 12.45 Uhr

Mittwochnachmittag           14.00 – 16.30 Uhr.

 

Eine Änderung der Betriebserlaubnis ist nicht erforderlich, da es sich dabei immer noch um eine Regelgruppe handelt.

 

Bekanntgabe Termine:

05.11.2019, 19.00 Uhr Bürgerversammlung in der Turn- und Festhalle Eglingen
20.11.2019, 18.00 Uhr Gemeinderatssitzung

24.11.2019, 10.30 Uhr 50 Jahre evangelischen Friedenskirche Dischingen,

       Festgottesdienst

27.11.2019 Radweg von Ballmertshofen bis zur bayerischen Grenze bei Ziertheim;
                   Güteverhandlung vor dem Landgericht Ellwangen im Rechtsstreit

         zwischen
         der Gemeinde Dischingen und der Fa. Thannhauser Straßen- und

         Tiefbau GmbH

02.12.2019, 18.00 Uhr Gemeinderatssitzung

18.12.2019, 18.00 Uhr Gemeinderatssitzung

03.01.2020, 8.30 Uhr Gemeinderatssitzung/Klausurtagung im Dorfhaus Demmingen

13.01.2020 Besuch der CMT

16.01.2020 Neujahrsempfang

26.01.2020 Seniorenball

27.01.2020, 18.00 Uhr Gemeinderatssitzung

 
Anfragen

 

Es wurden keine Anfragen gestellt.

 
Bürgerfragestunde 

 

Ein anwesender Bürger erkundigte sich nach dem aktuellen Stand des Radweges von Ballmertshofen bis zur bayerischen Grenze bei Bachhagel. Bürgermeister Alfons Jakl berichtete hierzu, dass sich die Gemeinde inzwischen mit dem Land über die Finanzierung geeinigt hat und die Grunderwerbsverhandlungen durchgeführt wurden. Die Planunterlagen liegen derzeit dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Genehmigung vor. Der Baubeginn wird vermutlich nächstes Jahr sein.

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