Die malerische Stadt Dischingen liegt eingebettet in eine grüne Hügellandschaft unter bewölktem Himmel.

Aktuelles

Bericht Gemeinderatssitzung vom 16.03.2026

von Maiershofer

1. Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.

 

2. Bebauungsplan Gewerbegebiet In den Wannen II, Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange; Billigung des Planentwurfs und Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Schabel Frau Gansloser vom Ingenieurbüro G+H Ingenieurteam GmbH aus Giengen a. d. Brenz begrüßen.

Bürgermeister Schabel erläuterte, dass durch die Änderung des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan, ein erneuter Aufstellungsbeschluss notwendig war. Dieser wurde vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 17.02.2025 gefasst. Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Dischingen sieht bereits für den geplanten Bereich Gewerbeflächen vor.

In seiner Sitzung am 28.07.2025 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden beschlossen. Die öffentliche Auslegung hat vom 01.09.2025 – 06.10.2025 stattgefunden.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Beschluss der Abwägung
Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan „In den Wannen II“, gemäß den Abwägungsvorschlägen in der Abwägungstabelle.

2. Billigung Entwurf
Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen billigt den Entwurf des Bebauungsplans „In den Wannen II“ mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Anlagen des Ingenieurbüros G+H Ingenieurteam GmbH mit Stand vom 16.03.2026 sowie des Umweltberichts und der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung des Büros PLAN WERK STADT mit Stand vom 28.04.2025.

3. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „In den Wannen II“ durchzuführen.

 

3. Ufersicherung Egau Ballmertshofen - Vergabe von Leistungen

Im Dezember 2025 fand ein Ortstermin an der Egau statt. Vertreter von Behörden, Gemeinde und Fischereiverein prüften den Zustand der Ufer. Am gegenüberliegenden Uferbereich entlang der Grundstücke Flst. Nr. 354 und 355 (Gemarkung Ballmertshofen) wurde eine fortschreitende Unterspülung festgestellt. Teilbereiche der Teeroberfläche des angrenzenden Weges brechen bereits in die Egau ab. Auf einer Länge von rund 110 Metern ist vorgesehen, dreilagige Faschinen einzubauen, diese anschließend mittels Pflockpaaren zu sichern und den Bereich mit einem Gemisch aus 2/3 Humus und 1/3 Schotter zu verfüllen.

Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, die Arbeiten zur Ufersicherung an der Egau im Bereich Ballmertshofen an die Firma Freitag Weidenart aus Freising zum Angebotspreis von brutto 35.343,00 € zu vergeben.

 

4. Anpassung der Kostenbeteiligung für Bayerische Schüler

Der Gemeinderat hat 2021 beschlossen, dass für die Beförderung der bayerischen Schüler in der Sekundarstufe ein monatlicher Eigenanteil von 21,25 € erhoben wird. Aufgrund gestiegener Beförderungskosten in den letzten Jahren soll der Eigenanteil in Orientierung an den Buskosten und an der Entwicklung der Eigenanteile für die Schülerbeförderung im Landkreis Heidenheim angehoben werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
1.    Der Eigenanteil für bayerische Schüler der Sekundarstufe wird für das Schuljahr 2026/2027 auf 25,80 € pro Monat festgelegt.
2.    Für die Folgejahre wird der Eigenanteil automatisch jährlich um 5 % angepasst, jeweils gerundet auf volle 10 Cent-Beträge.
3.    Bayerische Grundschüler werden weiterhin kostenfrei befördert.
4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die jährliche Anpassung organisatorisch umzusetzen und in Abstimmung mit der Schulleitung die Eltern rechtzeitig vor dem Schuljahresbeginn zu informieren.


5. Neufassung der Feuerwehrsatzung - Beratung und Beschlussfassung

Die derzeit gültige Feuerwehrsatzung der Gemeinde Dischingen ist aus dem Jahr 1990. Seit Inkrafttreten dieser Satzung haben sich sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere durch mehrfache Novellierungen des Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg – als auch die organisatorischen Strukturen der Gemeindefeuerwehr wesentlich verändert. Vor diesem Hintergrund war eine vollständige Neufassung der Feuerwehrsatzung erforderlich.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Feuerwehrsatzung der Gemeinde Dischingen.

 

6. Egauschule - Ertüchtigung Brandschutz - Vergabe von Bauleistungen

An der Egauschule sind an den Gebäudetrakten „Grundschule“ und „Holzbau“ Defizite am Brandschutz vorhanden welche beseitigt werden müssen. Im Holzbau müssen die vorhandenen Außentüren der Klassenräume durch neue Türen mit Panikbeschlag ersetzt werden. Die Neben- / Notausgangstüren in den Fluren müssen ebenfalls durch Türen mit Panikbeschlag ersetzt werden. Zudem muss die lichte Durchgangsbreiten der Notausgangstüren erhöht werden. Am Gebäude der Grundschule müssen durch den Einbau von Brandschutztüren und Brandschutzelemente, neue Brand- und Rauchabschnitte geschaffen werden. Die Kosten zur Umsetzung der Maßnahme betragen ca. 125.000, - EUR.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag für vorgestellten Baumaßnahme zur Ertüchtigung des Brandschutzes an der Egauschule an die Firmen Danner und Tix zu vergeben und die vorgesehenen Bypasstüren ebenfalls einzubauen.

 

7. Abwassertechnische Anlagen - Erneuerung der EMSR-Technik - Vergabe von Bauleistungen

An den Pumpwerken Demmingen und Eglingen sowie auf der Kläranlage Demmingen muss die Elektro-, Mess-, Steuer-, Regeltechnik (EMSR) erneuert werden. Die Maßnahmen sind erforderlich, um einen ordnungsgemäßen, rechtskonformen sowie wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen gemäß der wasserrechtlichen Erlaubnis zu gewährleisten.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag zur Erneuerung der EMSR-Technik an den abwassertechnischen Anlagen zum Angebotspreis von brutto 69.696,57 EUR an die Firma Stoll Prozessleittechnik zu vergeben.

 

8. Beschaffung eines Schmalspurtraktor für den Bauhof - Vergabe der Lieferleistung

Das im Bauhof eingesetzte Mehrzweckfahrzeug Holder C 270 soll auf Grund des altersbedingten Verschleißes sowie der erhöhten Reparaturanfälligkeit ersetzt werden. Zukünftig soll ein Schmalspurtraktor zum Einsatz kommen.

Der Schmalspurtraktor soll im Bauhof für die Bereiche Straßen- / Wegeunterhaltung, Straßenreinigung und Winterdienst, Grün- und Landschaftspflege sowie für Transport- und Logistikaufgaben eingesetzt werden. Die Lieferung eines Schmalspurtraktors wurde öffentlich ausgeschrieben.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, dass der Traktor des Typs Fendt 208 V Vario weder als Gebrauchtfahrzeug noch als Neumfahrzeug beschafft wird.

 

9. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gemeindemitarbeiterin Oberschmid stellte 2 Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat einstimmig folgendem Vorhaben zugestimmt:

  • Bauantrag zum Abbruch von 2 Wirtschaftsgebäuden, Wohnhausneubau mit Garage, Flurstück Nr. 61, Obere Straße 12, Frickingen
  • Bauanfrage zum Neubau eines Wohnhauses, Flurstück Nr. 1798/5, Friedhofstraße 26, Dischingen

 

10. Bekanntgaben

Landschaftspflegearbeiten 2026

Gemeindemitarbeiterin Oberschmid erläutert, dass die Gemeinde Dischingen jedes Jahr einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung und Entwicklung des Naturschutzes stellt, um verschiedene Pflegemaßnahmen in der Gemeinde durchzuführen. Diese Arbeiten werden beim gemeinsamen Weidebegang im Herbst des Vorjahres besprochen und dann zur Förderung beantragt. Der Fördersatz beträgt hierbei 70 %.

Für das Jahr 2026 hat die Gemeinde einen Förderantrag mit Gesamtkosten von 15.396,39 Euro für die Landschaftspflege sowie einen Förderantrag für die Amphibien mit Gesamtkosten von 5.742,00 Euro gestellt. Nach Abzug der Fördermittel hat die Gemeinde noch einen Eigenanteil in Höhe von 7.310,10 Euro zu tragen.

Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:
•    Amphibienschutz am Schabich Weiher und an der Schrezheimer Straße
•    Heidepflege am Erzberg
•    Nachpflege am Eisbühl
•    Heidepflege am Michaelsberg
•    Erst- und Nachpflege in Iggenhausen
•    Entfernen der Kugeldistel


Förderantrag Naturerlebnis Trimm-Dich-Pfad

Aufgrund der Priorisierung anderer Aufgabenbereiche wurde das Projekt „Naturerlebnis Trimm-Dich-Pfad“ zunächst zurückgestellt und für das Projektjahr 2026 kein Förderantrag beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt.

Bebauungsplan „Freiflächen PV-Anlage am Egauwasserwerk“

Die Verwaltung hat im Nachgang zur Gemeinderatssitzung am 26.01.2026 Kontakt mit der Landeswasserversorgung (LW) aufgenommen, um den im Gremium geäußerten Wunsch nach einer „Einspeisevergütung“ zu klären. Die Gemeinde erhält von der LW für den erzeugten Strom 0,2 Cent je Kilowattstunde. Die Anlage soll jährlich rund 1,5 Millionen Kilowattstunden erzeugen. Die Gemeinde erhält dadurch etwa 3.000 Euro pro Jahr.

Kindergarten Frickingen

Der KneippKindergarten Frickingen wurde im vergangenen Jahr erfolgreich nach dem Kneipp‑Konzept zertifiziert. Auf Basis dieser Auszeichnung bewirbt sich die Einrichtung nun für den Deutschen Kita‑Preis, um ihre hochwertige pädagogische Arbeit und das Engagement des Teams über die Gemeindegrenzen hinaus sichtbar zu machen. Zudem hat der Kindergarten ein eigenes Logo entwickelt, das seine Identität sowie die gelebten Kneipp‑Prinzipien klar nach außen repräsentiert.


Programmentscheidung ELR 2026

Die Gemeinde Dischingen darf sich über eine äußerst erfreuliche Nachricht aus Stuttgart freuen: Im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) wurden Fördermittel in Höhe von insgesamt 538.240 Euro bewilligt. Besonders herausragend ist dabei die Zuwendung für die Sanierung der „Alten Schule“ in Ballmertshofen: Mit 432.000 Euro erhält die Gemeinde den Maximalbetrag. Zudem werden 46.380 Euro für eine private Maßnahme in Dischingen und 59.860 Euro für eine private Maßnahme in Dunstelkingen bereit gestellt.


Regelung von Grabkreuzen an Baumgräber

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18. März 2024 der weiteren Umsetzung der Friedhofskonzeption zugestimmt. Ein Schwerpunkt ist dabei die Gestaltung der Baum- und Rasengräber, die auf dem Friedhof Taxis bereits eingerichtet wurden und künftig auch auf weiteren kommunalen Friedhöfen umgesetzt werden. Da bisher keine konkreten Vorgaben zum Verbleib der an Baumgräbern angebrachten Holzkreuze bestanden, legt die Verwaltung nun folgende Regelungen fest:

Die an Baumgräbern angebrachten Holzkreuze dürfen künftig maximal zwölf Monate am Grab verbleiben. Alle Kreuze, die diese Frist überschreiten, werden am 31. März 2026 durch den Bauhof entfernt. Auch in Zukunft gilt diese Zwölfmonatsfrist fortlaufend; Grabkreuze, die den zulässigen Zeitraum überschreiten, werden nach Ablauf der Frist entfernt. Die entfernten Kreuze werden für eine angemessene Zeit in der alten Leichenhalle gelagert und können dort von den Angehörigen abgeholt werden. Es erfolgt dazu noch eine ausführliche und gesonderte Veröffentlichung im nächsten Nachrichtenblatt.

Bedarfsmeldung Rechtsanspruch Ganztagesbetreuung

Zum 15. März 2026 endete die Frist zur Abgabe der Bedarfsmeldungen für die Ganztagesbetreuung im Rahmen des bundesgesetzlich verankerten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter.
Bei der Gemeinde Dischingen sind insgesamt 8 Bedarfsmeldungen eingegangen.

Termine der nächsten Sitzungen:
20.04., 11.05., 15.06., 06.07., 27.07.2026

 

11. Anfragen

Es wurden keine Anfragen in öffentlicher Sitzung gestellt.


12.  Einwohnerfragen zur Sitzung

Ein Bürger erkundigte sich über die Folgen der Bewirtschaftung der ausgewiesenen Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan. Gemeindemitarbeiterin Oberschmid erklärt, dass die Fläche als Acker weiter bewirtschaftet werden kann.

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